Das ist keine Verfassungsbeschwerde, das ist einfach nur bescheuert.
Da werden dem BVerfG u. a. Fragen zur Beantwortung binnen 21 Tagen (sic!) vorgelegt, als ob das Gericht dazu da wäre, auf doofe Fragen von Leuten, die weder im Stande sind, etwas zu finden, noch dazu, etwas Gefundenes zu verstehen, antworten zu müssen.
U. a. wird da gefragt, warum der Paragraf 80 StGB gestrichen worden sei, warum das Volk darüber nicht informiert worden sei, wer diese Gesetzesänderung in Auftrag gegeben habe und warum diese heimlich vorgenommen worden sei. (Dass auch noch nach dem Geltungsbereich gefragt wird, ist üblicher RD-Unsinn und kann daher hier außen vor bleiben.)
Ich gebe hier mal ein paar kurze Antworten, die bei der JOH/WASG aber sicher nicht gelesen und - falls doch - noch weniger verstanden werden:
Erstens wurde der Paragraf nicht gestrichen, sondern vom Strafgesetzbuch ins Völkerstrafgesetzbuch übergeführt und dabei gleich noch ein wenig redigiert. Zweitens ist diese Änderung nicht heimlich erfolgt, sondern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, die Medien haben darüber ebenfalls berichtet, die Verhandlung des Bundestages über diese Gesetzesänderung war öffentlich usw. Gesetze werden im Übrigen in Deutschland nach wie vor vom Bundestag (wie bereits erwähnt in öffentlichen Sitzungen) beschlossen, der meistens auf Vorschlag der Bundesregierung gesetzgeberisch tätig wird, manchmal auch auf Anregung des Bundesrates oder eines Ausschusses des Bundestages selbst. Jeder Gesetzesbeschluss geht dann auch in den Bundesrat, wird dort auch öffentlich behandelt und bei Zustimmung dem Bundespräsidenten zur "Ausfertigung" mit anschließender Verkündung im Bundesgesetzblatt (das aber von der Bundesregierung herausgegeben wird) übermittelt.
(Was übrigens den Geltungsbereich des Strafgesetzbuches angeht, so gibt es dazu nun sogar in diesem selbst ausführliche Bestimmungen. Abweichend von anderen Gesetzen, die naheliegender Weise nur innerhalb der Grenzen Deutschlands gelten, kann deutsches Strafrecht zumindest hilfsweise auch bei Straftaten, die im Ausland verübt wurden, angewendet werden. Das Völkerstrafgesetzbuch bedroht sodann auch Taten, die allgemein auf der Welt geschehen. Das erlaubt es ggf., einen Kriegsverbrecher auch in Deutschland zu bestrafen, obwohl er seine Taten irgendwo sonst auf der Welt verübt hat. Ähnliche Bestimmungen kennen übrigens viele Staaten in ihren Strafgesetzen.)
Dass eine bestimmte Regelung von einem Gesetz in ein anderes verschoben wird, ist relativ häufig der Fall. Meistens ist der Grund einfach nur der, dass sie inhaltlich besser ins neue Gesetz passt als ins alte. Das ist oft dann der Fall, wenn eine Bestimmung aus einem älteren Gesetz stammt, der sachliche Zusammenhang aber später in einem neu erlassenen Gesetz geregelt wurde. Das ist hier durchaus der Fall. Das Völkerstrafgesetzbuch ist jünger als das StGB, und m. E. passt die Strafnorm gegen das Führen eines Angriffskrieges inhaltlich besser dorthin. Es gibt für diesen Zusammenhang auch einen schönen juristischen Fachbegriff, äh, -terminus: sedes materiae.