Nach
Tarif U-ST werden 81,55 € je 500 qm berechnet.
Das kann sich, wie beschrieben, nach der Angemessenheitsregelung bei nachgewiesener Teilnehmerzahl die unter den ansonsten angenommen 1,5 Besuchern pro qm liegt auf
Erfolgt die Abrechnung nach der Angemessenheitsregelung, wird mindestens 1/5 der Veranstaltungsfläche für die Berechnung der Vergütungshöhe zugrunde gelegt (Mindestsatz).
reduzieren.
Angemeldet werden muss, erfolgte keine Anmeldung kommt die Angemessenheitsregelung nicht zur Anwendung, d.h. Rüdi zahlt für das gesamte Areal, für das er die Veranstaltung angemeldet hat.
Edith
Hier ginge es, wie schon von
@Pantotheus angemerkt, ums Prinzip und nicht um die Höhe der zu erwartenden Einnahmen.
Aus eigener, leidvoller, Erfahrung (
« Hüstel » Eine GEMA-Anmeldung vergisst man nur EIN MAL in seinem Leben, die darauf folgende Diskussion über die Rechnungshöhe kann schon recht zermürbend sein ...) kann ich berichten, dass die GEMA sehr einnehmend sein kann. Ob deren Grad der Motivation von den zu erwartenden Einnahmen abhängig ist, kann ich nicht beurteilen. In meinem Fall (VA mit zahlenden Besuchern und daher ganz anderer Tarif) war sie recht hoch.