Herr Könau von der MZ hat aktuell passend einen Bericht über die Phantasiestaaten unserer Klientel verfasst.
Prinzipiell sehr guter Artikel, der sich am Ende aber leider auf der letzten Seite völkerrechtlich arg verstolpert.
Einen Staat zu gründen, ist nicht verboten, allerdings mangelt es den Neugründungen stets daran, die Staatsgewalt über ihr Gebiet auch wirklich auszuüben, weil der Staat, auf dessen Gebiet er seinen ausgerufen hat, immer der Ansicht ist, dass er völkerrechtlich weiter das Sagen hat.
Es mangelt den "Neugründungen" in erster Linie daran, dass sie über kein Staatsterritorium verfügen, weil das Gebiet welches sie als Staatsgebiet beanspruchen, völkerrechtlich zu einem bereits existierenden Staat gehört und sie sich dieses nicht ohne dessen Zustimmung völkerrechtskonform aneignen können. Eine Ausnahme wäre eine Remedial Secession (Kosovo) die von einer Mindermeinung im Völkerrecht sozusagen als "Notwehr-Sezession" erlaubt ist. Die Voraussetzung für eine solche Sezession liegen aber bei allen diesen Fantasiestaaten in der EU nicht vor.
Völkerrechtlich ist es also nicht so, dass der Staat Deutschland und die "Neugründung" den selben legitimen Anspruch auf das Gebiet hätten und die "Staatsgründer" nur deshalb keine Staatsgewalt ausüben können, weil die stärkere Entität (BRD) "der Ansicht ist, dass er völkerrechtlich weiter das Sagen hat", sonder die BRD hat völkerrechtlich deswegen weiter das Sagen, weil es schlicht und einfach ihr Staatsgebiet ist.
Auch auf internationale Anerkennung dürfen Staatsgründer nicht hoffen - kein existierender Staat hat Interesse daran, durch die Anerkennung von Neu-Staaten Bürger zu ermutigen, sich auch für unabhängig zu erklären.
Dass eine solche Anerkennung innerstaatliche Probleme mit Nachahmern für die anerkennenden fremden Staaten sein könnte, ist sicherlich einer der Gründe warum diese derartige Fantasiestaaten nicht anerkennen. Was aber noch wesentlich schwerer wiegt, ist natürlich die Tatsache, dass eine derartige Anerkennung nicht nur zu schwersten diplomatischen Konflikten mit jenem Land führen würde, auf dessen Territorium die "Neugründung" sich befindet, sondern schlicht und einfach auch eine Völkerrechtsverletzung wäre.
Erst wenn selbsternannte Staatsgründer nach außen die existierende Staatsgewalt infrage stellen, wird das Verhalten strafbar.
Dies ist nun eine strafrechtliche Aussage und keine völkerrechtliche mehr, aber ich möchte auch diese kommentieren. Ohne Experte für das deutsche Strafrecht zu sein, bin ich mir relativ sicher, dass das "Infragestellen der existierenden Staatsgewalt nach außen" keinen Straftatbestand im deutschen Strafrecht darstellt. Weswegen auch ein öffentliches Infragestellen oder sogar Leugnen der existierenden Staatsgewalt auch nicht strafbar wäre.
Falls der Autor des Artikels damit ausdrücken wollte, dass "Staatsgründer" welche im Zuge ihrer "Staatsgründungen" Straftaten begehen, nicht durch ihre pseudovölkerrechtlichen Argumentationen die Strafbarkeit ihrer Handlungen negieren können, so hat er dies zumindest sprachlich falsch ausgedrückt.
Ich möchte aber noch einmal anmerken, dass die ersten drei Seiten des Artikels sehr gut sind.