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Frank Geißler
aus Pößneck
am 21.12.2015
Falsche Polizisten verhaften Falschen Gerichtsvollzieher!
Amtsgericht Meißen am 15.12.2015
Verhandelt wird heute gegen Mitglieder des „Deutschen Polizei-Hilfswerk“ (DPHW) die Bürgerwehr hatte sich Anfang 2012 gegründet.
Ziel des DPHW war es, Besorgte und in Nöten geratenen Bürger zu Unterstützen und bei Gesprächen, mit Behörden, Bediensteten und Polizei Deeskalierend zu wirken.
Was war geschehen?
Ein besorgter Bürger aus Bärwalde/Sachsen rief beim DPHW an und bat um Hilfe, da sich ein Gerichtsvollzieher angekündigt hatte und er nicht weiß wie er sich verhalten soll.
Am 23 November 2012 waren Mitglieder des DPHW vor Ort und warteten gemeinsam, mit dem Bürger, welcher dem Gerichtsvollzieher bereits Hausverbot erteilt hatte, da dieser schon unter anwendung von Gewalt sich Zutritt verschaffen wollte, auf besagten Gerichtsvollzieher.
Nach Eintreffen des GVZ, wurde dieser aufgefordert sich Auszuweisen, der GVZ behauptete er sei Beamter, konnte sich allerdings einen solchen Ausweis nicht vorweisen. Als man im Begriff war, die Polizei zu rufen um seine Identität Festzustellen, wollte der Gerichtsvollzieher das Gelände verlassen.
Das DPHW setzte daraufhin den Gerichtsvollzieher vorläufig fest, es wurde die Polizei gerufen, um seine Identität zu klären.
Man berief sich auf den § 127 StPO Abs. 1
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Und das Grundgesetz Art. 20 Abs.4
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Kurz vor dem Eintreffen der Polizei, floh der Gerichtsvollzieher und lief der Polizei in die Arme, selbst diese beschimpfte er, sicherlich der Aufregung geschuldet, ebenfalls.
Im Amtsgericht Meißen war heute Ausnahmezustand, es war verstärkt Polizeipräsents vorhanden und man führte eine verschärfte Einlasskontrolle durch.
Der zuständige Richter Poth, hatte eine Verfügung erlassen, wo sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuhörer sich einer Einlasskontrolle zu unterziehen hatten und nur wer sich durch einen Bundespersonalausweis ausweisen konnte wurde zur Verhandlung eingelassen, ein Reisepass sei nicht ausreichend.
Anmerkung der Redaktion:
§ 1 Personalausweisgesetz Abs. 2 Satz 3,
Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
Die Verfügung des Richter Poth lag bei der Einlasskontrolle im Original aus, war allerdings nicht unterschrieben. So liegt die Vermutung nahe, dass diese Verfügung nicht vom Richter ausgeführt wurde.
Einige Prozessbeobachter wollten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes einen Eilantrag stellen um Zutritt zu erhalten. Der hinzukommende Richter Falk jedoch unterband diesen Eilantrag und verwies die Antragsteller des Raumes. Der Richter Falk stellte klar, da über Reichsbürger verhandelt wird, gelten heute besondere Bestimmungen. Was ein Reichsbürger ist konnte und wollte er nicht beantworten, er entzog sich.
Als Pressevertreter wollte ich mich mit meinen Reisepass und meinem Presseausweis legitimieren, mir wurde auch der Zutritt in den Gerichtsall verweigert, das ist eine grobe Verletzung der Pressefreiheit Artikel 5 Grundgesetz.
So konnte ich der Verhandlung nicht beiwohnen, um objektiv zu Berichten.
Ich bekam nur mit, das 3 Angeklagt nicht anwesend sind, eine polizeiliche Vorführung wurde veranlasst, die aber keinen Erfolg hatte.
Fazit:
Ca. 30 Zuhörer durften heute am Amtsgericht in Meißen, an der Verhandlung nicht teilnehmen, da sie sich mit einem Reisepass ausweisen wollten, er aber nicht akzeptiert wurde
Viele Menschen waren irritiert und verwundert, so was hatten sie noch nicht erlebt, man sprach davon, das heute viele Grundrechte beschnitten und Gesetze missachtet wurden.
Wieso ist das in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, der BRD überhaupt möglich?
Nachtrag:
Auf der Fahrt zurück erhielt ich einen Anruf.
Die Darstellung lies mich nochmals aufhorchen, denn zwei der Beklagten waren am Amtsgericht erschienen und wurden nicht hineingelassen, weil auch sie nur mit einen Reisepass sich ausweisen konnten.
Selbiges ist auch dem Beklagten ergangen welcher ein noch nicht rechtskräftiges Urteil ausgesprochen bekam. Jedoch stellt sich hier eine weitere Unzumutbarkeit dar; der Beklagte keinerlei Papiere dabei und wurde eingelassen. Alles sehr undurchsichtig und bemerkenswert.
Frank Geißler
Pressemitarbeiter
DPfW "Die Parteifreien Wähler"