Vetter kann sich nicht vorstellen, dass in diesem Fall die Immunität für Abgeordnete greifen wird. Bei Ursula Haverbeck liegt die Verurteilung deutlich vor dem Beginn des Immunitätsschutzes für Abgeordnete.
Ich kann mir das (leider) sehr gut vorstellen. Zitat aus einem Grundgesetz-Kommentar (Magiera, in: Sachs [Hrsg.], GG, 8. Aufl., 2018, Art. 46 Rn. 11 f.). Das bezieht sich zwar auf den BuTag, dürfte aber auf das EuParl übertragbar sein (das habe ich jetzt aber nicht nachgeschlagen):
"Immunität bedeutet Verfolgungsfreiheit des Abg. ... insbes. gegenüber strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsbeschränkungen ... Erfasst werde auch Verfolgungsmaßnahmen, die vor Mandatsbeginn eingeleitet wurden (sog. mitgebrachte Verfahren) (Fußnote mit Verweis auf weitere Kommentare)".
Zu den erfassten Freiheitsbeschränkungen gehör auch die Strafhaft (Magiera ebd., Rn. 23). Nur ein schwacher Trost ist, dass die Immunität auf die Dauer des Mandats beschränkt ist und anschließend weitervollstreckt werden darf.
Allerdings rechne ich nicht mit einem Einzug der Hetzoma in das EU-Parlament... Die Frage bleibt hoffentlich theoretisch.