Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 869933 mal)

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Offline kairo

Re: YT-Ablage
« Antwort #5970 am: 7. Juni 2022, 08:57:58 »
Hat wer ein Taschentuch?

Soll er doch froh sein, dass sich jemand für ihn interessiert. Es gibt keine schlechte PR.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5971 am: 7. Juni 2022, 09:06:45 »
LOL


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Re: YT-Ablage
« Antwort #5972 am: 7. Juni 2022, 09:21:59 »
Ich werde die noch im Juni in Kanada sein, dann probiere ich das mal aus.
Würde mich wundern wenn die Strafe die Tanke auf den fehlenden Einnahmen sitzen lässt. Ich werde berichten.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5973 am: 8. Juni 2022, 08:15:42 »
Übermedien zeigt uns, warum die Qualitätsberichterstattung über unsere Kundschaft auch nicht besser ausfallen kann als die über das 9-€-Ticket.

(Puh, grade noch die Kurve zum Seitenbezug gekriegt!)


Etwas für Sprachliebhaber.
Da denke ich auch und vor allem relativ an @hair mess , mein Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Beitragszahlerinnen und Beitragszahler!  ;)



https://youtu.be/4cmuLlafsLg
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5974 am: 9. Juni 2022, 20:03:46 »
Und hier die aktuellen Machwerke  scharfsinnigen Analysen des Nichtslotz  Dozenten:



https://youtu.be/9383csfNv2M



https://youtu.be/rmnVtYlMK1I



Und Spenden! Spenden sie Herrschaften, spenden Sie reichlich!


(Schickes Jäckchen, übrigens!)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5975 am: 9. Juni 2022, 20:24:07 »
In USA muss man nun 21 Jahre alt sein, um ein Sturmgewehr zu kaufen. Nicht mehr 18.  :facepalm:


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Re: YT-Ablage
« Antwort #5976 am: 9. Juni 2022, 20:59:35 »
Und hier die aktuellen Machwerke  scharfsinnigen Analysen des Nichtslotz  Dozenten:



ein kurzer Hinweis auf den Inhalt wäre nett.
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5977 am: 9. Juni 2022, 22:04:33 »
ein kurzer Hinweis auf den Inhalt wäre nett.

Kannste haben: Blödsinn pur! Duck &
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5978 am: 9. Juni 2022, 22:44:00 »

ein kurzer Hinweis auf den Inhalt wäre nett.

Nur wo Inhalt drin ist, kann man auch ne Zusammenfassung liefern.

Ultakurzzusammenfassung: s. @Krawutzi Kaputzi
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5979 am: 10. Juni 2022, 06:51:28 »
In USA muss man nun 21 Jahre alt sein, um ein Sturmgewehr zu kaufen. Nicht mehr 18.  :facepalm:

Na, ja, „Sturmgewehre“, also vollautomatische Langwaffen, sind gesetzlich durch den Firearms Owners Protection Act von 1986 quasi verboten.

Es gibt einen Alt-Bestand von etwas mehr als 175.000 Exemplaren, die von ihren Besitzern eifersüchtig gehütet werden. Wert pro Stück so zwischen 30.000 und 40.000 €.

Damit geht niemand auf die Straße.

Was unsere Medien als „Sturmgewehre“ bezeichnen, sind halbautomatische Gewehre, wie sie auch in Deutschland erhältlich und zu erwerben sind.

(Unser junger Wissenschaftler wird jetzt nicht den Haupstrommittlern unkritisch nachplappern?)

In Missouri ab 16 Jahren wie man aus dem Verfahren gegen Rittenhouse letztes Jahr erfahren konnte.

Was es bisher gibt, ist ein Beschluß des Repräsentantenhauses, ob der Senat dem zustimmt, ist noch ungewiß.



ein kurzer Hinweis auf den Inhalt wäre nett.


Hätte ich gerne gemacht.

Leider reicht meine geistige Spannkraft dazu nicht aus.

Ansonsten siehe @Krawutzi Kaputzi;D
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5980 am: 10. Juni 2022, 07:57:46 »
Was unsere Medien als „Sturmgewehre“ bezeichnen, sind halbautomatische Gewehre, wie sie auch in Deutschland erhältlich und zu erwerben sind.

Dazu sind zwei Dinge anzumerken: Auch ein halbautomatisch zu schiessendes Gewehr erzielt hohe Feuerraten, zudem lassen sich die Waffen relativ leicht zu einem Vollautomaten umbauen. Das ist nach den US-Gesetzen nicht illegal, solange dieser Umbau nur für einen selbst erfolgt und die Waffe anschliessend nicht verkauft wird.
Grund dafür ist, dass der sog. "lower receiver" (im deutschen ist damit die Abzugsbaugruppe gemeint) als die eigentliche Waffe gilt, der Rest sind quasi Anbauteile. Deshalb ist auch dort die Seriennummer angebracht. Ein Receiver, der nicht einsatzfähig ist (zu 80% fertig ist, weswegen die Teile auch 80% receiver genannt werden), darf ohne weiteres gekauft werden, da er nicht als Waffe gilt. Wenn man das Teil dann fertigbaut und einsetzt, hat man eine nicht registrierte, vollautomatische Waffe, eine sog. Geisterwaffe. Siehe dazu den Artikel im Wired. Und ja, das ist völlig bekloppt.

Mehr dazu gibt es in der Wikipedia, eine kurze Zusammenfassung in der Washington Post oder in diesem sehr interessanten Bericht bei Wired.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2022, 08:06:25 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5981 am: 10. Juni 2022, 08:24:18 »
Und ja, das ist völlig bekloppt.


Es widerstrebt mir, Personen, ganze Staaten oder Gesetze als „bekloppt“ zu bezeichnen.

Wohin Ferndiagnosen auch von Psychiatern führen können, hat uns der Fall Gustl Mollath gezeigt.

Gesetze sind in einem demokratischen Staatswesen (und die USA sind eindeutig eine Demokratie) ganz genau so, wie sie die Mehrheit der Wähler (nicht der Bevölkerung!) haben will, wenn sie mit der Verfassung übereinstimmen. Wem die Gesetze nicht gefallen, der geht zum Wählen und unterstützt die entsprechenden Kandidaten.

Als Senator von Delaware hat Joe Biden an dem 1994 erlassenen Violent Crime Control and Law Enforcement Act mitgeschrieben. Darin enthalten war der Federal Assault Weapons Ban.
Halbautomatische Waffen und Magazine mit mehr als 10 Patronen wurden verboten.
Das Verbot galt nur für Waffen, die nach dem Datum des Inkrafttretens des Verbots hergestellt wurden. Sie lief am 13. September 2004 entsprechend ihrer Sunset-Klausel aus . Der wissenschaftliche Konsens unter Kriminologen und anderen Forschern war, daß das Verbot wenig bis gar keine Auswirkungen auf die kriminellen Aktivitäten insgesamt, die Todesfälle durch Schusswaffen oder die Tödlichkeit von Waffenverbrechen hatte.
https://en.wikipedia.org/wiki/Federal_Assault_Weapons_Ban

Ebenfalls 1994 kam der Brady Handgun Violence Prevention Act, er schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom SCOTUS im Fall „Printz v. United States“ als nicht verfassungskonform eingestuft und aufgehoben, da diese Frage in die Gesetzgebungskompetenz der Einzelstaaten falle.
https://en.wikipedia.org/wiki/Printz_v._United_States

Es gibt eben in den USA durch das 2nd Amendment ein Grundrecht auf Waffenbesitz.

Entgegen den mangelhaften Darstellungen in den deutschen Medien gibt es nicht nur die NRA, sondern meiner Zählung nach etwa 102 Lobbyorganisationen für Waffenbesitzer.

Das Urteil des SCOTUS von Heller (2008) war: Waffenbesitz ist ein individuelles Recht jeder Person, kein kollektives der Bundesstaaten:
https://en.wikipedia.org/wiki/District_of_Columbia_v._Heller

McDonald (ergangen 2010, stellt fest: Das in Heller festgestellte individuelle Recht müssen nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesstaaten achten):
https://en.wikipedia.org/wiki/McDonald_v._City_of_Chicago

Beide Urteile wurden im wesentlichen von der 2nd Amendment Foundation erstritten (Heller ging zunächst zur NRA, die wollte ihn aber nicht unterstützen), diese (mit 650.000 Mitgliedern vergleichsweise klein) agiert hier ähnlich wie die DUH: sie klagt Verfassungsrechte ein.

Solange das 2nd Amendment besteht, gibt es ein Grundrecht auf Waffenbesitz.
Der Verfassungszusatz läßt sich (wie jeder andere auch) streichen, wenn nur 38 der 50 Bundesstaaten dafür stimmen.
Es ist also ganz einfach.

Staaten mit Common Law sind grundsätzlich ziemlich konservativ.

Allgemein gehen Demokratien voran wie die Echternacher Springprozession: zwei Schritte vor, einen zurück.

Biden beweist hier echtes Standing: Obwohl seine von ihm maßgeblich mitgeschriebenen Gesetze so ziemlich gescheitert sind, läßt er nicht locker und versucht erneut einen Konsens (der SCOTUS wird demnächst über die Waffengesetze von New York beraten, man wird wohl warten bis die Entscheidung da ist bevor man ein neues Bundesgesetz versucht) .

Sollte es zu einem Konsens kommen, wird er aber anders ausfallen als es sich die deutschen Medienvertreter wünschen. Demokratie ist auch in Deutschland immer der kleinste gemeinsame Nenner.

Der Medien Berichterstattung könnte objektiver und umfassender sein, derzeit dient sie nur der Selbstbestätigung  wie gut es doch die Deutschen wieder geregelt haben.



Wir wollen aber jetzt den Niki in seinem schönen Jäckchen nicht allzusehr durch Fakten verwirren.  ;D
« Letzte Änderung: 10. Juni 2022, 08:26:33 von Reichsschlafschaf »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5982 am: 10. Juni 2022, 09:52:55 »
Zum Vergleich zur "Beklopptheit": DE macht irgendwie auch einen bekloppten Eindruck wenn es um das Thema generelles Tempolimit auf Autobahnen sowie generelles Tempo 30 in Ortschaften.
Und wir haben noch nicht einmal einen Zusatz im GG zu dem Thema "Recht auf Fahren mit Geschwindigkeit nach freiem Ermessen" (Königreiche in der Vergangenheit ausgenommen).
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5983 am: 13. Juni 2022, 09:10:08 »
SSkaliert und die Eskalation ist da!  :eek:

Jemand in Russland, der ziemlich viel Macht hat, hat das auch so gesagt, und deshalb teilt uns Niki seinen Namen vorsichtshalber nicht mit, und damit ist es bewiesen!



https://youtu.be/JCHkvVhwOfI


(Wo ist eigentlich das schicke Jäckchen heut? Hoffentlich nicht im Pfandhaus?)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5984 am: 13. Juni 2022, 15:42:38 »
Manchmal denkt man er ist nicht ganz wach
Kaum ein Kater ist stiller und scheuer
aber manchmal schreit er auf dem Dach
Als sei er umgeben von Feuer
In der Tat gebietet er dem Feuer
wenn er oben ist auf dem Dach
wenn er nicht wär im Haus, dann bräche es aus
Darin liegt der klare Beweis

seines Bündnisses mit dem Geheimen

© Andrew Lloyd Webber

so in etwa argumentiert er Lotzlöffel.
 
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