Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364200 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1905 am: 19. Juni 2017, 12:09:02 »
Zitat
Zitat aus der Sendung:
Rauchmelder hören uns ab!
Wir wollten herausfinden, wie Verschwörungstheorien funktionieren. Dazu haben wir eine erfunden: Die Rauchmelderverschwörung: In beinahe jedem Bundesland sind Eigentümer verpflichtet, ihre Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern auszustatten. "Und wer weiß, was in den Dingern alles drin ist. Warum blinkt da ein Lämpchen? Warum haben die so viele Schlitze? Niemand ahnt: Sie sind nur dazu da, um uns abzuhören." Wer sich das anhört? Tut nichts zur Sache: Die da oben. Denn eine funktionierende Verschwörungstheorie muss keine Fakten schaffen, nur ein Gefühl bedienen.

Ich hätte da auch eine Idee! In Geldscheinen sind nicht deaktivierbare RFID-Chips zur Überwachung! Gegen ein kleines Entgelt, sagen wir 50% des Werts der zugesandten Scheine, untersuche ich die zugesandten Scheine und sortiere die mit Chip zur sicheren Verwahrung aus!  Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist davon auszugehen, dass mindestens 50 % der im Umlauf befindlichen Scheine betroffen sind! :shifty:
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Offline No_DR

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1906 am: 19. Juni 2017, 13:10:07 »
 ;D ;D Vorsicht dünnes Eis.

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1907 am: 19. Juni 2017, 13:33:49 »
Ein wirklich interessanter und lesenswerter Artikel dazu, wie "Beitreibung" in der Schweiz funktioniert.

Spoiler
Nach fünf Monaten ist der «Tolggen» weg
Ungerechtfertigte Betreibungen lassen sich heute kaum löschen. Für Betroffene wirkt dies wie ein Klotz am Bein. Abhilfe ist auf dem Weg.

In der Schweiz kann jeder jeden betreiben, auch ohne Grund. Die Betreibungsämter dürfen nicht prüfen, ob ein Anspruch tatsächlich besteht. Das führt teilweise zu krassen Fällen: In einem kleinen Dorf im St. Galler Rheintal schickte ein Wirt einem benachbarten Ehepaar Anfang Jahr eine Betreibung über 2 Millionen Franken. Als Forderungsgrund nannte er: «Diverse». Tatsächlich lagen sich die Parteien wegen der Öffnungszeiten des Restaurants seit langem in den Haaren. Die Nachbarn störten sich an «Gerede, Gelächter und Tabakrauch bis weit nach Mitternacht», wie der «Beobachter» schrieb. Der Wirt seinerseits beklagte sinkende Umsätze, weil er den Garten zumachen müsse. Polizisten, Ämter und Anwälte konnten die verfahrene Situation nicht lösen. So kam es zur Schikanebetreibung.

Gar auf 10 Millionen Franken lautete eine Betreibung Ende 2016 beim Betreibungs- und Konkursamt Plessur GR. Begründung gemäss Zahlungsbefehl: «Versprochene Investmentgarantie und ungetreue Geschäftsbesorgung». Genauere Angaben machte der Gläubiger auch vor dem Kantonsgericht Graubünden nicht, wo sich der Betriebene beschwert hatte. Das Gericht fand dafür deutliche Worte: Die behauptete Forderung erscheine «als völlig aus der Luft gegriffen», und der Gläubiger verfolge damit offenbar das Ziel, den vermeintlichen Schuldner «zu schikanieren und in seiner Kreditwürdigkeit herabzusetzen». Daher sei die Betreibung im Register zu löschen (Urteil KSK-16-72). Das Bundesgericht trat auf eine dagegen gerichtete Beschwerde nicht ein.

Gesuch ans Betreibungsamt

In derart krassen Fällen ist es schon heute relativ einfach, einen Registereintrag wieder loszuwerden. Denn rechtsmissbräuchliche Betreibungen sind nichtig und laut Gesetz zu löschen. Betroffene können sich unentgeltlich bei der kantonalen Aufsichtsbehörde beschweren. Im Kanton Zürich ist dies das örtlich zuständige Bezirksgericht, später das Obergericht und das Bundesgericht. «Löschen» heisst, dass die Betreibung im Register einen entsprechenden Vermerk erhält und Dritten nicht mehr bekannt gegeben werden darf.

Doch Vorsicht: Damit eine Betreibung rechtsmissbräuchlich ist, braucht es viel. Der Betreibende muss damit Ziele verfolgen, «die nicht das Geringste mit der Zwangsvollstreckung zu tun haben», wie es das Bundesgericht formuliert hat. Dies ist etwa der Fall, wenn er bloss die Kreditwürdigkeit des angeblichen Schuldners schädigen will.

In weniger eindeutigen Fällen besteht hingegen bis heute ein fast unüberwindbares Hindernis. Wer einen Registereintrag loswerden will, muss gerichtlich feststellen lassen, dass die Schuld nicht besteht. Das Problem: Die Gerichte verlangen einen vom Streitwert abhängigen Kostenvorschuss. Geht es wie im eingangs erwähnten Fall um 2 Millionen Franken, kann der Vorschuss gut und gern 30'000 Franken betragen (während die Betreibung den Gläubiger nur wenige Hundert Franken kostet).

Doch nun naht Abhilfe. Das Parlament hat im letzten Winter einen zusätzlichen Passus im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beschlossen, der es zu Unrecht Betriebenen erleichtern wird, den «Tolggen» zu entfernen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht zwar noch nicht fest. Sicher ist aber, dass Betroffene künftig mit einem Gesuch ans Betreibungsamt verlangen können, dass der Eintrag Dritten nicht mehr kundgetan wird. Das Gesuch stellen können sie, frühestens drei Monate nachdem sie den Zahlungsbefehl erhalten und Rechtsvorschlag erhoben haben. Der Gläubiger hat dann 20 Tage Zeit, um zu beweisen, dass er Schritte unternommen hat, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen (Rechtsöffnungsbegehren oder Klage vor Gericht). Hat er die Betreibung nicht weiterverfolgt, etwa weil es ihm nur darum ging, in einer umstrittenen Sache Druck aufzusetzen, wird der Eintrag gelöscht.

«Nötigenfalls aussitzen»

David Rüetschi, Chef des Fachbereichs Zivil- und Zivilprozessrecht beim Bundesamt für Justiz, sieht darin eine wesentliche Verbesserung: «Bisher waren haltlose Betreibungen laut Gesetz fünf Jahre lang im Register sichtbar. Neu sind es nur noch etwa fünf Monate, wenn Betroffene ein Löschungsgesuch stellen. Das kann man nötigenfalls aussitzen.»

Kritischer beurteilt der Zürcher Rechtsanwalt Jean-Daniel Schmid die beschlossene Änderung. Er weist darauf hin, dass Gläubiger eine Betreibung oft nicht weiterverfolgen, vor allem wenn es um kleinere Beträge geht wie zum Beispiel im Onlinehandel. «Es besteht das Risiko, dass Schuldner in Zukunft auch berechtigte Betreibungen verschwinden lassen. Der Informations­gehalt des Betreibungsregisters nimmt damit ab», so Schmid.

Eine Folge könnte sein, dass Vermieter, Arbeitgeber oder Kreditinstitute, die sich vor Vertragsabschluss über die Bonität eines Interessenten informieren wollen, künftig auf einem ungefilterten Auszug inklusive aller gelöschten Betreibungen bestehen. Einen solchen Auszug über sich selber können Wohnungs- oder Stellensuchende auch künftig beim Betreibungsamt verlangen. Laut David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz widerspräche die Forderung nach einem vollständigen Eigenauszug aber dem Sinn der neuen Gesetzesbestimmung: «Die Informationen in ungefilterten Auszügen sind nicht für Dritte bestimmt.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.06.2017, 23:14 Uhr
[close]
http://www.derbund.ch/wirtschaft/sozial-und-sicher/Nach-fuenf-Monaten-ist-der-Tolggen-weg/story/23821557
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1908 am: 19. Juni 2017, 13:39:33 »
;D ;D Vorsicht dünnes Eis.

Die Brüder (und Schwestern) kommen auf die Idee und machen daraus ein Geschäftsmodell.  :dance: :dance: :dance:

Dann muss ich mich mit dem Patent aber beeilen!  ;D
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Offline Schattendiplomat

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1909 am: 19. Juni 2017, 14:21:42 »
Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität von Frauke Petry nach Ermittlungen wegen Meineides: http://www.faz.net/aktuell/politik/meineid-verdacht-staatsanwalt-beantragt-aufhebung-der-immunitaet-von-frauke-petry-15067565.html
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1911 am: 20. Juni 2017, 12:11:59 »
Ich packe es mal hier rein, obwohl Ludwig und Wegmüller mit ihrem "Urahnenerbe Germania" ganz bestimmt einen eigenen Thread verdient hätten.

Spoiler
Krudes Weltbild
Spricht bald ein brauner Esoteriker auf dem Allerheiligenberg?

von Lucien Fluri — az

20.6.2017 um 05:00 Uhr

Eine obskure Gruppe will am Wochenende bei der ehemaligen Höhenklinik einen Anlass mit einem «braunesoterischen» Redner organisieren.

Diese Meldung überraschte gestern auch den Kanton Solothurn, dem das Allerheiligenberg-Gelände um die frühere Höhenklinik gehört. Am Wochenende soll auf dem Berg ein Mann auftreten, der auf einer seiner diversen Homepages mit Nazisymbolen kokettiert: Das Hakenkreuz und das Symbol der SS sind auf der Homepage «Urahnenerbe Germania» nur leicht verfremdet. Frank Willy Ludwig heisst der Mann, der diese Symbole nutzt. Der sogenannte «Braunesoteriker» hat auch schon mal vor Holocaust-Leugnern gesprochen. Er propagiert ein Leben von Selbstversorgern in Grossfamilien und völkischen Siedlern.

Anruf bei Thomas-Heinz Wegmüller, der mit seiner Gruppierung «Wedia Helvetia» den Anlass organisiert. Es scheint ganz so, als ob dieser Auftritt von Frank Willy Ludwig auf dem Solothurner Allerheiligenberg nicht hätte publik werden sollen und nur durch ein Missgeschick auf einem Flyer angekündigt wurde. Denn wo immer der rechte Ludwig – er scheint gerade auf einer Schweiz-Tournee – auftritt, gibt es Widerstand und Anlässe müssen abgesagt werden; so in Thun, so bereits vergangene Woche in Solothurn – und nun auf dem Allerheiligenberg. Die anonyme Solothurner «Gruppe gegen braunes Gedankengut» wehrt sich in einer Mail an den Kanton gegen den Anlass. «Solothurn bleibt bunt statt braun!», so ihre Forderung.
«Mir kann man nichts Rassistisches unterstellen»

Nun stehen auch die Organisatoren im Schweinwerferlicht: Warum laden sie eigentlich einen solchen Redner ein? Und sympathisieren sie nicht selbst mit braunesoterischem Gedankengut? Dagegen wehrt sich Organisator und «Heilpraktiker» Wegmüller. «Mir kann man nichts Rassistisches unterstellen», sagt der Berner.

Allerdings vertritt auch er ein krudes Weltbild: Um der Ressourcenverschwendung entgegenzuwirken und um die «Heimat Helvetia» zu retten, sieht Wegmüller das Heil in einer Gesellschaft, in der sich die Familien selbst versorgen. Jede solle eine Hektare Land besitzen und diese bewirtschaften. Wegmüller versucht und praktiziert dies seit mehreren Jahren in Spanien. Es ist ein Leben, das an die Reichsbürger erinnert, die den Staat nicht akzeptieren und ihm die Legitimität absprechen. «Mein Ziel ist die Wiederherstellung des Paradiesgartens Eden», sagt Wegmüller.

Er verweist mehrfach auf die Anastasia-Bewegung; eine systemkritische, Verschwörungstheorien nicht abgeneigte esoterische Gruppierung, die besonders in Russland das Selbstversorgungsmodell auf Familienlandsitzen propagiert. Die Fachstelle Infosekta stuft die Anastasia-Bewegung als stark nationalistisch, als sektenhaft und als problematisch ein: «Personelle Überschneidungen mit und Beziehungen zu rechten Gruppen sind nicht zufällig, sondern hängen mit dem System zusammen.»
Kanton hat weder Anfrage erhalten noch Bewilligung erteilt

Nicht gerade erfreut ist man beim Kanton, dem das Allerheiligen-Areal gehört. «Wir wussten bisher nichts von dieser Veranstaltung», sagt Kantonsbaumeister Bernhard Mäusli, der erst gestern von dem Anlass erfahren hat. Mäusli betont, dass es bisher keine Gespräche mit den Veranstaltern über die Nutzung des Geländes gegeben habe, auch wenn auf deren Homepage etwas anderes suggeriert wird. Beim Kanton nimmt man nun weitere Abklärungen vor: Einerseits zur Veranstaltung, andererseits zur Frage, ob sie auf dem Land stattfinden darf und welche Massnahmen allenfalls ergriffen werden müssen.

Wegmüller selbst betont, dass der Anlass bei der öffentlichen Feuerstelle und nicht in der Klinik stattfinden soll. Teilnehmern wird das Biwak für die Übernachtung empfohlen. Auf Nachfrage hält Wegmüller fest, dass er mit dem Kanton noch keinen Kontakt hatte.

Geplant gewesen war zuerst offenbar, dass die Veranstaltung im Bergrestaurant Allerheiligenberg stattfindet. Als die Wirte dort aber realisierten, dass sie es mit einer suspekten Gruppierung zu tun haben könnten, zogen sie die Konsequenzen. «Wir haben mit diesem Anlass gar nichts zu tun», distanziert sich Allerheiligenberg-Gastgeber Ruedi Spring.

Inzwischen aber steht für Organisator Thomas Wegmüller offenbar auch der Anlass auf Messers Schneide. Aufmerksamkeit ist in diesen Kreisen nicht gut. Er müsse den Anlass wohl absagen, wenn sich die Medien melden würden, sagt Wegmüller.
[close]
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/spricht-bald-ein-brauner-esoteriker-auf-dem-allerheiligenberg-131443146

https://www.psiram.com/de/index.php/Frank_Willy_Ludwig

Wegmüller gehört zur Keshe-Sekte und hat sogar schon tolle "Erfindungen" gemacht die er versucht hat mit Brakenwagen zu vermarkten.

https://www.facebook.com/odin.sohn.9?hc_ref=SEARCH&fref=nf
« Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 12:15:03 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1912 am: 20. Juni 2017, 13:06:19 »
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1913 am: 20. Juni 2017, 14:48:44 »
Ist das schon in "bekannten" Gruppen aufgetaucht?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1914 am: 20. Juni 2017, 15:11:46 »
Und woher stammt das Bild?
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1915 am: 20. Juni 2017, 15:20:47 »
Und woher stammt das Bild?

Ist ein Netzfund aus einer FB-Satiregruppe
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1916 am: 20. Juni 2017, 15:29:04 »
Dann warten wir mal ab ob es irgendwo auftaucht.

Bin gerade am Überlegen ob ich es irgendwo auf dem Fratzenbuch unterbringen kann. Müsste nur noch den geeigneten Kandidaten finden. ;)
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1917 am: 21. Juni 2017, 11:24:41 »
Tja, wieder ein echter preussischer RuStAGler in Haft. Dabei hatte Andreas Urselmann aka Zacharias.Karpilowski doch so laut getönt von wegen....mit ihm nicht.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg96970#msg96970
Spoiler
21. Juni 2017 | 10.18 Uhr
SEK-Einsatz
Polizei nimmt "Reichsbürger" in Duisburg fest
Duisburg / Issum. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) hat am frühen Mittwochmorgen die Wohnung eines mutmaßlichen "Reichbürger" gestürmt. Der 48-Jährige steht unter Verdacht des unerlaubten Waffenbesitzes. Außerdem muss er eine Haftstrafe wegen eines anderen Delikts antreten.

Wie die Polizei mitteilte, erfolgte der Zugriff am Dienstagmorgen um kurz nach 4 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Duisburg-Huckingen. Der Mann ließ sich den Angaben zufolge widerstandlos festnehmen. Der 48-Jährige gehört laut Polizei der Reichsbürgerbewegung an. Er habe in Issum eine Wohnung, wohne aber überwiegend in Duisburg.

Nach Angaben der Ermittler war der Mann wegen "Verletzung des Vertraulichkeit des Wortes" verurteilt worden. Den Angaben zufolge hatte er einen Gerichtsvollzieher ohne Erlaubnis gefilmt und in den sozialen Medien veröffentlicht. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die er aber nicht bezahlte. Daher sprach das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn aus. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund des Verdachts des Waffenbesitzes wurde der Einsatz veranlasst. Da ungewiss war, ob der Mann schwerer bewaffnet ist, wurden SEK-Kräfte eingesetzt.

Die Polizei durchsuchte beide Wohnungen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nach Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen. Die Beamten stellten verschiedene Messer sicher. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden. Die Polizei zog den Kleinen Waffenschein des 48-Jährigen ein, damit er zukünftig keine entsprechenden Waffen führen darf.
[close]
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/polizei-nimmt-reichsbuerger-in-duisburg-fest-aid-1.6896166

Wobei es ihm wohl klar war, er hat noch Nachmieter für seine Wohnung in Duisburg gesucht.  :o :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1918 am: 21. Juni 2017, 11:48:47 »
http://www.siegener-zeitung.de/siegener-zeitung/Reichsbuerger-blieb-Prozess-fern-7150edb6-e00f-4876-8171-345dd9d72442-ds

Spoiler
Strenge Kontrollen im Gericht
„Reichsbürger“ blieb Prozess fern
Siegen. Ein „Reichsbürger“ war wegen Volksverhetzung angeklagt, die Sicherheitsmaßnahmen waren enorm. Dennoch fiel der (zunächst) Prozess aus.

pebe - Ein eng verstellter Durchgang zu Saal 165, acht Justizwachtmeister mit Sicherheitswesten und kritischen Blicken auf die Zuschauer, Taschenkontrollen, Handyablagen, ein Fotokopierer für die Ausweise: Am Dienstag signalisierten die Siegener Justizbehörden deutlich, wie wichtig ihnen die Sicherheit ist.

Anklage wegen Volksverhetzung

„Volksverhetzung“ war das Stichwort, das sich für die Anklage in diesem Prozess im Pressespiegel fand. Die Anklagebank allerdings blieb leer – auch eine Viertelstunde nach dem angesetzten Verhandlungsbeginn war vom 34-jährigen Angeklagten immer noch nichts zu sehen.  Es gehe, erläuterte Richterin Dr. Hanne Grüttner, um ein Verfahren wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dem Angeklagten werde vorgeworfen, dass er Bilder eines Verbrennungsofens aus einem Konzentrationslager und von Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuz mit entsprechenden volksverhetzenden Kommentaren veröffentlicht habe.

Die „Reichsbürger“

Saal 165, sonst für Verfahren vor der 1. großen Strafkammer genutzt, sei für den Prozess gewählt worden, weil hier als notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen möglich seien, Denn der Angeklagte ist Dr. Grüttner zufolge den sogenannten „Reichsbürgern“ zuzuordnen. Die sind laut Wikipedia eine radikale Gruppierung mit großenteils rechtsextremen, auch rassistischen und weiteren staatsfeindlichen Vorstellungen, die die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik und ihrer verfassungsmäßigen Organe, also auch der Gerichte, bestreiten und u. a. das Fortbestehen des „Deutschen Reiches“ in welchen Grenzen auch immer propagieren.

„Reichsbürger“ stören Verhandlungen

Diese Gruppierung, so Grüttner weiter, versuche in der letzten Zeit vermehrt, bei den Gerichten „Verhandlungen zu torpedieren“, indem sie mit größeren Menschenmengen auftauchten, die Krawall machten und die Verhandlungen zu filmen versuchten – alles nicht zulässig. Diese Störung der Verhandlung solle mit den Sicherungsmaßnahmen vermieden werden.

Neuer Termin - Angeklagter bekommt Polizeibesuch

Da der Angeklagte auch weiterhin nicht im Saal erschien, beantragte die Staatsanwältin seine Vorführung zum nächsten Hauptverhandlungstermin. Denn für die Anwendung eines Strafbefehls – eine Verurteilung auf schriftlichem Weg ohne mündliche Hauptverhandlung – sehe sie keine Voraussetzung.

Dem Antrag kam die Richterin nach. Die Verhandlung wurde ausgesetzt, und nun wird ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Angeklagte mit der Polizei vorgeführt werden soll.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1919 am: 21. Juni 2017, 11:50:52 »
Tja, wieder ein echter preussischer RuStAGler in Haft. Dabei hatte Andreas Urselmann aka Zacharias.Karpilowski doch so laut getönt von wegen....mit ihm nicht.


Ist das eigentlich nur mein persönlicher - eventuell unrichtiger - Eindruck oder hat die zunehmende Anzahl von Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 201 StGB  :clap: :clap: :clap: eine durchaus heilsame Wirkung in der Reichi-Szene dahingehend, dass in letzter Zeit deutlich weniger "Beweisvideos" über Behördenbesuche (aktive und passive) ins Netz gestellt werden ? Zumindest bei Youtube kommt da kaum noch etwas Neues nach.
« Letzte Änderung: 21. Juni 2017, 12:05:29 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)