Mindestens einmal Nö, weil der Beitragsersteller zwar geladen ist, aber nicht per Verwaltungsakt, sondern nur wegen unkontrollierbarer Hormonspiegel und das auch noch, ohne ein eigenes Interesse an der Strafverfolgung "dartun" zu können. Denn so wie ich ihn verstehe, ist ihm sein guter Ruf dann doch irgendwie nicht ganz egal.
Du denkst zu eng. Es geht ja nicht um Rechtsmittel.
Da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und an der Spitze ein Politiker steht, braucht man gar keine eigene Betroffenheit, um die Staatsanwaltschaft unter Druck zu setzen. Man durchaus den Minister anschreiben, was man von solchen Zuständen hält, man kann die Opposition darauf ansprechen, dass da vielleicht die eine oder andere Anfrage sinnvoll wäre, der Presse ein paar Ideen geben, oder man könnte auch an einen Untersuchungsausschuss denken, warum gerade so viele Prozesse gegen Rechtsextreme so extrem schlecht laufen.
Demnächst sind mal wieder Bundestagswahlen, da geht so manches und wird dann in der Presse hochgekocht.
Bei Richtern geht das alles nicht, weil diese (sinnvollerweise) nicht weisungsgebunden sind.