Autor Thema: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV  (Gelesen 187997 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #540 am: 8. März 2018, 18:15:33 »
Wenn jemand wirklich nicht weiß wohin mit dem Geld: Bevor man es dem Depplevs  schickt, da ist es viel besser aufgehoben:

 

Offline Pantotheus

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #541 am: 8. März 2018, 18:55:44 »
Da mir Hegelers Versicherungsverlauf nicht bekannt ist, kann ich nichts Genaues dazu sagen, immerhin aber einige allgemeine Bemerkungen anbringen:

In Europa sind die Sozialversicherungen koordiniert. Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, macht sie bei der Koordination der Sozialversicherungen mit. Grundsätzlich gilt, dass die Sozialversicherung jedes Staates, in dem jemand Rentenansprüche erworben hat, eine Rente pro rata temporis ausrichtet. Hat jemand also in zwei Staaten gearbeitet, erhält er auch von diesen zwei Staaten Altersrenten. Sind es drei Staaten, dann erhält er drei verschiedene Renten. Hat jemand in zehn beteiligten Staaten Rentenansprüche erworben, erhält er auch zehn verschiedene Renten. Das klingt vielleicht seltsam, ist aber so. Eine Regelung, nach der die Sozialversicherung eines einzigen Staates eine einzige Rente auszahlen würde, wurde m. W. zwar erwogen, wegen der Verschiedenheit der Systeme aber nicht umgesetzt.

Einmal gesprochene Renten werden grundsätzlich auch "exportiert", d. h. in einen anderen Staat ausbezahlt - was ja auch nötig ist, damit dieses System der Koordination überhaupt funktioniert. Ausgenommen sind vielleicht einige "exotische" Destinationen, wozu aber weder Deutschland noch die Schweiz gehören.

Die Berechnung der Renten erfolgt so, dass in jedem Staat die dortige Sozialversicherung eine Rente berechnet, die auf dem Rentenverlauf im Inland beruht, der um die Meldung der Rentenbeitrags- oder -mitgliedschaftszeiten aller anderen beteiligten Staaten ergänzt wird. Gemeldet werden aber nur die Zeiten, während derer ein Versicherter Beiträge bezahlte oder (je nach System) versichert war, jedoch nicht die Höhe der bezahlten Beiträge.
Nach eigenem Recht berechnet dann die Sozialversicherung eine Rente, die sich daraus ergibt, welchen Verlauf der Versicherte im eigenen Land hatte, der hochgerechnet wird mit den Zeiten aller anderen Länder. Hegeler hat zweifellos von 1994 bis 1997 Beiträge als Arbeitnehmer an die Schweizer AHV bezahlt. Danach wurde er selbstständig und hat wohl bis etwa 2010 Beiträge als Selbstständigerwerbender (Puh! Was für ein Wort!) bezahlt, die aber vermutlich geringer ausfielen als die Beiträge davor. Als er Sozialhilfe bezog, hat er vermutlich nur den Mindestbeitrag entrichtet, bzw. dieser dürfte vom Sozialamt für ihn einbezahlt worden sein. Damit dürften rund 24 Jahre in der Schweiz angefallen sein. Hierzu zählt die AHV die Jahre, die Hegeler der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angehört bzw. zu dieser Beiträge bezahlt hat. Die Jahre in Deutschland bewertet die AHV so, als ob in dieser Zeit jährlich genau der Durchschnitt des Gesamtbetrages, den Hegeler in der Schweiz entrichtet hat, einbezahlt worden wäre. Daraus ergibt sich dann eine Rente, die nun auf den Anteil der 24 Jahre Aufenthalt in der Schweiz gekürzt wird. Da Hegeler noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat, erfolgt zusätzlich eine weitere Kürzung wegen des Vorbezugs.
Daneben berechnet die AHV eine Rente nur nach den Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung, also so, als ob Hegeler in der Schweiz nur die 24 Jahre versichert gewesen wäre und sonst nirgendwo Ansprüche erworben hätte. Ist diese Rente am Ende höher als die nach der ersten Berechnung sich ergebende, so wird diese Rente ausbezahlt.
Die Rente, die sich am Ende ergibt, wird grundsätzlich lebenslänglich ausbezahlt, auch nach Deutschland, falls Hegeler sich dorthin begeben sollte. Er muss seinen Umzug nur rechtzeitig melden.

Die deutsche Rentenversicherung macht es genau gleich: Sie betrachtet den Versicherungsverlauf in Deutschland und rechnet dazu die Zeiten, die Hegeler in der Schweiz versichert war, also ca. 24 Jahre. Diese 24 Jahre addiert sie zu den Jahren hinzu, die Hegeler in Deutschland Beiträge entrichtet hat. Dabei berechnet sie für die in Deutschland versicherten Jahre den Durchschnittswert und bewertet die Schweizer Jahre mit genau diesem Durchschnittswert. Danach wird dieser fiktive Versicherungsverlauf auf eine deutsche Altersrente umgerechnet. Zusätzlich wird auch eine rein innerdeutsche Rente nur mit den Jahren, die Hegeler in Deutschland Beiträge bezahlte, berechnet. Die "fiktive" Rente wird nun noch pro rata temporis auf die in Deutschland versicherten Jahre gekürzt. Dann wird die höhere der sich so ergebenden Renten ausbezahlt. Auch diese Rente wird in die Schweiz überwiesen, wobei dies im Augenblick ein schlechter Handel wäre, da der Euro gegenüber dem Schweizer Franken deutlich unterbewertet ist.

Erschwerend kommt in Hegelers Fall allerdings das unterschiedliche Rentenalter hinzu. In der Schweiz kann er gerade eine Frührente beziehen, obwohl er das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat. Des höheren Rentenalters in Deutschland wegen kann er hier wohl keine Rente beziehen. Normalerweise reicht es aus, in dem Land einen Rentenantrag zu stellen, in dem man zuletzt rentenversichert ist. Sind die Angaben über die ausländischen Versicherungsverläufe vollständig, leitet die Sozialversicherung, bei der der Antrag gestellt wurde, diesen an die Sozialversicherungen der anderen beteiligten Länder weiter, sodass man nicht in jedem Land einzeln Anträge stellen muss.
Es kann sein, dass Hegeler wegen des unterschiedlichen Rentenalters sogar nur eine rein schweizerische Altersrente erhält, dann hätte er aber noch besser verdient, als ich vermutete. Dann würde bei Erreichen des deutschen Rentenalters vermutlich eine Neuberechnung auch der Schweizer Rente fällig. Doch hier beginnt die Spekulation.

Anders als die Altersrenten können Ergänzungsleistungen normalerweise nicht exportiert werden. Ergänzungsleistungen entsprechen ja etwa der Grundsicherung im Alter in Deutschland. Voraussetzung ist erstens ein Wohnsitz im Inland, also in Hegelers Fall in der Schweiz, zweitens muss auch eine nachgewiesene Bedürftigkeit bestehen.

Hegeler wurde nach eigener Aussage auch gefragt, warum er nicht irgendwohin ziehe, wo er mit seiner Schweizer Altersrente auskommen könnte. Er nennt dann Frankreich, aber interessanterweise nicht Deutschland. Da der Schweizer Franken im Augenblick deutlich gegenüber dem Euro überbewertet ist, wäre ein Umzug ins Euro-Gebiet gar nicht so dumm. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gibt es durchaus Gegenden, in denen 870 CHF viel wert sind und zum Leben reichen. Dass Hegeler keine Rückkehr nach Deutschland erwägt, obwohl er in seinen "Sendungen" ganz deutlich immer die Verhältnisse in Deutschland im Auge hat, hängt vielleicht damit zusammen, dass ihm in Deutschland Ungemach mit Behörden und Gerichten droht. Er hat ja einschlägige Erfahrungen bereits gemacht, möglicherweise ist auch noch der eine oder andere Strafbefehl offen.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #542 am: 8. März 2018, 21:01:03 »
"einige allgemeine Bemerkungen"  :seeingstars: warum frage ich aber auch.
Dennoch danke @Pantotheus. Zweimal habe ich es gelesen und so eine ganz grobe Ahnung
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #543 am: 8. März 2018, 21:41:27 »
Nun, den Versuch, etwas komplexere Vorgänge mit drei einleitenden Worten zu erklären, überlassen wir mal lieber der Kundschaft. Auch die abstruse Idee, sich als verarmter deutscher Landadel im Elsaß niederlassen zu wollen.

So etwas spricht von eklatanter Unwissenheit, wenn nicht Dummheit. Denn der Druck der Schwaben auf den dortigen Immobilienmarkt hat dazu geführt, daß die Preise selbst unerschlossener Waldgrundstücke nicht nur für die Verhältnisse Einheimischer astronomische Höhen erreicht haben. Das trieb die Beliebtheit der Zuwanderer und der Leute, die ihnen Grundstücke verkaufen, ins Unermeßliche. Zudem ist es durchaus nicht so, daß die Gendarmerie nicht bereit wäre, das Schwarzarbeiternest auszuheben, wenn der Neumitbewohner mitten im Wald sein neu erworbenes, kaltes und dunkles Chalet mit Regenwassertonne von polnischen Unionsbürgern für'n Appel und 'n Ei aufpolieren läßt. Die Buße liftet dann die Kosten dieser Renovierung gut und gerne auf deutsche Verhältnisse ...

Kurz: Depplev wird schon vom Durchschnitts-Elsässer nicht mit offenen Armen empfangen werden. Und von jemandem, der sich für Bares über die Meinung seiner Nachbarn hinwegzusetzen bereit wäre, schon mal gar nicht - da würden Depplevs Kröten genauso wenig wie in Kleinbasel für Kost und Logis ausreichen.

 
« Letzte Änderung: 8. März 2018, 21:46:37 von dtx »
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #544 am: 8. März 2018, 23:25:48 »
Wer aber hat Hegeler aufgegeben, solche "Sendungen" zu produzieren?

Möchte ich auch mal wissen, aber das kann er sich ja selbst aufgeben, aber dann bitte auch selbst finanzieren.
Die Staatendoofen sagen übrigens sogar, sie hätten einen Bildungsauftrag  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Nur von wem dieser Auftrag kommt, sagen sie natürlich auch nicht .
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #545 am: 9. März 2018, 06:10:11 »
Zitat
Nur von wem dieser Auftrag kommt, sagen sie natürlich auch nicht .

Nach dem, was Prinz Fersengeld zur Zeit so von sicht gibt, vermute ich mal, direkt von Gott!
 

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #546 am: 9. März 2018, 08:24:33 »
Hätte da mal eine Frage zu Depplevs Rente.
Ich darf dir die Fragen noch mal versuchen in Kurzform ( @Pantotheus  ;) ) zu beantworten, da ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit dem Thema zu tun habe:

Zitat
Diese 870,-- CHF resultieren die einzig aus den Rentenansprüchen, die er in seiner Berufstätigkeit in der Schweiz erworben hat?
Er hat ja auch mal in Deutschland gearbeitet (davon gehe ich zumindest mal aus) und auch da hat er Rentenansprüche erworben. Sind die in seiner derzeitige Rente enthalten?
Oder ist es so,
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- zieht er nach D, bekommt er die schweizer Rente nicht mehr.
Wer in Deutschland arbeitet bekommt eine deutsche Rente wer in der Schweiz arbeitet bekommt eine schweizer Rente unabhängig wo er sonst noch Rente bekommt. Wenn er noch ein paar Jahre in zum Beispiel Norwegen gearbeitet hätte bekäm er zusätzlich noch eine norwegische Rente
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #547 am: 9. März 2018, 08:34:02 »
Ist es nicht zudem so, dass Depplev zusätzlich auch eine deutsche Rente beziehen wird, sobald er das vorgesehene Alter erreicht? Dann könnte er erst recht überleben, ohne der Menschheit auf der Tasche zu liegen.

Das bisschen mittelalterliche Hungerfolter in der Zwischenzeit wird seiner Wampe ganz gut tun, schätze ich mal.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #548 am: 9. März 2018, 08:47:06 »
Ist es nicht zudem so, dass Depplev zusätzlich auch eine deutsche Rente beziehen wird, sobald er das vorgesehene Alter erreicht? Dann könnte er erst recht überleben, ohne der Menschheit auf der Tasche zu liegen.
Das bisschen mittelalterliche Hungerfolter in der Zwischenzeit wird seiner Wampe ganz gut tun, schätze ich mal.
Laut Wiki ist Hegeler Jahrgang 1954, d.h. er wird dieses Jahr 64.
D.h. er hat vermutlich noch keine deutsche Rente, außer er hätte eine Berufsunfäigkeitsrente bekommen. Wie das in der Schweiz ist, weiß ich  nicht genau da ist @Helvetia vielleicht besser informiert!
Spätestens wenn Detlev 65 Jahre wird, müsste er eine deutsche Rente bekommen. Über die Höhe kann man nur spekulieren!
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #549 am: 9. März 2018, 10:10:18 »
jedenfalls wird er seine tumben Follower-Dummbatzen nicht darüber aufklären, welche Renten er von wem wann und in welcher Höhe bezieht. Da könnten ja einige seiner Spender aufwachen und sich fragen, warum man einen solchen Schmarotzer noch unterstützen sollte, was dann zum Austrocknen der letzten Quellen führte, die sich jetzt noch abschöpfen lassen.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #550 am: 9. März 2018, 15:53:03 »
Nach allem, was bekannt geworden ist, hat Hegeler noch keine deutsche Rente erhalten. Eine EM-Rente dürfte er nicht haben, weil Deutschland dafür wohl gar nicht zuständig wäre, sondern die Schweizer Invalidenversicherung. Da er aber über Jahre hinweg Sozialhilfe bezog, hat er sicher keine Invalidenrente erhalten. Eine deutsche EM-Rente wäre höchstens ergänzend gezahlt worden. Da aber die Anforderungen an Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung bzw. Invalidität in Deutschland und der Schweiz sehr ähnlich bestimmt sind, ist nicht anzunehmen, dass er in Deutschland berufsunfähig geschrieben wurde, in der Schweiz aber als arbeitsfähig galt. Den entsprechenden Streit mit den zuständigen Behörden hätte Hegeler doch sehr wahrscheinlich laut in alle Welt hinaus posaunt. E silentio dürfen wir also doch als höchst wahrscheinlich nehmen, dass er keine solche(n) Rente(n) erhält oder erhalten hat,
Genau genommen erreicht Hegeler die Altersgrenze für den Bezug einer deutschen Altersrente mit 65 Jahren plus 8 Monate. Da er im Dezember geboren ist, wird er also erst im Kalenderjahr, in das sein 66. Geburtstag fällt, eine deutsche Altersrente beziehen können.

Was eben die Sache kompliziert macht, ist die Berücksichtigung der jeweiligen Verischerungszeiten aus allen beteiligten Ländern. Es kann sein, dass Hegelers Rente sich allein nach den Schweizer Gesetzen und dem Versicherungsverlauf in der Schweiz richtet. Dann wäre beim Eintritt des Rentenfalls in Deutschland vermutlich eine Neuberechnung fällig. Es kann aber auch sein, dass Hegelers Rente schon die Versicherungszeit in Deutschland (Beitragszeiten plus etwaige Anrechnungszeiten) berücksichtigt.
Bei der Berechnung der deutschen Altersrente dürften die fast 24 Jahre in der Schweiz voll angerechnet werden. Als er Sozialhilfe bezog, dürfte er nur den Mindestbeitrag geleistet haben (sprich: dürfte das Sozialamt diesen bezahlt haben). Damit erhält Hegeler volle Beitragsjahre, die in der deutschen Rechnung mit dem Durchschnitt aller in Deutschland erworbenen Punkte berücksichtigt werden. Das kann bedeuten, dass er bei der Berechnung der deutschen Rente sogar davon profitiert, in der Schweiz Sozialhilfe bezogen zu haben, da er dann volle Beitragsjahre gutgeschrieben erhält, die aber mit einem vermutlich deutlich höheren Punktestand gewichtet werden, als wenn er in Deutschland ALG II bezogen hätte. Aber jetzt spekuliere ich wieder.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #551 am: 9. März 2018, 16:24:25 »
... Das kann bedeuten, dass er bei der Berechnung der deutschen Rente sogar davon profitiert, in der Schweiz Sozialhilfe bezogen zu haben, da er dann volle Beitragsjahre gutgeschrieben erhält, die aber mit einem vermutlich deutlich höheren Punktestand gewichtet werden, als wenn er in Deutschland ALG II bezogen hätte. Aber jetzt spekuliere ich wieder.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 9. Dezember 2010 sind die ALG-II-Empfänger aus der Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung gekickt worden. Seitdem erfüllt der ALG-II-Bezug nur noch bestimmte Wartezeiten, bringt aber keine Rentenpunkte mehr. Der Text der Datei im Anhang stammt von 2011 und beschäftigt sich mit den damaligen Gesetzesänderungen.

Zitat
...
Ab 1. Januar 2011 liegt bei Zahlung von Arbeitslosengeld II „nur“ noch eine Anrechnungszeit vor, die lediglich bei der
Erfüllung der Wartezeit für eine
> Altersrente für langjährig Versicherte oder
> Altersrente für schwerbehinderte Menschen
berücksichtigt werden kann.

Nicht mehr berücksichtigt werden kann daher der Bezug von Arbeitslosengeld II ab
1. Januar 2011 bei den Wartezeiten für folgende Renten:
> Regelaltersrente
> Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
> Altersrente für Frauen
> Rente wegen Erwerbsminderung
> Witwen- oder Witwerrente
> Erziehungsrente
> Waisenrente

Auch bei der ab 1. Januar 2012 möglichen Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann der Bezug von
Arbeitslosengeld II nicht für die Wartezeit berücksichtigt werden ...
« Letzte Änderung: 9. März 2018, 16:28:31 von dtx »
 

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #552 am: 9. März 2018, 16:42:24 »
@dtx Ja, das ist es ja eben gerade. In der Schweiz gilt eine umfassende Versicherungspflicht. Auch z. B. Studierende oder eben Arbeitslose haben wenigstens den Mindestbeitrag zu errichten. Damit erwerben sie ein Versicherungsjahr bzw. 12 Monate. Bei der Meldung der Versicherungsverläufe zwischen den beteiligten Ländern werden zwar die erworbenen Versicherungszeiten, aber nicht die gezahlten Beiträge weitergeleitet.
Mal hypothetisch: Angenommen, Hegeler habe in Deutschland 20 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, ggf. unter Anrechnung von Ausbildungszeiten. Im Durchschnitt hat er mit einem späteren Gehalt in der Finanzbranche 1,3 Rentenpunkte im Jahr erworben. In der Schweiz fallen 23 volle Versicherungsjahre an. Dies ergibt dann einen fiktiven Rentenverlauf von 43 Versicherungsjahren mit je 1,3 Rentenpunkten pro Jahr - auch wenn Hegeler tatsächlich in der Schweiz rund 8 Jahre nur den Mindestbeitrag bezahlt hat und unter vergleichbaren Voraussetzungen in Deutschland in diesem Zeitraum genau 0 (in Worten: Null) Rentenpunkte erworben hätte.
Dann wird ihm in Deutschland eben eine Rente errechnet, die sich nach diesem fiktiven Verlauf mit 1,3 Rentenpunkten pro Jahr ergibt, danach wird diese Rente anteilig auf die 20 Jahre Versicherungszeit in Deutschland gekürzt. Den Unterschied zwischen der Rente, die sich ergäbe, wenn Hegeler nur in Deutschland oder aber nur in der Schweiz versichert gewesen wäre, finanzieren die Beitragszahler zur deutschen Rentenversicherung.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #553 am: 9. März 2018, 17:31:16 »
Bis zum 31.12.2010 wurden von den Jobcentern noch Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Hegeler gewann also durch sein Exil tatsächlich nur Rentenpunkte aus der Zeit danach. Und die müßten, so verstehe ich das jedenfalls, in der jetzt begonnenen Rente berücksichtigt worden sein.
 

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #554 am: 9. März 2018, 18:10:56 »
ganz egal, wie das geregelt ist und was er mal bekommen wird. So viel wird es nicht sein. Und wenn er so weiter macht, wird man ihm amtlicherseits den Geldhahn auch nicht mehr auf- sondern weiterhin zugedreht halten. Solange er keine Auskunft über seine Einkünfte macht, gibts nix vom Amt. Wenn er sie aber offenlegt, werden sie anfangen zu rechnen und Rückforderungen stellen. Das wird er wissen und macht deshalb so einen Zirkus. Die Rückforderungen dürften wohl erhebliche Einschnitte in sein Leben bringen. Außerdem wird er weiter und besonderer Beobachtung stehen und darf sich auch künftig darüber freuen, Auskünfte geben zu müssen. Spenden kann er dann auch nicht mehr erbetteln. Depplev ist in der Zwickmühle.
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