Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/15  (Gelesen 34717 mal)

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Offline Lisa

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #90 am: 12. Oktober 2015, 18:09:46 »
Zitat
Sohn des Horst's, aber eigentlich ist ein Anderer der Vater...
Gott heißt mit Vornamen Horst! Weiß wieder keiner.
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Offline aitmatow

Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #91 am: 12. Oktober 2015, 18:36:46 »
Aus der Stellungnahme Fitzelchens in der Passangelegenheit:

Zitat
Wir reisten bereits mehrfach mit dem Reisepass des Königreiches Deutschland ins Ausland. Einzig Bedienstete der Bundesrepublik in Deutschland wollen diesen bislang nicht anerkennen.

War da nicht etwas mit slowenischen Grenzbeamten, einer Staatsflotte in Sorge, einem überdehnten Fuselzar und drohendem Splitterholz? Und war da nicht auch etwas mit einer Anzeige, an die sich (hoffentlich) ein Verfahren in diesem Land anschließen wird?  :liar:

Zitat
Sie wären als Handlanger der Nachfolger des Dritten Reiches damit verpflichtet gewesen, den Reisepass zurückzunehmen.

Der Dachschaden muss gewaltig sein, wenn man einem demokratisch gewählten Oberbürgermeister so etwas schriftlich mitteilt.

Zitat
Zudem sind Wir im Besitz einer Identitätskarte, auf der sich ein Lichtbild und unsere Daten zur Identifizierung des "Fleisches", des homo singularis befinden.

Für mich ist das der erste (und wohl nicht der letzte - von wegen "singularis") Gammelfleischskandal im KRD. Wer ruft beim Gesundheitsamt an?


 
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #92 am: 12. Oktober 2015, 19:14:30 »
Zitat
Zudem sind Wir im Besitz einer Identitätskarte, auf der sich ein Lichtbild und unsere Daten zur Identifizierung des "Fleisches", des homo singularis befinden.

Für mich ist das der erste (und wohl nicht der letzte - von wegen "singularis") Gammelfleischskandal im KRD. Wer ruft beim Gesundheitsamt an?

Wenn ich der Bürgermeister wäre, würde ich jetzt umgehend das Veterinärsamt zur Fleischbeschau vorbeischicken.
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #93 am: 12. Oktober 2015, 19:20:26 »
...
 Nun also, zwei Jahre danach, kommt der Bußgeldbescheid.

Nein! Der Bescheid ist vom 21.11.2013
Nur hat es die Wittenberger Verwaltung bisher nicht fertig gebracht, sie dem Zopf zuzustellen. Arm!

Kannst Du bitte insoweit §31 OWIG uns konkret erläutern? Und bitte in diesem Zusammenhang auch, aus welcher Frist wir welche Bußgeldsumme schlußfolgern dürfen. (ähnlich bitte für den Verstoß gegen Pass/Ausweisgebot). Danke.

 

Offline Mr. Devious

Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #94 am: 12. Oktober 2015, 19:23:49 »
Der Bescheid ist vom 21.11.2013

Nur hat es die Wittenberger Verwaltung bisher nicht fertig gebracht, sie dem Zopf zuzustellen. Arm!

Geht der Plöngler da nicht etwas zu hart mit der Wittenberger Verwaltung ins Gericht? Für mich sieht es eher so aus, als habe die Verwaltung schon 2013 die Zustellung an die ihr damals bekannte Wohnanschrift Fitzeks angeordnet.

So erklärt Fitzek selbst: "Es wird bereits jetzt erklärt, dass der Bescheid bisher nicht bestandskräftig geworden ist, da er mir erst heute übergeben und bekannt gemacht worden ist. Ich habe in der Coswiger-Str. 7 zu den Zeiten keinen Wohnsitz gehabt. Auch hatte ich niemanden beauftragt, Post an mich weiterzuleiten."

Peter behauptet also nur, den Bescheid nicht früher erhalten zu haben. Und ich würde Peter nicht glauben, bevor ich nicht die Zustellungsurkunde gesehen habe.

Zitat von: aitmatow
Immerhin witzig ist doch, dass Peterchen (oder einer seiner Lakaien) beim Widerspruch aus Versehen "Fitzek" schrieb, was der Fuselzar handschriftlich korrigiert hat.

Das hat weder Peter noch einer seiner Lakaien geschrieben. Peter hat den Widerspruch zur Niederschrift erklärt. Irgendein(e) bedauenswerte(r) Behördenmitarbeiter(in) musste die verbalen Entäußerungen des Bezopften in halbwegs sinnvoller Weise zu Papier bringen. Dabei bezeichnete ersiees den Erklärenden mit seinem bürgerlichen Namen, was dem Gernegroß dann bei der Unterschriftleistung offensichtlich missfiel.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 19:40:11 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Der Plöngler

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #95 am: 12. Oktober 2015, 20:04:03 »
.....
Geht der Plöngler da nicht etwas zu hart mit der Wittenberger Verwaltung ins Gericht? Für mich sieht es eher so aus, als habe die Verwaltung schon 2013 die Zustellung an die ihr damals bekannte Wohnanschrift Fitzeks angeordnet.
.....

Möglicherweise!

Mann muß dem Zopf ja auch nicht alles glauben. Am Ende hat er die paar Kröten bereits bezahlt und gaukelt seinen Pudeln den großen Rebellen vor.

....
Kannst Du bitte insoweit §31 OWIG uns konkret erläutern? Und bitte in diesem Zusammenhang auch, aus welcher Frist wir welche Bußgeldsumme schlußfolgern dürfen. (ähnlich bitte für den Verstoß gegen Pass/Ausweisgebot). Danke.
...

Schwierig, weil der Zopf die Höhe des Bußgeldes verschweigt.

Geht man von einer mittleren Geldbuße von € 500,00 im Falle des Verstoßes gegen die GewO aus, dann ist der Bescheid wegen Taten in 2013 längst verjährt, §31 Abs. 1, 2 Nr.4 OwiG. Bei dem Verstoß gegen Passgesetze schaut's ähnlich aus, wenn es der Verwaltung nicht gelingt eine Zustellung nachzuweisen. Irgendwo muß der  Zopf ja gemeldet gewesen sein zu den jeweiligen Zustellungszeitpunkten; wer wenn nicht die Verwaltung WB's könnte es besser wissen?
Ist er aber zugestellt und bestandskräftig, dann ist er 3 Jahre lang vollstreckbar, §34 Abs. 1, Nr.2 OwiG.

Im Übrigen würde dem Plöngler ala Verwaltungsangestellter dieses Bild (das der Plöngler im Juli dieses Jahres in der Coswiger Str. 7 gemacht hat) genügen, um einen Zugang festzustellen:

[attachment=0][/attachment]
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Offline KugelSchreiber

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #96 am: 12. Oktober 2015, 20:19:50 »
Zu empfehlen wäre auch eine sog. Schrotflintenzustellung. Man schickt das zuzustellende Schreiben an  alle bekannten (E-Mail-) Adressen und Fax-Nrn. des Zwergenreichs und all seiner "Organisationen" und in seiner krankhaften Geltungssucht kann der Beräumte einfach nicht anders und veröffentlicht das Schreiben. Voilà.
Wäre denn bei Bußgeldbescheiden nicht auch eine öffentliche Zustellung möglich, falls der Adressat nicht über eine zustellfähige Adresse verfügt, weil er z. B. unbekannt ins Ausland abgemeldet wurde?
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 20:23:11 von KugelSchreiber »
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Offline Der Plöngler

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #97 am: 12. Oktober 2015, 20:25:32 »
Kleiner Tip vom Praktiker (nicht die insolvente Baumarktkette):

Demnächst muß der Zopf vor's AG Wittenberg - Strafgericht. Da kann man ihm alle möglichen zuzustellenden Schriftstücke in die Hand drücken; zur Not durch einen Gerichtsvollzieher, wenn man sich selbst nicht traut. Es gibt bereits vorgedehnte GV.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #98 am: 12. Oktober 2015, 22:08:23 »
Bei beiden Bescheiden fehlt doch der entscheidende Teil ab der 2. Seite, auf der steht, wieviel er abzudrücken hat.

Gewerbeanmeldung: bis 1.000,-€ - § 146 II 2, III GewO      Verjährung: 6 Monate - § 31 II 4 OWiG
Personalausweis: bis 5.000,-€ - § 32 I 1, III PauswG           Verjährung: 2 Jahre - § 31 II 2 OWiG

Zumindest bei der Ausweisgeschichte dürfte es keine Verjährungsprobleme geben. Als Ersttäter dürfte er selbst bei Vorsatz tatsächlich mit 100,-€ bis 200,-€ dabei sein.

Bei der Gewerbeanmeldung wird es preislich vom Umfang der gewerblichen Tätigkeit abhängen, also irgendwo in der unteren Hälfte des Bußgeldrahmens.
Problematisch ist hier die Verjährung. Die absolute Verjährung gem. § 33 III OWiG (2 Jahre) war jedenfalls noch nicht eingetreten. Entscheidend ist, dass innerhalb der ersten 6 Monate eine Verjährungsunterbrechung gem. § 33 I 5 OWiG erfolgte, wenn Peterle tatsächlich nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet war. In diesem Fall dürfte weiterhin noch ein Bußgeld für ein Meldevergehen anstehen.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 22:22:33 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #99 am: 13. Oktober 2015, 01:06:00 »
Bei beiden Bescheiden fehlt doch der entscheidende Teil ab der 2. Seite, auf der steht, wieviel er abzudrücken hat.

Gewerbeanmeldung: bis 1.000,-€ - § 146 II 2, III GewO      Verjährung: 6 Monate - § 31 II 4 OWiG
Personalausweis: bis 5.000,-€ - § 32 I 1, III PauswG           Verjährung: 2 Jahre - § 31 II 2 OWiG

Zumindest bei der Ausweisgeschichte dürfte es keine Verjährungsprobleme geben. Als Ersttäter dürfte er selbst bei Vorsatz tatsächlich mit 100,-€ bis 200,-€ dabei sein.

Bei der Gewerbeanmeldung wird es preislich vom Umfang der gewerblichen Tätigkeit abhängen, also irgendwo in der unteren Hälfte des Bußgeldrahmens.
Problematisch ist hier die Verjährung. Die absolute Verjährung gem. § 33 III OWiG (2 Jahre) war jedenfalls noch nicht eingetreten. Entscheidend ist, dass innerhalb der ersten 6 Monate eine Verjährungsunterbrechung gem. § 33 I 5 OWiG erfolgte, wenn Peterle tatsächlich nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet war. In diesem Fall dürfte weiterhin noch ein Bußgeld für ein Meldevergehen anstehen.

Genau darauf wollte ich hinaus. Da greift eins ins andere: Formal wird der Melderechtsverstoß spannend, weil eben nicht zugestellt werden konnte. Und die festgesetzten Bußgelder lassen sich in der Spanne sowohl nach der Einzelvorschrift als auch nach §31 OWIG ganz gut abschätzen.

Zitat von: Plögler
Demnächst muß der Zopf vor's AG Wittenberg - Strafgericht. Da kann man ihm alle möglichen zuzustellenden Schriftstücke in die Hand drücken; zur Not durch einen Gerichtsvollzieher, wenn man sich selbst nicht traut. Es gibt bereits vorgedehnte GV.

Da gibt es eine Besonderheit: Kommunalverwaltungen vollstrecken selbst.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 01:08:52 von Wittenberger »
 

Offline Der Plöngler

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #100 am: 13. Oktober 2015, 01:41:36 »
....
Da gibt es eine Besonderheit: Kommunalverwaltungen vollstrecken selbst.

Schon klar! Nix besonderes, aber beim Vollstrecken sind wir noch lange nicht. Weil WB aber in der Vergangenheit schon unfähig war, Zustellungen zu bewirken, deshalb
... zur Not durch einen Gerichtsvollzieher, wenn man sich selbst nicht traut...

.... oder dringender einen Karnevalsumzug organisieren muß.
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #101 am: 13. Oktober 2015, 02:53:09 »
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Wenn ich das richtig deute, haben sie ihn ein paar Tage nach seinem Geburtstag abgepasst und ihm gleich einen Stapel Bescheide in die Hand gedrückt (vermutlich noch ein paar mehr als die zwei, die er jetzt, nach zwei Monaten(!), öffentlich gemacht hat).

Und es ist auch auffällig, dass er für die Widerspruchsankündigungen die mitgelieferten Formulare benutzt hat auf denen er dann noch "Fitzek" durchstreichen musste. Solche Patzer leistet er sich sonst nur selten und daraus folgere ich, dass sie ihn ziemlich auf dem falschen Fuß erwischt haben müssen.
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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #102 am: 13. Oktober 2015, 06:05:20 »
Es gibt keine mitgelieferten Formulare für Widersprüche an den Bußgeldbescheiden. Das ist nur bei Mahnbescheiden so.

PIF war selbst und höchstpersönlich als homo gammelfleischicus im Amt und hat dort zur Niederschrift gegenüber der Behörde den Einspruch gegen den jeweiligen Bescheid erklärt. Dies wurde dann schriftlich durch einen Bediensteten der Stadt aufgenommen und nicht durch einen Reichsdeppen geschrieben. Insofern ist auch die Namenskorrektur durch Peter erklärt. Der Bedienstete hat natürlich den weltlichen Namen eingesetzt, um die Identität des Rechtsmittelführers zu klären.

Die sinnvollste Erklärung ist, dass Peter wohl wegen eines Anliegens in der Gemeindeverwaltung aufgeschlagen ist (vielleicht wollte er Amtshilfe) und bei der Gelegenheit alles in die Hand gedrückt erhielt.

@ Wittenberger:
§ 31 OWiG hat nichts mit der Bußgeldbemessung zu tun; das ergibt sich aus der jeweiligen spezialgesetzlichen Regelung.

Wenn Peter bei den Einsprüchen bleibt und irgendwann ein Gericht ihn endlich verurteilt, vollstreckt nicht die Verwaltung. Das geht dann über die Staatsanwaltschaft.
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Offline vollstrecker

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #103 am: 13. Oktober 2015, 07:39:03 »
Nicht zwangsläufig. Bei Verwerfung der Einsprüche vollstreckt die Ordnungsbehörde.
 

Offline be-eh

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Re: Neues aus dem Königreich 10/15
« Antwort #104 am: 13. Oktober 2015, 09:05:43 »
Nicht zwangsläufig. Bei Verwerfung der Einsprüche vollstreckt die Ordnungsbehörde.

Inzwischen ist mir egal, wer vollstreckt. Hauptsache ist, dass vollstreckt wird. Ich will Taten sehn, schalalalaaaaa...

Wobei mir noch nicht klar ist, in welchem Zusammenhang das "voll strecken" mit Dehnübungen an Grenzübergängen steht.  :think:

Taschenpfändung im Gerichtssaal wäre ja auch mal was.

Apropos Pfändung: Wenn soviel Geld noch in Polen auf dem Konto liegt, wie kommen die da ran, wenn sie was brauchen? Gehen sie mit einer polnischen Kreditkarte in Wittenberg an den Geldautomaten oder fahren sie 'rüber, heben große Summen ab und transportieren sie über die Grenze?
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 09:07:20 von be-eh »
 
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