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Geht der Plöngler da nicht etwas zu hart mit der Wittenberger Verwaltung ins Gericht? Für mich sieht es eher so aus, als habe die Verwaltung schon 2013 die Zustellung an die ihr damals bekannte Wohnanschrift Fitzeks angeordnet.
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Möglicherweise!
Mann muß dem Zopf ja auch nicht alles glauben. Am Ende hat er die paar Kröten bereits bezahlt und gaukelt seinen Pudeln den großen Rebellen vor.
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Kannst Du bitte insoweit §31 OWIG uns konkret erläutern? Und bitte in diesem Zusammenhang auch, aus welcher Frist wir welche Bußgeldsumme schlußfolgern dürfen. (ähnlich bitte für den Verstoß gegen Pass/Ausweisgebot). Danke.
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Schwierig, weil der Zopf die Höhe des Bußgeldes verschweigt.
Geht man von einer mittleren Geldbuße von € 500,00 im Falle des Verstoßes gegen die GewO aus, dann ist der Bescheid wegen Taten in 2013 längst verjährt, §31 Abs. 1, 2 Nr.4 OwiG. Bei dem Verstoß gegen Passgesetze schaut's ähnlich aus, wenn es der Verwaltung nicht gelingt eine Zustellung nachzuweisen. Irgendwo muß der Zopf ja gemeldet gewesen sein zu den jeweiligen Zustellungszeitpunkten; wer wenn nicht die Verwaltung WB's könnte es besser wissen?
Ist er aber zugestellt und
bestandskräftig, dann ist er 3 Jahre lang vollstreckbar, §34 Abs. 1, Nr.2 OwiG.
Im Übrigen würde dem
Plöngler ala Verwaltungsangestellter dieses Bild (das
der Plöngler im Juli dieses Jahres in der Coswiger Str. 7 gemacht hat) genügen, um einen Zugang festzustellen:
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