Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 868829 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: YT-Ablage
« Antwort #1080 am: 25. Juli 2017, 20:45:01 »
Neue erschütternde Enthüllungen über die Machenschaften der BRiD-Büttelsystems:


https://www.youtube.com/watch?v=b7ufw0ruG4c





Zitat
Veröffentlicht am 16.07.2017

Beim Hochladen dieses Videos wurde mir von meinen Überwachern vom BND und polizeilichem Staatsschutz der Laptop zerstört. Vielen Dank dafür



Hatten wir bei der letzten Erwähnung diese Clips beachtet? Der übers Sexleben, also das vom Geheimdienst manipulierte, ist jugendgeschützt.



https://www.youtube.com/watch?v=ZMKsfPWcKfk





https://www.youtube.com/watch?v=o6D5q0mdq_g





https://www.youtube.com/watch?v=phKHnW3cWGA






Ja, er ist nicht ganz unser Kundenkreis, aber amüsant anzusehen sind seine Entdeckungen trotzdem.
 

Offline Gutemine

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1081 am: 25. Juli 2017, 21:06:51 »
@A.R.Schkrampe

Die Videos hatten wir schon so ziemlich alle hier. Die Diskussion zu Mike fängt hier an;

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg128817#msg128817

Seinen neuesten Beitrag findest Du bereits hier:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg132017#msg132017
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Offline A.R.Schkrampe

Re: YT-Ablage
« Antwort #1082 am: 25. Juli 2017, 23:33:06 »
@A.R.Schkrampe
Die Videos hatten wir schon so ziemlich alle hier. Die Diskussion zu Mike fängt hier an;
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg128817#msg128817

Danke für den Hinweis, aber Mike hatten wir früher schon, immer in der YT-Ablage. Seine ersten Filmchen hatte ich vor bestimmt zwei Jahren hierhin rüberkopiert.
 

Offline rtk

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1083 am: 29. Juli 2017, 13:58:19 »
Die ganze Misere des Sich-In-die-Schaise-Reitens kurz und knapp dargestellt als die "Stadien des Erwachens". Reichsbürgerei ist sauber in den Gesamtirrsinn eingegliedert. Der zugehörige YT-Kanal "Die Wahrheit ist in Dir" hat sich allgemein auf suggestive VT-Gegenaufklärung spezialisiert (hier ein älteres Feature zu "Staatenlosigkeit").

« Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 14:42:39 von rtk »
 
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Offline Gutemine

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1084 am: 29. Juli 2017, 16:34:54 »
Also, den guten Heinrich Gotto hatten wir hier schon mehr als einmal, inklusive seiner bis jetzt verlorenen Prozesse. Heinrich war "Polizeipräsident" im Hause Erhard Lorenz, ist zwischenzeitlich aber ausgestiegen und treibt sich jetzt bei den Staatenbündlern rum. Von dem ist sogar die genau Anschrift bekannt, immerhin veröffentlicht er gerne seine Schriftsätze und Urteile.

Zum Beispiel hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1289.msg124112#msg124112

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1088901194499178

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1212455688810394

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1250886194967343

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1258365674219395

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1263662410356388

...und die folgenden Beiträge!

Heinrich hat ja zwischenzeitlich eine neue Partei gegründet. Beim Wahlausschuss war sie nicht dabei, registrieren hat sie sich wohl auch nicht lassen.

Der Parteivorsitzende Frank Kahn hat jetzt eine Brief an Frau Merkel und alle Parteien geschrieben, den er vorliest. In meinen Augen ist da einiges dabei was strafrechtlich relevant ist, so z.B. die Holocaustrelativierung bzw. Leugnung jeder Kriegsschuld.
Immerhin kann er unfallfrei vorlesen. Der Rest ist purer Reichsbürgerirrsinn.

Frau Merkel soll -wenn nötig mit der Besatzungsmacht- "Recht und Ordnung wiederherstellen, sonst garantiert er für gar nichts mehr.  :facepalm: :facepalm:

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1085 am: 29. Juli 2017, 16:47:39 »
Falls Anzeigen in Frage kommen könnte ich das wieder übernehmen, hab noch die letzte Sache am laufen.
Wenn meine Infos stimmen, bekommt man für Holocaustleugnung ordentlich eine übergebraten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und er ist dort anscheinend bereits "gut bekannt".
Ich sehe es mir nächste Woche mal an, hab gerade (leider) mit der Arbeit zu kämpfen!
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Offline Rechtsfinder

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1086 am: 30. Juli 2017, 05:28:36 »
In meinen Augen ist da einiges dabei was strafrechtlich relevant ist, so z.B. die Holocaustrelativierung bzw. Leugnung jeder Kriegsschuld.

In meinen Augen ist das (leider?) strafrechtlich eher irrelevant. Man kann da sicherlich bei den §§ 90 – 90b StGB etwas stricken, das wie ein Tatvorwurf aussieht. Sowohl 90, als auch 90b stehen aber unter dem Vorbehalt einer Verfolgungsermächtigung und die wird bei solchen Kinkerlitzchen wohl eher nicht kommen (Einschätzung über den Daumen gepeilt, keine Erfahrungswerte vorhanden). Bliebe 90a und das wäre von den drei §§ der mit dem dünnsten Vorwurf, was die Fakten des Videos angeht.

Die Leugnung der Kriegsschuld wird mit "wir haben nie einen Krieg erklärt, außer damals beim 1. Weltkrieg" (Wiedergabe dem Sinne nach) noch als meinungsgeprägte Äußerung durchgehen. Ja, ist ne Tatsachenäußerung und ja, wird sicher widerlegt werden können – Fakt ist aber eben auch, dass gerade in den Fällen von Großbritannien und Frankreich (als "Siegermächte" Adressaten des vorgelesenen Briefes) die formelle Kriegserklärung eben nicht vom Deutschen Reich ausging. So vollständig komplett von der Hand zu weisen ist die Äußerung damit nicht; ich würde sie als (ziemlich sicher) im Rahmen des Zulässigen verorten. Insofern meiner Meinung nach auch kein 130er etc.

Lasse mich für den Fall, dass ich etwas überhört haben sollte (das Gesabbel ist inhaltlich unerträglich widersprüchlich und Zuhören war wirklich unangenehm :facepalm:) gern eines Besseren belehren…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline kairo

Re: YT-Ablage
« Antwort #1087 am: 30. Juli 2017, 11:08:05 »
Fakt ist aber eben auch, dass gerade in den Fällen von Großbritannien und Frankreich (als "Siegermächte" Adressaten des vorgelesenen Briefes) die formelle Kriegserklärung eben nicht vom Deutschen Reich ausging.

Stimmt, aber im Falle der USA war das sehr wohl der Fall. Auch wenn es nach Pearl Harbour eine bloße Formsache war.
 

Offline Schnabelgroß

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1088 am: 1. August 2017, 19:30:49 »
Ein weiterer "Sender jenseits des Mainstreams"



Zitat
(...)
Free Spirit®-TV ist die dringend notwendige Antwort auf die bisherigen Mainstream-Propaganda-Sender welche einzig zum Zweck des Mind-Control entwickelt wurde und immer noch dafür genutzt .
(...)
Free Spirit®-TV sieht sich auch als 'Stimme des Volkes' und nimmt alle seine Anliegen mit der ihr gebührenden Wertschätzung wahr.

https://www.youtube.com/channel/UC1tTyhSsiTNV2nnHQZ6ha2w/featured

Gespräche mit  Bruno Würtenberger.
Mit dabei u.a. M. Vogt, J. Conrad, Chr. Hörstel, E.v. Däniken ...
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Offline Noldor

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1089 am: 1. August 2017, 20:09:29 »
Ein weiterer "Sender jenseits des Mainstreams"

Free Bullshit®-TV
 
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Offline drxdsdrxds

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1090 am: 3. August 2017, 18:19:56 »

Zitat
Veröffentlicht am 30.07.2017Ton verbessert.
Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?t=1s&v=ZYtqrKLdbKE
Polizei Wolfenbüttel/Braunschweig versuchte die Veröffentlichung dieses Videos gemäß Art. 19 AEMR zu verhindern.
Polizei verhindert Beratung über soziale Angelegenheiten, die ich wollte. Leitender Mitarbeiter des Landkreises Wolfenbüttel Herr H* beleidigt mich/uns zu Unrecht als Reichsbürger.
Polizei unterstützt die Straftaten der Täter, wie z. B. Herrn H* und macht sich selber strafbar. Polizei verweigerte Rechtsschutz und verstößt somit gegen die AEMR und gegen die "Niedersächsische Verfassung" usw.. Das Video wurde heute am 24.07.2017 erstellt. Siehe auch www.dirkscherers.blogspot.com

* Name von mir gekürzt. Vielleicht will jemand den Herr informieren?!

Auf der Internetseite dirkscherers.blogspot.com findet sich auch das schriftliche Hausverbot.

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Und weiteres Querulantentum.

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1091 am: 3. August 2017, 18:30:45 »
Ööhm - aus welchem Teil der AEMR, Artikel 19, liest er heraus, dass Filmen von Gerichtsverhandlungen erlaubt seien?  :scratch:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline kairo

Re: YT-Ablage
« Antwort #1092 am: 3. August 2017, 21:59:55 »
Ohnehin ist die AEMR in Deutschland kein geltendes Recht. Resolutionen der Vollversammlung der UN sind rechtlich für niemanden bindend.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1093 am: 3. August 2017, 22:23:27 »
Ohnehin ist die AEMR in Deutschland kein geltendes Recht. Resolutionen der Vollversammlung der UN sind rechtlich für niemanden bindend.

Hab jetzt nicht nachgeschaut: Ist die AEMR nicht von Deutschland ratifiziert worden? Gut, unabhängig davon ist es sowieso kein Gesetzestext.
Aber was mich halt verwirrt hat: Entweder hat er einen anderen Text als ich oder er hat tatsächlich aus der allgemeinen Feststellung, dass Meinungsfreiheit ein Menschenrecht ist, gefolgert, dass er vom Gericht Videoaufnahmen machen darf.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Rima882

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Re: YT-Ablage
« Antwort #1094 am: 4. August 2017, 01:38:57 »
@kairo   @Chemtrail-Fan

Ihr habt beide Recht. In der Tat ist die AEMR ist kein geltendes Recht. Sie ist in Deutschland nicht ratifiziert worden. Das wäre auch - selbst wenn es möglich wäre (es sind ja nur Empfehlungen, es ist kein völkerrechtlicher Vertrag, ) - nicht (mehr) nötig, denn das Meiste steht praktisch in Art. 1 bis 20 des Grundgesetzes.

Und ja, der Videoeinsteller leitet aus der allgemeinen Meinungs-und Informationsfreiheit in Art. 19 der AEMR für sich das unbeschränkte und unbeschränkbare Recht ab, andere Leute filmen und die dabei entstandenen Filme verbreiten zu dürfen.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)