Gemach, gemach... Die Darstellung enthält aus meiner Sicht genügend Hinweise darauf, dass Fräulein Giftzahn sich bei der Hausdurchsuchung ähnlich giftig verhalten hat wie ihr Schwesterlein jetzt redet. Da dürfte ein "Sie bleiben jetzt sitzen," und ein etwaiges Schubsen (nachdem sie doch wieder aufgestanden ist) sicher zulässige Prävention darstellen; zur Eigensicherung und um zu vermeiden, dass etwaige Beweismittel vernichtet werden.
Ich sag doch, dass die Glaubwürdigkeit gen null tendiert.
An die Verweigerung eines Rechtsanwaltstelefonts glaube ich hingegen nicht. Sabine hat auch im gleichen Atemzug "...und Zeugen..." gesagt, die wohl angerufen werden sollten. Da gibt es aber, gerade in einer aufgehitzten Situation einigen Spielraum und keine Verpflichtung der Beamten sofort auf jeden Wunsch einer lautstark randalierenden Person einzugehen.
Eine Verweigerung des Rechtsanwaltstelefonat halte ich für absolut glaubwürdig. Das mit den Zeugen… naja, sie hat kein Recht auf Wunschzeugen, wohl aber auf Zeugen. Die hätten also zumindest im Haus klingeln müssen. Durchsuchungen, wo nur die Staatsmacht anwesend ist, mögen wir seit ein paar Jahrzehnten nicht mehr…
Beim Intellekt der Dame vermute ich ohnehin, dass sie das Telefonat mit dem beschlagnahmten Handy führen wollte. Das wäre aber nicht machbar. Oder glaubt irgendwer, dass sie die Telefonnummer von "ihrem Rechtsanwalt" im Kopf hat? Wie man auch bei den anderen Dingen getrost 50-95 Prozent Übertreibung abziehen dürfte.
Ja. Gut möglich.
Aber es erstaunt doch etwas wie empfindsam Menschen sind, die ihrerseits hohnlächelnd vorgeschlagen haben Flüchtlinge in Wüsten auszusetzen und Politiker in Verliesen verrotten zu lassen.
Ja. Schon. Und mehr kommentiere ich zu dieser Sorte Mensch nicht, das artet dann nur in Beleidigungen aus.
Was ich allerdings meinte, war die Aktion mit dem Unterbinden des Filmens. Das ist rechtswidrig. Polizeiaktionen dürfen gefilmt werden. Sagt zumindest dieses unwichtige BVerfG, das Polizisten immer gerne ignorieren, weil, wen interessiert das schon?
Sie dürfen lediglich nicht online gestellt werden. Für den Fall, dass sie schlicht filmen wollte und sie daran gehindert wurde, dann bewegt sich die Wortmarke halt zumindest prinzipiell auf dünnem Eis…
Aber: Wie gesagt. Die Zeugin Schulz ist wenig glaubwürdig und berichtet nur vom Hörensagen. Ich gehe davon aus, dass sich die eingesetzten Beamtinnen und Beamten absolut vorschriftsmäßig und auch persönlich korrekt verhalten haben. Oder so…