Autor Thema: Stephanie Schulz & Sabine Müller - Reichsschwestern des Grauens  (Gelesen 115090 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #120 am: 24. Februar 2017, 00:14:19 »
Oha, Schwester Sabine ist ziemlich ungehalten und haut die Beleidigungen nur so raus. Kann man nur hoffen, dass das auch die zuständigen Stellen sehen und die beiden mal ordentlich ins Gebet nehmen. Ihre Fäkalsprache ist echt nicht schön.

@AlexxTV neues Material für dich!

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Offline BlueOcean

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #121 am: 24. Februar 2017, 01:12:38 »
Wasserplantschi Sabine hat sich bei YourUnderTube zur nach Eigeneinschätzung formidablen Freizeit-Scharfrichterin ausgebildet und hält hier - jahreszeitlich durchaus passend - eine Büttenrede bei der selbst Bambi auf dem Kissen der Kopf hängt.

Stephanie ist - hu hu hu - geschubst worden. Geschubst! Niemand hat sich - hu hu hu - für ihr brezeldämliches Gefasel interessiert. Und die große standhafte Rebellin Stephanie hat - hu hu hu - der Polizei ihr Handy und prompt auch die PIN ausgehändigt, als sie gewarnt wurde, dass ein Auslesen ohne PIN dem Gerät schaden würde. Was für perfide Drohungen, die entgegen dem ungültigen Grundgesetz ohne Unterschrift von Nichtbeamten ausgestoßen wurden, die sich nicht an das ungültige Beamtengesetz halten. Hu hu hu hu hu...

Kann unsere Abteilung "Reichsbürger Comedy" ein paar Leute entbehren, um mal - hi hi hi - Sabine zu schubsen?
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Offline Das Chaos

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #122 am: 24. Februar 2017, 01:21:03 »
...
Kann unsere Abteilung "Reichsbürger Comedy" ein paar Leute entbehren, um mal - hi hi hi - Sabine zu schubsen?

Eine von Natur aus hässliche Frau, die im Keifen zur Medusa wird - nein, danke!
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #123 am: 24. Februar 2017, 02:24:28 »
Unter dem Beschluss und dessen Abschrift ist ein Stempel vom Amtsgericht Tiergarten. Sabine regt sich darüber auf, dass die Unterschrift ("nur eine Paraphe!!!11") in den Stempel hineinragt, das wäre Siegelbruch.

Frage an unsere Rechtsabteilung:
1) Ist der Stempel überhaupt in diesem Fall überhaupt ein Siegel?
-> Ich denke, es handelt sich in dem Fall um ein Dienstsiegel.
2) Kann ein Siegel überhaupt vom Siegelersteller gebrochen werden und das auch noch durch dessen Unterschrift?

§136 StGb spricht ja von hauptsächlich von Sachen, die mit einem Siegel verschlossen wurden, das trifft ja hier nicht zu.

Man findet fast nur Reichiseiten zu dem Thema.  :cyclops:
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Offline Richard Sharpe

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #124 am: 24. Februar 2017, 06:12:01 »
Zitat
Ist der Stempel überhaupt in diesem Fall überhaupt ein Siegel?

Nein, das ist ein Dienststempel

Zitat
Kann ein Siegel überhaupt vom Siegelersteller gebrochen werden und das auch noch durch dessen Unterschrift?

Nein, das ist nur alter Reichsdeppen-Unfug.
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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #125 am: 24. Februar 2017, 07:39:43 »
Ich spende schon mal dies hier: https://youtu.be/24I9Bai9f_o
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline klingsor3

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #126 am: 24. Februar 2017, 09:19:09 »
Wie gemein! Die Wortmarke ist bei ihrem Neffen ins Zimmer und hat das Licht an- und ausgeschalten! Ist ja fast wie in Guantanamo! ...Mimimi...
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Das Chaos

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #127 am: 24. Februar 2017, 10:47:12 »
Zitat
Ist der Stempel überhaupt in diesem Fall überhaupt ein Siegel?

Nein, das ist ein Dienststempel
...

Die einen sagen so die anderen sagen so.

Siegelbruch kann nur an bestimmten Siegeln begangen werden:
Zitat von:  § 136 Abs. 2 StGB
....wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.

Eigentlich so klar formuliert und auch vom Schutzzweck der Norm so einsichtig, dass das eine der blödsinnigeren Behauptungen unserer Kundschaft darstellt.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #128 am: 24. Februar 2017, 23:39:20 »
Wäre mal wieder was für Kalkhofe oder  ;D ;D ;D ;D
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #129 am: 25. Februar 2017, 00:06:26 »
Das Video enthält ein Gedächtnisprotokoll, das es in sich hat.

Sollte das, was den Beamten vorgeworfen werden, den Tatsachen entsprechen, haben sich da einige Beamte u.a. wg. Nötigung im besonders schweren Fall strafbar gemacht.

Da kann man für die Beamten nur von Glück reden, dass die Zeugin Müller nicht gerade glaubwürdig ist.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #130 am: 25. Februar 2017, 01:37:18 »
Gemach, gemach... Die Darstellung enthält aus meiner Sicht genügend Hinweise darauf, dass Fräulein Giftzahn sich bei der Hausdurchsuchung ähnlich giftig verhalten hat wie ihr Schwesterlein jetzt redet. Da dürfte ein "Sie bleiben jetzt sitzen," und ein etwaiges Schubsen (nachdem sie doch wieder aufgestanden ist) sicher zulässige Prävention darstellen; zur Eigensicherung und um zu vermeiden, dass etwaige Beweismittel vernichtet werden.

An die Verweigerung eines Rechtsanwaltstelefonts glaube ich hingegen nicht. Sabine hat auch im gleichen Atemzug "...und Zeugen..." gesagt, die wohl angerufen werden sollten. Da gibt es aber, gerade in einer aufgehitzten Situation einigen Spielraum und keine Verpflichtung der Beamten sofort auf jeden Wunsch einer lautstark randalierenden Person einzugehen.

Beim Intellekt der Dame vermute ich ohnehin, dass sie das Telefonat mit dem beschlagnahmten Handy führen wollte. Das wäre aber nicht machbar. Oder glaubt irgendwer, dass sie die Telefonnummer von "ihrem Rechtsanwalt" im Kopf hat? Wie man auch bei den anderen Dingen getrost 50-95 Prozent Übertreibung abziehen dürfte.

Aber es erstaunt doch etwas wie empfindsam Menschen sind, die ihrerseits hohnlächelnd vorgeschlagen haben Flüchtlinge in Wüsten auszusetzen und Politiker in Verliesen verrotten zu lassen.
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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #131 am: 25. Februar 2017, 15:17:26 »
Gemach, gemach... Die Darstellung enthält aus meiner Sicht genügend Hinweise darauf, dass Fräulein Giftzahn sich bei der Hausdurchsuchung ähnlich giftig verhalten hat wie ihr Schwesterlein jetzt redet. Da dürfte ein "Sie bleiben jetzt sitzen," und ein etwaiges Schubsen (nachdem sie doch wieder aufgestanden ist) sicher zulässige Prävention darstellen; zur Eigensicherung und um zu vermeiden, dass etwaige Beweismittel vernichtet werden.
Ich sag doch, dass die Glaubwürdigkeit gen null tendiert.

An die Verweigerung eines Rechtsanwaltstelefonts glaube ich hingegen nicht. Sabine hat auch im gleichen Atemzug "...und Zeugen..." gesagt, die wohl angerufen werden sollten. Da gibt es aber, gerade in einer aufgehitzten Situation einigen Spielraum und keine Verpflichtung der Beamten sofort auf jeden Wunsch einer lautstark randalierenden Person einzugehen.
Eine Verweigerung des Rechtsanwaltstelefonat halte ich für absolut glaubwürdig. Das mit den Zeugen… naja, sie hat kein Recht auf Wunschzeugen, wohl aber auf Zeugen. Die hätten also zumindest im Haus klingeln müssen. Durchsuchungen, wo nur die Staatsmacht anwesend ist, mögen wir seit ein paar Jahrzehnten nicht mehr…

Beim Intellekt der Dame vermute ich ohnehin, dass sie das Telefonat mit dem beschlagnahmten Handy führen wollte. Das wäre aber nicht machbar. Oder glaubt irgendwer, dass sie die Telefonnummer von "ihrem Rechtsanwalt" im Kopf hat? Wie man auch bei den anderen Dingen getrost 50-95 Prozent Übertreibung abziehen dürfte.
Ja. Gut möglich.

Aber es erstaunt doch etwas wie empfindsam Menschen sind, die ihrerseits hohnlächelnd vorgeschlagen haben Flüchtlinge in Wüsten auszusetzen und Politiker in Verliesen verrotten zu lassen.
Ja. Schon. Und mehr kommentiere ich zu dieser Sorte Mensch nicht, das artet dann nur in Beleidigungen aus.

Was ich allerdings meinte, war die Aktion mit dem Unterbinden des Filmens. Das ist rechtswidrig. Polizeiaktionen dürfen gefilmt werden. Sagt zumindest dieses unwichtige BVerfG, das Polizisten immer gerne ignorieren, weil, wen interessiert das schon?
Sie dürfen lediglich nicht online gestellt werden. Für den Fall, dass sie schlicht filmen wollte und sie daran gehindert wurde, dann bewegt sich die Wortmarke halt zumindest prinzipiell auf dünnem Eis…

Aber: Wie gesagt. Die Zeugin Schulz ist wenig glaubwürdig und berichtet nur vom Hörensagen. Ich gehe davon aus, dass sich die eingesetzten Beamtinnen und Beamten absolut vorschriftsmäßig und auch persönlich korrekt verhalten haben. Oder so… :facepalm:
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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #132 am: 26. Februar 2017, 15:40:05 »
Würde es nicht etwas Wind aus den Segeln nehmen, hätten sämtliche Beamte bei solchen Einsätzen eine laufende Videokamera auf der Schulter?
Zumindest den Ermittlungsbehörden, falls dort im Nachhinein einer Maßnahme (Falsch-) Beschuldigungen oder Anzeigen von Betroffenen gegen die Beamten eingehen, wäre die Arbeit erleichtert. Nachträgliche, keifende, Hetztiraden („AmtsausweisIlegalWillkürblablamimimi") im Netz würde dies zwar nur bedingt verhindern, das Recht, sich mit Fehlinterpretationen der Realität lächerlich machen zu dürfen, ist aus guten Gründen unantastbar. Allein das Wissen um vorhandene Aufnahmen könnte aber bei einigen Stephanies und Sabines dieser Welt die Schwelle für die Versuchung, Interpretationen mit glatten Lügen zu würzen, höher legen. Vorausgesetzt, sie erkennen den Unterschied. :)
« Letzte Änderung: 26. Februar 2017, 15:41:43 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #133 am: 26. Februar 2017, 16:09:06 »
Nachdem die Wortmarke ja nur eine Abteilung des Sonnenstaatlandes ist, können wir die Videoprotokollle dann ja auch zur Wahrheitsfindung durch das geneigte Volk online stellen.
 
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Re: Stephanie Schulz
« Antwort #134 am: 26. Februar 2017, 21:11:23 »
...das Recht, sich mit Fehlinterpretationen der Realität lächerlich machen zu dürfen, ist aus guten Gründen unantastbar.

Ein signaturverdächtiger Satz!  :salut:
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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