Belege in einem Karton sind keine Buchführung; Insoweit obliegt es nunmehr der Staatsanwaltschaft diese Belege zu sichten um ggf. nachträglich mittels einem Sachverständigen die Ein- und Ausgänge zu dokumentieren.
Von der Zeugenliste, die die Pudel freundlicherweise zur Verfügung stellten, wissen wir, daß die StA geprüfte Fachleute zur Verfügung hat.
Nun taucht das nächste Problem auf. Um den Kapitalüberlasser zu schützen, müssten theoretisch zwei Buchführungen existieren.
Nicht unbedingt. Eine ordnungsgemäße Buchführung muß nur die anstehenden Fragen beantworten. Eigentlich ist das egal: Angenommen, die Buchhaltung jedes Teilbereiches würde 50 Konten und 500 Geschäftsvorfälle beinhalten, dann hätte die konsolidierte Buchhaltung eben 100 Konten und 1.000 Geschäftsvorfälle.
Da es offensichtlich zum Geschäftsbereich "Beschwurbelung" keinerlei Aufzeichnungen gibt, wären die Einnahmen und Ausgaben anhand der verfügbaren Informationen trotzdem noch mit einiger Genauigkeit zu ermitteln. Dabei können auch nicht annähernd Gewinne in der Größenordnung herauskommen, in der Fitzek seine Privatentnahmen getätigt hat. Und um etwas anderes geht es nicht, wenn ein Unternehmer nicht belegen kann, daß die Ausgaben Zwecken des Unternehmens gedient haben.
Daß die Pudel die "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" (GoB) für rechtswidrige Beweislastumkehr halten, ist einzig und allein deren Problem.
Zum einen eine mit den Einnahmen und Ausgaben aus der normalen Geschäftstätigkeit (Seminare, Lehrtätigkeiten u.a.) und zum anderen was die Einlagen der Kapitalüberlasser angeht. Eine Vermischung (Einlagen + Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit) ist nicht zulässig.
Die Einlagen und Kapitalverfügungen hätte man mit je einem Personenkonto je Kapitalüberlasser in der Buchführung erfassen müssen. Es gab ja wohl Sparbücher, die beschlagnahmt wurden. Da stellt sich nur die Frage, ob die Ein- und Auszahlungen regelmäßig vermerkt wurden. Wenn ja, dann ist es "nur" Fleißarbeit, die Daten in maschinenauswertbare Form zu bringen. Es gibt genug arbeitslose Buchhalter und die StA hat jahrelang Zeit gehabt.
Also geklärt ist was den Verbleib der Gelder angeht, überhaupt nichts. Nachdem Fitzek nunmehr zugestanden hat über mindestens zwei unabhängig voneinander existierende Einnahmequellen (Seminare + Kapitalüberlassungen) verfügt zu haben, wird der Fehlbetrag möglicherweise noch sehr viel größer als dieser ohnehin schon ist.
Das ist aber Unsinn. Die Anleger haben 1,7 Mio eingezahlt und Fitzek hat 1,3 Mio abgehoben. Sofern von den Einlagen noch 0,4 Mio aufgefunden wurden, fehlen jetzt 1,3 Mio - nicht mehr und nicht weniger. Wieviel an Seminargebühren haben Fitzek und die Pudel dann zusätzlich durchgebracht haben, wäre vielleicht die Frage nach irgendeinem Umfang von Steuerhinterziehung, aber doch nicht von Veruntreuung von Anlegergeldern.
Fazit:
So wie ich das sehe, wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit der Sachverständige (WP oder Steuerberater) die unterschiedlichen Einnahmen und Ausgaben anhand der noch vorhandenen Belege (Kisten) des KRD nachvollziehen kann.
So etwas ist bei Steuerfahndung und Insolvenzverwaltern Tagesgeschäft.