Dazu hatte ich bereits früher mehr ausgeführt: Auch in Ländern, die "Homeschooling" erlauben, kann man nicht einfach seine Kinder mal schnell von der Schule abmelden "Ab morgen mach' ich das ma' selber". Auch prüfen diese Länder die Qualifikation usw.
Unsere RD denken sich, sie könnten einfach so machen: Mal die Zuständigkeit eines Gerichts bestreiten z. B., dann hat das gefälligst sie in Ruhe zu lassen. Aber so läuft das nun mal nicht, sondern es braucht für alles einen Antrag. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so, in andern Staaten ist das ebenso oder sogar "schlimmer".
Ich habe hier gerade das Schulgesetz NRW liegen: §21 sagt, dass Heimunterricht in drei Fällen möglich ist: bei Krankheit von voraussichtlich 6 Wochen oder mehr, bei länger dauernder Krankheit mit mindestens 1 Tag Abwesenheit pro Unterrichtswoche oder bei Schwangerschaft einer Schülerin - auf Antrag der Eltern! Das kommt Liane R. aber nicht in den Sinn.
Übrigens wäre es ganz gut, ihre Texte auch mit deutscher Übersetzung zu haben, denn was sie schreibt, hat sie sicher nicht im Deutschunterricht gelernt-