Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363950 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2640 am: 11. Januar 2018, 09:30:44 »
Ein durch einen Hochschullehrer verfaßter Artikel der LTO widmet sich der Frage, ob Bundestagsabgeordnete im Falle einer Verurteilung den Parlamentssitz verlieren sollten und welche Aspekte sich mit dieser Frage verbinden. seltsamerweise stammen beide Beispiele der jüngsten Zeit aus der afd ...  :whistle:

Sehr interessant sind die Kommentare, die zum Teil von einem "Hetzartikel" sprechen:


Zitat
Volksverhetzung durch Bundestagsabgeordnete Auf­gabe der Politik – nicht des Rechts

von Prof. Dr. Klaus F. Gärditz

09.01.2018

Spoiler
Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung führt nicht zu einem Verlust des Bundestagsmandats. Der Gesetzgeber könnte das ändern, um das Ansehen des Parlaments zu schützen. Die Rechtslage und mögliche Änderungen erklärt Klaus F. Gärditz.

Neue Fragmentierungen im Parteienspektrum haben mit der Wahl 2017 den Deutschen Bundestag erreicht. Die Parlamentspraxis muss sich hierauf noch einstellen und einen konstruktiven Umgang mit einem stärker polarisierten Parlament finden. Inzwischen mehren sich jedoch rassistische Ausfälle, von denen einige möglicherweise Strafgesetze verletzen.

Äußerungen im Parlament sind grundsätzlich aufgrund der Indemnität nach Art. 46 Grundgesetz (GG) nicht strafbar. Außerhalb von Plenum und Ausschüssen finden aber auf politische Äußerungen sehr wohl die allgemeinen Strafgesetze Anwendung. Matthias Jahn, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität in Frankfurt, hat allerdings zutreffend darauf hingewiesen, dass viele der öffentlich diskutierten Äußerungen zwar abstoßend, aber nicht strafbar sind.

Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, jede Äußerung im Lichte der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG möglichst grundrechtsschonend auszulegen. Kann eine straffreie Deutung nicht ausgeschlossen werden, ist diese bevorzugt zugrunde zu legen. Die Meinungsfreiheit sichert insoweit einen offenen Diskurs als Funktionsbedingung jeder Demokratie: Die Demokratie kennt keine politischen Wahrheiten. Sie lässt auch unsinnige Aussagen zu und vertraut auf die Kraft des besseren Arguments. Dies muss erst recht für gewählte Abgeordnete gelten. Diese haben ein Mandat, ihre politischen Positionen (wie bizarr diese auch sein mögen) in das Parlament einzubringen, wofür sie sich grundsätzlich nur vor den Wählern verantworten müssen.

Freilich kennt auch die Meinungsfreiheit Schranken, die uns gegen rassistische Rechtsgutsangriffe schützen. Manche Äußerung lässt sich nicht entschärfend interpretieren. Auch bei grundrechtsschonender Auslegung dürfte beispielsweise die Schwelle zur strafbaren Volksverhetzung überschritten sein, wenn ein messerscharf kalkulierender Provokateur eine amtierende Staatssekretärin "in Anatolien entsorgen" möchte, wie es der Jurist Dr. Alexander Gauland in Hinblick auf die Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Aydan Özoğuz, formulierte.

Und die rassistische Beleidigung von Individuen - das jüngste Beispiel dumpfer Verrohung: "kleiner Halbneger" durch den Richter Jens Maier gegenüber Noah Becker - ist ein strafbarer Rechtsgutsangriff, der sich nicht in eine nichtbeleidigende politische Botschaft verbiegen lässt. Mit dem Strafrecht lassen sich so freilich nur die schlimmsten Exzesse bekämpfen.
Kein Verlust der Wählbarkeit

Was folgt aber aus einer strafgerichtlichen Verurteilung, wenn es denn dazu kommt, für ein Bundestagsmandat? Der Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich gemäß § 1 Abgeordnetengesetz (AbgG) nach dem Wahlrecht. Nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG) beendet der Verlust der jederzeitigen Wählbarkeit zugleich die Mitgliedschaft im Bundestag.

Die Wählbarkeit verliert, wer infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BWahlG). Dies verweist wiederum auf § 45 Strafgesetzbuch (StGB). Nach dem dortigen Abs. 1 führt eine Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu einem zeitlich limitierten Verlust der Wählbarkeit. Da es sich bei den üblichen Äußerungsdelikten wie Volksverhetzung oder Beleidigung nach §§ 130, 185 StGB jedoch nicht um Verbrechen, sondern um bloße Vergehen handelt, berührt eine Verurteilung hiernach die Wählbarkeit nicht.

In allen anderen Fällen kommt ein Verlust der Wählbarkeit im strafrichterlichen Ermessen nach § 45 Abs.2 StGB nur dort in Betracht, wo es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Dies ist aber bei den hier relevanten Äußerungsdelikten bislang nicht der Fall.
Sanktionen für zurechenbares Fehlverhalten

Der Gesetzgeber könnte jedoch zum Selbstschutz des Parlaments künftig auch Fälle der Volksverhetzung in den Verlusttatbestand des § 45 StGB einbeziehen. Volksverhetzungen, die aus der Mitte des Bundestags begangen werden, beeinträchtigen das Ansehen des Parlaments und seine Funktionstüchtigkeit als Forum öffentlichen politischen Konfliktausgleichs. Eine Erstreckung der Verlusttatbestände hierauf wäre daher gegenstandsadäquat und verhältnismäßig. Eine solche Regelung wäre zwar wegen des Rückwirkungsverbots nach Art. 103 Abs. 2 GG, das auch für strafrechtliche Nebenfolgen gilt, nur für künftige Straftaten möglich. Sie könnte aber durchaus auch auf Abgeordnete des aktuellen Bundestags erstreckt werden. Die Freiheit des Mandats gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG schützt nämlich auch während der laufenden Wahlperiode nicht vor Eingriffen in Statusrechte, wenn hierdurch lediglich zurechenbares Fehlverhalten verhältnismäßig sanktioniert wird.

Die Freiheit des Mandats wäre hingegen unverhältnismäßig beeinträchtigt, wenn die Verletzung allgemeiner Anstandserwartungen unterhalb der Strafbarkeit zum Ausschluss aus dem Parlament führen könnte. Möglich wären Sanktionen für Verletzungen von auszuformulierenden Verhaltensregeln, wenn das Ansehen oder die Funktionsfähigkeit des Parlaments qualifiziert geschädigt wird. Verhaltensregeln für Abgeordnete gibt es bereits in §§ 44a, 44b Abgeordnetengesetz, sie wären also kein absolutes Novum. In Betracht kämen dann Ordnungsgelder zur Disziplinierung oder die Kürzung von Fraktionsmitteln, sofern Regelverletzungen einzelner Abgeordneter einer Fraktion zurechenbar sind.
Anstand ist kaum normierbar

Vor allem bleibt der Umgang mit Provozierendem aber eine politische Herausforderung, von der das Recht kaum entlasten kann. Anstand ist nur begrenzt normierbar. Jede Gesellschaft hat ihre hässlichen Seiten. Es gehört zum Kerngeschäft des politischen Prozesses, dumpfe Provokationen, diffuse Ressentiments und Niedertracht argumentativ zu stellen und herauszufiltern. Billige Hassbotschaften sollten sich selbst diskreditieren.

Das gegenwärtige Problem ist aber, dass offenbar gerade ausgelebte Unanständigkeit durch ein stabiles Niveau an Wählerstimmen honoriert wird. Das Erfolgsrezept des kalkulierten Tabubruchs mag Grenzen haben, hat jedoch diffusen Bewegungen inzwischen einen parlamentarischen Resonanzraum eröffnet. Ein angemessener Umgang hiermit muss noch gefunden werden. Dazu gehört vielleicht auch die Einsicht, dass bisweilen zu eng gesteckte Grenzen des moralisch Verhandelbaren gerade diejenigen gestärkt haben, die gar nicht demokratisch verhandeln wollen und auf moralische Minima gerne pfeifen.
Hyperkommunikationsgesellschaft und ihre Trolle

Die gezielte Verschiebung der Grenzen des Sagbaren und die Kultur der Hassbotschaft sind schließlich auch nicht von ihren Medien zu trennen. Ohne das Internet, ohne die fragmentierten und abgeschotteten Gegenöffentlichkeiten der Social Media und ohne die postmoderne Beliebigkeit per Twitter hinausposaunter Kurzwahrheiten wären die Pegida-Bewegung und ihr politischer Arm nicht denkbar.

Auch Trolle sind Teil unserer vernetzten Hyperkommunikationsgesellschaft, die zunehmend - und nicht nur am rechten Rand - in eine Dynamik der Horde abrutscht. Wer immer mehr und in immer höherer Frequenz durch Kurzbotschaften um öffentliche Aufmerksamkeit buhlt, hysterisch Dauerempörung ventiliert und den erbarmungslosen Shitstorm zur politischen Selbstermächtigung verklärt, fördert eine Kultur der Verkürzung, der simplen Botschaft, des Dampfablassens und der moralischen Verrohung.

Es sind die Rhythmen der digitalen Boheme, die von der AfD gespielt werden. Selbstkritik der Propheten barrierefreier Diskurse mittels Kommentarfunktion? Fehlanzeige. Die verstörenden Entwicklungen sind uns längst entglitten. Aber man kann zumindest versuchen, durch mehr Gelassenheit den Provokateuren den Sauerstoff Aufmerksamkeit zu entziehen, um den es letztlich allen geht. Einmal nicht zurücktwittern, wäre ein Anfang.

Prof. Dr. Klaus F. Gärditz ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn.
[close]

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundestag-abgeordnete-volksverhetzung-mandat-entzug-aufgabe-der-politik/
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Offline Frankonius

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2641 am: 11. Januar 2018, 14:06:55 »
Oder in den Worten unserer Klientel "Die Wortmarke Sachsen stoppt ein Konvoi der Besatzungsmacht".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/us-panzer-polizei-stoppt-transportkonvoi-auf-a4-bei-bautzen-a-1187292.html

In Berlin-Spandau und Wittenburg bekommen wahrscheinlich gerade zwei Personen Schnappatmung.
Rüdi hat heute  Abend sicher ein schönes Thema, mit der er die Menschenmassen unterhalten kann, die zu seiner Unterstützung auf den Marktplatz strömen werden.  :clap:
Mario könnte sicher die Meldung vom Bildschirm abfilmen, gewohnt fachkundig kommentieren (gerne mit Bezug aufs Seerecht und Dr. Axel Stoll) und dann auf Jutub posten.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2642 am: 11. Januar 2018, 14:12:11 »
Das gibt aber gewaltig Ärger, wenn die deutsche Wortmarke die bewaffneten Kräfte der Besatzungsmächte behindert. Dürfen die das? Bestimmt nicht! Die Polizisten kommen vors Kriegsgericht, in Guantanamo.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2643 am: 11. Januar 2018, 14:32:45 »
Da sind bestimmt die hohen Hände die diesem Geschrei Aufruf gefolgt sind

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Leider man nicht bedacht das auch auf den Reichsstrassen Autobahnen noch immer die StVO gilt.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 14:57:21 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2644 am: 11. Januar 2018, 14:59:29 »
Leider man nicht bedacht das auch auf den Reichsstrassen Autobahnen noch immer die StVO gilt.

Tut sie nicht, weil sie von Adolfen ist.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2645 am: 11. Januar 2018, 19:29:10 »
Die afd plant ihren nächsten Bundesparteitag in Augsburg, also am gleichen Ort (Messezentrum), an dem schon die Schlesier "Schlesien ist unser" geplärrt haben. Das war, glaube ich, 1999 oder so:

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/AfD-plant-ihren-Bundesparteitag-in-Augsburg-id43800281.html?utm_campaign=Echobox&utm_medium=augsburg&utm_source=Facebook&wt_mc=redaktion.echobox.facebook.augsburg


Und die afd in Neuß wird ihre Spenden auch nicht los:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neuss/afd-in-neuss-dreifache-spenden-schlappe-aid-1.7314242?utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2646 am: 12. Januar 2018, 16:48:19 »
Johannes Stremmel ist in der Süddeutschen der Meinung:

Reichsbürger sind zu paranoid, um organisiert anzutreten


Und meine Meinung: Mir reichen sie schon einzeln! Und der Familie des in Georgensgmünd getöteten Polizisten erst recht!


Spoiler
Aus den hunderten Kleinstgruppen der Reichsbürger wird sich keine größere Armee bilden lassen. Die Gefahr von bewaffneten Einzeltätern ist damit aber nicht gebannt.

Es klingt dramatisch, was Verfassungsschützer im Focus berichten: Reichsbürger aus mehreren Bundesländern planten eine bewaffnete "Armee", um sich "auf den Tag X" vorzubereiten. Entsteht in Deutschland gerade unbemerkt eine regierungsfeindliche Miliz, wie man sie aus den USA kennt?

Die Szene der sogenannten Reichsbürger ist unübersichtlich - sie besteht aus hunderten verschiedenen "Königreichen" oder "Freistaaten", die meist am Gartenzaun enden. Die Argumentationen und Konstrukte, mit denen diese Fantasiestaaten begründet werden, speisen sich aus Mythen, die Neonazis seit Kriegsende verbreitet haben. Und aus Fragmenten antisemitischer Fantasien von einer angeblichen Weltverschwörung. Gemeinsam ist den Reichsbürgern die Überzeugung, dass die Bundesrepublik juristisch nicht existiere. Das Deutsche Reich besteht in dieser Vorstellung fort - wahlweise in der Antarktis - und man könne sich das Steuernzahlen sparen, wenn man nur hundertseitige "Belehrungen" an Landratsämter faxt oder mit einem Fantasiedokument den Status als "freier Mensch" bekräftigt.

Zahl der Reichsbürger steigt
Die Zahl der Reichsbürger ist laut Verfassungsschutz allein im vergangenen Jahr von 10 000 auf mehr als 15 000 angestiegen. Dass die Bewegung derzeit so massiv wächst, ist kein Zufall. Es ist Folge der gleichen Mechanik, die auch zum Aufstieg der AfD oder Donald Trumps geführt hat: Die teils herben Folgen der Globalisierung für Arbeiterschichten in westlichen Ländern lassen den Wunsch nach Abschottung und einem Sündenbock wachsen - und verleihen Verschwörungstheorien neuen Auftrieb. Dazu kommen neue technologische Möglichkeiten: Wer nach einfachen Erklärungen für den angeblichen Niedergang des Abendlands sucht, findet im Internet endlos viele. Und tausende Gleichgesinnte, denen es ähnlich geht.

Wer mit Reichsbürgern spricht, hört Dinge wie im Umfeld der Pegida-Demonstrationen: Islamisierung der Gesellschaft, gesteuerte Flüchtlingsströme, deutsche Politiker als "Hochverräter". Am rechten Rand der Gesellschaft hat sich eine hermetisch abgeriegelte Gegen-Kommunikationswelt etabliert, die immun ist für faktenbasierte Argumente. Dort kursieren völlig unhinterfragt Behauptungen und Lügen, die teils vor Jahrzehnten von beinharten Neonazis gestreut wurden. Man könnte die Reichsbürger deshalb als die ersten wirklichen Opfer von Fake News bezeichnen: eine Armee von komplett Fehlinformierten, gefangen in grotesken Wutbürger-Diskursen, die für Außenstehende kaum noch nachzuvollziehen sind. Kein Wunder, dass die meisten von ihnen eher älter und damit weniger kompetent sind, Falschnachrichten im Internet als solche zu erkennen.

Bislang waren alle gewalttätigen Reichsbürger geistig verwirrte Einzeltäter. Was den Plan einer großen gemeinsamen "Armee" betrifft, kann man wohl abwinken: Aus den hunderten, oft konkurrierenden Kleinstgruppen wird sich nur schwer eine größere Einheit bilden lassen. Zu wichtigtuerisch, zu paranoid sind die Protagonisten. Dass sich Einzelgruppen bewaffnen, steht allerdings schon länger zu befürchten: Vor zwei Jahren stand ein Reichsbürger vor Gericht, weil er sich über den Kauf von Sturmgewehren für eine "Bürgerwehr" informiert hatte. Laut Verfassungsschützern besitzen schon heute etwa 1000 Mitglieder der Szene legale Waffen. Diese gilt es, so bald wie möglich zu beschlagnahmen - mit aller Vorsicht: der Reichsbürger Wolfgang P. erschoss im bayerischen Georgensgmünd einen Polizisten, als seine Waffensammlung eingezogen werden sollte. Jenseits der Vorsicht hilft nur Prophylaxe: Medienkompetenz und politische Bildung.
[close]

http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsschutz-reichsbuerger-sind-zu-paranoid-um-organisiert-anzutreten-1.3823237
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2647 am: 12. Januar 2018, 17:40:27 »
In Kleingruppen sind die schon gefährlich genug. Die "Reichsbewegung" verbreitete 2012 Anleitungen um "Freie-Reichs-Streitkräfte" zu bilden. Da wäre die "Preussische Legion" um Hans Gerlach und Burghard Bangert. Die Prepper, Reservisten und Bundeswehrsoldaten um die zwei mutmaßlichen Terrorzellen um Franco Albrecht und Holger Arppe, die die Aufrufe von Walter K. Eichelburg wie z.B. solche verbreiteten:
https://hartgeld.com/media/pdf/2017/Art_2017-304_Militaer-Putsch.pdf
 
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2648 am: 14. Januar 2018, 00:21:38 »
Ist eigentlich Charles Osborne im Dienst.
Zu den ganzen Berichten, die Reichsbürger würden mehr, sollten wir offiziell eine Stellungnahme abgeben.
Nach meiner Erfahrung werden es nicht mehr, ganz im Gegenteil. Nur die Behörden zählen mittlerweile genauer.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2649 am: 14. Januar 2018, 01:30:35 »
Ist eigentlich Charles Osborne im Dienst.
Denk schon, hab ihn aber lange nicht mehr gesehen.
 
Zitat
Zu den ganzen Berichten, die Reichsbürger würden mehr, sollten wir offiziell eine Stellungnahme abgeben.
Nach meiner Erfahrung werden es nicht mehr, ganz im Gegenteil. Nur die Behörden zählen mittlerweile genauer.

Da streiten sich die Statistiker im Hause. Wenn man nicht in den oberen Etagen vorbeischaut, dann kriegt man manches nicht mit.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2650 am: 14. Januar 2018, 01:59:34 »
Da streiten sich die Statistiker im Hause. Wenn man nicht in den oberen Etagen vorbeischaut, dann kriegt man manches nicht mit.

Was muss man denn alles tun um überhaupt zu erfahren, dass es im SSL "obere Etagen" gibt.
Man wird ja im Dunkeln gelassen. :(
 

Offline Gast aus dem Off

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2651 am: 14. Januar 2018, 08:42:11 »
@Noldor
Hast Du etwa keinen der kleinen, goldfarbenen Schlüssel, für das verdeckte Schloß, im dritten Aufzug von links?
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2652 am: 14. Januar 2018, 11:39:09 »
Die OTZ hat da offenbar genauer Informationen über 10 Personen. Interessant, daß die GV schneller waren als der VS. Aber vielleicht kommen GV auch näher mit echten Menschen in Kontakt ...   :whistle:


Zitat
Bewaffnete „Reichsbürger“ planen eigene Armee in Thüringen

Verfassungsschützer identifizieren immer mehr Personen, die die Bundesrepublik komplett ablehnen. Vor einer „potenziellen Untergrundarmee“ haben Gerichtsvollzieher bereits vor einem Jahr gewarnt.
Spoiler
Erfurt. Eine bewaffnete Gruppe aus der Szene der „Reichsbürger“ in Thüringen plant nach TA-Informationen aus Sicherheitskreisen den Aufbau einer eigenen Armee. Etwa zehn Personen hätten sich zu diesem Zweck bereits in einem Waldstück getroffen. Ob es sich um eine Gruppe von Rechtsextremisten handelt, ist noch unklar.

Das Innenministerium und das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen wollten den Sachverhalt nicht kommentieren.

Fest steht: Dutzende, wenn nicht Hunderte scharfe Waffen sind in Thüringen bei „Reichsbürgern“ im Umlauf, und das sind allein die legalen Waffen. Vor einer „potenziellen Untergrundarmee“ haben Gerichtsvollzieher im Gespräch mit unserer Zeitung bereits vor einem Jahr gewarnt.

„Wir wissen, dass eine Gefahr von „Reichsbürgern“ ausgeht und dass es einen hohen Organisationsgrad der Szene in Thüringen gibt“, sagte CDU-Sicherheitsexperte Raymond Walk am Freitag der TA. „Wir haben kein Erkenntnisproblem, aber mir fehlt eine konsequente Umsetzung beim Entzug der Waffenerlaubnis. Zudem wissen wir nach wie vor nicht genau, wie viele scharfe Waffen in Umlauf sind.“

Von 650 „Reichsbürgern“ geht Thüringens Verfassungsschutz aktuell aus. Bei circa 300 läuft die Überprüfung – seit etwa einem Jahr. Für Walk ist dies ein Zeichen für einen eklatanten Personalengpass beim Verfassungsschutz auf diesem Beobachtungsfeld. Bundesweit sieht das anders aus: Ende 2016 waren 10.000 „Reichsbürger“ identifiziert, aktuell sind es 15.600. Doch Gerichtsvollzieher, die beruflich intensiv mit „Reichsbürgern“ zu tun haben, gehen nach internen Befragungen von mindestens 40.000 „Reichsbürgern“ aus.

Dirk Wilking vom Brandenburger Demos-Institut, Deutschlands „Reichsbürger“-Experte Nummer 1, hält diese Zahl für nah an der Realität. Vor Jahren wurden „Reichsbürger“ vor allem belächelt. Freiwillige Feuerwehren im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree an der polnischen Grenze trieben Scherze mit frei erfundenen „Reichsbürger“-Führerscheinen. Es galt als witzig, mit diesen Fantasiepapieren die Grenze nach Polen zu passieren, erinnert sich Wilking.

Im Oktober 2016 erschoss ein „Reichsbürger“ einen Polizeibeamten in Georgensgmünd in Bayern. Im Eigenheim des Todesschützen wurde ein Waffendepot ausgehoben, das für einen Kleinkrieg ausgereicht hätte.

Das veränderte alles, vor allem den Blick der Sicherheitsbehörden auf „Reichsbürger“. Fortan galt jeder, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Gesetze ablehnte, automatisch als Fall für den Verfassungsschutz. Vorher galt dies nur, wenn ein „Reichsbürger“ zugleich rechtsextrem agierte. Mit dem erweiterten Blick auf die „Reichsbürger“ schnellte deren Zahl in die Höhe. Wilking sieht einen weiteren Grund für den Anstieg. „AfD und Pegida delegitimieren den Staat. Wenn es eine große erlaubte Partei gibt, die den Staat, die politische Kaste und die Verwaltung delegitimiert, ist das Wasser auf die Mühlen derer, die sich vom Staat abwenden.“
[close]

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Bewaffnete-Reichsbuerger-planen-eigene-Armee-in-Thueringen-1244950056
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2653 am: 14. Januar 2018, 13:06:57 »
Die OTZ hat da offenbar genauer Informationen über 10 Personen. Interessant, daß die GV schneller waren als der VS. Aber vielleicht kommen GV auch näher mit echten Menschen in Kontakt ...   :whistle:


Zitat
Bewaffnete „Reichsbürger“ planen eigene Armee in Thüringen

Verfassungsschützer identifizieren immer mehr Personen, die die Bundesrepublik komplett ablehnen. Vor einer „potenziellen Untergrundarmee“ haben Gerichtsvollzieher bereits vor einem Jahr gewarnt.
Spoiler
Erfurt. Eine bewaffnete Gruppe aus der Szene der „Reichsbürger“ in Thüringen plant nach TA-Informationen aus Sicherheitskreisen den Aufbau einer eigenen Armee. Etwa zehn Personen hätten sich zu diesem Zweck bereits in einem Waldstück getroffen. Ob es sich um eine Gruppe von Rechtsextremisten handelt, ist noch unklar.

Das Innenministerium und das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen wollten den Sachverhalt nicht kommentieren.

Fest steht: Dutzende, wenn nicht Hunderte scharfe Waffen sind in Thüringen bei „Reichsbürgern“ im Umlauf, und das sind allein die legalen Waffen. Vor einer „potenziellen Untergrundarmee“ haben Gerichtsvollzieher im Gespräch mit unserer Zeitung bereits vor einem Jahr gewarnt.

„Wir wissen, dass eine Gefahr von „Reichsbürgern“ ausgeht und dass es einen hohen Organisationsgrad der Szene in Thüringen gibt“, sagte CDU-Sicherheitsexperte Raymond Walk am Freitag der TA. „Wir haben kein Erkenntnisproblem, aber mir fehlt eine konsequente Umsetzung beim Entzug der Waffenerlaubnis. Zudem wissen wir nach wie vor nicht genau, wie viele scharfe Waffen in Umlauf sind.“

Von 650 „Reichsbürgern“ geht Thüringens Verfassungsschutz aktuell aus. Bei circa 300 läuft die Überprüfung – seit etwa einem Jahr. Für Walk ist dies ein Zeichen für einen eklatanten Personalengpass beim Verfassungsschutz auf diesem Beobachtungsfeld. Bundesweit sieht das anders aus: Ende 2016 waren 10.000 „Reichsbürger“ identifiziert, aktuell sind es 15.600. Doch Gerichtsvollzieher, die beruflich intensiv mit „Reichsbürgern“ zu tun haben, gehen nach internen Befragungen von mindestens 40.000 „Reichsbürgern“ aus.

Dirk Wilking vom Brandenburger Demos-Institut, Deutschlands „Reichsbürger“-Experte Nummer 1, hält diese Zahl für nah an der Realität. Vor Jahren wurden „Reichsbürger“ vor allem belächelt. Freiwillige Feuerwehren im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree an der polnischen Grenze trieben Scherze mit frei erfundenen „Reichsbürger“-Führerscheinen. Es galt als witzig, mit diesen Fantasiepapieren die Grenze nach Polen zu passieren, erinnert sich Wilking.

Im Oktober 2016 erschoss ein „Reichsbürger“ einen Polizeibeamten in Georgensgmünd in Bayern. Im Eigenheim des Todesschützen wurde ein Waffendepot ausgehoben, das für einen Kleinkrieg ausgereicht hätte.

Das veränderte alles, vor allem den Blick der Sicherheitsbehörden auf „Reichsbürger“. Fortan galt jeder, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Gesetze ablehnte, automatisch als Fall für den Verfassungsschutz. Vorher galt dies nur, wenn ein „Reichsbürger“ zugleich rechtsextrem agierte. Mit dem erweiterten Blick auf die „Reichsbürger“ schnellte deren Zahl in die Höhe. Wilking sieht einen weiteren Grund für den Anstieg. „AfD und Pegida delegitimieren den Staat. Wenn es eine große erlaubte Partei gibt, die den Staat, die politische Kaste und die Verwaltung delegitimiert, ist das Wasser auf die Mühlen derer, die sich vom Staat abwenden.“
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http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Bewaffnete-Reichsbuerger-planen-eigene-Armee-in-Thueringen-1244950056

Ich dachte im ersten Moment ja, dass es sich um die Rest von Bangerts Kampfgruppe bei seinem treuesten Gefolgsmann, der Jogginghose Anders, handelt. Aber der ist ja in Sachsen-Anhalt.

Trotzdem komisch: Bangert ist wieder draußen, Kontakte nach Thüringen und den Organisatoren der diversen Rechtskonzertveranstalter hatte er auch....ein Schelm...oder so...  :D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2654 am: 15. Januar 2018, 07:46:56 »
Es gibt ein paar neue Zahlen für die Rückgabe der Personalausweise.
In Sachsen waren es letztes Jahr 120, in Sachsen-Anhalt 35.
Hätte man jetzt eine Aufbewahrungsgebühr, so bekäme Sachsen im Jahr daraus 219.000 €. Für einen nichtexistierenden Staat ist das nicht schlecht ...   ;D

Allerdings haben in SH wohl 70% der Rückgabewilligen den Perso dann doch behalten und so dem Staat schnöde Geld entzogen!  :shifty:

Zitat
Behörden prüfen Gebühr für Reichsbürger ohne Pass
Sogenannte Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik und das Grundgesetz ab. Nicht selten geben sie deshalb auch ihren Ausweis ab. Thüringen und andere Länder prüfen nun, ob sie dafür Geld verlangen sollen.
14. Januar 2018
Spoiler
Erfurt. In Sachsen gaben zuletzt gut 120 sogenannte Reichsbürger ihre Personalausweise zurück, in Sachsen-Anhalt waren es 35: Die beiden Länder prüfen ebenso wie Thüringen, von solchen Pass-Rückgebern künftig eine Aufbewahrungsgebühr zu verlangen. Das teilten die drei Innenministerien auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In Brandenburg oder Berlin ist die Idee den zuständigen Behörden zufolge hingegen kein Thema.

Die Vorlage kommt aus Schleswig-Holstein: Im Norden müssen «Reichsbürger», die ihre Ablehnung der Bundesrepublik auch durch eine Rückgabe ihrer Pässe und Ausweise dokumentieren, fünf Euro zahlen - pro Tag. Dort führt die Gebühr nach früheren Kieler Ministeriumsangaben zum Nachdenken: In den ersten Monaten behielten 70 Prozent der Rückgabewilligen doch ihre Papiere.

Unter dem Schlagwort «Reichsbürger» werden Anhänger einer zersplitterten Bewegung gefasst. Sie eint, dass sie die Bundesrepublik nicht anerkennen. Viele sprechen Gerichten und Behörden die Legitimität ab. Seit mehr als einem Jahr werden sie als verfassungsfeindlich eingestuft und beobachtet. Sorgen bereitet vielen Experten, dass die «Reichsbürger» Behördenmitarbeiter gängeln sowie oft legal oder illegal Waffen besitzen.

Thüringens Innenminister erwägt Aufbewahrungsgebühr

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erwägt seit November, ähnlich wie Schleswig-Holsein eine Aufbewahrungsgebühr zu erheben. Damals kündigte er eine entsprechende Verordnung an. Die konkrete Umsetzung werde derzeit noch geprüft, hieß es jetzt aus Erfurt. Dort ging man zuletzt von mindestens 650 «Reichsbürgern» im Land aus.

Auch Sachsen-Anhalt spricht von «ergebnisoffenen» Prüfungen. Derzeit seien die Spitzenverbände der Kommunen gebeten, die Idee aus ihrer Sicht zu bewerten. Seit 2016 haben in Sachsen-Anhalt den Angaben zufolge 35 Anhänger der Szene ihre Papiere abgegeben. Weil diese Pass-Abgeber ihrer Ausweispflicht nicht nachzukommen vermögen, können Kommunen Bußgelder verhängen. Im Land passierte das 2016 noch sieben Mal, voriges Jahr hingegen überhaupt nicht. Gleichzeitig korrigierte der Verfassungsschutz seine Schätzungen zur Zahl der «Reichsbürger» im Land um gut ein Drittel nach oben - von 330 auf 450.

Gebühren dürfen keinen Strafcharakter haben

Könnte die Pass-Aufbewahrungsgebühr «Reichsbürger» daran hindern, ihre Papiere zurückzugeben? Genau das sei ein Knackpunkt bei den laufenden Prüfungen, teilte ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums mit. Die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte schreibe vor, dass Gebühren lediglich der Deckung eines tatsächlichen Aufwands dienen dürften. Ein Straf- oder Abschreckungscharakter sei hingegen nicht erlaubt.

Das heißt: Es könnte sein, dass auch all jene die Gebühr zahlen müssten, die ihren Ausweis verloren haben - und der dann von einem Finder bei den Behörden abgegeben wird. Das Ministerium vermutet, dass es sich bei 118 Menschen, die seit 2016 ihre Papiere offiziell zurückgaben, um «Reichsbürger» handelt. Insgesamt gelten 1275 Sachsen als Anhänger dieser Szene.

Zuletzt rechneten die Sicherheitsbehörden deutschlandweit deutlich mehr Menschen als bisher der Szene zu. Binnen eines Jahres stieg die Zahl um 50 Prozent auf 15 600, wie das Nachrichtenmagazin «Focus» unter Berufung auf alle Landesverfassungsschutzämter berichtet hatte. Experten begründen den Anstieg damit, dass die Szene besser erfasst wird.
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http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Behoerden-pruefen-Gebuehr-fuer-Reichsbuerger-ohne-Pass-1010085851
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)