In meinen Augen ist da einiges dabei was strafrechtlich relevant ist, so z.B. die Holocaustrelativierung bzw. Leugnung jeder Kriegsschuld.
In meinen Augen ist das (leider?) strafrechtlich eher irrelevant. Man kann da sicherlich bei den §§ 90 – 90b StGB etwas stricken, das wie ein Tatvorwurf aussieht. Sowohl 90, als auch 90b stehen aber unter dem Vorbehalt einer Verfolgungsermächtigung und die wird bei solchen Kinkerlitzchen wohl eher nicht kommen (Einschätzung über den Daumen gepeilt, keine Erfahrungswerte vorhanden). Bliebe 90a und das wäre von den drei §§ der mit dem dünnsten Vorwurf, was die Fakten des Videos angeht.
Die Leugnung der Kriegsschuld wird mit "wir haben nie einen Krieg erklärt, außer damals beim 1. Weltkrieg" (Wiedergabe dem Sinne nach) noch als meinungsgeprägte Äußerung durchgehen. Ja, ist ne Tatsachenäußerung und ja, wird sicher widerlegt werden können – Fakt ist aber eben auch, dass gerade in den Fällen von Großbritannien und Frankreich (als "Siegermächte" Adressaten des vorgelesenen Briefes) die formelle Kriegserklärung eben nicht vom Deutschen Reich ausging. So vollständig komplett von der Hand zu weisen ist die Äußerung damit nicht; ich würde sie als (ziemlich sicher) im Rahmen des Zulässigen verorten. Insofern meiner Meinung nach auch kein 130er etc.
Lasse mich für den Fall, dass ich etwas überhört haben sollte (das Gesabbel ist inhaltlich unerträglich widersprüchlich und Zuhören war wirklich unangenehm
) gern eines Besseren belehren…