Mein Bedauern gilt der armen Richterin in Hof. Ich habe einmal alle Anträge angeschaut, die Fatzke ihr auf den Tisch geknallt hat. Kein einziger bezieht sich auf eine Tatsache im Rechtssinn. Der Unterschied zwischen Tatsache und rechtlicher Würdigung ist Fatzke offensichtlich nicht klar. Beweis erheben kann man aber nur über Tatsachen. Fatzke will aber gleich auch noch "beweisen", dass er Recht hat.
Sodann bietet er den Entwurf eines Plädoyers an, das er vermutlich so oder ähnlich auch noch tatsächlich vorzutragen gedenkt. Wenn man für eine Seite A4 zwischen 5 und 10 Minuten Zeit ansetzt, die es braucht, den Text darauf vorzulesen, so erhalten wir einen Zeitbedarf zum Verlesen des gesamten Produkts von mindestens 5 mal 94 Minuten, das sind 470 Minuten oder nahezu 8 Stunden. Wenn Fatzke aber noch das Eine oder Andere zusätzlich ergänzen will, dann wird das unter zwei vollen Arbeitstagen nichts.
Ich habe auch nur grob überflogen, was Fatzke da so alles sagen zu müssen glaubt. Ich kann der armen Richterin in Hof nur empfehlen, das Pamphlet wegen Weitschweifigkeit und als nicht zur Sache gehörend zurückzuweisen. Weiter kann ich ihr ebenfalls nur empfehlen, die erwähnten Beweisanträge als unstatthaft zurückzuweisen, da sie nicht Beweise über Tatsachen verlangen.
Fatzkes "Prozessbericht" (um die Verhandlung vor Gericht geht es ja nur nebenbei) zeigt wiederum einige typische Merkmale: Fatzke wusste immer schon genau, was auf ihn zukam, er war überlegen usw. usf. Zwischen den Zeilen liest man jedoch Empörung heraus, weil es doch nicht so lief, wie Fatzke es erwartet hatte, dann auch Anspielungen auf Gewalt, vielleicht sogar verkappte Drohungen mit solcher, und natürlich wieder völlig fehlendes Rechtsverständnis: Dass man eine bezahlte Geldstrafe nicht zurückfordern kann, ist ihm nicht klar. Dass der Haftbefehl gegen ihn wegen eines Strafbefehls von 2014, der längst endgültig in Rechtskraft erwachsen ist, nicht angefochten werden kann und auch in Ordnung ist (die Haft ist ja im Strafbefehl schon angedroht und damit vom Richter abgesegnet, wenn auch nun nicht konkret angeordnet), ist ihm ebenfalls nicht klar. Stattdessen folgt wieder sehr viel Rabulistik, die aber mit der Sache, um die es geht, nichts zu tun hat.
Es wird wahrlich Zeit, dass er einmal einfährt - aber nicht in den Schacht, sondern in den Bau.
Nachtrag:
Bei genauerem Hinsehen habe ich auf dem Haftbefehl entdeckt, dass über Fatzke steht: "aufhältig: [...] Wittenberg gemeldet: Schweiz". Laut den der Staatsanwaltschaft verfügbaren Quellen ist also Fatzke offiziell in die Schweiz abgemeldet, wo er sich aber wohl nie wirklich aufgehalten hat. Eine Meldeadresse hat er bekanntlich in der BRD nicht mehr. Als Grund für den Haftbefehl ist genannt: "Der Verurteilte hat keine zustellfähige Adresse und entzieht sich damit der Vollstreckung."
Nach Fatzkes eigener "Logik" hält er sich doch im KRD auf. Staat "gemeldet: Schweiz" müsste dann doch dastehen: "gemeldet: Königreich Deutschland". Ja, mir ist natürlich klar, dass BRD-Behörden das niemals so hinschreiben werden. Aber nach seiner eigenen bisherigen Haltung müsste Fatzke zumindest darauf hinweisen, dass dies nicht korrekt sei, sondern er sich ja in seinem eigenen Königreich aufhalte. Aber die Angabe "Schweiz" geht ja wohl auf seine eigene Meldung zurück. Wäre er konsequent gewesen, hätte er doch bei der Abmeldung sein eigenes Königreich nennen müssen, nicht die Schweiz, mit der er ja kaum etwas zu tun hat - falls er nicht demnächst plötzlich in Brittnau oder Oberkulm auftauchen sollte.