Autor Thema: Die Staatendoofen sind wieder da  (Gelesen 239628 mal)

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Offline Arthur Dent

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #555 am: 29. August 2017, 15:14:08 »
Ich hab gerade Kopfkino....Rüdi kommt bei der veranstaltung rein: "Guten Tag, mich schickt die Ente. Ich bin der Präsident von Stattenlos.info." Saal: "Wo ist Helmut??"
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #556 am: 29. August 2017, 16:24:09 »
Ich hab gerade Kopfkino....Rüdi kommt bei der veranstaltung rein: "Guten Tag, mich schickt die Ente. Ich bin der Präsident von Stattenlos.info." Saal: "Wo ist Helmut??"

 :clap: :rabbit: :whistle: ;D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline n0comATS

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #557 am: 3. September 2017, 21:38:14 »
Muss man eigentlich Geld an die GEMA abführen, wenn man Musik von Künstlern, die sie unter Vertrag hat, auf einer Demonstration abspielt? Vielleicht interessieren die sich ja dafür.
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Offline Autsch !

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #558 am: 4. September 2017, 09:28:51 »
Urheberrechtsgesetz
Ja, man muss. Es gilt der Tarif U-ST der GEMA, da die Veranstaltung im Freien stattfindet.

Dabei gilt es u.a. zu beachten:
Zitat
Bei Tonträgerwiedergabe wird die Einwilligung unter der Voraussetzung erteilt, dass das Vervielfältigungs- recht an den Tonträgern ordnungsgemäß von den Berechtigten erworben worden ist.


Rüdi könnte mit seinen 5-Mann Demos allerdings von der Angemessenheitsregelung profitieren, die von einer Berechnung nach absoluter Größe des Veranstaltungsgeländes absieht.
Zitat
V. Angemessenheitsregelung
(bisher Härtefallnachlassregelung) für Aufführungen / Veranstaltungen nach Abschnitt I.
Sofern die Zugrundelegung der Veranstaltungsfläche gemäß I. 1. eine unbillige Härte für den Veranstalter darstellt, erfolgt die Berechnung auf schriftlichen Antrag des Veranstalters nach der Anzahl der Besucher (Gesamtbesucher), die sich zum Zwecke der Teilnahme an der Veranstaltung auf der Veranstaltungsfläche, wenn auch nur zeitweise, aufgehalten haben. Die Ermittlung der Gesamtbesucher ist der GEMA nachzu- weisen. In den Fällen, in denen die Berechnung der Vergütungshöhe nach dieser Härtenachlassregelung vorgenommen wird, erfolgt die Einstufung in die Vergütungssätze I. mit der Maßgabe, dass 1 1⁄2 Besucher je m2 zugrunde gelegt wird.
Der Antrag ist spätestens 6 Wochen nach Rechnungsstellung der GEMA schriftlich bei der zuständigen Geschäftsstelle der GEMA zu stellen. Der Nachweis der Gesamtbesucherzahl ist dem Antrag beizufügen.
Für den Fall, dass der Veranstalter seinen Obliegenheiten nach Ziffer V nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, legt die GEMA zur Berechnung der Lizenzgebühr die Pauschalsätze gemäß I. der vorliegenden Vergütungssätze U-ST zugrunde.
Erfolgt die Abrechnung nach der Angemessenheitsregelung, wird mindestens 1/5 der Veranstaltungsfläche für die Berechnung der Vergütungshöhe zugrunde gelegt (Mindestsatz).

Wichtig ist immer die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung und die Vervollständigung der Angaben, etwa der Besucherzahlen, nach der VA.
Unterlässt man die Anmeldung, schlägt die GEMA unerbittlich nach höchstmöglicher Tarifstufe zu.
« Letzte Änderung: 4. September 2017, 09:53:38 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #559 am: 4. September 2017, 10:22:06 »
Zitat
Wichtig ist immer die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung und die Vervollständigung der Angaben, etwa der Besucherzahlen, nach der VA.
Unterlässt man die Anmeldung, schlägt die GEMA unerbittlich nach höchstmöglicher Tarifstufe zu.

Könnte sie, tut sie aber augenscheinlich nicht.
Warum auch. Wäre ja mit Arbeit verbunden und zu holen gibts bei Rüdi und Konsorten sowieso nichts.
 

Offline n0comATS

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #560 am: 4. September 2017, 10:40:48 »
Zitat
Wichtig ist immer die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung und die Vervollständigung der Angaben, etwa der Besucherzahlen, nach der VA.
Unterlässt man die Anmeldung, schlägt die GEMA unerbittlich nach höchstmöglicher Tarifstufe zu.

Könnte sie, tut sie aber augenscheinlich nicht.
Warum auch. Wäre ja mit Arbeit verbunden und zu holen gibts bei Rüdi und Konsorten sowieso nichts.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat sie den Auflagenbescheid zu der Demonstration auch nicht zur Kenntnis genommen. Sie äußert sich so ähnlich im ersten oder zweiten Video. Ich bin zwar kein Freund der GEMA und auch nicht des Mannheimer Künstlers, aber es wäre doch schön, wenn dieser sein Geld bekommen würde. ;) Mal sehen, ob ich heute noch ein paar Minuten erübrigen kann.
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #561 am: 4. September 2017, 10:41:44 »
Hüstel, hüstel, sollte sie aber vermutlich.
Zufälligerweise bin ich Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, und solche sind als staatlich konzessionierte Unternehmungen eigentlich zur Gleichbehandlung verpflichtet, nicht nur wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
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Offline Arthur Dent

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #562 am: 4. September 2017, 10:43:29 »

Rüdi könnte mit seinen 5-Mann Demos allerdings von der Angemessenheitsregelung profitieren, die von einer Berechnung nach absoluter Größe des Veranstaltungsgeländes absieht.
Rüdi besteht in einem seiner letzen Videos darauf, daß der Veranstaltungsort der gesamte Marktplatz sei (deshalb darf er seiner Meinung nach auch jeden ungefragt filmen, der über den Marktplatz läuft). Also muß das auch die GEMA berücksichtigen imho... ;)
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #563 am: 4. September 2017, 10:53:56 »
Rüdi besteht in einem seiner letzen Videos darauf, daß der Veranstaltungsort der gesamte Marktplatz sei (deshalb darf er seiner Meinung nach auch jeden ungefragt filmen, der über den Marktplatz läuft). Also muß das auch die GEMA berücksichtigen imho... ;)

Dann muss sie aber auch die (für Rüdi gefühlten) 250.000 Teilnehmer der Massenkundgebung berücksichtigen. Oder spielt die Zuschauerzahl dann keine Rolle mehr?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Autsch !

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #564 am: 4. September 2017, 11:33:53 »
Nach Tarif U-ST werden 81,55 € je 500 qm berechnet.
Das kann sich, wie beschrieben, nach der Angemessenheitsregelung bei nachgewiesener Teilnehmerzahl die unter den ansonsten angenommen 1,5 Besuchern pro qm liegt auf
Zitat
Erfolgt die Abrechnung nach der Angemessenheitsregelung, wird mindestens 1/5 der Veranstaltungsfläche für die Berechnung der Vergütungshöhe zugrunde gelegt (Mindestsatz).
reduzieren.
Angemeldet werden muss, erfolgte keine Anmeldung kommt die Angemessenheitsregelung nicht zur Anwendung, d.h. Rüdi zahlt für das gesamte Areal, für das er die Veranstaltung angemeldet hat.


Edith
Hier ginge es, wie schon von @Pantotheus angemerkt, ums Prinzip und nicht um die Höhe der zu erwartenden Einnahmen.
Aus eigener, leidvoller, Erfahrung ( :whistle:« Hüstel » Eine GEMA-Anmeldung vergisst man nur EIN MAL in seinem Leben, die darauf folgende Diskussion über die Rechnungshöhe kann schon recht zermürbend sein ...) kann ich berichten, dass die GEMA sehr einnehmend sein kann. Ob deren Grad der  Motivation von den zu erwartenden Einnahmen abhängig ist, kann ich nicht beurteilen. In meinem Fall (VA mit zahlenden Besuchern und daher ganz anderer Tarif) war sie recht hoch. :D
« Letzte Änderung: 4. September 2017, 12:10:31 von Autsch ! »
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #565 am: 4. September 2017, 12:44:04 »
Kann die Aussage von @Autsch ! nur bestätigen.

Ich war zwar mit der Abrechnung nicht betraut, aber nach einer wohl äußerst horrenden GEMA-Forderung, nachdem wir bei einem Informationsstand für den Tierschutzverein nur ein wenig Musik im Hintergrund haben laufen lassen....es ist egal ob 100, 1000 oder 10.000 vorbeilaufen. Man zahlt und nicht zu wenig.  :(

In meinen Augen etwas, womit man Rüdiger und Viola schon lange hätte kommen müssen. In Wittenburg, wie auch in Dresden.
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Offline echt?

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #566 am: 4. September 2017, 12:56:06 »
Und weil ihr alle so fleissig seid, hab ich mal ein bisschen Post wegen der Schaufensterpuppen versandt.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline n0comATS

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #567 am: 5. September 2017, 12:12:12 »
Ich habe mal eine Obligation für einen konkludenten Vertrag mit dem Affen David an die Rechtskonsulenten der GEMA geschickt.
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Offline Gast aus dem Off

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #568 am: 16. September 2017, 14:21:21 »
staatendoof.info Ich bin der, der zu doof ist, Venezuela richtig auszusprechen.  :clap:

 
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Offline Noldor

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #569 am: 16. September 2017, 14:51:05 »
staatendoof.info Ich bin der, der zu doof ist, Venezuela richtig auszusprechen.  :clap:

Was und wo ist denn die bolivianische Botschaft von Venezuela?