Autor Thema: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen  (Gelesen 10283 mal)

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Online Sandmännchen

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #15 am: 24. September 2015, 15:43:51 »
Zu Deinem letzen Satz: Nö. Man sollte sich informieren, bevor man Mitglied wird.

Aber warum erfinden sie solche Klauseln wie das mit dem Selbstbehalt, wenn ohnehin kein Rechtsanspruch besteht?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline hotztheplotz

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #16 am: 24. September 2015, 15:49:55 »
Das sehe ich jetzt erst
Zitat
stationäre Psychotherapeuthie
:laugh_above:
 
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Offline Lisa

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #17 am: 24. September 2015, 15:58:44 »
Zitat
stationäre Psychotherapeuthie
Nur ein weiteres Synonym für Königreich Deutschland.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #18 am: 24. September 2015, 20:18:18 »
Deshalb gehe ich von einem Akt der Verzweiflung aus. Ich habe mich schon gefragt, wie sie ihre Bude im Winter warm bekommen wollen. Die paar Holzscheiben aus dem Garten werden's wohl nicht bringen.
Jetzt wird es interessant!
Warum macht Peter nicht einfach eine DVD "Die Macht der Körperwärme?"
Dann können die Jünger "an sich selbst arbeiten", damit ihnen warm wird. Problem gelöst!

Die sind bis dahin Kompost. Aber sie haben ja noch ein paar tausend Liter älteres Heizöl in dem nicht (mehr) vorschriftenkonformen 20.000 Liter-Tank. Der Tank, der ohne Auslaufschutz auf durchlässigem Grund im Garten steht.

Aber das brauchen sie alles gar nicht - denn die namibische Blindschleiche hat letztes Jahr die teelichtbefeuerten Tontöpfchenöfchen ins Gespräch gebracht.
 

Offline Noldor

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #19 am: 24. September 2015, 22:50:45 »
Anstatt Teelichter wären ja, angesichts des Heizöls auf dem Gelände Zeit auf Öllichter umzustellen.

Da besteht aber die Gefahr dem Untergang Vorschub zu leisten: Auch Öllichter
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #20 am: 25. September 2015, 11:29:39 »
Zitat
:fitzek:
Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen

3 Jahre Königreich Deutschland Ansprache von Peter und Impressionen

https://www.youtube.com/watch?v=YpSvAGpHPpU

Wenn das kein BETRUG ist... was dann?
 
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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #21 am: 25. September 2015, 11:57:14 »
Nur Beschra(e)nkte halten ihre Rede vor einer ....
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #22 am: 25. September 2015, 12:00:58 »
Er will also mehr in die Gemeinden. Mal schauen, wie viele neue Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sich daraus ergeben.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #23 am: 25. September 2015, 12:08:33 »
Wenn ich das auf Youtube aufrufe, kommt bei den weiteren Empfehlungen "DONKEY KONG JUNGLE BEAT # 05 ★ Kirsch- und Pfirsich-Königreich!"  :shifty:
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Offline Maklas

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #24 am: 25. September 2015, 12:13:12 »
Minute 06:45, Tenor: Wir haben euch hier lange Zeit vorgezeigt, wie es geht. Das Königreich hat nur den Zweck gehabt, zu zeigen, dass es anders geht.

Oh, so ist das also. Das ist ja wie damals, bevor die Kooperationskasse aufgelöst wurde.
Da wird doch nicht wer seinen Abgang vorbereiten? Man beachte übrigens den Tempus der Formulierung des Fitzek. Ich glaub das war's bald, jetzt geht er in der Gemeindenwechselspinnerei auf  ;D
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline Vogelalarm

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #25 am: 25. September 2015, 12:40:58 »
Irgendwo 6:20-6:40 rum sagt Peter: Das geht deswegen nicht weil sich im alten System jeder an die Gesetzte halten muss.  :facepalm:
Für mich der Aussagekern seiner Rede.
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 
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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #26 am: 25. September 2015, 12:47:55 »
Wozu wird eine Gesundheitskasse überhaupt benötigt, wenn sich anscheinend alle Krankheiten mit ein wenig Eigeninitiative unter Anleitung einer DVD für ganze € 29,- heilen lassen ?


Das Geschäftsmodell Winterhilfswerk - Lotterie , NDGK ist anscheinend so aufgebaut :

Voraussetzung einer NDGK Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland.
Zitat
Die Mitgliedschaft in der NDGK ist nicht zu trennen von einer Ordentlichen Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland.

Neu-  Kunden füllen nun zuerst den Antrag auf (Voll-)Mitgliedschaft im Verein aus.
Vereinsmitglieder erhalten einen gesonderten Antrag auf NDGK- Mitgliedschaft.
Den brauchen sie auch, den :

Zitat
Artikel 7 – Mitgliedschaft der Mitglieder von NeuDeutschland in der NDGK
(1) 1Ordentliche Vollmitglieder von NeuDeutschland sind verpflichtet, Mitglied der NeuDeutschen Gesundheitskasse zu sein.
(http://ndgk.de/index.php/statut-der-ndgk.html)
Wie es sich mit Mitgliedern von NeuDeutschland verhält, die die Aufnahmebedingungen der NDGK nicht erfüllen bleibt an dieser Stelle offen

Jetzt erfolgt die Aufnahme in die NDGK.
Ob zu diesem Zeitpunkt schon eine endgültige Klärung hinsichtlich einer Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse stattgefunden hat, bleibt offen. Das diesbezügliche Vorgehen sieht seitens der NDGK lt. "Allgemeine Fragen und Antworten" anscheinend vor, das zunächst eine Mitgliedschaft bei ihr eingegangen wird und erst dann die Klärung erfolgt.
Zitat
Könnte es Schwierigkeiten beim Wechseln in die NDGK geben?
Ihre Krankenversicherung wird Sie auffordern nachzuweisen, daß Sie an anderer Stelle versichert oder abgesichert sind. Die Mitgliedsbescheinigung, die Sie von uns erhalten, wird dann von Ihrer Krankenversicherung geprüft und sie entscheidet, ob Sie entlassen werden oder uns nur zusätzlich wählen können.

Sollte das neue Mitglied der NDGK nicht aus seiner alten Kasse entlassen werden, belastet es die NDGK nur durch Leistungen, die nicht von der alten, fortbestehenden, Versicherung übernommen werden.
Zitat
Kann ich die NDGK wieder kündigen?
Nach einer Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit kündigen.

Wer sich auf dieses Vorgehen einlässt, sollte ggf. vorher prüfen ob er schwindelfrei ist, denn
Zitat
Artikel 11 – Pfandrecht
(1) 1Das Mitglied räumt der NDGK im Sinne des Antrages oder der Zusatzvereinbarung ein unbestimmtes erstrangiges Pfandrecht auf alle Werte des Mitglieds von NeuDeutschland ein.
(2) 1Im Falle von Uneinbringlichkeit des Beitrages verpflichtet sich das Mitglied von NeuDeutschland gemeinnützige Tätigkeiten im Werte der Höhe des ausstehenden Beitrages zu leisten. 2Neu-Deutschland kann dem Mitglied von NeuDeutschland eine sinnvolle angemessene Tätigkeit zur Begleichung der Beitragsrückstände zuweisen.
http://ndgk.de/index.php/statut-der-ndgk.html
die Erfüllung seiner Vertragsbedingungen könnte für ihn mit Dachrinnereinigung enden.

Bin mal gespannt, wie die hier anwesenden Juristen das Geschäftsmodell beurteilen...



P.S. Sehe gerade, es geht im Moment in eine andere Richtung, vielleicht kann später jemand Antworten.







 
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #27 am: 25. September 2015, 12:53:26 »
Ganz drollig ist Er hier. Ich habe mal alle Antworten weggelassen; finden sich im Original unter dem Korb Video.

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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #28 am: 25. September 2015, 13:47:29 »
Zitat
Kann ich die NDGK wieder kündigen?
Nach einer Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit kündigen.

Rein prinzipiell gibt es in Deutschland Vertragsfreiheit, und solange der Vertragspartner nicht darüber getäuscht wird oder, was er da unterschreibt, ist das kein Problem. Witzig allerdings, das ausgerechnet das Königreich, das in seinen Verlautbarungen nicht so viel von dieser Spielart des Kapitalismus hält, genau das ausnützt.

Ich frage mich allerdings, ob das, was da vereinbart ist, nicht eine Schenkung ist. Manuel Das BGB definiert eine Schenkung so:

Zitat
§ 516 Begriff der Schenkung
1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. [...]

Wenn der Vertragsentwurf tatsächlich dazu führt, daß kein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Geldzuführung an die "Gesundheitskasse" unentgeltlich. Klingt für mich so, als ob das den § 516 BGB erfüllt.

Das zieht dann für Fitzek unangenehme Folgen nach sich, an erster Stelle, daß eine Schenkung notariell beurkundet werden muß, sonst wird sie höchstens nachträglich dadurch gültig, daß das Versprochene übergeben wird, was bei einer Form der Schenkung durch regelmäßíge Beiträge nie eintritt.

Aber möglicherweise wird dieser Vertragsentwurf genau wie das zuvor behandelt. Die Aussagen auf der Webseite machen keinen Sinn, wenn man keinen Rechtsanspruch unterstellt. Auch im Vertrag, warum sollte man im Voraus lange Seiten zu den gewünschten Leistungen ausfüllen, wenn diese dann nicht gewährt werden? Wenn beide Vertragspartner davon ausgehen, daß hier eben keine Schenkung, sondern ein Geschäft auf Gegenseitigkeit vorliegt, dann gibt es auch einen Rechtsanspruch, und die BaFin meldet sich.

Aus meiner Sicht kann es nur entweder eine Schenkung oder eben ein Versicherungsvertrag sein, und beides dürfte nicht im Sinne des multipel Beräumten sein.
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Re: Geschäftsbetrieb der NDGK und der Reichsbank wieder aufgenommen
« Antwort #29 am: 25. September 2015, 13:52:50 »
Wo liest Fitzel eigentlich, dass Vereinssatzungen Vorrang vor BRD Recht haben?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?