Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 869696 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2295 am: 18. Oktober 2018, 13:50:35 »
Arier habe ich mir nach deren Selbstdarstellungen anders vorgestellt - nicht so heruntergekommen, ungepflegt und intellektuell verlottert.
Aber man lernt ja nie aus.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2296 am: 18. Oktober 2018, 15:59:25 »
Pietätloser Unhold!  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline kairo

Re: YT-Ablage
« Antwort #2297 am: 18. Oktober 2018, 16:19:01 »
Mehr noch, die ganze Erde ist ein einziges Gefängnis:

Stimmt, überall Schwerkraft, man kommt kaum raus.
 
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Offline Arno

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2298 am: 18. Oktober 2018, 18:20:44 »
Aktuelles Video von RA Christian Solmecke zum Thema "Sind Reichsbürger zu unzuverlässig für Schusswaffen? Urteil gibt Klarheit".

„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 

Offline Aloysius

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2299 am: 18. Oktober 2018, 18:28:51 »
Den Stoll - ich gestehe es zu meiner Schande - den kannte ich bisher nur dem Namen nach.

Ganz große Oper.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2300 am: 18. Oktober 2018, 18:32:44 »
Es könnte sich lohnen die Kommentarsektion dieses Videos im Blick zu behalten, ggf. dauert es etwas aber die Kundschaft wird v.a. den letzten Teil ungerne so stehen lassen.

Ein Gegenangriffsversuch gibt es schon (siehe Anhang 1)
Aber auch eine recht schöne Analyse der Denkweise unserer Kundschaft (Anhang 2)
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2301 am: 18. Oktober 2018, 18:38:53 »
Aktuelles Video von RA Christian Solmecke zum Thema "Sind Reichsbürger zu unzuverlässig für Schusswaffen? Urteil gibt Klarheit".

Wäre halt schön, wenn ausgerechnet ein RA nicht von "Waffenschein" labern würde, sondern - korrekt - von "waffenrechtlicher Erlaubnis". Das aber tut er nur einmal, wenn ich nicht irre.

Den "großen" Waffeschein bekommt eigentlich fast keiner, der fällt also eh flach.

Für den Kleinen Waffenschein (KWS) gelten bei der Zuverlässigkeit die nämlichen Voraussetzungen wie für die

Waffenbesitzkarte. Die ist meist gemeint, wenn es um das Thema geht.

Hätte er die beim SSL verfügbaren Urteile herangezogen hätte er ausführen können, was bei Reichsbürgern herrschende Meinung an den Gerichten ist.   ;)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2302 am: 19. Oktober 2018, 13:03:32 »
Lange nichts aus der "Anonymous"-Ecke gehört... hier ein klar abgekupfertes Video

Regierung handelt gegen das eigene Volk, gesteuerte Masseneinwanderung, das deutsche Volk, ein Sklavenvolk, alles dabei, was beim Reichi-Bullsh*t-Bingo auf dem Zettel steht

 

Müll Mann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2303 am: 19. Oktober 2018, 13:20:04 »
Billardkugel über die Bayern-Wahl und die manipulierte "Unteilbar Demo". Neuestes Gadegt, eine Glocke. Mit der will er die Schlafschafe wecken. Merkel ist Kanzlerin der Migranten. Schrang war selbst (in Verkleidung) auf der Unteilbar Demo. Er versteht nicht, warum in einer Zeitung 250.000 Teilnehmer und in einer anderen (Blöd) 150.000 Teilnehmer. Das muss manipuliert sein. Dan hypervetiliert er über ein Transparent "Staat und Nazis Hand in Hand". AfD-Mitglieder oder Nichtzahler des Rundfunkbeitrags würden ausgegrenz werden  :clap:
Überfall auf Kubitschek, interessanterweise spricht Kugelkopf von der Leipziger Buchmesse. Die Menschen auf der Demo wussten gar nicht, worum es geht. Beleg dafür, der Sohn von seinem Kumpel, der war da nur um Mädels aufzureißen. Alle Länder sind verschuldet, wenn ein Land Krieg führen will, dann müssen die sich Geld von Banken leihen.



Ja, is gut Heiko, hattu fein gemacht.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2304 am: 19. Oktober 2018, 16:40:23 »
Apropos "Wortmarke". Betrifft zwar nicht direkt unsere Kundschaft, aber eine an der Haustür ähnlich hartnäckige Sekte.


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Re: YT-Ablage
« Antwort #2305 am: 19. Oktober 2018, 17:23:05 »
Die Zeugen Jehovas sollen wieder zur Nachschulung und zwar von Grund auf.

1. Lektion:
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2306 am: 20. Oktober 2018, 09:52:38 »
Schon wieder der Lynen. Langsam hat er sich einen eigenen Thread verdient. Er tut sich nach wie vor schwer, Verwaltungsgericht und Verfassungsgericht auseinander zu halten. Seine "Klage" beim VG wurde mittlerweile abgewiesen. Aber natürlich will er sofort wieder "weitere Schreiben aufsetzen". 

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Aloysius

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2307 am: 20. Oktober 2018, 16:49:37 »
... und hinter ihm schweigt der Buddha an der Wand. Was soll der Erleuchtete da auch dazu sagen!

Der Mann ist einfach unterbelichtet und stur, den Ochs in seinem blinden Lauf, den hält so schnell halt keiner auf  :facepalm:
 

Müll Mann

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2308 am: 20. Oktober 2018, 17:24:18 »
Er tut sich nach wie vor schwer, Verwaltungsgericht und Verfassungsgericht auseinander zu halten.

Auch mit Gesetz und Verordnung klappt es nicht so. Er beschwert sich, dass ihm kein "gesetzlicher Richter gestellt wird", ein gesetzlicher Betreuer wäre in dem Fall hilfreicher. Das mit den beiden Briefen kann ich erklären. Erst einmal zu dem Absender des ersten Briefes, der angeblich der Vizepräsident der Kammer war. Nein, das war der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes und Vorsitzende der Kammer. Kammern haben keine Präsidenten oder Vizepräsidenten. Der Brief einen Tag später ist die Stellungnahme des Beklagten, der die Klage des Volkspfostens für unzulässig hält. Diese Stellungsnhame reicht das Gericht aber einfach nur weiter, das ist nicht die Sichtweise des Gerichts. Aber das kann der Superchecker  ja nicht einmal auseinander halten.

Aufgehoben wurde 2006 die Verordnung über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung, übrigens ist die von 1933, also ein Nazi-Gesetz. Nach Volldeppenlogik wäre die doch also eh ungültig wegen Schäääf und so. Die Verordnung bezieht sich auf das Zwangvollstreckungsgesetz von 1897, welches noch immer gültig ist. Im ZVG geht es um die Zwangsvollstreckung und -verwaltung von Grundstücken. In seiner Sozialbaubutze macht unser Mehrtürer aber nicht den Eindruck, als ob ihn das Thema Zwangsvollstreckung in Grundstücke auch nur peripher tangieren könnte.


Da redet ein Blinder von Farbe. Frau und Kind können einem leid tun. Immerhin hat die Polizei ihn schon auf dem Schirm.

Filmt da eigentlich die Dummina? Das wackelt ja noch schlimmer als bei Rüdi.
 
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Offline Aloysius

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2309 am: 20. Oktober 2018, 20:25:33 »
Ich denke, da er nun mit dem Bürgermeister durch ist, wird er den Landrat oder so behelligen, da kommt das nächste Video drüber