Autor Thema: JOH - Justizopferhilfe  (Gelesen 155775 mal)

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Offline Dr. Who

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #720 am: 11. Mai 2017, 22:41:42 »
Hier ist die 4 Pfennig Briefmarke für die Kriegsgefangenen Post der Reichi's.
Rüdi, Mario, JOH......., bitte selber ausdrucken und dann an der gekennzeichneten Zackenlinie sauber ausschneiden. Dann solange an der Rückseite lecken bis es schleimt.
Wichtig:
Jeder darf die Briefmarke nur 1 Mal ausdrucken, sonst ist es Betrug!!!

Und jetzt ist erst mal Pause mit der Bettelei :naughty:
 
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Igor Strawinski

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #721 am: 12. Mai 2017, 08:26:59 »
Jeder darf die Briefmarke nur 1 Mal ausdrucken, sonst ist es Betrug!!!

Das muss sofort geprüft werden!!!!!  :salut: :salut: :salut:
 

dtx

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #722 am: 12. Mai 2017, 10:55:44 »
Kann die JVA solche Schreiben am Ende einfach der Rundablage anvertrauen? Das wäre an und für sich die beste Lösung.

Nein, wieso? Die sollten das mit dem Stempel "Versender bittet um Beobachtung" an den VS weiterreichen.
 

Offline Ur_Mel

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #723 am: 17. Mai 2017, 18:36:52 »
Auch wenn es jetzt gar nicht direkt die JOH anspricht, sondern vielmehr Stefan I., hier die News aus dem Königreich...Jetzt geht's ab in die UN...

http://www.koenigreich-preussen.net/blog/verlautbarung-des-privatsekretars-von-konig-stefan-i-von-preussen-bezuglich-der-grundung-der-parlamentarischen-monarchie-preussen

Spoiler
    Verlautbarung des Privatsekretärs von König Stefan I. von Preußen bezüglich der Gründung der Parlamentarischen Monarchie Preußen
16/5/2017
 
Hoch geachtete Männer und Weiber Preußens, hoch geachtete Freunde des Preußischen Volkes,

das Königreich Preußen hat die nächsten Schritte eingeleitet, die zu einer neuen und besseren Ordnung in Zentraleuropa führen soll. Selbstverständlich wird das Königreich Preußen, als private Entität, niemals einen Aufnahmeantrag an die UN und/oder die BRICS stellen, denn das Königreich Preußen ist privat und wird sich zu keinem Zeitpunkt von einer kommerziellen Fiktion vereinnahmen lassen. Das soll nicht abwertend sein, aber wir in Preußen stehen und standen schon immer für eine klare und präzise Ordnung und Struktur.

Diese wollen wir auch den Männern und Weibern Preußens wieder zukommen lassen. Was privat ist bleibt privat und was öffentlich ist bleibt öffentlich.
Aus diesem Grunde wurde durch das Königreich Preußen und durch König Stefan I. von Preußen ein Tor zur kommerziellen Struktur dieser Welt proklamiert. Dieses Tor zur kommerziellen Welt wird Parlamentarische Monarchie Preußen genannt.

Diese rein kommerzielle Struktur wird einen Aufnahmeantrag bei der UN stellen und der BRICS beitreten. Ein Beitritt zu EU-Europa und zur NATO ist zu keinem Zeitpunkt geplant. Denn
das Königreich Preußen wird friedlich seinen Weg gehen,
das Königreich Preußen will und wird sich weder gegen laufende Verträge stellen, noch diese brechen,
das Königreich Preußen wird respektvoll aber distanziert mit den gegebenen, kommerziellen Strukturen in die Verhandlung eintreten,
das Ziel des Königreichs Preußen ist die Wiederherstellung einer Rechtsstaatlichkeit ohne Umsatz- und Gewinnmaximierungsprämissen, ohne die vorhandenen Strukturen dabei zu schwächen.

Denn wir alle hier in Preußen haben neben unseren älteren und damit übergeordneten Rechten auch die Pflicht, andere Strukturen zu respektieren und zu schützen. Es steht uns nicht zu darüber zu urteilen und zu zerstören, was andere Völker geschaffen haben.

Somit stellt die Parlamentarische Monarchie Preußen einen Schutz der vorhandenen kommerziellen Strukturen dar, ohne dabei die Rechte des Königreichs Preußen diesen unterzuordnen.

Die Parlamentarische Monarchie Preußen bekommt eine eigene Verfassung (Grundlage für Gesetze), als eine dem Königreich Preußen untergeordnete Entität. Diese Entität wird juristische Personen herausgeben. Alles wird so vorbereitet, damit der Hände Arbeit wieder beim Volke verbleibt.

Die Herausgabe einer natürlichen Person unterliegt einzig und alleine dem Königreich Preußen und seinem vom Volk gewählten Senat, in dem König Stefan I. von Preußen als dreizehntes Mitglied ein Vetorecht innehat.

Der Privatsekretär erarbeitet zusammen mit einer Arbeitsgruppe und dem aktuell versteckt gehaltenen (gesicherten) König Stefan I. von Preußen eine Start-Struktur sowie ein Regierungsprogramm.

Ja, Sie lesen richtig. Eine Start-Struktur.

Denn König Stefan I. von Preußen will und wird die Männer und Weiber in dieser lebendigen Struktur als aktive Wesen mit einbinden. So wie es der Schöpfer vorgesehen hat.

In Respekt und Achtung vor dem Schöpfer

Der Privatsekretär


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Offline Noldor

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #724 am: 17. Mai 2017, 18:54:28 »
Zitat
Selbstverständlich wird das Königreich Preußen, als private Entität, niemals einen Aufnahmeantrag an die UN und/oder die BRICS stellen

Also privat in einem Wohnzimmer existiert das Königreich Preussen.

Und da das "Königreich Preussen" niemals einen Aufnahmeantrag an die UN und/oder die BRICS stellen wird, wird sofort eine "Parlamentarische Monarchie Preußen", die natürlich (ziemlich sicher zwecklos) einen Aufnahmeantrag bei der UN stellen und der BRICS beitreten will, gegründet und damit ein "Tor zur kommerziellen Struktur dieser Welt", will heissen ein Tor zur kommerziellen Abzocke der Anhänger, geöffnet.

Die BRICS Staaten werden sich sicher freuen.
Zitat
Die BRICS-Staaten sind eine Vereinigung aufstrebender Volkswirtschaften. Die Abkürzung „BRICS“ steht für die Anfangsbuchstaben der fünf Staaten: Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. Die Zusammensetzung ist fast identisch mit der der O5-Staaten, zu denen Mexiko anstatt Russland gezählt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/BRICS-Staaten

Bei einer möglichen Aufnahme müsste natürlich der Name BRICS erweitert werden. Mir kommt dabei nur ein D in den Sinn: Dumm, Deppen...

Den restlichen Stuss kommentiere ich nicht
 
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Offline Pantotheus

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #725 am: 17. Mai 2017, 19:03:09 »
Die echten ursprünglichen Pruzzen waren bekanntlich Balten. Daher darf man wohl vom Privatsekretär des selbst ernannten Königs nicht erwarten, dass er die Regeln der Kongruenz in der deutschen Sprache kennt.
Aber wenigstens dürfte man erwarten, dass eine gewisse elementare Logik in den Verlautbarungen eines Staatsoberhaupts vorhanden sei. Ich will von komplizierten Folgerungen einmal absehen.
Aber was wir hier lesen, ist völlig wirr.
Das "Königreich" sei also privat. Nun werde es "kommerziell". Hm, wie war das schon wieder mit privat und kommerziell? Das Handelsrecht, das Recht der Handelsgesellschaften bzw. Unternehmungen usw. ist eigentlich ja nur ein Teilgebiet des Privatrechts. In Deutschland wird gern auch vom "Sonderprivatrecht" gesprochen. In anderen Staaten gibt es einheitliche Gesetzbücher, die (zumindest in deren Urfassungen) das Privatrecht unter Einschluss des Handelsrechts regeln.
Daneben soll öffentlich bleiben, was öffentlich ist. Aber das "Königreich" scheint nicht öffentlich zu sein, denn es ist ja privat. Ist es am Ende gar kein Staat?
Dem "Königreich" als "Entität" untergeordnet ist sodann eine Verfassung, nach der Gesetze erlassen werden. Steht nun der Staat über der Verfassung, braucht sich an diese also nicht zu halten?
Sodann gibt das Königreich "natürliche Personen" aus. Dass Personen ausgegeben werden, ist mir neu. Bisher dachte ich, dass natürliche Personen einfach da sind, wenn sie geboren werden. Auch juristische Personen werden meines Wissens nicht ausgegeben, sondern sie werden gegründet, errichtet oder entstehen durch staatliche Anerkennung bzw. Verleihung der Rechtspersönlichkeit.
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Offline Flux W. WIld

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #726 am: 18. Mai 2017, 07:42:41 »
Sodann gibt das Königreich "natürliche Personen" aus. Dass Personen ausgegeben werden, ist mir neu. Bisher dachte ich, dass natürliche Personen einfach da sind, wenn sie geboren werden.
Vielleicht haben die aber auch die Schule geschwänzt als das mit den Blumen und Bienen erklärt wurden. Und jetzt sind sie der Meinung, dass Kinder halt in Krankenhäusern im Kreißsaal an Interessenten ausgegeben werden.
 

Offline Arthur Dent

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #727 am: 18. Mai 2017, 14:12:42 »
Und jetzt sind sie der Meinung, dass Kinder halt in Krankenhäusern im Kreißsaal an Interessenten ausgegeben werden.
Deswegen heißt das ja auch Keißsaal...die Interessenten kreisen so lange um den Saal, bis sie ein Kind zugelost bekommen. #mußmanwissen
 

Müll Mann

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #728 am: 19. Mai 2017, 21:54:22 »
Die Germaniten schein mal wieder fleißig zu sein. Wenn das BVerwG sich zu so einer Pressemitteilung genötigt sieht, dann müssen die irgendwo gewaltig nerven.

Zitat
Keine Anerkennung eines „Indigenen Volkes Germaniten“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein „Indigenes Volk Germaniten“ nicht anerkannt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt.

Personen, die sich selbst als Angehörige eines vermeintlich existierenden „indigenen Volkes Germaniten“ bezeichnen, versenden ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Sie sehen in der Adressierung durch das Bundesverwaltungsgericht eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen „Volkes“ und seines Sonderstatus. Dies ist ein Rechtsirrtum. Das Anschreiben nutzt die von dieser Gruppierung und ihren Angehörigen gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Übersendung. Hierin liegt keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten (völker-)rechtlichen Rechtsstatus als „indigenes Volk“ oder sonstiger (Sonder-)Rechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Gegenteil ist richtig. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss ist ergangen in einem Verfahren „des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten“ und lässt selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten für diese Gruppierung und ihre Angehörigen nach internationalem oder nationalem Recht, Resolutionen der UN-Generalversammlung, völkerrechtlichen Verträgen oder sonstigen Rechtsquellen oder deren „Anerkennung“ als Träger von Schutzrechten, die das Völkerrecht für indigene Völker vorsieht, ist rechtlich offenkundig ausgeschlossen. Erst recht kann aus den von den Angehörigen dieser Gruppierung herangezogenen Rechtsquellen keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine „Staatlichkeit“ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden.


Quelle: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=36
 
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Offline Gutemine

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #729 am: 20. Mai 2017, 03:50:00 »
In der Lügenpresse wird der Vorgang jetzt erklärt.

Spoiler
Bundesverwaltungsgericht
Peinlicher Rechtsirrtum: Indigene Germaniten sind kein anerkanntes Volk

 Für alle LeserIndigene Germaniten sind kein Volk. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer heute versandten Pressemitteilung klargestellt. Zuletzt versandten Personen, die sich als Angehörige eines „indigenen Volkes Germaniten“ verstehen, ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Die Absender betrachten in der Adressierung eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen „Volkes“ und seines Sonderstatus.

„Dies ist ein Rechtsirrtum“, stellt das Bundesverwaltungsgericht klar. Das Gericht nutzte die von der Gruppe gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Adressierung. Hierin liege keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten völkerrechtlichen Rechtsstatus als „indigenes Volk“ oder sonstiger Sonderrechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

„Das Gegenteil ist richtig“, heißt es in der Mitteilung. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss sei ergangen in einem Verfahren „des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten“ und lasse selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten für diese Gruppierung und ihre Angehörigen nach internationalem oder nationalem Recht, Resolutionen der UN-Generalversammlung, völkerrechtlichen Verträgen oder sonstigen Rechtsquellen oder deren „Anerkennung“ als Träger von Schutzrechten, die das Völkerrecht für indigene Völker vorsieht, sei rechtlich offenkundig ausgeschlossen.

Erst recht könne aus den von den Angehörigen dieser Gruppierung herangezogenen Rechtsquellen keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine „Staatlichkeit“ neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet werden.

Die Wurzeln der Germaniten liegen offenbar im Großraum Ulm. Dort trat die Gruppe nach eigenen Angaben Ende 2010 erstmals in Erscheinung. Nicht wenige Mitglieder verstehen sich offenbar als Opfer der bundesdeutschen Justiz. Ihre politische Argumentation weist Bezüge zu Ideologiefragmenten sogenannter „Reichsbürger“ auf.

Dabei handelt es sich um Rechtsextremisten, die unter Heranziehung substanzloser Rechtsquellen die Existenz der Bundesrepublik negieren und an den Fortbestand des Deutschen Reichs glauben. Exekutive Maßnahmen, etwa Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher, halten sie typischerweise für rechtswidrig.

Zuletzt fielen „Reichsbürger“ auch durch schwere Gewalttaten auf. Im fränkischen Georgensgmünd erschoss ein „Reichsbürger“ im vergangenen Oktober einen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall Anfang April Anklage wegen Mordes erhoben.
[close]
https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2017/05/Peinlicher-Rechtsirrtum-Indigene-Germaniten-sind-kein-anerkanntes-Volk-177851
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Müll Mann

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #730 am: 20. Mai 2017, 11:01:56 »
Die LTO hat auch was dazu: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-stellt-klar-keine-anerkennung-indigenes-volk-germaniten-rechtsverweigerer/

Zitat
BVerwG erkennt "Indigenes Volk Germaniten nicht an"

Kein Volk, kein Staat, keine Son­der­rechte

von Pia Lorenz                                                                                                                           19.05.2017

Eine Gruppierung, die sich selbst als "Indigenes Volk Germaniten" bezeichnet, hatte ein an sie adressiertes Schreiben des BVerwG als Beweis ihrer rechtlichen Existenz an Gerichte und Behörden bewertet. Ein Rechtsirrtum, stellt Leipzig nun klar. 

Die Bewegung ist Gerichten und Behörden bekannt. Das "indigene Volk Germaniten" erkennt Justiz und Verwaltung nicht an, zahlt Steuern und Bußgelder nicht und fälscht Kennzeichen. Die Gerichte sind mittlerweile im Umgang mit solchen sog. Rechtsverweigerern zunehmend geschult, es gibt übergreifende Veranstaltungen und zentral zur Verfügung gestellte Ratgeber zum zielführenden Verhalten. Dabei gelten goldene Regeln: Niemals mit den Rechtsverweigern diskutieren, niemals auch nur den Anschein erwecken, ihre kruden Konstrukte ernst zu nehmen und keine Schreiben an eine der erfundenen Organisationen, Strukturen oder Staatengebilde adressieren.

Eben das ist in Leipzig aber wohl geschehen. Und es zog genau das nach sich, was erfahrene Richter mit der goldenen Regel vermeiden wollen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) richtete ein Schreiben an das nicht existente "Indigene Volk Germaniten". Mitglieder der den sog. Selbstverwaltern zuzurechnenden Gruppierung sahen darin eine Anerkennung der rechtlichen Existenz ihres "Volkes" und seines Sonderstatus'. Und versandten das Dokument an Gerichte und Behörden, um diesen zu beweisen, dass das BVerwG ihr Volk und einen Sonderstatus anerkenne.

Nun sah man sich in Leipzig zu einer Klarstellung veranlasst: "Dies ist ein Rechtsirrtum", heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. "Das BVerwG hat ein "Indigenes Volk Germaniten" nicht anerkannt". Die Mitglieder der Gruppierung hätten weder Sonderrechte noch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder "Staatlichkeit".
Keine Sonderrechte, kein Volk, kein Staat

Das Anschreiben nutze die von dieser Gruppierung und ihren Angehörigen gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Übersendung, so das BVerwG. Hierin liege "keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten (völker-)rechtlichen Rechtsstatus als "indigenes Volk" oder sonstiger (Sonder-)Rechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Mitteilung.

Das Gegenteil sei richtig. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss sei in einem Verfahren "des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten" ergangen und lasse selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft.

Es sei offenkundig, dass die Gruppierung und ihre Angehörigen unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, weder nach nationalem noch nach internationalem Recht, Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten. Erst recht gebe es keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine "Staatlichkeit" neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland, heißt es in der Meldung.

 

Offline Staatstragender

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #731 am: 24. Mai 2017, 23:01:21 »
Die Germaniten schein mal wieder fleißig zu sein. Wenn das BVerwG sich zu so einer Pressemitteilung genötigt sieht, dann müssen die irgendwo gewaltig nerven.
Quelle: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=36

Vielleicht nerven die das BVerwG. Der Link zu ihrem eigenen "Gerichtshof in Löhne" ist jedenfalls seit Kurzem tot, http://www.joh-nrw.com/3456-2 . Es gibt nur noch den Menschengerichtshof  http://www.joh-nrw.com/menschenrechtsstrafgerichtshof, der 2016 zwei Polizeikommissare vorgeladen hat  :facepalm: . Auch die eigentliche Homepage http://www.joh-nrw.com/ ist total abgespeckt, das ganze Archiv ist weg.
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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #732 am: 24. Mai 2017, 23:06:04 »
Die Germaniten schein mal wieder fleißig zu sein. Wenn das BVerwG sich zu so einer Pressemitteilung genötigt sieht, dann müssen die irgendwo gewaltig nerven.
Quelle: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=36

Vielleicht nerven die das BVerwG. Der Link zu ihrem eigenen "Gerichtshof in Löhne" ist jedenfalls seit Kurzem tot, http://www.joh-nrw.com/3456-2 . Es gibt nur noch den Menschengerichtshof  http://www.joh-nrw.com/menschenrechtsstrafgerichtshof, der 2016 zwei Polizeikommissare vorgeladen hat  :facepalm: . Auch die eigentliche Homepage http://www.joh-nrw.com/ ist total abgespeckt, das ganze Archiv ist weg.

Mich würde es nicht wundern,  wenn die sich alle im Königreich Preußen wiederfinden. ... siehe koenigreich preussen.net


 

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #733 am: 24. Mai 2017, 23:27:56 »
Mich würde es nicht wundern,  wenn die sich alle im Königreich Preußen wiederfinden. ... siehe koenigreich preussen.net

Ich schaue auch immer mal beim Preußenkönig vorbei. Da wird die JOH nicht erwähnt, obwohl die Germaniten / Preußenkönigsfreunde wohl mal ein Haufen waren.

Off-Topic:
Ich weiß nicht, ob hier schon alle Dekrete des Preußenkönigs bekannt sind, http://www.koenigreich-preussen.net/dekrete.html. Im Dekret Nr. 5 lässt er sich von namentlich nicht genannten Zeugen bestätigen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nur mit seinem Fingerabdruck unterschreiben darf  :facepalm:
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Offline Ur_Mel

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #734 am: 25. Mai 2017, 01:35:39 »
Mich würde es nicht wundern,  wenn die sich alle im Königreich Preußen wiederfinden. ... siehe koenigreich preussen.net

Ich schaue auch immer mal beim Preußenkönig vorbei. Da wird die JOH nicht erwähnt, obwohl die Germaniten / Preußenkönigsfreunde wohl mal ein Haufen waren.

Off-Topic:
Ich weiß nicht, ob hier schon alle Dekrete des Preußenkönigs bekannt sind, http://www.koenigreich-preussen.net/dekrete.html. Im Dekret Nr. 5 lässt er sich von namentlich nicht genannten Zeugen bestätigen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nur mit seinem Fingerabdruck unterschreiben darf  :facepalm:

Lassen wir uns mal überraschen... Tatsache ist, dass hier Personen mehrgleisig fahren... immer das Gleis auswählen, welches für sie gerade passt...