Das gehört in den Dunstkreis von Erbschleicherei und Hochstapelei. Was Erbschleicherei betrifft, so gibt es massierte Klagen darüber schon aus der frühen römischen Kaiserzeit. Literarisch verewigt hat die Erbschleicherei der damaligen Zeit Petronius in seinen "Satyrica", aber auch römische Juristen waren damit beschäftigt, sie entweder zu unterbinden oder wenigstens zu erschweren bzw. (auf der Gegenseite) die entsprechenden Regelungen zu umgehen. Die Entstehung erbrechtlicher Pflichtteile ist in jener Zeit anzusiedeln.
Was die Hochstapelei angeht, so liegt deren wesentliches Geheimnis in der Kunst, überzeugend aufzutreten. Dazu gehört auch der Anschein von Autorität und Expertise. Juristen, aber auch anderen Berufen, etwa Ärzten, wird gemeinhin eine besondere Glaubwürdigkeit und Fachkenntnis zugebilligt, was bei manchen Leuten dazu führt, dass sie geradezu vor Ehrfurcht erstarren, wenn sie es mit Vertretern solcher Berufe zu tun haben, und diesen schlicht alles glauben, was sie ihnen weismachen wollen. Daher geben sich auch Hochstapler gerne als Juristen, Ärzte (so z. B. der bekannte Gert P.), Doktoren, Professoren oder Adelige aus, weil allein die Nennung solcher Bezeichnungen bei manchen Leuten schon dazu führt, dass sie mit offenem Mund andächtig horchen, was ihnen erzählt wird.
Daneben gibt es auch weitere Elemente eines Auftretens, das Autorität, Fachkenntnis und Glaubwürdigkeit vortäuschen soll und dies bei manchen Leuten auch tatsächlich bewirkt.
Allerdings prallen solche Techniken an Menschen, die über ein ausgeglichenes Selbstvertrauen, eine gewisse Bildung sowie vor allem kritisches Denken verfügen, öfters ab. Schlimmstenfalls fühlen sich solche Menschen dann verulkt, wenn sie feststellen, dass sie jemand täuschen will, und reagieren darauf dann ziemlich eingeschnappt, indem sie etwa den vorgeblichen Arzt der Ärztekammer melden oder gar der Staatsanwaltschaft.
Ich meine, wenn mir jemand irgendwelche Zinspapiere andrehen will, die angeblich 25% Zinsen aufs einbezahlte Kapital bringen sollen und das im Jahr, dann kann ich nur noch lachen, zumal wenn man mir diese in einem Staat anbietet, der eine Zinsgrenze von 15% p. a. gesetzlich festgelegt hat. Wer mir also Zinsen weit oberhalb dieser Grenze verspricht, nimmt entweder Schuldner aus, indem er die gesetzliche Zinsgrenze überschreitet, oder betrügt einfach nur mit wertlosen Anlagen. In beiden Fällen macht er sich strafbar. Tertium non datur.