Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363656 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1110 am: 18. August 2016, 13:18:59 »
In Sachen Bernd Neumann und Sohn gibt es erst mal ein Urteil.

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1022050651184233[/facebook]

Spoiler
Albstadt "Keine Unterschrift von meiner GmbH"   
Von Von Martin Kistner 03.08.2016 - 19:10 Uhr

Das Amtsgericht Albstadt hat gestern den 53-jährigen "Reichsbürger", der der vorsätzlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war, in Abwesenheit zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung.

Albstadt-Ebingen. Der Richter hatte der eigentlichen Urteilsbegründung einige grundsätzliche Anmerkungen vorausgeschickt: Worte des Danks an die Albstädter Polizei, die – um die Öffentlichkeit dieses Prozesses sicherzustellen – fünf Beamte abgestellt und die Zusatzbelastung klaglos auf sich genommen habe, sowie ein Bekenntnis zum bundesdeutschen Staatswesen, das bereit sei, um der Rechtsstaatlichkeit willen einen "irrsinnigen Aufwand" zu treiben, das seine Ordnungshüter zu einem beispielhaft zivilen Umgang mit ihrer Klientel anhalte und das auch die Rechte derjenigen Bürger peinlich genau beachte, die – wie die Angeklagten dieses Prozesses – systematisch versuchten, seine Institutionen aus Eigennutz stillzulegen.

Der Hauptangeklagte bekämpfe diesen Staat und fordere ihn heraus, so der Richter, und es sei durchaus angemessen, Leute seines Schlages nicht länger als bloße Querulanten zu verharmlosen, sondern sie ernst und ihre Herausforderung anzunehmen. "Hier tut eine drastische Mitteilung Not, dass das Maß voll ist."

Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, dann wäre die Mitteilung noch drei Monate drastischer ausgefallen: Er hatte zwei Jahre Haft beantragt, der Verteidiger ein Jahr und drei Monate – dass eine Geldstrafe angesichts der verhandelten Delikte nicht mehr in Betracht kam, darüber war man sich offenbar einig.

Die entscheidende Frage war aber nicht die nach der Haftdauer, sondern nach einer möglichen Bewährung, für die der Verteidiger plädiert hatte. Der Richter erklärte jedoch, bei einem Strafmaß von einem Jahr müssten besondere Umstände als Rechtfertigung für eine Bewährung vorliegen – die gebe es zwar, aber "genau in die entgegengesetzte Richtung".

"Dem Angeklagten geschieht buchstäblich Recht"

Der Hauptangeklagte lasse nichts unversucht, den Staat und seine Diener zu provozieren, er lege es mit Methode auf die Auseinandersetzung mit der Polizei an, er stelle sich über das Gesetz ­– ihm geschehe buchstäblich Recht, wenn der Rechtsstaat ihn die Folgen dieses Tuns spüren lasse, betonte der Richter. Daher keine Bewährung.

Einig waren sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richter in ihrer Einschätzung der Validität der Zeugenaussagen: Die Vorwürfe seien stichhaltig und die Zeugen glaubhaft. Die dritte Verhandlungsrunde hatte – aufgrund der erneuten Abwesenheit der Angeklagten verspätet – mit der Anhörung des persönlichen Referenten und der Vorzimmerdamen von Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann begonnen, die dem Angeklagten am 26. August 2015 die Unterschrift unter einen – im Zweifel agitatorischen – Schriftsatz verweigert und nur einen Eingangsstempel zugestanden hatten. Womit dieser offenbar gerechnet hatte: Er sei schon beim Eintreten "auf 180" gewesen, berichtete die eine Zeugin, und den von Damen zu Hilfe gerufenen Referenten habe er, ehe der auch nur "Guten Morgen" sagen konnte, als "Nazi" und "Rechtsverdreher" beschimpft.

Er wurde des Hauses verwiesen, ignorierte dies und prügelte sich anschließend mit der Polizei, die das Hausverbot durchsetzen sollte, nachdem ein Beamter den Sohn des Angeklagten am Filmen des Vorgangs für die Internet-Videoplattform "YouTube" zu hindern versucht hatte.

Eine weitere Keilerei mit der Ordnungsmacht der vom Angeklagten nicht anerkannten Bundesrepublik Deutschland folgte im Oktober. Der Angeklagte und ein Begleiter hatten auf Langenwand eine städtische Geschwindigkeitsmessstelle entdeckt und machten jetzt winkend und die Fahrbahn teilweise blockierend nahende Autofahrer auf die Radarfalle aufmerksam. Das allein ist nicht verboten, wohl aber, dabei den Verkehr zu behindern.

Als die Polizei eintraf, weigerte der Angeklagte sich wie gehabt, seinen Ausweis zu zeigen und den Schauplatz des Geschehens zu verlassen. Er schwang die Fäuste, als ein Polizist seinem filmenden Sohn das Handy abnahm. Darauf setzte dessen Kollege Pfefferspray ein; es entspann sich eine Keilerei, bei welcher der Angeklagte so auf dem Polizisten zu liegen kam, dass dem die Luft wegzubleiben drohte und sein besorgter Kollege mit dem Griff zur Dienstwaffe drohte: "Muss ich denn erst ziehen?" Erst nach dem Eintreffen einer weiteren Streife entspannte sich die Situation.

Weitere Zeugen, die gestern angehört wurden, waren Michael Pfohl, der frühere Leitende Oberstaatsanwalt am Landgericht Hechingen, und ein Hechinger Polizist: Der Angeklagte hatte sie, weil ihm auch in Hechingen eine Unterschrift verweigert wurde, als "Verbrecher" tituliert und sich ordnungswidrigerweise mit einem Fantasieausweis der "Reichsbürger" ausgewiesen. Pfohls Kommentar: "Ich weiß nicht, warum er überhaupt Wert auf Unterschriften von Bediensteten einer ›GmbH‹ legt – von meiner bekam er jedenfalls keine."

Nach den Hechingern wurde ein Balinger angehört, ein Amtsrichter, den der Angeklagte "Pustekuchen" genannt haben soll, und zum Schluss ein Mann aus dem südbadischen Hardt, der in Truchtelfingen einen Mietschuldner ausfindig zu machen versucht hatte. Dieser alarmierte darauf einen Freund – eben den Angeklagten –, der den Badener anschließend gut und gerne zehn Minuten lang durchs Rossental scheuchte, ihm einen Fausthieb unters Auge versetzte und ihn über einen Scherenzaun warf.

Der Sohn des Angeklagten wurde vom Amtsgericht zu 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, aber möglicherweise wird er sie so bald nicht zahlen – und sein Vater nicht die Haft antreten: Es sieht ganz danach aus, dass die beiden das Urteil anfechten werden; sowohl Revision als auch Berufung sind möglich.

In Albstadt muss er nicht dabei sein – und in Sigmaringen darf er nicht

Weder Vater noch Sohn waren bei der Urteilsverkündung zugegen – wieder hatten sie Atteste vorgelegt, die ihnen die Unfähigkeit bescheinigten, einer Gerichtsverhandlung zu folgen. Die gilt allerdings nur für die eigenen Prozesse: Dem Sigmaringer "Reichsbürger"-Prozess in der vergangenen Woche hätte der Hauptangeklagte nur zu gerne beigewohnt. Dass er dort war, ist bezeugt – er wurde allerdings nicht eingelassen. Im Gerichtssaal war kein Platz mehr.
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http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-keine-unterschrift-von-meiner-gmbh.c6fd3659-9123-4006-8bda-7285face4b4d.html

Ist das eigentlich der gleiche Pöbler wie in diesem Video?: https://www.youtube.com/watch?v=A1bKhXZx7_I

Dort wird er auch als Herr Neumann bezeichnet. Sehr unsympathische Erscheinung.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1111 am: 18. August 2016, 13:55:23 »
@klingsor3

Ja, das ist er. Da gibt es noch mehr Videos, auf dem Amt, bei einer Blitzerkontrolle etc.pp. ;) Müssten hier auch irgendwo in der yt-ablage zu finden sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1112 am: 18. August 2016, 18:38:27 »
Ich bin gerade traurig, weil ich weiß, dass mir liebe Menschen das immer angeschaut haben,
http://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/obduktionsergebnis-frauenleiche-ist-die-%e2%80%9eschwer-verliebt%e2%80%9c-kandidatin-sarah-h/ar-BBvJuDO?li=BBqgbZL&ocid=UE07DHP
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1113 am: 18. August 2016, 20:42:57 »
Ich bin gerade traurig, weil ich weiß, dass mir liebe Menschen das immer angeschaut haben,
http://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/obduktionsergebnis-frauenleiche-ist-die-%e2%80%9eschwer-verliebt%e2%80%9c-kandidatin-sarah-h/ar-BBvJuDO?li=BBqgbZL&ocid=UE07DHP
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Du hättest nur eine Seite nach hinten gehen müssen.  :salut:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg92783#msg92783
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1114 am: 19. August 2016, 05:35:39 »
Theoretisch gehört das wohl zum DPHW mit seinem Verein "Jüdische Gemeinde Esau".

In Anbetracht der Gesamtumstände ist man da mal wieder richtig "milde" gewesen. So wird das nichts...

http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Sogenannter-Reichsbuerger-muss-900-Euro-Strafe-zahlen-artikel9608401.php

Spoiler
Sogenannter Reichsbürger muss 900 Euro Strafe zahlen
Gericht: 49-Jähriger leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Von Joachim Heymer
erschienen am 19.08.2016

Freiberg/Flöha. Seit dem Sommer 2013 sollte ihm der Prozess gemacht werden. Dem Angeklagten, der sich den sogenannten Reichsbürgern zugehörig fühlt, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und Polizei und Justiz nicht anerkennen, war es durch Beschwerden, Einsprüche und Nichterscheinen gelungen, den Verhandlungsbeginn immer wieder zu verzögern. Nun stellte er sich dem Amtsgericht. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter Strafvereitelung wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Am 30. Oktober 2012 hatte ihn ein Nachbar wegen einer angeblich beobachteten Trunkenheitsfahrt angezeigt. Mehrere Polizisten suchten ihn deshalb kurz vor Mitternacht auf, um einen Atemalkoholtest vorzunehmen. Ein Mann, der sich als Security-Mitarbeiter des Beschuldigten vorstellte, verweigerte ihnen den Zutritt zum Grundstück. Drei Einsatzwagen und sieben Beamte waren schließlich vor Ort, als der Angeklagte aus dem Haus trat. Er habe eine Eskalation verhindern wollen, sagte er dem Gericht, doch er sei von den Beamten ohne Grund verprügelt worden.

Die Polizisten erklärten hingegen, der Mann habe sich gegen seine vorläufige Festnahme durch Schläge gewehrt und sie als Faschisten und ♥♥♥ beschimpft. Ein Beamter sei verletzt worden. Dann habe der Angeklagte gegen die Tür eines Streifenwagens getreten und diese beschädigt. Eine Blutprobe habe 2,68 Promille für den Zeitpunkt des Widerstands ergeben, so ein Sachverständiger. Dass der Angeklagte betrunken Auto gefahren sei, wurde nicht bewiesen. Eine weitere Anklage bezog sich darauf, dass der Angeklagte einem jungen Mann gemeinnützige Arbeit für einen Verein und damit die Erfüllung einer Bewährungsauflage bestätigt hatte. Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Verein gar nicht existiere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Offline DesasterMaster

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1115 am: 19. August 2016, 10:38:32 »
Ich bin gerade traurig, weil ich weiß, dass mir liebe Menschen das immer angeschaut haben,
http://www.msn.com/de-de/unterhaltung/tv/obduktionsergebnis-frauenleiche-ist-die-%e2%80%9eschwer-verliebt%e2%80%9c-kandidatin-sarah-h/ar-BBvJuDO?li=BBqgbZL&ocid=UE07DHP
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"Reichsbürger tötet Assi-TV-Sternchen"

So schlimm das ganze ist, es ist so bizarr dass es mir sehr schwer fällt es in einer Weise mit der Realität zu verknüpfen dass ansatzweise so etwas wie Pietät bei mir erzeugt wird......
« Letzte Änderung: 19. August 2016, 10:46:00 von DesasterMaster »
 

dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1117 am: 19. August 2016, 15:43:08 »
Der Beitrag ist vom 1.4., entsprechende Anspielungen in den Kommentaren.
Ansonsten der übliche Mist.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1118 am: 20. August 2016, 13:07:14 »
Nur zur Information:

die Flugscheiben sind da!

http://www.spiegel.de/fotostrecke/augenblicke-bilder-des-tages-2016-fotostrecke-122824.html

Jedenfalls in Schanghai.
 

Offline physik durch wollen

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1119 am: 21. August 2016, 15:41:58 »
Zwar nicht ganz unsere Richtung aber der erste Kommentar geht schon mal in die "richtige" Richtung:
http://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-101.html
Spoiler
Hamstern für den Katastrophenfall

Stand: 21.08.2016 14:21 Uhr

Um auf einen Ernstfall besser vorbereitet zu sein, will die Bundesregierung offenbar nach langer Zeit die Richtlinien zum Zivilschutz aktualisieren. Einem Medienbericht zufolge sollen die Bürger wieder Vorräte anlegen - und zwar für einen Zeitraum von zehn Tagen.

Zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges will die Bundesregierung die Bevölkerung einem Zeitungsbericht zufolge wieder zum Anlegen von Vorräten animieren, damit sie sich im Fall einer Katastrophe oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst versorgen kann. "Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" aus einem Konzept für die zivile Verteidigung, das die Regierung am Mittwoch beschließen wolle.
Ausreichend Wasser für mehrere Tage

Dem Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen, um eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sicherzustellen. Daher solle die Bevölkerung auch angehalten werden, zur Erstversorgung für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag vorzuhalten, heiße es in dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Text.
Trinkwasser | Bildquelle: dpa
galerie

Dem Konzept zufolge sollen sich die Bürger Wasser-Vorräte anlegen, die für fünf Tage reichen sollen.

Erörtert wird außerdem unter anderem die Notwendigkeit eines verlässlichen Alarmsystems und ausreichende Kapazitäten im Gesundheitssystem. Die zivile Unterstützung der Streitkräfte soll wieder zu einer Priorität werden; dazu gehören Eingriffe in die Verkehrslenkung, wenn die Bundeswehr Kampfverbände verlegen muss.

Ein wichtiges Thema ist auch der Selbstschutz der staatlichen Organe. „Für den Fall der Aufgabe des Dienstsitzes sind Vorkehrungen zu treffen, um die Aufgabenwahrnehmung einer Behörde an einen anderen, geschützteren Platz (Ausweichsitz) verlagern zu können“, heißt es laut "FAS" in dem Konzept.
Erste Strategie seit 1989

Laut "FAS" handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges 1989. Sie war 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben worden. In dem 69 Seiten langen Konzept heiße es, "dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich" sei. Dennoch sei es nötig, "sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten".
[close]
Zitat
Am 21. August 2016 um 14:15 von Lichtblick33
Mann oh mann

Wo reitet uns diese transatlantische Fähnchenregierung da rein?
Raus aus der Nato, raus aus der EU und sofort einen Friedensvertrag für Deutschland. Das muss das Volk jetzt einfordern bevor alles zu spät ist. Die Kampfdrohnen in Israel sollten den Letzten aufwecken.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1120 am: 21. August 2016, 22:59:26 »
Zwar nicht ganz unsere Richtung aber der erste Kommentar geht schon mal in die "richtige" Richtung:
http://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-101.html
Spoiler
Hamstern für den Katastrophenfall

Stand: 21.08.2016 14:21 Uhr

Um auf einen Ernstfall besser vorbereitet zu sein, will die Bundesregierung offenbar nach langer Zeit die Richtlinien zum Zivilschutz aktualisieren. Einem Medienbericht zufolge sollen die Bürger wieder Vorräte anlegen - und zwar für einen Zeitraum von zehn Tagen.

Zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges will die Bundesregierung die Bevölkerung einem Zeitungsbericht zufolge wieder zum Anlegen von Vorräten animieren, damit sie sich im Fall einer Katastrophe oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst versorgen kann. "Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" aus einem Konzept für die zivile Verteidigung, das die Regierung am Mittwoch beschließen wolle.
Ausreichend Wasser für mehrere Tage

Dem Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen, um eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sicherzustellen. Daher solle die Bevölkerung auch angehalten werden, zur Erstversorgung für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag vorzuhalten, heiße es in dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Text.
Trinkwasser | Bildquelle: dpa
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Dem Konzept zufolge sollen sich die Bürger Wasser-Vorräte anlegen, die für fünf Tage reichen sollen.

Erörtert wird außerdem unter anderem die Notwendigkeit eines verlässlichen Alarmsystems und ausreichende Kapazitäten im Gesundheitssystem. Die zivile Unterstützung der Streitkräfte soll wieder zu einer Priorität werden; dazu gehören Eingriffe in die Verkehrslenkung, wenn die Bundeswehr Kampfverbände verlegen muss.

Ein wichtiges Thema ist auch der Selbstschutz der staatlichen Organe. „Für den Fall der Aufgabe des Dienstsitzes sind Vorkehrungen zu treffen, um die Aufgabenwahrnehmung einer Behörde an einen anderen, geschützteren Platz (Ausweichsitz) verlagern zu können“, heißt es laut "FAS" in dem Konzept.
Erste Strategie seit 1989

Laut "FAS" handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges 1989. Sie war 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben worden. In dem 69 Seiten langen Konzept heiße es, "dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich" sei. Dennoch sei es nötig, "sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten".
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Zitat
Am 21. August 2016 um 14:15 von Lichtblick33
Mann oh mann
Wo reitet uns diese transatlantische Fähnchenregierung da rein?
Raus aus der Nato, raus aus der EU und sofort einen Friedensvertrag für Deutschland. Das muss das Volk jetzt einfordern bevor alles zu spät ist. Die Kampfdrohnen in Israel sollten den Letzten aufwecken.

Naja, mit Hamsterkäufen wegen des EU-Austrittes befasse ich mich durchaus. Bei der letzten Gelegenheit habe ich je eine Palette Haggis und Mint Sauce gebunkert, ebenso mein Stamm-Deodorant und -Haarshampoo (gibt es hier auch, ist in den Ein-Pfund-Ramschläden aber billiger) und wenn ich in den nächsten Wochen vielleicht einen weiteren Trip nach

https://www.youtube.com/watch?v=GRhNDBYOfAw

schaffe, muß ich an Tikka-Sauce, Katzenleckerchen, Pint-Biergläser, gregorianische Klosterstühle und Oldtimerfahrzeuge denken. 


 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1121 am: 22. August 2016, 11:08:55 »
Ich packe es mal unter Presse, wobei ich vermute, dass es sich um Reckzeh handelt. Ist aber nur eine Vermutung.

Spoiler
"Reichsbürger" schleift Polizisten mit dem Auto mit

Beamte schießen auf den Reifen

Ein sogenannter "Reichsbürger" leistete erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte. Er wollte keine Ausweispapiere vorzeigen und schleifte einen Polizisten einige Meter mit dem Auto mit. Die Polizisten mussten dem Mann in den Reifen schießen und ihn mit Gewalt festnehmen.

Korb. Zwei Polizeibeamte des Waiblinger Polizeireviers führten am Freitagabend in der Matreier Straße eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Gegen 20.15 Uhr hielten sie dabei einen Opel an, der durch einen 60-jährigen Fahrer gelenkt wurde. Der Aufforderung, der Polizei seine Ausweis- und Fahrzeugdokumente auszuhändigen, kam er nicht nach. Als Erklärung fügte er an, dass er solche Papiere weder besitze, noch benötige. Das berichtet die Polizei.

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei verweigerte er sich auch noch, als ihm die Polizei die Durchsetzung der Maßnahme durch unmittelbaren Zwang androhte. Als einer der beiden Polizeibeamten die Fahrertüre des Autos öffnete, um den Zündschlüssel zur Verhinderung der Weiterfahrt abzuziehen, fuhr der Autofahrer plötzlich los. Nachdem der Beamte einige Meter von dem Auto mitgezogen worden war, konnte er sich von dem fahrenden Auto abstoßen.

Die Polizei versuchte nun die Flucht des Wagens zu verhindern, indem sie einen Schuss auf einen Reifen abgab. Danach hielt der 60-Jährige seinen Wagen an. Den beiden Polizeibeamten gelang es, den Fahrer, der weiterhin Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete, mit einfacher körperlicher Gewalt festzunehmen.

Der Kontrollierte zählt sich zu den sogenannten Reichsdeutschen, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dauern an.
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© Schwäbische Post 22.08.2016 09:44
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1122 am: 22. August 2016, 11:17:15 »
Ich packe es mal unter Presse, wobei ich vermute, dass es sich um Reckzeh handelt. Ist aber nur eine Vermutung.

Spoiler
"Reichsbürger" schleift Polizisten mit dem Auto mit

Beamte schießen auf den Reifen

Ein sogenannter "Reichsbürger" leistete erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte. Er wollte keine Ausweispapiere vorzeigen und schleifte einen Polizisten einige Meter mit dem Auto mit. Die Polizisten mussten dem Mann in den Reifen schießen und ihn mit Gewalt festnehmen.

Korb. Zwei Polizeibeamte des Waiblinger Polizeireviers führten am Freitagabend in der Matreier Straße eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Gegen 20.15 Uhr hielten sie dabei einen Opel an, der durch einen 60-jährigen Fahrer gelenkt wurde. Der Aufforderung, der Polizei seine Ausweis- und Fahrzeugdokumente auszuhändigen, kam er nicht nach. Als Erklärung fügte er an, dass er solche Papiere weder besitze, noch benötige. Das berichtet die Polizei.

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei verweigerte er sich auch noch, als ihm die Polizei die Durchsetzung der Maßnahme durch unmittelbaren Zwang androhte. Als einer der beiden Polizeibeamten die Fahrertüre des Autos öffnete, um den Zündschlüssel zur Verhinderung der Weiterfahrt abzuziehen, fuhr der Autofahrer plötzlich los. Nachdem der Beamte einige Meter von dem Auto mitgezogen worden war, konnte er sich von dem fahrenden Auto abstoßen.

Die Polizei versuchte nun die Flucht des Wagens zu verhindern, indem sie einen Schuss auf einen Reifen abgab. Danach hielt der 60-Jährige seinen Wagen an. Den beiden Polizeibeamten gelang es, den Fahrer, der weiterhin Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete, mit einfacher körperlicher Gewalt festzunehmen.

Der Kontrollierte zählt sich zu den sogenannten Reichsdeutschen, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dauern an.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1123 am: 22. August 2016, 12:17:50 »
Ich packe es mal unter Presse, wobei ich vermute, dass es sich um Reckzeh handelt. Ist aber nur eine Vermutung.

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Beamte schießen auf den Reifen

Ein sogenannter "Reichsbürger" leistete erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte. Er wollte keine Ausweispapiere vorzeigen und schleifte einen Polizisten einige Meter mit dem Auto mit. Die Polizisten mussten dem Mann in den Reifen schießen und ihn mit Gewalt festnehmen.

Korb. Zwei Polizeibeamte des Waiblinger Polizeireviers führten am Freitagabend in der Matreier Straße eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Gegen 20.15 Uhr hielten sie dabei einen Opel an, der durch einen 60-jährigen Fahrer gelenkt wurde. Der Aufforderung, der Polizei seine Ausweis- und Fahrzeugdokumente auszuhändigen, kam er nicht nach. Als Erklärung fügte er an, dass er solche Papiere weder besitze, noch benötige. Das berichtet die Polizei.

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei verweigerte er sich auch noch, als ihm die Polizei die Durchsetzung der Maßnahme durch unmittelbaren Zwang androhte. Als einer der beiden Polizeibeamten die Fahrertüre des Autos öffnete, um den Zündschlüssel zur Verhinderung der Weiterfahrt abzuziehen, fuhr der Autofahrer plötzlich los. Nachdem der Beamte einige Meter von dem Auto mitgezogen worden war, konnte er sich von dem fahrenden Auto abstoßen.

Die Polizei versuchte nun die Flucht des Wagens zu verhindern, indem sie einen Schuss auf einen Reifen abgab. Danach hielt der 60-Jährige seinen Wagen an. Den beiden Polizeibeamten gelang es, den Fahrer, der weiterhin Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete, mit einfacher körperlicher Gewalt festzunehmen.

Der Kontrollierte zählt sich zu den sogenannten Reichsdeutschen, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dauern an.
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© Schwäbische Post 22.08.2016 09:44
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Er wohnt jedenfalls genau in der Ecke. Alter kommt auch hin. Da kommt noch was nach ....

Korb ist mehr oder weniger ein Stadtteil von Waiblingen. ;)

Aber, Reckzeh hat da ja wirklich eine kleine Truppe aufgebaut die sich ja auch regelmäßig am Stammtisch trifft. Vom Alter her alle ziemlich ähnlich, also alle so zwischen 50 und 70 ;) und als Trumpfkarte hat er ja den Michael Stecher, den zukünftigen OB von Fellbach.
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Offline Namastor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1124 am: 22. August 2016, 16:58:28 »
Nein, das kann er nicht sein. Wolle ist 55 oder 56 Jahre alt !