@hair mess: Tja, da versuchen deutsche Lehrer ihren Schülern beizubringen, dass "Prozent" (zu deutsch: "vom Hundert") ein standardisierter Bruch bzw. eine Verhältniszahl ist. Das fruchtet offenbar wenig. Denn selbst gebildete Erwachsene vergessen laufend, dass eine Prozentangabe ohne Angabe des Basis- oder Grundwerts nichts aussagen kann.
Wenn also drei Zahlungsverweigerer sich austauschen und zwei von ihnen Ärger mit dem Inkasso haben, das Verfahren gegen den Dritten aber aus bestimmten Gründen (z. B. weil eh nichts zu holen ist oder weil die Kosten des Inkassos für den Gläubiger letztlich die Schuldsumme übersteigen würden) eingestellt wurde, dann folgern sie mathematisch durchaus zutreffend: Zwei Drittel des Basiswerts 3 haben Ärger mit dem Inkasso. Nur sind das, bezogen auf die Summe aller Leute in Deutschland, die etwas bezahlen müssen (und das dürften wohl so um die 80 Millionen sein), verschwindend wenige, weil der Basiswert sehr viel höher liegt.
Doch Spass beiseite: Um was für ein Ticket handelt es sich denn? Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den ganzen Diskussionsstrang und alle Links zu durchforsten, um die genaue Natur des Tickets zu ergründen. Handelt es sich um eine Dauerkarte? Dann dürfte diese personalisiert und nicht auf eine andere Person übertragbar sein. Handelt es sich womöglich um ein Schülerticket? Auch dann ist es sehr wahrscheinlich persönlich und nicht übertragbar.
Nun kann es durchaus sein, dass jemand ein oder auch mehrere Male damit durchkommt, weil nämlich die Schaffner sich in erster Linie um jene Leute kümmern, die gar keine Fahrkarte haben. Wenn bei einer Stichprobe schon zu Anfang ein paar Leute ohne Fahrkarte auffallen, dann werden sich die Schaffner eben um diese kümmern (müssen), dann fehlt ihnen aber oft die Zeit, alle anderen Tickets genauer anzuschauen. Wenn jemand aber "Pech" hat, dann schaut der Schaffner genauer hin und bemerkt, dass die Karte auf eine andere Person ausgestellt ist. Bei Kindern und Jugendlichen kommt erschwerend hinzu, dass die Fotos (wenn es denn welche auf den Karten hat) natürlich durch Wachstum und nicht seltenes "Styling" leicht verwechselbar sind. Selbst wenn man die Karte für sich anschaut, kann man dann nicht immer sofort erkennen, dass es sich um eine andere Person handelt.
Somit bleibt nur, einen Lichtbildausweis zu verlangen, und zwar einen amtlichen. Wer hier einen RD-Ausweis vorzeigt, dürfte vermutlich doch so sehr auffallen, dass er gleich den Weg der Verlierer beschreitet. Beim Vorzeigen eines echten Ausweises fällt dann aber schon der andere Name als auf der Fahrkarte auf.
Wie dem auch sei: Man kann sich mit einer "geborgten" Fahrkarte zwar schon das eine oder andere Mal "durchmogeln", aber auf Dauer stehen die Chancen eher schlecht.