Hegeler befindet sich in einer besonderen Ausgangslage. Das ordentliche Rentenalter für Männer beträgt immer noch 65, er ist aber erst 63 und kann daher nach Schweizer Recht eine vorgezogene Altersrente beziehen. Diese erhält er auch seit Januar 2018 in Höhe von rund 800 CHF. Damit kann er natürlich in der Schweiz, namentlich in einer Stadt wie Basel, die noch nicht einmal die teuerste ist, nicht wirklich leben. Allein die Miete seiner Wohnung dürfte diesen Betrag übersteigen.
Als Rentner ist Hegeler durchaus nicht zur Arbeit verpflichtet. Arbeitslosengeld kann er auch nicht beanspruchen, da er schon seit Jahren arbeitslos und daher längst "ausgesteuert" ist. Für ältere Arbeitslose, die kurz vor Eintritt ins Rentenalter stehen, gelten Sonderregelungen, wer Anfang 60 arbeitslos wird, kann daher u. U. Arbeitslosengeld beziehen, bis er Rente erhält. Als Hegeler Pleite machte, war er aber noch weit von den entsprechenden Altersgrenzen entfernt.
Eine dem ALG II entsprechende Sozialleistung gibt es in der Schweiz nicht. Wer weder eine Rente noch Arbeitslosengeld erhält, kann Sozialhilfe beantragen, muss aber auch seine Bedürftigkeit nachweisen und kann zu bestimmten Dingen angehalten werden, etwa zur Arbeitssuche (die bei Hegeler allerdings hypothetisch sein dürfte).
Die Sozialhilfe darf in engen Grenzen gekürzt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts setzt faktisch die Nothilfe als absolute Untergrenze fest. Nothilfe besteht nur in Nahrung, nächtlicher Unterkunft, Kleidung und medizinischer Notfallversorgung, wobei diese in aller Regel nicht durch Geld-, sondern Sachleistungen erbracht wird. Sozialhilfe muss in jedem Fall über der Nothilfe liegen, stärker gekürzt darf sie nicht werden, wohingegen in Deutschland auch die Totalsanktion möglich ist.
Für Rentner gibt es in der Schweiz nun die Einrichtung der bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen. Solche hat Hegeler auch bezogen, bis das Amt mitbekam, dass er Einkünfte verschwiegen hat. Und genau da liegt nun sein Dilemma:
Entweder legt er seine finanziellen Verhältnisse offen, dann kann er u. U. wieder Ergänzungsleistungen erhalten, muss dann aber auf Dinge verzichten, die durch die Ergänzungsleistungen nicht finanziert werden, faktisch also auf seinen "Sender". Oder er legt seine Finanzen nicht offen, dann erhält er aber auch keine staatliche Unterstützung, kann aber weiter seine Spenden und den Erlös aus "Merchandising" frei verwenden.
Hegeler möchte aber "sowohl als auch": Spenden und Merchandisingerlös für seinen "Sender" und staatliche Finanzierung seines Lebensunterhalts. Beides zusammen geht aber halt nicht.