Autor Thema: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014  (Gelesen 22502 mal)

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #105 am: 8. Dezember 2014, 11:05:59 »
@Müllmann : Danke !
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #106 am: 8. Dezember 2014, 11:46:59 »
@Müllmann
Ich habe da mal eine Frage -
Z. Zt. geht es im Prozeß um die Feststellung der trockenen Fakten, welche später auf deren evtl. Straffähigkeit geprüft werden.
Welche Bedeutung wird im weiteren Verlauf der Außendarstellung der Gesundheitskasse beigemessen ?
Es ist ja nur eine Vermutung, aber man könnte ja aufgrund der Eigenwerbung schon auf die Idee kommen daß dem Verbraucher entgegen den (wohl häufig) geänderten Vertragsbedingungen eine "echte" Krankenkasse vorgegaukelt wurde ?
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Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #107 am: 8. Dezember 2014, 12:08:03 »
Welche Bedeutung wird im weiteren Verlauf der Außendarstellung der Gesundheitskasse beigemessen ?
Es ist ja nur eine Vermutung, aber man könnte ja aufgrund der Eigenwerbung schon auf die Idee kommen daß dem Verbraucher entgegen den (wohl häufig) geänderten Vertragsbedingungen eine "echte" Krankenkasse vorgegaukelt wurde ?

Für die Staatsanwaltschaft ist die Außendarstellung ausreichend für den verbotenen Betrieb des Versicherungsgeschäftes. Der Richter dagegen scheint sich auf die verträge beziehen zu wollen. Im Ergebnis ist dis aber zu vernachlässige, das ist nur für die Höhe des Vermögensverfalls entscheidend

Ich verstehe Deine Frage so, dass Du einen möglichen Betrug in den Raum stellst. Das sind aber zwei Straftatbestände die sich ausschließen. Wenn das Gericht zu dem Egebnis kommt, dass kein verbotenes Versicherungsgeschäft betrieben wurde, dann könnte man im nächsten Schritt hier einen Betrug anklagen. Wenn aber die Verurteilung erfolgt, dann ist Betrug ausgeschlossen, da den Kunden ja nicht vorgespielt wurde, es sei eine Versicherung betrieben worden. Juristen könnten jetzt noch den Meinungsstreit anführen, dass eine bloße Vermögensgefährdung ausreihend sei und die NDGK ja wohl nicht in der Lage gewesen wäre, die versprochenen Leistungen zu erbrinen, dann läge Betrug vor, aber wegen der im nächsten Absatz aufgeführten Gründe wird darauf wohl verzichtet werden.

Zu prüfen wäre auch noch eine mögliche Veruntreuung der Gelder. Das sind aber alles Nebenaspekte auf deren Verfolgung gemäß § 154a StPO wohl verzichtet werden kann, da die Stafhöhe neben der zu erwartenden Strafe in dem Bankverfahren vernachlässigt werden kann.
 
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Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #108 am: 8. Dezember 2014, 12:40:00 »
Wenn das Gericht zu dem Egebnis kommt, dass kein verbotenes Versicherungsgeschäft betrieben wurde, dann könnte man im nächsten Schritt hier einen Betrug anklagen. Wenn aber die Verurteilung erfolgt, dann ist Betrug ausgeschlossen, da den Kunden ja nicht vorgespielt wurde, es sei eine Versicherung betrieben worden.
Wenn ich eine zugelassene Werkstatt betreibe, aber die Fahrzeuge der Kunden gar nicht reparieren will, sei das kein Betrug?
Die Fassade der zugelassenen Versicherung ist das eine, die Täuschung über den wahren Zweck der Fassade das andere. Wenn sich aber keiner betrogen fühlt, wird's schwer.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #109 am: 8. Dezember 2014, 12:47:37 »
Die Fassade der zugelassenen Versicherung ist das eine, die Täuschung über den wahren Zweck der Fassade das andere. Wenn sich aber keiner betrogen fühlt, wird's schwer.
Zumal Leistungen erbracht wurden ausweislich der Akten der "Versicherung". Deswegen schrieb ich ja, dass wir da maximal über die Vermögensgefährdung reden können, verursacht durch die mangelnde leistungsfähigkeit der NDGK.

Aber der Nachweis, dass gar nicht geleiset werden sollte ist nicht zu führen. Von daher § 263 StGB (-)
 

Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #110 am: 8. Dezember 2014, 13:34:04 »
Wenn aber die Verurteilung erfolgt, dann ist Betrug ausgeschlossen, da den Kunden ja nicht vorgespielt wurde, es sei eine Versicherung betrieben worden.
Nochmals den Satz geprüft; er geht im Wortgewimmle unter.
Wird der Scheinkönig bestraft, dann weil er Versicherungen anbot, die keine sind, da nicht erlaubt.
Die Täuschung: "Weil es legal ist, das versichere ich und so versichere ich Euch."
Der Irrtum: Der Souverän versichert mich, denn er versichert mir: "Weil es legal ist".
Die Verfügung des Vermögens: Prämien gezahlt zu Hauf, dem Schwatz des "Souveräns" vertrauend.
Der Verlust des Vermögens:  Eine Versicherung findet nicht statt, wenn je gewollt, denn es wird abgewickelt; die Prämien verprasst, das Königreich zu nähren.
Das sollte kein Betrug sein?
« Letzte Änderung: 8. Dezember 2014, 14:14:45 von Der Plöngler »
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Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #111 am: 8. Dezember 2014, 14:09:43 »
Der König versichert ein Versicherungsgeschäft zu betreiben.

Fraglich ist, ob er ein Versicherungsgeschäft betrieben hat. Wenn nun das AG Dessau zu der Ansicht kommt, der König hätte unerlaubt ein Versicherungsgeschäft betrieben, dann hat es damit gleichzeitig festgestellt, dass ein Versicherungsgeschäft betrieben wurde.

Eine Täuschung über den Betrieb eines Versicherugsgeschäftes liegt somit nicht vor.

Zu prüfen ist weiterhin, ob der König ein geeignetes Versicherungsgeschäft betrieben hat. Ein Versicherungsgeschäft ist geeignet, wenn es jederzeit in der Lage ist, die versprochenen Leistungen zu erbringen. Vorliegens wurden im Zeitraum 2009 bis 2012 ca. 345 TEUR an Prämien kassiert und ca. 45 TEUR für Versicherungsleistungen ausgegeben. Fälle, in denen eine vertraglich geschuldete Leistung verweigert wurde sind nicht bekannt.
Der bekannte Fall der verweigerten Zahlung ist nie gerichtsanhängig gewesen, weil die Geschädigte wohl "vegessen" hat, rechtzeitig ihre Prämien zu bezahlen. Somit war die Leistungsverweigerung gerechtfertigt.

Für einen Betrug sind folgende Tatbestandsmerkmale zu erfüllen.

1. Täuschung
2. Erzeugung eines Irrtums
3. Vermögensverfügung auf Grund des Irrtums
4. Vermögensschaden durch die Verfügung
5. Bereicherungsabsicht

Meine Wertung sieht etwas ander aus als die von Dir geschriebene. Ich sehe aber das größte Problem bei Punkt 5, bei Punkt 4 sind wir uns auch nicht einig. Du siehst es als gegeben an. Ich nicht, da er ja durchaus gewillt ist, Leistungen zu erbringen, er aber nicht in der Lage ist jede der versprochenen Leistungen zu erbringen.

Fraglich ist, ob er dies gewusst hat oder hätte wissen müssen. So wie er mir vorkommt geht er wirklich davon aus, dass seine Versicherung klappen kann.

Letztendlich ist die Diskussion aber akademisch, da es an der Beweisbarkeit des objektiven Tatbestands scheitern wird. Und ich sehe bereits im objektiven Tatbestand das Problem mit Vermögensschaden und Vermögensgefährdung.

Wo wir aber übereinstimmen ist, dass die Verträge mit dem Leistungsausschluß durchaus den Anfangsverdacht eines Berugs rechtfertigen können. Hier wurde etwas deutlich anders beworben als es tatsächlich ist. Wenn ich mal Zeithabe denke ich drüber nach, ob sich der Kubusch hier nicht sogar der Beihilfe verdächtig gemacht hat.
 

Offline Der Plöngler

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #112 am: 8. Dezember 2014, 14:25:38 »

Eine Täuschung über den Betrieb eines Versicherugsgeschäftes liegt somit nicht vor.


Verzeiht den Widerspruch dem Plöngler, der das anders sieht, denn ein Versich'rungsgeschäft kann nur betreiben, der, dem's erlaubt. Das war dem Souverän bekannt, man hat's ihm etlich Mal geschrieben. Wenn er es anders seinem Volk verkündet, so ist's erstunken und erlogen; und so betrügt er doch. Im "Weil's legal ist" liegt die Täuschung.
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Müllmann

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #113 am: 8. Dezember 2014, 14:33:15 »

Eine Täuschung über den Betrieb eines Versicherugsgeschäftes liegt somit nicht vor.


Verzeiht den Widerspruch dem Plöngler, der das anders sieht, denn ein Versich'rungsgeschäft kann nur betreiben, der, dem's erlaubt. Das war dem Souverän bekannt, man hat's ihm etlich Mal geschrieben. Wenn er es anders seinem Volk verkündet, so ist's erstunken und erlogen; und so betrügt er doch. Im "Weil's legal ist" liegt die Täuschung.

Das sehen der Richter R und ich anders, siehe die längliche Diskusson zur Anwendbarkeit von § 134 BGB in meinen Berichten. Aber wir müssen uns ja auch nicht über alles einig sein.
 

Offline DerDude

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #114 am: 8. Dezember 2014, 14:38:03 »
Auch von mir ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit, Müllmann  :thumb:

Einen Punkt muss ich leider korrigieren:

Aha, der König traut nicht mal seiner eigenen Gesundheitskasse.

Peter kann nach eigener Aussage alles an sich selber heilen, er braucht keine Gesundheitskasse.

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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #115 am: 8. Dezember 2014, 16:04:44 »
Peter kann nach eigener Aussage alles an sich selber heilen, er braucht keine Gesundheitskasse.

Und die in der Gesundheitskasse "Ver- oder Abgesicherten" müssen auch alles an sich selber heilen können.

Darum keine Auszahlungen, ergo kein Versicherungsgeschäft.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #116 am: 8. Dezember 2014, 18:22:16 »
Zitat
Zeigt aber, dass sich Kubusch wohl nur oberflächlich mit der Materie befaßt hat.

Eben, beim Lesen deines Berichts dachte ich über Herrn Kubusch die ganze Zeit "Unglaublich, was für eine faule Socke!"

Man kann so einen Auftrag auch sorgfältiger ausführen!
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Offline Noldor

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #117 am: 8. Dezember 2014, 18:56:22 »
Eben, beim Lesen deines Berichts dachte ich über Herrn Kubusch die ganze Zeit "Unglaublich, was für eine faule Socke!"

Man kann so einen Auftrag auch sorgfältiger ausführen!

Auch meine Meinung. Vielleicht nicht faul aber nicht kompetent für so ein Ding.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #118 am: 8. Dezember 2014, 19:27:25 »
Oder nicht gewillt. Ich glaube jeder von uns hätte wäre da mit mehr Engagement rangegangen. Und wir werden dafür nicht bezahlt.

PS: zu meinem letzten Satz an die Reichsknallis: Tut mir leid, wenn ich euch die Wahrheit so schonungslos vor den Latz geknallt habe. Irgendwann musstet ihr es erfahren.
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Offline Wittenberger

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Re: 3. Prozesstag AG Dessau am 5.12.2014
« Antwort #119 am: 9. Dezember 2014, 19:15:54 »
Eben, beim Lesen deines Berichts dachte ich über Herrn Kubusch die ganze Zeit "Unglaublich, was für eine faule Socke!"

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