Das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Religionsausübung gilt ja im Prinzip und bis zum Beweis des Gegenteils erst einmal für alle, auch für alle einschlägig bekannten Definitionsexperten und Klassenkasper. Soviel Toleranz muss schon sein, auch wenn sich Fitzek da wieder mal genau solche Freiheitswerte rausnimmt, die in einer erstklassigen Diktatur nach Fitzeks Gusto sicher zuerst über Bord geworfen würden.
Also auch die anwesende Polizei hätte ohnehin erst während der Ode des Bezopften an das Volk feststellen können, dass das, was Fitzek da unter dem Namen "Gottesdienst" veranstaltet, inhaltlich doch wieder nur diese verbotene Versammlung ist.
Aber auf Grund der kleinen und noch von etlichen Medienvertetern aufgefüllten besseren Stuhlkreisgruppe mit inhärenden Auflösungserscheinungen wäre ein Eingreifen hier sicher mehr als unangemessen gewesen. Und für alle sonstigen Gotteslästerungen ist ja auch nicht die Polizei, sondern der Rat der Kirchen oder der örtliche Imam zuständig. [emoji6]
Bleibt am Ende nur eine nachträgliche Anzeige wegen dem Verstoß gegen ein gerichtlich verfügtes Versammlungsverbot, was den Sohn Gottes nach diesem "großartigem Erfolg" sicher wieder genauso so wenig anficht, wie jener Unfall mit Personenschaden trotz Fahren ohne FE und nach "freiem Ermessen".
Aber vielleicht findet sich ja doch irgendwann noch mal ein Richter, der auch solche Berichte in seine Gesamtschau und Sozialprognose mit einbezieht.