Autor Thema: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014  (Gelesen 22503 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #120 am: 9. Dezember 2014, 19:34:21 »
Eben, beim Lesen deines Berichts dachte ich über Herrn Kubusch die ganze Zeit "Unglaublich, was für eine faule Socke!"

Man kann so einen Auftrag auch sorgfältiger ausführen!

Auch meine Meinung. Vielleicht nicht faul aber nicht kompetent für so ein Ding.

Eine mögliche weitere Version: Herr Fitzek schaffte es, den Herrn Kubusch einzulullen.

Geht das jetzt noch?

a) rechtlich. Hat nicht der Abwickler vollumfänglich über alles die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt?

b) psychologisch. Würde Herr Kubusch von allen anderen dann noch für voll genommen werden?

c) verwaltungstechnisch. Herr Kubusch ist nicht alleinverantwortlich. Wenn an anderer, höherer Stelle entsprechende Anzeichen bemerkt werden sollten, dürfte dann eine Ablösung oder eine Beiordnung eines "fachlichen Unterstützers" nicht denkbar sein?
 

Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #121 am: 9. Dezember 2014, 19:40:18 »
Eine mögliche weitere Version: Herr Fitzek schaffte es, den Herrn Kubusch einzulullen.

Geht das jetzt noch?

Es ging darum, dass vor Jahren der Herr Kubusch seinen damaligen Abwicklungsauftrag offenbar nicht ordnungsgemäß wahrnahm, so verstehe ich Müllmanns Prozessbericht. Daraus konstruiere ich die weitere denkbare Version, dass Herr Fitzek damals den Herrn Kubusch um den Finger wickelte.
 

Offline hotztheplotz

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #122 am: 9. Dezember 2014, 19:45:25 »
Der Kubusch ist in das laufende Abwicklungsverfahren nicht unbedingt eingebunden (wissen wir nicht).
An der Geschwindigkeit, mit der Herr Oppemann arbeitet, sieht man glaube ich die derzeitige Ernsthaftigkeit. Damals ging es um weniger Geld und Fitzek war ja im Großen und Ganzen kooperativ. Bsp.: Fitzek hatte schon 70-80% der Verträge selbst abgewickelt, bevor die Abwickler überhaupt tätig wurden.

Das hatte sich ja mit der Ausrufung des KRD vollkommen gewandelt. Da hat er die Bafin kein Stück mehr für Voll genommen, da er ab dem Zeitpunkt ja ein anderer Staat war und somit "alles legal" war.
 

Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #123 am: 9. Dezember 2014, 19:53:01 »
Der Kubusch ist in das laufende Abwicklungsverfahren nicht unbedingt eingebunden (wissen wir nicht).
An der Geschwindigkeit, mit der Herr Oppemann arbeitet, sieht man glaube ich die derzeitige Ernsthaftigkeit. Damals ging es um weniger Geld und Fitzek war ja im Großen und Ganzen kooperativ. Bsp.: Fitzek hatte schon 70-80% der Verträge selbst abgewickelt, bevor die Abwickler überhaupt tätig wurden.

Das hatte sich ja mit der Ausrufung des KRD vollkommen gewandelt. Da hat er die Bafin kein Stück mehr für Voll genommen, da er ab dem Zeitpunkt ja ein anderer Staat war und somit "alles legal" war.

Ja, das stimmt so.

Die wenigsten werden vor Jahren ein Auge auf Herrn Fitzek geworfen haben: Das steigerte sich ja schrittweise. Zuerst war der esoterische Laden. Dann kam das Lichtzentrum und die Lichttherapie: Da hatte er wohl erkannt, dass man von diesen Leuten noch mehr Geld bekommen kann: Die Gesundheitskasse. Und bei der hatte er anfangs einen durchaus eleganten Trick: Er hat sich von allen möglichen Behörden bestätigen lassen, dass er nichts verbotenes tut. Wenn eine Behörde das nicht bestätigte, hatte er mit Schreiben genervt in denen er fragte, wie er das besser machen kann. Zur Erinnerung: Selbst die Bafin hat damals mal eine Akte "passt schon" zugeklappt.
 

Offline dieda

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #124 am: 10. Dezember 2014, 20:33:50 »
Lieber @Müllmann, auch von mir noch einen ganz, ganz großen Kotau für diesen wieder sehr umfangreichen, präzisen und aufschlussreichen Bericht.  :clap:

Was für ein großartiger Gentleman dieser selbsternannte Weltenretter nun wirklich ist, wird spätestens in dem Moment deutlich, wo er  die Zeugin Michaela mit seinen eigenen Nachfragen regelrecht auf Glatteis führen will, damit er ihr noch am Ende die Schuld in die Schuhe kann!
Das ist.... das ist... das ist...
:steamingears:

Über die Abwickler darf man tatsächlich einigermaßen erstaunt sein. Aber es spricht wohl einiges dafür, dass der Herr weniger mit der Aufgabe und der juristischen Materie ausreichend vertraut war, als dass er dann mit der ganzen Psychodymik im direkten Umgang mit solchen Persönlichkeiten wie Peter Fitzek überfordert war.

Und wenn er sich seinerzeit in Wittenberg auch so unsicher gegebenhat, wie er offensichtlich auch als Zeuge vor Gericht auftritt, und dabei länger vom Schilo und seinen hypnotisierten Kaninchen umgegeben war, dürfte die Gruppendynamik auch eine Rolle gespielt haben. Und Fitzek dürfte dann aus diesem Besuch auch wieder nur den geistreichen Schluss gezogen haben, dass ihn weder der Abwickler noch das ganze System aufhalten kann und er eben doch ein wahrer Schilo ist.

Aber noch mal meine kleine Verständnisfrage, die hatte ich zwar schon mal angefragt, war aber dann wohl doch untergegangen:
Also nach meiner Kenntnis ist der verhandelte Tatzeitraum irgendwas von Mitte 2009- bis Mitte 2011.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war der 18.07.2011 dann wohl das Datum der Abwicklungsanordnung und danach wird ja auch erst Michaela "aktiv".
Bis zum 02.02./07.02.2012, also zum Erstbesuch des Abwicklers höchstselbst sind es aber dann noch mal ein paar Monate in denen von der Bafin aus nichts passiert bzw. Michela "eigenverantwortlich" 70-80% der Verträge umstellt, bzw. umzustellen versucht.

Warum wird denn dann immer wieder über diesen Nachtatzeitraum zwischen Juli 2011 und Februar 2012 diskutiert?
Was ist mit denn eigentlich mit den in diesem Zeitraum eingenommen Geldern, mal aus umgestellten und mal aus noch nicht umgestellten Verträgen? Ist das jetzt strafrechtlich anders zu bewerten oder will sich da keiner an den ganzen Kuddelmuddel rantrauen und die Sache mal auf Heller und Pfennig prüfen?

THX! :D
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Offline Sandmännchen

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #125 am: 10. Dezember 2014, 21:03:36 »
Der Zeitraum, der in der Anklage nicht enthalten ist, kann ja später noch angeklagt werden. Das nächste Verfahren dürfte schon in Arbeit sein.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #126 am: 11. Dezember 2014, 15:54:09 »
Warum wird denn dann immer wieder über diesen Nachtatzeitraum zwischen Juli 2011 und Februar 2012 diskutiert?
Was ist mit denn eigentlich mit den in diesem Zeitraum eingenommen Geldern, mal aus umgestellten und mal aus noch nicht umgestellten Verträgen? Ist das jetzt strafrechtlich anders zu bewerten oder will sich da keiner an den ganzen Kuddelmuddel rantrauen und die Sache mal auf Heller und Pfennig prüfen?

Für die Staatsanwaltschaft ist der Tatkomplex mit der Untersagung durch die BaFin wohl erst einmal abgeschlossen. Es geht bei der Befragung von kubusch um zwei fragen:

1. Erhoffte weitere Aufklärung des Sachverhalts im angeklagten Zeitraum

2. Untersuchung des Nachtatverhaltens für die Strafzumessung

Zu 1.)
Der Betrieb der NDGK ist schon kompliziert genug. Angeklat wurde daher wohl nur der klar abgrenzbare Zeitraum zwischen erstem Brief der BaFin und der Untersagung mit Aufforderung zur Abwicklung. Damit ist die Verteidigung abgeschnitten, dass Peter nicht gewusst habe, dass er ein verbotenes Versicherungsgeschäft betreibe. Der Endzeitpunkt hätte sicher auch anders gewählt werden können.
Ist aber bei solch komplexen Verfahren üblich, sich auf einen Teil zu beschränken. Für die Strafzumessung bildet das nur eine untergeordnete Rolle. Es besteht kein linearer zusammenhang zwischen zahl der verräge und Strafmaß. Nach § 154a StPO ist es möglich einzelne Anklagen einzusellen, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber der in anderer Sache zu verhängenden Strafe vernachlässigt werden kann.

Zu 2.)
Bei dem Nachtatverhalten geht es darum, ob Peter Einsicht gezeigt hat nach der Untersagung. Hat er sich um die Abwicklung bemüht, hat er eingeseen, dass er die NDGK nicht bereiben durfte. Die Staatsanwälten hat sich hier offensichtlich mehr erwartet. Peter hat sich ja offensichtlich bemüht, im Ergebnis aber gar nichts geändert.  Spielt aber nur für die Strafzumessung eine Rolle und nicht bei der Frage, ob Srafbarkeit ja oder nein. Somit ein Nebenschauplatz.

Um die gelder nach dem angeklagten Zeitraum geht ees gar nicht. Alle Verfahrensbeteiligten scheinen sich einig zu sen, dass eine Rückzahlung an die Kunden nicht in Frage kommt, da auch die erlaubnispflichtigen Verträge nicht nichtig sind nach § 134 BGB. Bleibt nur der Verfall nach § 73 StGB. Dazu müsste es sich aber um eine angeklagte und abgeurteilte Straftat handeln. Spielt also in diesem Verfahren keine Rolle. Und derzeit gehen wohl alle  Beteiligten davon aus, dass eh nicht genug Toastbrot Sachwerte vorhanden sind, um die Anleger auszuzahlen. Da bliebe nix mehr übrig für eine Abschöpfung und man kann sich den Aufriss dann auch sparen.
 

Offline Ferkel

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #127 am: 11. Dezember 2014, 16:28:25 »
Lieber Müllmann,

das klingt ja alles so nach "Ach scheiß drauf, Verfahren einstellen."

Was glaubst du, wie die ganze Show ausgeht?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline echt?

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #128 am: 11. Dezember 2014, 16:39:41 »
6 Monate mit!
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Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #129 am: 11. Dezember 2014, 16:42:36 »
6 Monate mit!

Sowas in der Preisklasse erwarte ich. 180 Tagessätze kann ich mir weniger vorstellen.
 

Offline Ferkel

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #130 am: 11. Dezember 2014, 16:43:57 »
Und die Bewährung wird dann sicher in der Propagandamschine unter Federführung von Manuel zum Freispruch umdefiniert. Peter muss nicht in den Knast = alles legal.
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Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #131 am: 11. Dezember 2014, 16:45:00 »
Man lese sich in die Rechtsmaterie der Gesamtstrafenbildung ein.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline Sandmännchen

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #132 am: 11. Dezember 2014, 16:59:27 »
Der hat doch schon angekündigt, jetzt noch krasser zu werden. Nicht einmal die Verhängung und Beitreibung von 2.000.000 € Zwangsgelder bewirken bei ihm ein Umdenken. Wie soll man da erwarten, daß er aus einer Bewährungsstrafe irgend was lernt? Gerade bei ihm wäre dieser Absatz von der "Verteidigung der Rechtsordnung" sowas von geboten ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #133 am: 11. Dezember 2014, 17:02:12 »
Man lese sich in die Rechtsmaterie der Gesamtstrafenbildung ein.

Keine Zeit, aber den Satz muß ich mir merken, wenn man jemand was aus meinem Fachgebiet durcheinander bringt.  ;D
Aber von wo sollte denn überhaupt die Gesamtstrafe gebildet werden? Zur Zeit ist ja keine Verurteilung rechtskräftig, deren Vollstreckung fällig wäre.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #134 am: 11. Dezember 2014, 17:24:52 »
Zur Zeit ist ja keine Verurteilung rechtskräftig, deren Vollstreckung fällig wäre.
Das wird auch noch eine Zeit so bleiben. Rechtsmittel dauern. Aber irgendwann wird zusammengezählt.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."