Da Herr Fitzek sich am laufenden Band auf § 92 StGB beruft, um seine wunderliche Vorstellung zu belegen, dass jede Gemeinde sich vom Land und vom Bund lösen könne, um seiner Phantasie-Monarchie beizutreten, sollte man sich diesen Paragraphen mal genau ansehen.
Er entspringt dem Strafgesetzbuch, Besonderer Teil, 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, 4. Titel - Gemeinsame Vorschriften und tituliert als "§ 92 Begriffsbestimmungen".
Wie Herr Fitzek aus Definitionen des Strafgesetzbuches angebliche Rechte von Gemeinden ableiten will, ist wieder einmal sein Geheimnis. Aber machen wir uns doch ruhig den Spaß und nehmen wir den Paragraphen so für bare Münze:
§ 92 - Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
Da Fitzek die staatliche Einheit der Bundesrepublik beseitigen will und ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennen will, beeinträchtigt sein Streben (wenn man es ernst nimmt) den Bestand der Bundesrepublik.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
Die sinngebende Einschränkung "In Sinne dieses Gesetzes" (also des Strafgesetzes), die für den ganzen Absatz gilt, hat Fitzek natürlich überlesen. Aber schon die erste Forderung von "freien, gleichen und geheimen Wahlen" will Fitzek erklärtermaßen abschaffen.
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
Wohingegen im wunderbaren Fitzek-Reich jede Opposition verboten ist.
4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
Die Ablösbarkeit einer Fitzek-Diktatur ist extrem theoretisch (nur durch mehr als 50% aller Wahlberechtigten ohne Möglichkeit einer Opposition sich zu organisieren).
5. die Unabhängigkeit der Gerichte und
Die Gerichte des KRD sind bei fehlender Gewaltentrennung natürlich voll abhängig. Die einzige Gerichtsbarkeit des Königreichs liegt derzeit nur bei der Person Fitzek!
6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),
Was eindeutig das Streben Fitzeks ist.
2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Was auch das erklärte Ziel der Person Fitzek sowie des sogenannten Königreichs Deutschland ist.
Die Fitzek-Phantasie aus diesem Paragraphen ein Recht der Gemeinden sich von Land oder Bund zu trennen, heraus zu lesen, ist hanebüchener Unsinn, hätte an der Stelle nichts zu suchen und könnte überhaupt keine daraus ableitbare Kraft entfalten. Epic Fail.
Vielmehr kann man in dem Paragraphen eine längere Liste guter Argumente finden, um Fitzeks Ziele als Gefährung des demokratischen Rechtsstaats zu qualifizieren. Die konkrete Strafbarkeit ist aber in anderen Paragraphen festgelegt.
Allerdings wird Fitzek wohl niemals die Ehre zuteil werden, nach diesem Teil des Strafrechts angeklagt zu werden. Denn ein Suppenkasper mit Gurkentruppe ist keine Bedrohung und er ist auch nicht, wie er in seinem egomanen Wahn meint, Staatsfeind Nummer Eins, sondern einfach nur eine besonders lautstarke Null.