Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 258605 mal)

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Offline tHiNk_413

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1980 am: 20. April 2017, 20:28:55 »
Ich mag Waffendiskussionen, grad weil "5,56mm" ja nicht gleich "5,56mm" sind, gibt jan Unterschied zwischen .15LR und NATO, aber ich glaube irgendwie nicht, dass der UnUrsache in irgendeiner Weise auf "Profikiller"-Niveau spielt, der istn schwachmatischer Freak mit nem paranoiden Selbsterhaltungstrieb, der an irgendeine Form von Distanzwaffe gekommen ist (gut, dass es keine moderne Armbrust war!) und das ist schon mehr als schlimm genug! Auf dass er zur Verantwortung gezogen werde! :salut:
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In wenigen Wochen haben wir H. in die Ecke gedrängt dass er quietscht!
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Offline Stief

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1981 am: 20. April 2017, 21:04:28 »
Vielleicht könnte man ihn auch einfach nach Rumänien zurückweisen. Das wäre Strafe genug.

Mit einer Deutschen verheiratet und zwei gemeinsame Kinder ... Das wird nichts. Und wenn schon, dann wäre er zwei Wochen später wieder hier.

Ich vermute, das wird allein schon deswegen nichts, weil Ursache deutscher Staatsbürger ist.
Erstens: Er wurde 1974 geboren und begann laut Wikipedia seine Ausbildung in Rumänien, setzte sie aber in Deutschland fort. Das würde genau in die frühen 90er passen, eine Zeit, in der die rumänische Grenze für Ausreisende geöffnet wurde.
Zweitens: Wenn er so lange in Deutschland ist, gab es genügend Möglichkeiten, sich einbürgern zu lassen.
Drittens: Der Name "Ursache" ist ein deutsches Wort und es gibt keinen vergleichbaren rumänischen Namen. Er könnte also Rumäniendeutscher sein (was auch seine problemlose Einreise nach Deutschland ermöglicht hätte). Dafür spricht auch, dass die Stadt, in der er seine Ausbildung gemacht hat, einmal einen recht großen Anteil von Rumäniendeutschen hatte.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1982 am: 20. April 2017, 22:53:44 »
Ich mag Waffendiskussionen, grad weil "5,56mm" ja nicht gleich "5,56mm" sind, gibt jan Unterschied zwischen .15LR und NATO, aber ich glaube irgendwie nicht, dass der UnUrsache in irgendeiner Weise auf "Profikiller"-Niveau spielt, der istn schwachmatischer Freak mit nem paranoiden Selbsterhaltungstrieb, der an irgendeine Form von Distanzwaffe gekommen ist ...

Es gab erstens Hinweise darauf, daß er es auf einen erweiterten Suizid abgesehen habe (die Amis nennen so etwas "suicide by cop"), desweiteren darauf, daß ihm das Ding einer der Besetzungshelfer mitgebracht haben soll (vielleicht Plan?).
 
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Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1983 am: 20. April 2017, 23:19:16 »
Mich überrascht mehr, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordversuch erhoben hat; anstatt dem wohl zweifelsfrei versuchtem Totschlag. Die von der MZ kolportierte Begründung lautet:

Zitat von: MZ
Insbesondere wegen der willkürlichen Auswahl seines Opfers, durch die er dieses zum bloßen Objekt degradiert habe, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.

Das kann man natürlich so sehen aber ich wünschte mir doch, dass Deutschland sich endlich einmal von solch arg strapazierten und strapazierbaren Begriffen wie den "niederen Beweggründen" lösen könnte.
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Offline Pirx

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1984 am: 21. April 2017, 03:09:17 »
Landgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 018/2017
(...)
Er soll sich am 25.08.2016 gewaltsam der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung seines Hausgrundstückes in Reuden widersetzt haben.
(...)
Menno, es war doch nicht mehr "sein Hausgrundstück"! Das gehörte schon längst anderen. Vergangenheit. Alle Messen gesungen. Spätestens seit Zuschlagsbeschluss und Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, oder?  Adrian war doch nichts weiter als ein ignoranter Hausbesetzer! Kann denn das Landgericht bei seinen Pressemitteilungen nicht eine den Sachverhalten entsprechende Terminologie verwenden? Z. B.: "...der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung des von ihm illegal besetzen Grundstückes in Reuden widersetzt haben."
Das muss doch drin sein. Oder sehe ich etwas falsch? Bin ja in Rechtsfragen Voll-Laie.
Jetzt gehe ich erstmal verärgert ins Bett. So.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1985 am: 21. April 2017, 08:15:54 »
Oder einfach ein "ehemaliges" oder "versteigertes" zwischen die beiden Wörter.
Aber was soll's? Lohnt das Ärgern nicht ;)
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1986 am: 21. April 2017, 10:43:19 »
@Pirx Völlige Zustimmung! Allerdings handelt es sich hier nur um die Pressemeldung. Wer weiß, wer diese verfasst hat? Jedenfalls ist zu hoffen, dass die Strafkammer, die über Ursache urteilen wird, schon weiß, dass man nicht von "seinem" Grundstück geräumt wird.

Was die Mordanklage angeht, so stimme ich @dtx durchaus zu, was die Formulierung des Tatbestandes angeht. De lege ferenda wären einmal die ganzen Tötungsdelikte neu abzugrenzen und zu umschreiben. Dass es durchaus anders geht, zeigt ja das StGB mit der (einfachen) Körperverletzung, der gefährlichen und der schweren Körperverletzung. Zum Vergleich: Das StGB-CH unterscheidet die vorsätzliche (Art. 111) von der fahrlässigen Tötung (Art. 117). Als Sonderfall der vorsätzlichen Tötung ist dann der Mord ausgezeichnet durch "Skruppellosigkeit" (Art. 112). Totschlag hingegen ist abweichend vom deutschen Recht eine Tötung unter dem Einfluss einer heftigen Gemütsregung (Art. 113).
Tja, nun ist natürlich wieder zu fragen, was "besonders skrupellos" im Sinne des Gesetzes sei. Dies wird weiter erläutert dadurch, dass "Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich" seien.
Fazit dieses kurzen Rechtsvergleichs: Ob wir nun "niedrige Beweggründe", "Skrupellosigkeit" oder "besondere Verwerflichkeit" nehmen, immer wird es letztlich auf die moralischen Wertungen ankommen, die gerade vorherrschen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Begründung der StA, dass Ursache wahllos auf den Erstbesten geschossen habe, durchaus unter Schweizer Recht als "besonders skrupellos bzw. verwerflich" durchgehen könnte.
Bei meiner Durchmusterung der Tatbestandsmerkmale war ich ja einerseits bei den "niedrigen Beweggründen" hängen geblieben und hatte darauf hingewiesen, dass dies a) ein weites Feld sei, dass aber auch b) die StA diese nachweisen müsse, was im Einzelfall nicht immer leicht ist.
Andererseits hatte ich auch das Motiv der "Habsucht" bei der Durchmusterung nicht ausgeschlossen. Auch auf dieser Schiene hätte man womöglich fahren können. Um an das von Pirx Gesagte anzuschließen, ist es ja doch krass, dass da Einer erst mal mit großer Kelle mauert, zwei Hausgrundstücke plus "Gewerbehalle" kauft, sich bis über die Ohren verschuldet und dann, wenn - durchaus vorhersehbar - der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt, einfach aufhört, die Kredite zu bedienen, daneben auch gleich Wasser, Abwasser usw. nicht mehr bezahlt, auf Mahnungen mit pseudo-rechtlichen Belehrungen reagiert und nach erfolgter Versteigerung auf die angedrohte Räumung mit Gewalt reagiert. Wie immer man dies werten möchte, eine gewisses moralisches "G'schmäckle" ist da einfach immer dabei. Ob dies reicht, um das Vorgehen als Mordversuch zu werten, wird das Gericht entscheiden müssen.

Was nun die Spekulationen um die Waffe angeht, so haben wir inzwischen Hinweise, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, also nicht im luftleeren Raum drehen, sondern sich auf etwas abstützen: Wir haben die Anklage wegen Mordes und u. a. auch wegen Verstosses gegen das Waffenrecht. Dies schließt schon einmal alles aus, was nicht Waffe im Sinne des Waffenrechts ist. Weiter sagt die Pressemeldung, dass der verletzte Polizist eine Schürfwunde davon trug. Dass eine Gas-, Schreckschuss oder Luftpistole keineswegs ungefährlich sein muss, hatte ich selbst hier schon geschrieben, auch dass Platzpatronen u. U. gefährlich sein können, hatte ich bereits früher hier geschrieben. Aber mit Verlaub: Eine Gaspistole erzeugt keine Schürfwunde. Diese Hinweise zusammen gerechnet, ergibt sich eben die Wahrscheinlichkeit einer Schusswaffe mit Projektil. Das ist der Stand, der sich m. E. aus den verfügbaren Informationen als halbwegs gesichert ergibt.
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1987 am: 21. April 2017, 11:06:21 »
...
Was nun die Spekulationen um die Waffe angeht, so haben wir inzwischen Hinweise, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, also nicht im luftleeren Raum drehen, sondern sich auf etwas abstützen: Wir haben die Anklage wegen Mordes und u. a. auch wegen Verstosses gegen das Waffenrecht. Dies schließt schon einmal alles aus, was nicht Waffe im Sinne des Waffenrechts ist. Weiter sagt die Pressemeldung, dass der verletzte Polizist eine Schürfwunde davon trug. Dass eine Gas-, Schreckschuss oder Luftpistole keineswegs ungefährlich sein muss, hatte ich selbst hier schon geschrieben, auch dass Platzpatronen u. U. gefährlich sein können, hatte ich bereits früher hier geschrieben. Aber mit Verlaub: Eine Gaspistole erzeugt keine Schürfwunde. Diese Hinweise zusammen gerechnet, ergibt sich eben die Wahrscheinlichkeit einer Schusswaffe mit Projektil. Das ist der Stand, der sich m. E. aus den verfügbaren Informationen als halbwegs gesichert ergibt.

Nun, wir wissen, das Wolfgang Plan in Reuden war. Aus der Ecke gab es im Nachgang auch diese Erkenntnisse:
https://de-de.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1088351507887480
 

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1988 am: 21. April 2017, 15:41:09 »
Ich mag Waffendiskussionen, grad weil "5,56mm" ja nicht gleich "5,56mm" sind (…)
Eben. Die Bezeichnung "Kleinkaliber" ist ziemlich nichtssagend.

Off-Topic:
Wir erinnern uns: "Kaliber" beschreibt den Durchmesser des Projektils.
Das trifft keinerlei Aussage zu dessen Länge (stimmt nicht ganz, wird idR mitangegeben, da "Kaliber" heutzutage mit "Patronentyp" gleichgesetzt wird), Form und Material, die allesamt die ballistischen Eigenschaften mitbestimmen.
Ebensowenig trifft es eine Aussage über die Hülse bzw. welche Treibladung diese aufnimmt.

Wenn die Wikipedia verlauten lässt: "Als Kleinkaliber wurden bis in die 1950er Jahre alle Patronen mit einem Geschossdurchmesser unter 7 mm bezeichnet.", dann kann ich darüber nur milde lachen.

Zum Vergleich: Hierzulande übliches Kaliber für Pistolen und Maschinenpistolen (insb. die Heckler & Koch MP5, aber auch die Uzi) ist das "Luger/Parabellum" Kaliber 9x19mm. Für die P8 der Bundeswehr z.B., die diese Waffe immerhin im Krieg als Seitenwaffe benutzt bedeutet das eine optimale Kampfentfernung von bis zu 25m und eine maximale Kampfentfernung von 50m (je nach Schütze…). Das wäre wohl "großkalibrig".
In "kleinerem" Kaliber (aber noch nicht "Kleinkaliber" nach der obigen Definition) verwendet die z.B. Bundeswehr 7,62x51mm (NATO) – früher für das Sturmgewehr G3, heute noch für das MG3. Auf dem Zweibein kann man hier noch auf 600m Ziele effektiv bekämpfen (maximale Kampfentfernung), lafettiert sogar auf 1,2km (nach 1,5km fällt ein 9x19 Projektil aus der P8 zu Boden bzw. kann [theoretisch] mit einem Teesieb aus der Luft gefangenwerden). Auf gleicher Entfernung hätte ich vor dem zmd. vom Durchmesser her kleineren Kaliber 7,62x51 definitiv mehr Angst als vor einer 9x19 (nein, ich möchte nichts davon in meine Richtung fliegen wissen).
Spaßfakt am Rande: Wenn in amerikanischen Krimis von "32ern" als Waffentypus die Rede ist, dann kann damit das Pistolenkaliber 7,65 gemeint sein (9mm wäre ggf. eine "38er"). Die Staaten grüßen das metrische System…
Ebenfalls ein "kleineres" Kaliber ist das 5,56x45mm (NATO), das die Bundeswehr für ihr Sturmgewehr G36 einsetzt. Effektive Kampfentfernung (unter Verwendung des Reflexvisiers) bis 200m; die Strichplatte des Zielfernrohres ist mit Markierungen für Schüsse bis auf 800m ausgestattet. Diese Munition würde nach der obigen Definition als "kleinkalibrig" gelten (Durchmesser > 7mm). Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass irgendjemand behaupten möchte, die Bundeswehr schieße in Afghanistan mit Kleinkalibern auf Taliban.
Und noch kleiner ist das Kaliber 4,6x30mm, das Heckler & Koch für den MP5-Nachfolger MP7 entwickelt hat. Auf 200m schützen auch 1,6mm Titan und 20 Schichten Kevlar nicht vor Verletzungen. Dabei ist es nur etwas mehr als halb so dick, wie eine 9x19 Pistolenpatrone, die auf diese Entfernung gut 2/3 ihrer Geschossenergie verloren haben dürfte…

Von Material und Verarbeitung (Vollmantel, Weichkern, Hohlspitz…) haben wir noch garnicht gesprochen, ebensowenig von den Auswirkungen von Drall (der wäre von der verwendeten Waffe abhängig…) etc.

Fazit: Eine seriöse Aussage zur Waffenwirkung ist nur in Kenntnis der verwendeten Waffe und des Munitionstyps und ggf der Schussentfernung möglich. Alles andere ist halt, ich wiederhole mich da gerne (und fühle mich wie der @Wittenberger in Sachen SEK und Kaffeekränzchen…), Gebäck in reinster Spekulatius-Form.

Aber mit Verlaub: Eine Gaspistole erzeugt keine Schürfwunde.
Zumindest theoretisch denkbar wäre, dass ein Nahbereichsschuss (d.h. "aufgesetzt") Schutzausrüstung gegen den Körper drückt oder an ihm entlang verschiebt, sodass nicht die Waffe selbst, sondern die Schutzausrüstung eine Schürfwunde hervorriefe. Ich teile allerdings die Theorie, dass Ursache ein Projektil verwendet hat, voll und ganz.

...
Was nun die Spekulationen um die Waffe angeht, so haben wir inzwischen Hinweise, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, also nicht im luftleeren Raum drehen, sondern sich auf etwas abstützen: Wir haben die Anklage wegen Mordes und u. a. auch wegen Verstosses gegen das Waffenrecht. Dies schließt schon einmal alles aus, was nicht Waffe im Sinne des Waffenrechts ist. Weiter sagt die Pressemeldung, dass der verletzte Polizist eine Schürfwunde davon trug. Dass eine Gas-, Schreckschuss oder Luftpistole keineswegs ungefährlich sein muss, hatte ich selbst hier schon geschrieben, auch dass Platzpatronen u. U. gefährlich sein können, hatte ich bereits früher hier geschrieben. Aber mit Verlaub: Eine Gaspistole erzeugt keine Schürfwunde. Diese Hinweise zusammen gerechnet, ergibt sich eben die Wahrscheinlichkeit einer Schusswaffe mit Projektil. Das ist der Stand, der sich m. E. aus den verfügbaren Informationen als halbwegs gesichert ergibt.

Nun, wir wissen, das Wolfgang Plan in Reuden war. Aus der Ecke gab es im Nachgang auch diese Erkenntnisse:
https://de-de.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1088351507887480
Als recht gesichert betrachten dürfen wir (warum eigentlich?) dass Ursache eine Faustfeuerwaffe einsetzte. Plan durfte laut Einträgen auf seinen Waffenbesitzkarten 7 halbautomatische Pistolen, insg. 5 Wechselsysteme und 1 Wechsellauf für halbautomatische Pistolen, sowie 2 Revolver besitzen. Während die Anzahl der bei ihm sichergestellten Waffen aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht veröffentlicht wurde, ist bekannt, dass 1.) ein Pistolengriffstück sichergestellt wurde, für das er keine Besitzberechtigung hatte und 2.) er im Vorfeld der Durchsuchung Waffen beseite geschafft hatte (vgl. den Facebook-Post, aber auch Plans Eintrag im SSL-Wiki).

Es wurden also definitiv nicht alle Waffen, die zu besitzen Plan berechtigt war, bei ihm am 19. Oktober sichergestellt. Plan hat sich mind. ein wesentliches Waffenteil beschafft und illegal besessen. Ebenso hat er illegal Waffen und Munition weitergegeben. Die Theorie, dass die von Ursache verwendete Waffe von Plan stammt, ist nicht von vorn herein zu widerlegen. Außerdem erinnere ich mich, dass das Geheule groß war, der Verfassungsschutz (oder sogar das SSL) habe Ursache die Waffe gegeben, um gezielt zu eskalieren. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass er die Waffe tatsächlich von einem seiner Reichsbürger"freunde" erhalten hat. Da Plan am Ende sogar selbst auf Polizisten geschossen hat, wird ihm der Umstand, dass auf Polizisten geschossen werden sollte, wohl kaum große Bauchschmerzen bereitet haben.

Dazu eine Verschwörungstheorie
Sollte die Waffe eine von Plans legal besessenen Waffen gewesen sein, so hätte die Polizei dies recht schnell feststellen können bzw. müssen. Wenn sie das getan hat, so wird die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mindestens wg. Verstoßes gegen das Waffengesetz, ggf. sogar wg. Beteiligung an Ursaches Delikten (zmd. Beihilfe stünde da in Rede) eröffnet haben. Davon ist nichts bekannt, was gegen die Theorie "Waffe von Plan" spricht.

Gleichwohl könnte dafür sprechen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Einsätzen gegen Ursache und Plan bestand. Wäre Plans Waffe bei Ursache gefunden worden und als Plans Waffe identifiziert worden, so hätte das einen Einsatz bei Plan beschleunigen können. Von dieser Verbindung ist allerdings nichts bekannt und auch offizielle Antworten auf die Frage, warum der Einsatz so durchgeführt wurde, wie er durchgeführt wurde, beinhalten keinerlei Hinweise darauf.
[close]

Was diese Theorie angeht, können wir wohl auch lediglich spekulieren. Vielleicht könnten Mitarbeiter aus dem Raum ST oder BY sich an die jeweils aufarbeitenden Parlamentarier wenden und unter Hinweis auf die Fernsehdokumentation, die einen Zusammenhang zwischen Ursache und Plan herstellt, anregen, hierzu eine Anfrage an die jeweilige Landesregierung zu stellen, ab wann man von welchen Verbindungen zwischen den beiden wusste?
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1989 am: 21. April 2017, 16:49:22 »
Das gegenwärtig verfügbare Wissen über die verwendete Waffe haben wir wohl nun zusammengetragen. Das Übrige wird zu gegebener Zeit bekannt werden.

Was das Kaliber angeht, so ist dies in der Tat nur ein Kriterium unter vielen. Ebenso spielen Länge, Form und Material eines Geschosses eine entscheidende Rolle, und natürlich die Geschwindigkeit, mit der es auf sein Ziel auftrifft.
Ich hatte weiter oben das Gejammer der Adrian-Unterstützer von wegen "Kleinkaliber" nur erwähnt, weil es absurd ist. Aber so denken nun mal RD - q. e. d.
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1990 am: 21. April 2017, 17:14:17 »
Nun, ich hätte nie angenommen, daß Plan so dunkel gewesen wäre, eine auf ihn registrierte Waffe bei Urian zu "vergessen". Aber von ihm ist bekannt, daß er anwesend und mit dem Thema befaßt war sowie im Umgang mit seinen "Spielzeugen" schließlich eine nicht mehr nachvollziehbare Sorglosigkeit an den Tag gelegt hat.
Da muß offenbar genug dagewesen sein, wofür er in seinem Haus keinen Platz mehr finden konnte. Also spricht von der reinen Logik viel dafür, daß er damit einem "guten Freund" geholfen haben kann. Ob unter den übrigen Besuchern noch ein Waffennarr war, weiß man nicht. Auch nichts darüber, daß Urian irgendwann mal ein Schießtraining genossen hätte. Und letztlich waren die Beamten nahe genug, daß man sich über die Bewegungsenergie des Geschosses keine Gedanken zu machen braucht.

« Letzte Änderung: 21. April 2017, 17:33:12 von dtx »
 

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« Antwort #1991 am: 21. April 2017, 17:29:10 »
Die These, dass die Ursaches Waffe von Plan gestammt hat, halte ich für unwahrscheinlich. Plans Waffen waren angemeldet und da wäre es ein Leichtes gewesen die Herkunft der Waffe auf ihn zurück zu führen. Außerdem wäre ein solcher Zusammenhang vermutlich längst publik geworden wenn es dafür belastbare Anhaltspunkte geben würde.
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1992 am: 22. April 2017, 06:21:28 »
Fazit dieses kurzen Rechtsvergleichs: Ob wir nun "niedrige Beweggründe", "Skrupellosigkeit" oder "besondere Verwerflichkeit" nehmen, immer wird es letztlich auf die moralischen Wertungen ankommen, die gerade vorherrschen.

Mit meiner gesunden Halbbildung sage ich, dass das alles nicht trägt.

Ganz sachlich betrachtet wollte er primär nicht töten, er wollte sich einer staatlichen Handlung entziehen. Ja, Tötung nahm er billigend in Kauf.

Wirklich zielgerichtet konnte er gar nicht schießen. Das gab die Situation mit Sicherheit nicht her. Es war ein Zufall (für den Beamten ein sehr unschöner Zufall) dass er überhaupt traf.

Und die Heimtücke können wir auch vergessen: Die Beamten eines SEK sind nicht arglos. Sie wissen genau, auf was sie sich im Einsatz einlassen.

Höchstens kommt die Ermöglichungsabsicht in Frage. Aber selbst das wackelt.
 
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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1993 am: 22. April 2017, 10:15:51 »
"Billigend in Kauf Nehmen" ist juristisch ein "Eventualvorsatz" und dem Vorsatz gleich gestellt. Ob Ursache nun einen Polizisten töten wollte oder nur in Kauf nahm, einen Polizisten zu töten, führt daher zum selben juristischen Ergebnis.
Dass Ursache nicht die Zeit und Möglichkeit hatte zu zielen, bestreitet niemand. Dass es Zufall war, dass er und wen er getroffen hatte, ist genau die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass Ursache seine möglichen Opfer zu Objekten reduziert habe.
Fazit: Die "gesunde Halbbildung" bestätigt letztlich genau die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Ob das Gericht dieser folgen wird, werden wir wissen, wenn das Urteil verkündet werden wird.
Ich verweise gerne nochmal auf meine Durchmusterung der Straftatbestandsmerkmale weiter vorn in diesem Faden.
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Offline Grenzstein

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Re: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1994 am: 22. April 2017, 15:06:53 »
Hatten wir in diesem Zusammenhang das Berliner Raserurteil schon? Da ist erstinstanzlich auch auf Mord erkannt worden, weil die beiden Raser billigend in Kauf genommen haben, dass bei ihrem Tun jemand umkommt.