Seufz, der Obersuperjurist Handtasche ist ja so superschlau, dass er nicht begreift, warum man normalerweise freundlich gefragt wird, ob man ein Ordnungsgeld oder einen Strafbefehl annehmen wolle. Der Grund ist nicht der, dass der fragende Polizist, Staatsanwalt, Richter usw. kein Recht hätte, gegen einen eine Ordnungsstrafe oder eine Strafe nach dem StGB auszusprechen. Vielmehr ist der Grund der, dass Ordnungsstrafen und Strafbefehle in der Tat eine Art "Angebot" des Staates an den Beschuldigten darstellen.
Man hat dann eigentlich drei Möglichkeiten: Man kann die Strafe annehmen, womit einerseits die Sache für einen selbst erledigt ist, anderseits aber auch dem Staat Kosten und Umtriebe erspart werden. (Win-Win nennt man das wohl "Neudeutsch".)
Die zweite Möglichkeit ist die, sich mit guten Argumenten dagegen zu wehren und eine mildere Verurteilung im ordentlichen Verfahren zu erreichen, was aber nur bei Strafbefehlen ab einer gewissen Schwere der Strafe sinnvoll ist. (Man kann aber, wenn man denn will, durchaus auch etwas Unsinniges tun. Das ist die Freiheit eines Menschen.)
Die dritte Möglichkeit besteht darin, sich gegen eine Strafe zu wehren und sie anzufechten, um im ordentlichen Verfahren einen Freispruch zu erreichen. Dann muss man aber, wenn man nicht kläglich scheitern und noch mehr drauflegen will, auch wirklich unschuldig sein und dies auch darlegen können.
Grundsätzlich braucht also niemand eine Ordnungsstrafe oder einen Strafbefehl anzunehmen. Man hat immer Anspruch auf ein ordentliches Verfahren. Dieses kann allerdings sehr schnell und sehr leicht wesentlich teurer zu stehen kommen. Sogar in manchen Fällen, in denen man vielleicht wirklich unschuldig war, ist es oft fraglich, ob man wegen z. B. 25 Euro Ordnungsgeld in einer Bagatellsache ein Verfahren lostreten will. Selbst wenn man am Ende gewinnt, wiegt dies oft genug den Verlust an Zeit und den entstandenen Ärger nicht auf. Mancher Mensch bezahlt dann lieber die 25 Euro und hakt die Sache unter "Erfahrungen" ab.
Was aber den RD vom normal vernünftigen Menschen (homo sapiens) unterscheidet, ist eben genau dies, dass er eine solche Angelegenheit nicht auf sich beruhen und schon gar nicht auf sich sitzen lassen kann, sondern daraus eine Grundsatzfrage der Gerechtigkeit, der Existenz, der Welt und ihres Bestehens überhaupt usw. usf. macht, die natürlich bis zur letzten Instanz und darüber hinaus ausgefochten werden muss. Zudem sind für den typischen RD 25 Euro durchaus auch wirklich finanziell existenzbedrohend, und insofern hat er ja auch auf seine Weise "Recht", sich deswegen zu wehren.