NeuDeutsche Rechtsschreibung halt.
Aber ich finde das genial. Da kann ich mir ja fast schon eine Wohnung suchen in Dessau oder Halle, das gibt genug Stoff für Prozessberichte die nächsten Jahre. Noch genialer wäre, wenn diese ominöse Arztrechnung eingeklagt werden würde. Dann gäbe es auch eine gerichtliche Klärung, ob jetzt ein Rechtsanspruch besteht oder nicht. Das ist aber eine lose-lose Situation für Peter. Wenn kein Anspruch besteht, dann merken seine Anhänger, dass sie behumst wurden. Besteht der Anspruch aber, dann ist es ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft.
Trotzdem genial eingefädelt. Der Dumme ist erst einmal Oppermann, der erst einmal die imperialen Schwurbelverträge durchfechten muss. Er ist jetzt der böse, weil er nicht zahlt. Andererseit vertritt Oppermann damit aber die Rechtsauffassung vom Zopf, so wie es laut der peterschen Darstellung vom AG Dessau festgestellt wurde. Und diese Rechtsauffassung widerspricht aber der Rechtsauffassung der BaFin, die ja vom Bestehen eines Rechtsanspruchs ausgeht.
Der arme Oppermann. Aber vielleicht fehlt uns auch nur wieder einmal Information. Vielleicht wurde schon ein Insolvenzverfahren für die NDGK eröffnet und die Arztrechnung muss als Forderung an die Insolvenz"masse" angemeldet werden.
Ich rate zum Popcirn-Abo, das wird so oder so lustig. Nur in Bonn und Nürnberg werden wohl ein paar neue Büromöbel fällig, das hält doch keine Schreibtischkante aus.