Der Witz ist: zwar ist die AEMR als solche kein geltendes Recht, weil es ja nur eine Resolution der UN-Vollversammlung ist. Und die sind, wie gesagt, nicht bindend, erst recht weil Deutschland 1946 noch gar kein UN-Mitglied war. Und da sie kein Vertrag ist, kann man sie auch nicht ratifizieren.
Es gibt aber einen "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte". Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der mehr oder weniger die Kodifizierung der AEMR ist. Und dem ist auch Deutschland beigetreten und hat ihn gebührend ratifiziert und alles. Darauf könnte man also tatsächlich pochen. Nur scheint das bei unserer werten Kundschaft völlig unbekannt zu sein. Auf die AEMR berufen sie sich oft, auf den Pakt nicht - jedenfalls habe ich das noch nie erlebt.
Tatsache ist aber, wie schon gesagt, dass diese Verträge dem Bürger auch nicht mehr bringen, als er im Grundgesetz schon hat. Ich hatte mal einen, den störte es furchtbar, dass zwar in der AEMR im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit gesagt wird: "Niemand kann gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören", im GG steht das aber nicht. Ich habe ihm dann mit viel Geduld erklärt, dass aus der Freiheit, sich zu vereinigen, auch die Freiheit folgt, sich nicht vereinigen zu müssen, wenn man nicht will. Ob mir das dauerhaft gelungen ist, weiß ich nicht.