Da mir Hegelers Versicherungsverlauf nicht bekannt ist, kann ich nichts Genaues dazu sagen, immerhin aber einige allgemeine Bemerkungen anbringen:
In Europa sind die Sozialversicherungen koordiniert. Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, macht sie bei der Koordination der Sozialversicherungen mit. Grundsätzlich gilt, dass die Sozialversicherung jedes Staates, in dem jemand Rentenansprüche erworben hat, eine Rente pro rata temporis ausrichtet. Hat jemand also in zwei Staaten gearbeitet, erhält er auch von diesen zwei Staaten Altersrenten. Sind es drei Staaten, dann erhält er drei verschiedene Renten. Hat jemand in zehn beteiligten Staaten Rentenansprüche erworben, erhält er auch zehn verschiedene Renten. Das klingt vielleicht seltsam, ist aber so. Eine Regelung, nach der die Sozialversicherung eines einzigen Staates eine einzige Rente auszahlen würde, wurde m. W. zwar erwogen, wegen der Verschiedenheit der Systeme aber nicht umgesetzt.
Einmal gesprochene Renten werden grundsätzlich auch "exportiert", d. h. in einen anderen Staat ausbezahlt - was ja auch nötig ist, damit dieses System der Koordination überhaupt funktioniert. Ausgenommen sind vielleicht einige "exotische" Destinationen, wozu aber weder Deutschland noch die Schweiz gehören.
Die Berechnung der Renten erfolgt so, dass in jedem Staat die dortige Sozialversicherung eine Rente berechnet, die auf dem Rentenverlauf im Inland beruht, der um die Meldung der Rentenbeitrags- oder -mitgliedschaftszeiten aller anderen beteiligten Staaten ergänzt wird. Gemeldet werden aber nur die Zeiten, während derer ein Versicherter Beiträge bezahlte oder (je nach System) versichert war, jedoch nicht die Höhe der bezahlten Beiträge.
Nach eigenem Recht berechnet dann die Sozialversicherung eine Rente, die sich daraus ergibt, welchen Verlauf der Versicherte im eigenen Land hatte, der hochgerechnet wird mit den Zeiten aller anderen Länder. Hegeler hat zweifellos von 1994 bis 1997 Beiträge als Arbeitnehmer an die Schweizer AHV bezahlt. Danach wurde er selbstständig und hat wohl bis etwa 2010 Beiträge als Selbstständigerwerbender (Puh! Was für ein Wort!) bezahlt, die aber vermutlich geringer ausfielen als die Beiträge davor. Als er Sozialhilfe bezog, hat er vermutlich nur den Mindestbeitrag entrichtet, bzw. dieser dürfte vom Sozialamt für ihn einbezahlt worden sein. Damit dürften rund 24 Jahre in der Schweiz angefallen sein. Hierzu zählt die AHV die Jahre, die Hegeler der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angehört bzw. zu dieser Beiträge bezahlt hat. Die Jahre in Deutschland bewertet die AHV so, als ob in dieser Zeit jährlich genau der Durchschnitt des Gesamtbetrages, den Hegeler in der Schweiz entrichtet hat, einbezahlt worden wäre. Daraus ergibt sich dann eine Rente, die nun auf den Anteil der 24 Jahre Aufenthalt in der Schweiz gekürzt wird. Da Hegeler noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat, erfolgt zusätzlich eine weitere Kürzung wegen des Vorbezugs.
Daneben berechnet die AHV eine Rente nur nach den Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung, also so, als ob Hegeler in der Schweiz nur die 24 Jahre versichert gewesen wäre und sonst nirgendwo Ansprüche erworben hätte. Ist diese Rente am Ende höher als die nach der ersten Berechnung sich ergebende, so wird diese Rente ausbezahlt.
Die Rente, die sich am Ende ergibt, wird grundsätzlich lebenslänglich ausbezahlt, auch nach Deutschland, falls Hegeler sich dorthin begeben sollte. Er muss seinen Umzug nur rechtzeitig melden.
Die deutsche Rentenversicherung macht es genau gleich: Sie betrachtet den Versicherungsverlauf in Deutschland und rechnet dazu die Zeiten, die Hegeler in der Schweiz versichert war, also ca. 24 Jahre. Diese 24 Jahre addiert sie zu den Jahren hinzu, die Hegeler in Deutschland Beiträge entrichtet hat. Dabei berechnet sie für die in Deutschland versicherten Jahre den Durchschnittswert und bewertet die Schweizer Jahre mit genau diesem Durchschnittswert. Danach wird dieser fiktive Versicherungsverlauf auf eine deutsche Altersrente umgerechnet. Zusätzlich wird auch eine rein innerdeutsche Rente nur mit den Jahren, die Hegeler in Deutschland Beiträge bezahlte, berechnet. Die "fiktive" Rente wird nun noch pro rata temporis auf die in Deutschland versicherten Jahre gekürzt. Dann wird die höhere der sich so ergebenden Renten ausbezahlt. Auch diese Rente wird in die Schweiz überwiesen, wobei dies im Augenblick ein schlechter Handel wäre, da der Euro gegenüber dem Schweizer Franken deutlich unterbewertet ist.
Erschwerend kommt in Hegelers Fall allerdings das unterschiedliche Rentenalter hinzu. In der Schweiz kann er gerade eine Frührente beziehen, obwohl er das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat. Des höheren Rentenalters in Deutschland wegen kann er hier wohl keine Rente beziehen. Normalerweise reicht es aus, in dem Land einen Rentenantrag zu stellen, in dem man zuletzt rentenversichert ist. Sind die Angaben über die ausländischen Versicherungsverläufe vollständig, leitet die Sozialversicherung, bei der der Antrag gestellt wurde, diesen an die Sozialversicherungen der anderen beteiligten Länder weiter, sodass man nicht in jedem Land einzeln Anträge stellen muss.
Es kann sein, dass Hegeler wegen des unterschiedlichen Rentenalters sogar nur eine rein schweizerische Altersrente erhält, dann hätte er aber noch besser verdient, als ich vermutete. Dann würde bei Erreichen des deutschen Rentenalters vermutlich eine Neuberechnung auch der Schweizer Rente fällig. Doch hier beginnt die Spekulation.
Anders als die Altersrenten können Ergänzungsleistungen normalerweise nicht exportiert werden. Ergänzungsleistungen entsprechen ja etwa der Grundsicherung im Alter in Deutschland. Voraussetzung ist erstens ein Wohnsitz im Inland, also in Hegelers Fall in der Schweiz, zweitens muss auch eine nachgewiesene Bedürftigkeit bestehen.
Hegeler wurde nach eigener Aussage auch gefragt, warum er nicht irgendwohin ziehe, wo er mit seiner Schweizer Altersrente auskommen könnte. Er nennt dann Frankreich, aber interessanterweise nicht Deutschland. Da der Schweizer Franken im Augenblick deutlich gegenüber dem Euro überbewertet ist, wäre ein Umzug ins Euro-Gebiet gar nicht so dumm. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gibt es durchaus Gegenden, in denen 870 CHF viel wert sind und zum Leben reichen. Dass Hegeler keine Rückkehr nach Deutschland erwägt, obwohl er in seinen "Sendungen" ganz deutlich immer die Verhältnisse in Deutschland im Auge hat, hängt vielleicht damit zusammen, dass ihm in Deutschland Ungemach mit Behörden und Gerichten droht. Er hat ja einschlägige Erfahrungen bereits gemacht, möglicherweise ist auch noch der eine oder andere Strafbefehl offen.