Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 138778 mal)

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Re: Liane R.
« Antwort #45 am: 3. Februar 2015, 08:13:15 »
Das Problem wird sein, selbst wenn sie recht hat, wird Sie durch Ihr BRD GmBh gerede sich selbst (und Ihrer Tochter) schaden und keiner wird sie ernst nehmen.
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Re: Liane R.
« Antwort #46 am: 3. Februar 2015, 11:29:35 »
Wobei imho an der einen Argumentation im FB-Post was dran ist:
Wenn die Tochter eine eigene Fahrkarte hatte dürfte die Anklage zusammenstürzen.

Kommt darauf an, ob sie dies beweisen kann.
Außerdem verschleppt sie das Verfahren schon sehr lange (hat mehrere Ladungen vor Gericht ignoriert etc.).


Zitat
Das Problem wird sein, selbst wenn sie recht hat, wird Sie durch Ihr BRD GmBh gerede sich selbst (und Ihrer Tochter) schaden und keiner wird sie ernst nehmen.

Das denke ich auch.
Die werden langsam eh den Kaffee von der auf haben, so lange, wie die schon mit denen rumspinnt.
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Re: Liane R.
« Antwort #47 am: 4. Februar 2015, 20:19:51 »
Lianes YT-Kanal wurde wohl geschlossen. Aber sie lässt sich nicht unterkriegen und macht einfach einen neuen:

Zitat
So ihr kleinen Pisser ich wurde darauf Aufmerksam gemacht das mein Youtube gesperrt wurde von euch. Warum ??? Zuviel negatives über den privaten Security Dienst ??? Zuviel Wahrheit ??? Ihr könnt meinen Kanal sperren dann mache ich nen neuen Auf... Ihr könnt meine Youtubes sperren setze ich neue Links.... Am 05.01.2015 wurde ich von 6 Polizei Uniformierten unsanft aus meinem Schlaf gerissen... Ich erzähle kurz die Geschichte wie es weiterging was auf dem Video nicht zu sehen ist. Nachdem meine 15 jährige Tochter dann mitging wurde sie unten im Treppenhaus mit den Händen auf dem Rücken in Handschellen gelegt bei dem einsteigen im Polizeiauto knallte man ihr aus boshaftigkeit den Kopf gegen das Auto und in der Gefängniszelle bekam sie einen Asthma Anfall worauf der Polizist dieser im Video zu sehen ist zu ihr sagte und was soll ich jetzt tun. Nach ca. 15 Min. kam dann ein Notarzt. Parallel zu dem Vorfall rief das Gericht an das der Gerichtstermin ausfällt und meine Tochter wurde wieder nach Hause gefahren. Beim 2 mal wo die Polizei unangemeldet erschien war ich vorbereitet. Nach nicht erreichen meiner Tochter wurde das Verfahren gegen meine Tochter eingestellt mit dem Vermerk es werde an das Familiengericht zur Prüfung weitergegeben also der Prüfung ob man mir nicht das Sorgerecht entzieht.... So einfach mache ich es euch nicht !!!

https://www.youtube.com/watch?v=mWUZr_-VZ1E

Und in den Kommentaren hat sie noch dieses Video gepostet: https://www.facebook.com/video.php?v=1011479982199687&set=vb.100000130843270&type=2&theater
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Re: Liane R.
« Antwort #48 am: 4. Februar 2015, 20:33:37 »
Jau und sie freut sich immer noch über die Aufmerksamkeit, die wir ihr schenken. ^^
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Re: Liane R.
« Antwort #49 am: 4. Februar 2015, 23:09:24 »
ENDLICH reagieren die Behörden!
Schreiben vom Amtsgericht betreffs der Fürsorgepflicht.

Auszug aus Schreiben 5:
Zitat
Im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren wurde das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf Verhaltensweisen der erziehungsberechtigten Mutter der Beschuldigten Vanessa Reinicke, Frau Liane Reinicke, aufmerksam, die Anlass zu der Sorge sind, dass die Mutter gegenüber der Tochter strafbares Verhalten fördert bzw. gut heißt, sie vom Schulbesuch abhält und insgesamt ihre Erziehungsberechtigungs-/-verpflichtung in bedenklicher Weise ausübt.

Uz. hat daher mehrfach mit Frau V., zuständiger Mitarbeiterin des Jugendamts, Rücksprache gehalten. Seitens des Jugendamts wurde bisher von einer Anzeige der Sachverhalte bei Gericht abgesehen (Anm. von Deppendorf: Lahmarschige Voll♥♥♥en!). Ich halte eine solche dennoch für unerlässlich.

Uz. hat am 15.1.2015 telefonisch mit dem (ehemaligen) Klassenlehrer von Vanessa Reinicke, Herrn J. Sch. von der Konrad-Adenauer-Schule Rücksprache gehalten. Er berichtet, dass Vanessa seit Oktober/November 2014 die Schule nicht mehr besucht.
Bereits bei dem Aufnahmegespräch bei der K.-Adenauer-Schule hätte die Mutter versucht, ihre Tochter vom Schulbesuch und der Unterschrift der Schulvereinbarung abzuhalten (Anm. von Deppendorf: Weil es ja ein ungültiger böser Scheinvertrag ist).
Vanessa habe massive schulische Defizite, sie sei dem Schulstoff um mehrere Jahre hinterher (Anm. von Deppendorf: Ja, und warum?! Weil ihr lahmarschigen Voll♥♥♥en die Mutter schon seit der 1. Klasse gewähren lasst!).
Herr Sch. kündigte die Übersendung von Unterlagen der Schule an, die nunmehr beigefügt sind.

Ebenfalls beigefügt sind Zitate von der Seite der Liane Reinicke auf Facebook, welche diese dort öffentlich gepostet hat.
Beigefügt sind zudem Unterlagen bzgl. des Posts eines selbstgefilmten Videos der Liane Reinicke, welches polizeiliche Vorführmaßnahmen bzgl. Vanessa Reinicke in diesem Verfahren zeigen.



https://www.facebook.com/liane.reinicke/posts/1029083917105960
« Letzte Änderung: 5. Februar 2015, 00:08:40 von Deppendorf »
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Re: Liane R.
« Antwort #50 am: 4. Februar 2015, 23:24:01 »
 
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Re: Liane R.
« Antwort #51 am: 4. Februar 2015, 23:47:12 »
ENDLICH reagieren die Behörden!
Schreiben vom Amtsgericht betreffs der Fürsorgepflicht.

Jo, und das Geschwurbele geht wieder los

Zitat
Also ich werde eurer Einladung natürlich nicht nachkommen also findet euer Kasperle Theater ohne meine Anwesenheit statt „grin“-Emoticon Desweiteren habe ich bei euch auch keinen Rechtsbeistand beantragt also kann diese Frau Schleicher sich ganz schnell wieder schleichen !!! Was den Bildungsrückstand wie sie es nennen meiner Tochter angeht wird wohl daran liegen das Ihr Lehrpersonal eben nicht in der Lage ist den Kindern Bildung zu Lehren....

Na ja, wollen wir mal sehen wie es weiter geht  :whistle:

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Re: Liane R.
« Antwort #52 am: 5. Februar 2015, 14:13:07 »
Zitat
Was den Bildungsrückstand wie sie es nennen meiner Tochter angeht wird wohl daran liegen das Ihr Lehrpersonal eben nicht in der Lage ist den Kindern Bildung zu Lehren....

Sorry für erneutes Zitat, aber der Satz hat sich den Einzug in die Hall Of Shame redlich verdient.  :clap: :clap: :clap:
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Re: Liane R.
« Antwort #53 am: 5. Februar 2015, 14:15:54 »
Ah ja, wenn die Tochter mit dem Segen der Mutter nicht zur Schule geht, dann sind die unfähigen Lehrer daran schuld, dass die Tochter auf der Schule, auf die sie gar nicht geht, nichts lernt.

Nebenbei: Das Strafverfahren wird sich doch wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, gegen die Tochter richten. Die Mutter wird nur beigelagen, weil die Tochter noch unter ihrer Sorge steht. Dann ist aber, wenn ich das weiter richtig verstehe, die Verfahrensbeiständin der Tochter zur Seite gestellt und gar nicht die Mutter (denn die Mutter sollte eigentlich der Tochter zur Seite stehen, aber da sie dies ja nicht tut und offen verkündet, dass sie das auch keineswegs vorhat, muss der minderjährigen Tochter ja zwangsläufig ein Beistand zur Seite gestellte werden).

Sehe ich das übrigens richtig, dass zumindest die Tochter, wenn sie nicht vor Gericht erscheint, ggf. auf Anordnung des Gerichts von der Polizei vorgeführt werden kann/muss?
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Re: Liane R.
« Antwort #54 am: 5. Februar 2015, 16:38:08 »
Nebenbei: Das Strafverfahren wird sich doch wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, gegen die Tochter richten. Die Mutter wird nur beigelagen, weil die Tochter noch unter ihrer Sorge steht. Dann ist aber, wenn ich das weiter richtig verstehe, die Verfahrensbeiständin der Tochter zur Seite gestellt und gar nicht die Mutter (denn die Mutter sollte eigentlich der Tochter zur Seite stehen, aber da sie dies ja nicht tut und offen verkündet, dass sie das auch keineswegs vorhat, muss der minderjährigen Tochter ja zwangsläufig ein Beistand zur Seite gestellte werden).

Ja, es geht gegen die Tochter, die Mutter wird aber auch beleuchtet, ob sie fähig ist ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen.
Hätte man schon vor 10 Jahren machen sollen, meiner Meinung nach...

Sehe ich das übrigens richtig, dass zumindest die Tochter, wenn sie nicht vor Gericht erscheint, ggf. auf Anordnung des Gerichts von der Polizei vorgeführt werden kann/muss?

Genau und die Tochter wurde auch schon mal abgeholt von der Polizei (das Video dazu kannst du dir am Threadanfang ansehen) und zum Gericht gebracht (leider fiel der Gerichtstermin dann ins Wasser, was die Bekloppte dann als Sieg für sich verbucht hat...).
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Re: Liane R.
« Antwort #55 am: 5. Februar 2015, 19:34:57 »
Nun, was manche Leute (die man prima facie für durchaus normal vernünftig halten möchte) so unter "Freispruch" verstehen, ist bisweilen schon erstaunlich.
Was ich z. B. öfter schon hörte, war etwa das: "Mir kann nichts geschehen, ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung." Dann pflege ich manchmal zu fragen: "Und geht diese auch für Sie ins Gefängnis?"

Vor wenigen Jahren befand ich mich im Zug und durfte einem Ferngespräch einer ziemlich jungen Frau ("Dame" wäre in deren Fall eindeutig unzutreffend) horchen. Frei nacherzählt (den genauen, vollständigen Wortlaut kann ich nicht erinnern) etwa so:
"Nein, ich bin freigesprochen worden." - "Nur die Buße ist heraufgesetzt worden, ja, und die Kosten muss ich noch bezahlen." - "Außerdem muss ich noch fünf Sozialstunden mehr machen, aber sonst ist nichts." - "Nur das, ich bin freigesprochen worden."

Nach solchen und vergleichbaren Vorfällen bin ich der Ansicht, dass für viele Leute alles ein Freispruch ist, wenn sie nicht gerade gekreuzigt, ausgepeitscht oder zwanzig Jahre eingesperrt werden. Nach dieser "Logik" gibt es natürlich fast nur Freisprüche ...
« Letzte Änderung: 5. Februar 2015, 19:38:19 von Pantotheus »
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Re: Liane R.
« Antwort #56 am: 7. Februar 2015, 01:17:21 »
Liane im "Kriegszustand!! Während sie meint, von Sieg zu Sieg gegen das System zu eiern rennen, brauen sich ja böse Wolken über ihr zusammen:

Die "Freude" über die Einstellung des Verfahrens wegen Schwarzfahren war nur von kurzer Dauer - nun geht es um wesentlich Handfesteres: Betrug!

Für die Tochter wird das wohl einige Sozialstunden bedeuten, da sie ja nicht wegen der Dummheit der Mutter verurteilt werden kann. Da aber Jugendamt, gericht und Staatsanwalt offenbar den YT Kanal (und sicher auch das FB Profil) der Mutter kennen, können die sich über Lianes Geständnis/Verständnis zum Verhalten von töchterchen freuen:

Zitat
So ihr Lieben es geht weiter.. Wie ich euch kürzlich erzählt habe ist meine Tochter mit dem Ticket im Einverständnis ihrer Freundin gefahren das Ticket war bezahlt und die Schüler tauschen öfters mal ihre Tickets. Nun das ging jetzt eine Zeitlang über ein Inkasso Büro wo ich deren Forderungen nicht nachkam und diese sich nun genötigt sahen es an ein Scheingericht weiter zu geben. Also was mir gerade aufgefallen ist es handelt sich hier um die Selbe Richterin die kürzlich 6 Polizeiuniformierte bei mir vorbeischickte um meine Tochter vor Gericht zu zerren da ging es um eine andere Sache die zwischenzeitlich von dieser Scheinrichterin eingestellt wurde. Jetzt geht das Theater wieder los.. Also Frau Scheid-Richter wer hier gerade betrügt und sich Strafbar macht sind sie. Zeigen sie mir erst mal ihre Legitimation das sie eine Richterin sind das können sie aber nicht weil Ihnen jegliche Legitimation fehlt tja ♥♥♥ wenn man in einer Firma arbeitet und keine Hoheitsrechte nachweisen kann. Desweiteren fällt mir auf das ihre eigene Unterschrift auf diesem Wisch fehlt von daher i.A. ist nicht gültig und besitzt keine Rechtskraft... Also wenn sie wieder meinen meine Tochter vorführen zu lassen dann sage ich Ihnen jetzt und hier sie werden diesen Krieg verlieren !!!!

Beim Sorgerecht für Lianes Kinder (Tochter und ein jüngerer Sohn) aber dürfte es ganz schlecht aussehen! Wer sein Kind beim begehen einer Straftat unterstützt und gutheisst, ist ja irgendwie nicht sonderlich befähigt, es zu erziehen. Zumal Liane ja in letzter zeit immer wildere Verschwörungen plagen! Derzeit versucht sie wohl bei div. uns bestens bekannten Reichsregierungen und Grüppchen Hilfe zu bekommen: Das Jadeburger Völkchen ist darunter, ebenso unser RussenDenis, den sie am letzten Wochenende in Essen besucht hat... :facepalm:
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 
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Re: Liane R.
« Antwort #57 am: 7. Februar 2015, 01:18:37 »
kleiner Nachtrag: Liane aufm Sofa mit unserem Denis - die Reichsdeppenwelt ist und bleibt ein Dorf:

"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

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Re: Liane R.
« Antwort #58 am: 7. Februar 2015, 08:27:40 »
Das ist eine alte soziologische Weisheit.
Alle Außenseiter bilden wieder für sich eigene Gruppen.
So wie sich Knastis, Zocker, ♥♥♥r und Säufer untereinander kennen, so kennen sich natürlich, ganz natürlich auch Reichsdeppen und Verschwörungstheoretiker und sonstige Außenseiter zusammen, bilden ihre eigene kleine Welt und meinen aus der heraus auch noch, sie wären normal.
Ich frage gerne meine Vollstreckungsschuldner, was sie denn meinen, wie viel Prozent jemals mit uns Probleme haben. Da kommt gerne 50 Prozent. Wenn man bedenkt, dass wir Vollstrecker keine 30 von knapp 500 sind und das auch im Haus ganz klar erkennbar ist - - - schon da kann diese Zahl unmöglich nennen. In der Realität sind es keine drei vom Hundert.
Aus dieser kleinen Welt heraus sind auch diese Selbstbetrügereien der großen Zustimmungszahlen erklärbar.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Liane R.
« Antwort #59 am: 7. Februar 2015, 10:14:12 »
@hair mess: Tja, da versuchen deutsche Lehrer ihren Schülern beizubringen, dass "Prozent" (zu deutsch: "vom Hundert") ein standardisierter Bruch bzw. eine Verhältniszahl ist. Das fruchtet offenbar wenig. Denn selbst gebildete Erwachsene vergessen laufend, dass eine Prozentangabe ohne Angabe des Basis- oder Grundwerts nichts aussagen kann.
Wenn also drei Zahlungsverweigerer sich austauschen und zwei von ihnen Ärger mit dem Inkasso haben, das Verfahren gegen den Dritten aber aus bestimmten Gründen (z. B. weil eh nichts zu holen ist oder weil die Kosten des Inkassos für den Gläubiger letztlich die Schuldsumme übersteigen würden) eingestellt wurde, dann folgern sie mathematisch durchaus zutreffend: Zwei Drittel des Basiswerts 3 haben Ärger mit dem Inkasso. Nur sind das, bezogen auf die Summe aller Leute in Deutschland, die etwas bezahlen müssen (und das dürften wohl so um die 80 Millionen sein), verschwindend wenige, weil der Basiswert sehr viel höher liegt.

Doch Spass beiseite: Um was für ein Ticket handelt es sich denn? Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den ganzen Diskussionsstrang und alle Links zu durchforsten, um die genaue Natur des Tickets zu ergründen. Handelt es sich um eine Dauerkarte? Dann dürfte diese personalisiert und nicht auf eine andere Person übertragbar sein. Handelt es sich womöglich um ein Schülerticket? Auch dann ist es sehr wahrscheinlich persönlich und nicht übertragbar.
Nun kann es durchaus sein, dass jemand ein oder auch mehrere Male damit durchkommt, weil nämlich die Schaffner sich in erster Linie um jene Leute kümmern, die gar keine Fahrkarte haben. Wenn bei einer Stichprobe schon zu Anfang ein paar Leute ohne Fahrkarte auffallen, dann werden sich die Schaffner eben um diese kümmern (müssen), dann fehlt ihnen aber oft die Zeit, alle anderen Tickets genauer anzuschauen. Wenn jemand aber "Pech" hat, dann schaut der Schaffner genauer hin und bemerkt, dass die Karte auf eine andere Person ausgestellt ist. Bei Kindern und Jugendlichen kommt erschwerend hinzu, dass die Fotos (wenn es denn welche auf den Karten hat) natürlich durch Wachstum und nicht seltenes "Styling" leicht verwechselbar sind. Selbst wenn man die Karte für sich anschaut, kann man dann nicht immer sofort erkennen, dass es sich um eine andere Person handelt.
Somit bleibt nur, einen Lichtbildausweis zu verlangen, und zwar einen amtlichen. Wer hier einen RD-Ausweis vorzeigt, dürfte vermutlich doch so sehr auffallen, dass er gleich den Weg der Verlierer beschreitet. Beim Vorzeigen eines echten Ausweises fällt dann aber schon der andere Name als auf der Fahrkarte auf.
Wie dem auch sei: Man kann sich mit einer "geborgten" Fahrkarte zwar schon das eine oder andere Mal "durchmogeln", aber auf Dauer stehen die Chancen eher schlecht.
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