Unser preussischer Nationalheld hat mal wieder "Nachtschichten" eingelegt! Nicht nur der Verfassungsschutz wurde mit einer Anfrage zum "Staatsfeind No. 1" beehrt, sondern auch:
Vorgestern war es das Bundesamt fuer Verfassungsschutz:
http://deutsche-nationalversammlung.de/…/AnfrageBundesamtfu…
gestern war es der Verfassungsschutz Berlin:
http://deutsche-nationalversammlung.de/…/AnfrageVerfassungs…
und heute ist es der Verfassungsschutz Brandenburg, dessen Anschreiben gerade zum Einstellen auf der Netzseite vorbereitet wird.
(Quelle:
https://www.facebook.com/DIEDNV/posts/395640893944906)
Das ganze läuft wohl unter "
DNV - Gedenkoffensive "200 Jahre Otto von Bismarck"
Ansonsten wird aber wie üblich ganz "dick" aufgetragen:
Werte Waehlerinnen und Waehler,
Sie erinnern sich noch an unseren heldenhaften Kampf gegen den parteipolitisch instruierten Bundeswahlleiter und seiner Ablehnungsentscheidung uns n i c h t zur Bundestagswahl 2013 zuzulassen?
NÖ!!
Ferdi rechnet immer noch fest damit, das es im Sommer soweit ist:
Unsere Erneuerung nach der Innenrevision geht also weiter ordentlich voran und es stehen drei weitere Landesverbaende zur Gruendung an, so dass wir zum Sommer, wenn das BVerfG zu unseren Gunsten unsere Wahlanfechtungsbeschwerde auf Neuwahlen entscheidet, wir in allen 16 Bundeslaendern zur Wahl antreten werden.
Wäre also eigentlich nicht weiter bemerkenswert was da auf einer FB Seite mit sensationellen 40!!! "likes" steht...
Aber dann hab ich das hier auf der DNV Webseite gefunden:http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/StaatsanwaltschaftBerlin19022015StrafanzeigeFK236Js2108aus14.pdfAhh ja!
Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Gewaltdarstellung via facebook
Aktenzeichen: 236 Js 2108/14, Telefonische Anfrage und Mitteilung vom 18.02.2014
Bei der Anzeige geht es wohl um diejenige gegen Ferdi vom letzten Jahr:
Aus den Ihnen bereits vorliegenden Angaben von meiner Seite hervorgehend, wurde ich als Unterzeichner als Privatperson, aber auch als Bundesvorsitzender der von mir gefuehrten Partei „DNV“ wegen des vorgenannten Deliktes bei der Polizei durch einen anonymen Anzeigenden zur Strafanzeige gebracht.
Ofenbar ist da bisher wohl noch nichts "eingestellt"! Ferdi meint nun aber, mir eins "auswischen" zu können:
Zwischenzeitlich ist es mir gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
den anonym Anzeigenden zu ermitteln. Es handelt sich in concreto demnach um einen
Herrn
Rainer B u s c h k i e l
mit offensichtlichem Wohnsitz in Pforzheim.
und legt auf Seite 4 noch mal nach:
Im Rahmen meiner weiteren Ermittlungen konnte ich auch diesen Hintergrund feststellen,
der den Herrn
Rainer Buschkiel
als anonym Anzeigenden des gegen mich anhaengigen Ermittlungsverfahrens entlarvt.
Tja Ferdi: diese "Grenze der Wahrscheinlichkeit" ist eher Unwahrscheinlich!!!!
Und so bin ich auch
nicht für Sonnenstaatland zuständig - auch wenn das ins preussische Weltbild nicht rein passen dürfte, dass es noch Menschen gibt, die ihre Grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit wahr nehmen:
Herr Rainer Buschkiel aka „Teobald Tiger“ ist auch der geistige Urheber und Verantwortliche nach dem Telekommunikationsgesetz, der unstreitig rechtswidrig und vor allem strafrechtlich relevant wie ein Geheimdienst bzw. aehnlich der „Gestapo“ unzulaessig Fahndungs- und Verfolgungsaufrufe als „Wiki“-Profil“ zu meiner Person einstellt:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Ferdinand_Karnath
Schön: Nun kennt Frau Staatsanwältin also auch unser Forum!
In dem von ihm massgeblich mitgestalteten volksverhetzenden Forum „SS-Land“:
http://forum.sonnenstaatland.com/
aus dem heraus er auch schwerwiegende Attacken auf das deutsche Gemeinwohl durch die ihm anscheinend zur Seite stehende terroristische „Antifa-SA“ planerisch unterstuetzt, anstiftet und offensichtlich parteipolitisch ausgerichtet instruiert, und auch in der von ihm ausgerichteten facebook-Gruppenseite:
https://www.facebook.com/groups/StaSeVeBRDGmbH/
in der er massgeblich zu gleichgearteten Straftaten anstiftet und aufhetzt, bekundete er oeffentlich als Pseudonym „Teobald Tiger“ mit dem Klarnamen
Rainer Buschkiel
uebereinzustimmen.
Da dürfte Frau Staatsanwältin ein Problem haben: Bei FB gibt es seit ca. 5 Monaten diesen "Tiger" nicht mehr... Und in der FB Gruppe gab es eigentlich nicht allzu viel zum Ferdi und seiner Gurkentruppe! Und wenn, dann meist als Reaktion auf
SEINE Beiträge!
(in anderen schon, aber da darf er ja nicht rein!)
Der Rest der 24 Seiten besteht dann u.a. aus der schon bekannten Anfrage an einen Bundestagsabgeordneten (der Grünen) über "abgeordnetenwatch.de", dass in Ferdis Augen offenbar auch eine Straftat ist...
eine Dokumentation von div. Wandbildern der Berliner Hausbesetzerszene - die allesamt dazu dienen sollen, seine Beschuldigungen zu belegen...
Frage: Soll ich die jetzt alle gemalt/in Auftrag gegeben haben?
Auf dieses hetzerische und nationalsozialistisch ausgepraegte „SS-Land“ als Forum werden wir spaeter noch naeher eingehen, weil dies im bestehenden Abwehrmechanismus eine tragende Rolle spielt. Das Forum „SS-Land“ und auch Herr Rainer Buschkiel als dortiger fuehrender Volksverhetzer und Anstifter schwerer Straftaten gegen die Allgemeinheit wurden bereits der Staatsanwaltschaft Berlin mittels entsprechender Strafanzeigen von unserer Seite Auftraege zum Ermitteln angetragen.
Gegen Herrn Buschkiel selbst bereiten wir parallel eine Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Verfolgung politisch Andersdenkender gemaess Paragraph 241a StGB vor, unbeschadet dessen, dass dieser sich mittlerweile darauf beruft, auch von Ihrer Behoerde zum rechtswidrigen Handeln beauftragt worden zu sein.
Öhhh WO?
hab ich behaupte, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft arbeiten würde?
Gut, die eingeschleusten "Spione" waren ja saugut!!! (Ironie AUS Herr Karnath!!!)
Viel interessanter ist jedoch der Aspekt, dass Herr Buschkiel schon ca. Mitte Maerz 2013 davon Kenntnis hat, dass wir als DNV an der Bundestagswahl teilnehmen wuerden wollen, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt parteiintern noch gar keine Entscheidung darueber getroffen hatten und erst recht keine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht hatten. Die Beteiligungsanzeige der Partei „DNV“ wurde nachweislich erst am 03.05.2013 beim Bundeswahlleiter eingereicht.
Immerhin! Ferdis Anzeigen bei der Polizei sind offenbar gleich in den Papierkorb gewandert:
Aus dessen oeffentlicher Hetze gegen meine Person resultieren auch drei Pogrome gegen das Unternehmen meiner russischen Frau, die gerichtsfest beweisbar sind und wo die zur Anzeige verpflichtete Polizei, z. B. in Form des polizeilichen Staatschutzes und des Polizeiabschnittes 51, offensichtliche Strafvereitelungen im Amt begangen haben, weil diese sich in der juengeren Vergangenheit tatsaechlich konkret nachweisbar weigerten, die tatsaechlichen Volksverhetzungen, fuer die Herr
Rainer B u s c h k i e l
und die hinter ihm stehende „Antifa-SA“ und sein „SS-Land“ mindestens als Aufhetzer, Auffordernder, wenn nicht gar Anstiftender in Betracht kommen, gegen das Unternehmen meiner russischen Frau als Progrome anzuerkennen und zu verfolgen.
Damit die Staatsanwaltschaft die Arbeit nicht ausgeht, werde ich also morgen mal eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung (und was mein Anwalt sonst noch so vielleicht meint) zur Polizei tragen - tja Herr Karnath, das ist jetzt kein bisschen "ironisch" gemeint!Da wird es wohl demnächst nichts mehr mit "Latte" trinken... Aber herr Karnath liefert eben auch so schöne "Vorlagen" für den §164
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.htmlIm Falle des Herrn
Rainer Buschkiel
Ist mir dies an Hand der hergereichten Beweislage gelungen. Ausweislich der zur oben angegebenen grossen Strafanzeige vom 19.08.2013 hergereichten Unterlagen als Beiweismittel, konnten wir als annonymen Anzeigenerstatter eben Herrn Buschkiel feststellen. Dieser fiel auch schon seit Februar und Maerz 2013 durch Ankuendigungen auf den von ihm betriebenen Seiten auf, Vorgaenge bei Sicherheitsbehoerden zum Nachteil unserer Partei, meiner Familie, unserem Unternehmen und meiner Person in Gang zu setzen.
Immerhin: Wir wissen jetzt, welchen Vorwurf den Ferdi plagt! Die Geschichte mit den drei Migranten ist ihm offenbar auf die preussischen Latschen gefallen:
Meine provokante, aber nicht grenzwertige fiktive Darstellung einer Auseinandersetzung einer Einzelperson mit drei ueberlegenen Gegnern, die hier Gegenstand der Strafermittlungen ist, haette zwischenzeitlich bei Kenntnis durch die in juengster Vergangenheit zu beklagenden Opfer, diesen sicherlich auch das noetige Selbstvertrauen und damit auch eine realistische Ueberlebenschance verschafft. Der konkrete Hintergrund war jedoch, auf der Grundlage des von mir als Rechtfertigungsgrund in Anspruch genommenen uebergesetzlichen Notstandes, der ungeregelten Notfallregelung und des gesetzlichen Notstandes aus Art.20 IV GG, in Ermangelung der nachgewiesenen Untaetigkeit der Polizei, die gegen uns hetzenden und Straftat veruebenden Personen aus ihrer „Deckung“ zu bekommen und dadurch dingfest machen zu koennen.
Sein Versuch, gegen die (hier nicht mehr vorhandene) Bildmontage vor zu gehen, ist dagegen wohl gescheitert:
Obwohl es beim Bild auf Seite 35 unstreitig rechtlich nach dem Strafgesetzbuch um eine unzulaessige Verbreitung pornographischen Bildmaterials handelt und die Beleidigung und der Verstoss nach dem Urhebergesetz wegen der Verwendung meines Kopfbildes auch als Antragsdelikt hinter das Offizialklagedelikt zuruecktreten wuerde, wurde in Leipzig durch die dortige Polizeibehoerde unter dem Vorgang: Tgb.-Nr.: 64/14/149510 die Anzeige eines mir unbekannten Dritten aus Nordrhein-Westphalen trotz konkreten Hinweises auf das vorstehende Offizialklagedelikt das Verfahren unstreitig rechtswidrig auf lediglich eine Beleidigung reduziert gehalten und als solches an die Staatsanwaltschaft Leipzig mit der Bitte um Einstellung abgegeben, weil man angeblich keinen Verursacher für die Beleidigung ermitteln konnte, und dort dann unter dem Aktenzeichen 607 Js 20505/14 endgueltig eingestellt.