Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es sich in Fällen wie L. R. wirklich um psychische Störungen handelt oder einfach nur um einen Charakterdefekt.
Ich weise gerne darauf hin, dass es ja auch Diskussionen darüber gibt, ob z. B. "Pädophilie" (was für ein beschönigendes Wort! Als ob es um Liebe ginge!) angeboren sei so wie z. B. Homosexualität. Solche Diskussionen zielen dann immer darauf, letzten Endes eine Legalisierung der "pädophilen Sexualpräferenz" u. dgl. zu fordern.
Natürlich gibt es auch jene, die etwa Homosexualität, Pädophilie u. v. a. m. als "Krankheit" sehen, die man "wegtherapieren" könne und auch müsse.
Wo, bitte schön, geht denn nun die Grenze lang? Wenn man Verhaltensweisen als angeboren oder als krankhaft und daher therapierbar ansieht, entfällt letztlich jegliche persönliche Verantwortung. Dann erledigen sich auch Justiz und Justizvollzugsanstalt.
Gerne gebe ich auch zu, dass ich ein erzreaktionärer Typ bin. Deshalb finde ich auch, dass L. R. für ihre Weigerung, die Tochter zur Schule zu schicken, angemessen bestraft werden soll, dass die Tochter notfalls eben zu einem Unterrichtsbesuch gezwungen werden muss. Dazu stehe ich, ich kann nicht anders.