Autor Thema: Behördenversäumnisse  (Gelesen 5483 mal)

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Offline Wittenberger

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Behördenversäumnisse
« am: 11. März 2016, 17:10:40 »
Die Geschichte um die fehlende Gewerbeanmeldung der "Reichsbank" ist legendär. Sie ist deshalb so präsent, weil sie mit zwei Kameras mitgefilmt wurde: Herr Fitzek zerriss das Formular vor den Augen des Ordnungsamtsleiters. Und danach passierte - nichts. Wie wir heute wissen, wurde das Bußgeldverfahren wegen Verjährung zurückgenommen.

Aber da ist noch einiges mehr.

Das fängt mit dem BAFin an: Die haben über Jahre dem Treiben zugesehen und ab und an mal einen Brief verschickt. Das Bundesamt wachte sehr spät auf.

Es geht weiter mit den Hausdurchsuchungen: Da läßt mutmaßlich ein Beamter die mehrseitige Liste mit den Namen und Kontaktdaten aller beteiligten Beamten liegen. Und Herr Fitzek stellt diese Liste ins Internet. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Verfahren gegen Herrn Fitzek? Vermutlich nie eingeleitet. Verfahren gegen den Beamten? Vermutlich nie eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaften haben sich auch nicht mit Ruhm bekleckert: Ehe ein Verfahren zur Anklage kommt, vergeht mindestens ein Jahr. Und relativ häufig zeigt sich die Staatsanwaltschaft dann schlecht vorbereitet.

Nun zur Polizei: Es steht ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an. Und Herr Fitzek fährt mit PKW vor - und wieder ab. Polizei - Fehlanzeige. Fast möchte man Methode vermuten: Wo sind die denn? Und die Staatsanwaltschaft, wo sind die als Auftraggeber? Und das ist nun wirklich nicht das erste Mal.

Der Staat sind wir alle. Wenn es die Verwaltung nicht richtet, müssen die Bürger ran: Staatsanwaltschaft und Polizei sollten vorab von uns erfahren, was regelmäßig im Umfeld der Gerichtsverfahren passiert. Das ist der erste Schritt. Ein möglicher zweiter Schritt wäre dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachzuschieben. Die drei F, ich weiß. Aber das ist egal. Das kann so nicht weitergehen.
 
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Offline Happy Hater

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #1 am: 11. März 2016, 18:13:15 »
Ein guter und wichtiger neuer Thread!

Zeit, die Behörden in die Gänge zu bringen!
 

Offline desperado

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #2 am: 11. März 2016, 20:59:42 »
Vorab, nein ich möchte hier keine VT konstruieren. Und trotzdem ich zu seiner hohlspitzchwohlgeschossborenen Entität schon 3 oder 4 komplette Threads gelesen habe fehlt mir wohl noch ein wenig Wissen. Daher werfe ich einfach mal eine Frage in die Runde (oder auch eine mehr):

  • Sind evtl Verbindungen der "leitenden" Beamten zu seiner allerhöchsten Perversität mal geprüft worden?
  • ist es möglich, das er in einem gewissen Rahmen protegiert wurde?
  • was ist, ausser seiner glorreichen Karriere als Underground-Karateka und Schläger in "Dorfdissen" über seine Minimifenz Pedä suboptimus Prime zur Zeiten der DDR bekannt?

Der Eingangspost trifft recht gut den Eindruck, den ich beim Lesen manchmal gewonnen habe. Ich meine Leute, Bitte....  Ein solcher Auszug alleine aus Flensburg! Und Da hantieren die Gerichte ohne MPU? Gefühlt würde ich sagen, soviel Glück haben wenige.....
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Offline Flux W. WIld

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #3 am: 11. März 2016, 21:54:13 »
Das ist der normale Wahnsinn. Da gibt es ganz andere Fälle z.B. der Guru von Guru von Lonnerstadt, der ist zwar inzwischen hinter Gittern aber dafür musste ein Kind fast sterben und selbst dann hat es noch 10 Jahre gedauert.
https://www.youtube.com/watch?v=xOpcvJANoHg
vorallem das Interview mit dem Landrat ab Minute 27 ist interessant, vonwegen in Bayern würde härter durchgegriffen. Insgesamt ist Peter in dem ganzen Esomarkt ein ganz kleines, wenn auch besonders absurdes Licht. Und er ist mit Sicherheit auch nicht der einzigeg unbelehrbare Raser in Deutschland.
 

Offline hair mess

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #4 am: 11. März 2016, 23:25:24 »
Ich verstehe auch nicht, dass da das Finanzamt nicht richtig anpackt. Wieviel Geld hat der Fitzek eingenommen und nach seiner Nase versanden lassen. Wenn ich mit Geld machen kann, was ich will, was wirklich keinen Sinn macht, dann muss ich dieses Geld ja auch irgendwo einnehmen und versteuern. Ich räume ein, dass das in diesen ganzen Fitzekschen Konstruktionen kompliziert  einzusortieren sein kann. Aber genau das ist doch kein Einzelfallt. Genau dafür studieren die doch ihr Fach. Und dass da keine Einsitzstrafen würdige Steuerhinterziehung dabei ist, kann ich mir fast nicht denken.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Decimus

Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #5 am: 11. März 2016, 23:44:45 »
Ich verstehe auch nicht, dass da das Finanzamt nicht richtig anpackt. Wieviel Geld hat der Fitzek eingenommen und nach seiner Nase versanden lassen. Wenn ich mit Geld machen kann, was ich will, was wirklich keinen Sinn macht, dann muss ich dieses Geld ja auch irgendwo einnehmen und versteuern. Ich räume ein, dass das in diesen ganzen Fitzekschen Konstruktionen kompliziert  einzusortieren sein kann. Aber genau das ist doch kein Einzelfallt. Genau dafür studieren die doch ihr Fach. Und dass da keine Einsitzstrafen würdige Steuerhinterziehung dabei ist, kann ich mir fast nicht denken.

Zumal er doch überall mit seiner fiktiven Steuerbefreiung prahlt.
 
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Offline trapezoid

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #6 am: 12. März 2016, 03:23:39 »
Und Da hantieren die Gerichte ohne MPU?

Die wäre eher für eine Neuerteilung des Bezopften Führerscheins nötig. Eine MPU wird aber nicht angeordnet, sondern müsste von Peter beantragt, organisiert und bezahlt werden.
 
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Offline Gutemine

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #7 am: 12. März 2016, 09:00:04 »
@trapezoid
Zitat
Eine MPU wird aber nicht angeordnet, sondern müsste von Peter beantragt

"Eine MPU wird nicht angeordnet"?

Das wäre aber toll, wenn jeder Führerschein/Fahrerlaubnisbesitzer das selbst entscheiden und beantragen könnte/dürfte.

Natürlich wäre es schon lange die Pflicht der Wittenberger (oder anderer) Verwaltungsbehörden gewesen die mal (wieder) anzuordnen. Schaut man des Fusselzars Führerscheinakte an, so ist das in der frühen Vergangenheit ja auch schon passiert.

Hier kannst Du übrigens nachlesen (da wurde ein Teil reinkopiert), wie oft die beim Fusselzaren schon angeordnet wurde und er sich nicht beigebracht hat:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=180.msg3739#msg3739

Aber mal so zur Info:
http://www.fahrerlaubnis-anwalt-berlin.de/images/downloads/MPU-Anordnung-Gruende-RA-Feiertag-Berlin.pdf
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Offline trapezoid

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #8 am: 12. März 2016, 10:48:53 »
@trapezoid
Zitat
Eine MPU wird aber nicht angeordnet, sondern müsste von Peter beantragt

"Eine MPU wird nicht angeordnet"?

Das wäre aber toll, wenn jeder Führerschein/Fahrerlaubnisbesitzer das selbst entscheiden und beantragen könnte/dürfte.

Es wird niemand wird gezwungen, die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung auszuräumen.  ;)

Allerdings hast Du recht, es wird im von Dir verknüpften Dokument von anordnen gesprochen. Da geht es aber, wenn mich nicht alles täuscht, um Führerscheininhaber. Peter hat seinen aber abgegeben. Er müsste eine Neuerteilung also selbst beantragen und hätte dann idR 6 Monate Zeit, ein entsprechendes Gutachten einer zugelassenen Begutachtungsstelle nach seiner Wahl beizubringen.
 

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #9 am: 12. März 2016, 17:13:03 »
Das dürfte bei ihm allerdings recht schwierig werden. Meines Wissens hat er schon eine hinter sich (Neuererteilung der Fahrerlaubnis 2009.
Als notorischer Wiederholungstäter wird er vom Gutachter quasi in der Luft zerissen. Da wird es verdammt schwer selbigen von der Läuterung zu überzeugen.
Allerdings wird er ja auch für einige Zeit keine Fahrerlaubnis benötigen. ;D
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Offline BlueOcean

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #10 am: 12. März 2016, 17:19:12 »
Und was ist mit Verfahren nach Meldegesetz? Aus meiner Sicht hat Fitzek Jahre seines Unfugs nur deswegen durchhalten können, weil er sich in Wittenberg mal mit der falschen Behauptung abgemeldet hat, dass er nun in der Schweiz leben würde.
Ein netter Trick, weil er für viele Behörden so erst einmal überhaupt nicht mehr vorhanden ist. Da fragt ein Finanzamt überhaupt nicht mehr nach einer Steuererklärung. Da prüft niemand mehr, ob Fitzek seiner Versicherungspflicht nachkommt oder einen gültigen Ausweis besitzt etc.
Und wenn er dann doch in die Fänge der Verwaltung Justiz gerät, kann er blendend den Zugang von Dokumenten vereiteln. Er hat schließlich keinen regulären ersten Wohnsitz.

Warum ihm da anscheinend bis heute kein Amt aufs Dach gestiegen ist und warum er nicht "von Amts wegen" angemeldet worden ist, versteh ich einfach nicht.

Und viele seiner Pudel machen sich das Leben ebenfalls so leicht.
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Offline trapezoid

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #11 am: 12. März 2016, 17:26:34 »
Meines Wissens hat er schon eine hinter sich (Neuererteilung der Fahrerlaubnis 2009.

Ach. Wegen Raserei?
 

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #12 am: 12. März 2016, 17:46:39 »
Meines Wissens hat er schon eine hinter sich (Neuererteilung der Fahrerlaubnis 2009.

Ach. Wegen Raserei?

Genaugenommen ist er den Schein bereits 1997 losgeworden. 2003 hat er wohl ein Gutachten erbracht und die FE wiederbekommen.
2008 ist er siewieder losgeworden und 2009 neu erteilt. Fahren ohne und Raserei dürften wohl die Ursache gewesen sein.
Bei der MPU geht es nicht nur um seine Verkehrsverstöße. Auch andere Strafen werden hinterfragt. Zeigt er doch mit seinen Straftaten das er nicht gewillt ist sich an geltendes Recht und Regeln zu halten. Da muss er schon einige Zeit eine Änderung seines Verhaltens nachweisen und plausibel erklären können welche Strategien er zur Vermeidung weiterer Taten entwickelt hat. Das ist bei seinem Register nicht einfach. :)
http://blog.beck.de/2013/11/28/lachen-erlaubt-der-k-nig-von-deutschland-stellt-sich-nat-rlich-selbst-eine-fleppe-aus
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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #13 am: 12. März 2016, 17:57:51 »
Der Verkehrszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen:

Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.

Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003)
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt.

Am 08.11.2008 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg gegen den Angeklagten die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, L, M, S an,
nachdem er ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hatte.

Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens
einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.


Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007)
zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.

Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008)
zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.

Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010)
eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.

Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010)
eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.

Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010)
zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.

Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010)
eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.

Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012)
eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.

Am 13.09.2012 erklärte der Angeklagte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg den Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S.

Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012)
eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.

Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012)
eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.

Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012)
eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.

Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012)
eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.

Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012)
eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.

Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012)
eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.

Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012)
eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.


Habs mal aus einem anderen Thread kopiert.... Der geforderte ist doch eine MPU, sehe ich das richtig? Wieso hat er dann den FS wiedergekommen? Und bei dem Register Frage ich mich, wieso er überhaupt noch nen FS hatte....

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #14 am: 12. März 2016, 18:07:06 »
Eine bestandene MPU wird im Register nicht eeingetragen. Nur das er den Schein erteilt bekam.
Kann auch gut sein das der Bezopfte bereits einige MPUs mehr absolvierte. Negative Gutachten müssen der FsSt nicht vorgelegt werden. Gutachten werden nur auf Wunsch an die FsSt gesendet. Die sind Eigentum des zu Begutachtenden.

Gut möglich das er zwischenzeitlich oft geblitzt wurde, aber nie persönlich aus dem Fahrzeug gezogen wurde. Da kann er schon eine Weile unterwegs sein bevor der Schein eingezogen werden kann.
« Letzte Änderung: 12. März 2016, 18:09:05 von Gerntroll »
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