Autor Thema: JOH - Justizopferhilfe  (Gelesen 160495 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #585 am: 14. Januar 2017, 11:11:23 »
....
Ich lasse "unser Land" doch nicht von Honks erobern, die nicht einmal unsere Sprache beherrschen. Wer so schön als martialischer Eroberer schwadroniert sollte wenigstens den Plural von "Marschall" kennen.
....

Dein patriotisches Argument wird schwach, wenn man davon ausgeht, dass er nicht vom 'Marschall' spricht, sondern lediglich dem amerikanischen Vollzugsbeamten ein 'l' zuviel zubilligt. Dann würd' der Plural wieder stimmen und Du könntest ihm allenfalls mangelnde Beherrschung der angloamerikanischen Sprache vorwerfen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #586 am: 14. Januar 2017, 15:48:43 »
....
Ich lasse "unser Land" doch nicht von Honks erobern, die nicht einmal unsere Sprache beherrschen. Wer so schön als martialischer Eroberer schwadroniert sollte wenigstens den Plural von "Marschall" kennen.
....
Dein patriotisches Argument wird schwach, wenn man davon ausgeht, dass er nicht vom 'Marschall' spricht, sondern lediglich dem amerikanischen Vollzugsbeamten ein 'l' zuviel zubilligt. Dann würd' der Plural wieder stimmen und Du könntest ihm allenfalls mangelnde Beherrschung der angloamerikanischen Sprache vorwerfen.

Der deutsche Rest des Textes weist weiterhin Fehler in Orthographie und Interpunktion auf.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #587 am: 22. Januar 2017, 18:40:03 »
Doe JOH-Dödel werden Verfassungsbeschwerde wegen des letzten BRiD-Raubzuges einreichen. Wegen der fehlenden Staatsangehörigkeit der BRD, der HLKO und allem möglichen anderen Deppenquark.


http://www.joh-nrw.com/verfassungsbeschwerde



Zitat
Verfassungsbeschwerde
Veröffentlicht am 20/01/2017 von Andreas Möllmann   

Das Kirchenamt Löhne beabsichtigt wegen dem Überfall auf die Amtsräume der Freikirche WAG-Aktive Christen in Deutschland Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

http://www.joh-nrw.com/pdf/BVG-2017.pdf   [9 Seiten pdf]

Mehr zu diesem Thema in Kürze!
 

Offline kairo

Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #588 am: 22. Januar 2017, 22:05:14 »
Da wird mal wieder seitenlang ausklambüsert, warum weder das Gericht, an das sie schreiben, existiert noch der Staat, nach dessen Gesetzen sie es anrufen wollen.

Wobei sie sich bei Verdacht des Diebstahls ohnehin lieber erst einmal an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden sollten. Wenn da jeder Eierdieb nach Karlsruhe rennt, wird es dort ein wenig eng ...
 

Online Finanzbeamter

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #589 am: 23. Januar 2017, 06:27:56 »
Off-Topic:
Na der Eierdieb wird nicht nach Karlsruhe rennen. Eher der Hühnerbesitzer
[/Klugscheiß]
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Offline General Bergfrühling

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #590 am: 23. Januar 2017, 08:06:45 »
Wird gegen die JOH eigentlich wegen Volksverhetzung oder ähnlichem ermittelt? Holocaustleugnung hätten wir schon ganz hübsch dabei. http://www.joh-nrw.com/lehrstunde-fuer-das-personal-der-brd
„Sie [die Richterin] ist nicht darauf eingegangen, dass ich seit über 20 Jahren autodidaktisch im Rechtswesen tätig bin.“ – diffamierter Rechtsbeistand Helmut Gerhard Buschujew (24.11.15)
 

Offline kairo

Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #591 am: 23. Januar 2017, 09:37:58 »
Off-Topic:
Na der Eierdieb wird nicht nach Karlsruhe rennen. Eher der Hühnerbesitzer
[/Klugscheiß]

Off-Topic:
Normalerweise ja, aber hier rennen wirklich die Eierdiebe.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #592 am: 24. Januar 2017, 11:15:22 »
Wird gegen die JOH eigentlich wegen Volksverhetzung oder ähnlichem ermittelt? Holocaustleugnung hätten wir schon ganz hübsch dabei. http://www.joh-nrw.com/lehrstunde-fuer-das-personal-der-brd
Wohl nicht flächendeckend.

Das liegt meiner Ansicht nach an der schwierigen Zuordnung der einzelnen Inhalte. Das Impressum und die Domain laufen auf eine chinesische Firma, die den eigentlichen Betreibern damit Schutz bietet. Der auf der Seite angegebene "JOH-Vorstand" scheint zum Teil garnicht zu existieren. Der in dem von Dir @General Bergfrühling verlinkten Beitrag genannte "Andreas Möllmann" (als "einziger Moderator seit 2012"; das dürfte den StA bezüglich der Zurechnung freuen) ist mir bislang nicht untergekommen. Falls der gefunden wird, könnte man einen neuen Anlauf starten.

Die Beweislage ist bei Text einfach anders, als bei Bild-/Tonaufnahmen.

Schließlich ist zu diesem Channeling kürzlich noch hinzuzufügen, dass hier von einer Strafverfolgung wg. Volksverhetzung abgesehen wurde, da die erwartete Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wg. anderer Delikte nicht weiter ins Gewicht fiel.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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dtx

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #593 am: 26. Januar 2017, 17:10:24 »
Off-Topic:
Schließlich ist zu diesem Channeling kürzlich noch hinzuzufügen, dass hier von einer Strafverfolgung wg. Volksverhetzung abgesehen wurde, da die erwartete Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wg. anderer Delikte nicht weiter ins Gewicht fiel.

Mag ja so sein, aber ich finde dir Vorstellung, daß es am Ende bspw. auf Fitzeks gesamtes "Fahrens nach Ermessen" trotz eines Unfalles mit Personenschaden vielleicht "nicht ankomme", während ein Falschparker, der sein Knöllchen nicht bezahlt, wenigstens ein, zwei Tage in den Bau geht, alles andere als prickelnd.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 17:12:12 von dtx »
 

Offline vollstrecker

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #594 am: 26. Januar 2017, 18:02:07 »
So will es aber das Gesetz in Form des Paragraphen 154 StPO.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #595 am: 27. Januar 2017, 20:19:15 »
Das ist eine Kann-Regel und unterliegt somit dem pflichtgemäßen Ermessen. Bei Fitzek gebietet die Verteidigung der Rechtsordnung die Durchsetzung, weil er das nämlich am Ende so auffassen wird, daß er mit seinem selbstausgestellten Führerschein im Recht war. Es besteht auch die Gefahr, daß er diese Geschichte veröffentlicht und sich Nachahmungstäter finden - die dann auch glauben, daß man das dürfe.

Im Prozeßverlauf zeigt sich auch bislang keine Einsicht, ganz im Gegenteil.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #596 am: 30. Januar 2017, 18:32:59 »
Gut, daß es die JOH gibt  :clap:  Sonst hätten wir nicht erfahren, daß das BRiD-Regime einen Angriffskrieg auf die deutsche und die Weltbevölkerung plant.

Jetzt kann nur noch Gott den Deutschen helfen  :innocent:   - aber wieso kümmert sich die JOH nicht darum? Das ist doch eine kirchliche Gemeinschaft, die müssen doch die Connections haben. 


http://www.joh-nrw.com/%c2%a7-80-stgb-gestrichen


Zitat
§ 80 StGB gestrichen!
Veröffentlicht am 28/01/2017 von Andreas Möllmann   

Auf Grund meiner Recherchen und von vielen anderen Menschen in unserem Land mussten wir am 05.01.2017 laut Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf in der Veröffentlichung des Strafgesetzbuch (StGB), Ausfertigungsdatum: 15. 05. 1871, zuletzt geändert 22.12. 2016 lesen, dass der § 80 im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland gestrichen wurde, denn es steht „(weggefallen)“.
Somit besteht für das deutschen Volk nun ggf. auch der begründete Verdacht, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einen Angriffskrieg zum Nachteil des gesamten deutschen Volkes und aller Menschen auf dem Planeten Erde, plant.!?

http://www.joh-nrw.com/pdf/BRD-DR.pdf    [38 pdf-Seiten]

Fortsetzung folgt !


http://www.joh-nrw.com/gott-mit-uns


Zitat
Gott mit uns !
Veröffentlicht am 30/01/2017 von Andreas Möllmann   

Vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland das deutsche Volk dazu aufgefordert, sich mit ausreichend Lebensmittel, Wasser und anderen Notwendigkeiten für den täglichen Bedarf, auf Vorrat einzudecken.
Und nun das… Gott sei mit den Deutschen!

http://www.joh-nrw.com/pdf/Gott-mit-uns.pdf   [1 Seite pdf]

Verfassungsbeschwerde Mensch jürgen

http://www.joh-nrw.com/pdf/Verfassungs-Juergen.pdf   [15 Seiten pdf]

Fortsetzung folgt !

 
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Offline Richard Sharpe

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #597 am: 30. Januar 2017, 19:01:17 »
Nur gut, dass es das Verbot im Völkerstrafgesetzbuch immer noch gibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

PS: Ich habe gerade versucht, die "Verfassungsbeschwerde" des Menschen Jürgen zu lesen. Jetzt ist mir schlecht. Allein dieser Sermon am unteren Rand jeder Seite ist so etwas von dämlich ...
« Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 19:05:32 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #598 am: 30. Januar 2017, 19:37:23 »
Das ist keine Verfassungsbeschwerde, das ist einfach nur bescheuert.
Da werden dem BVerfG u. a. Fragen zur Beantwortung binnen 21 Tagen (sic!) vorgelegt, als ob das Gericht dazu da wäre, auf doofe Fragen von Leuten, die weder im Stande sind, etwas zu finden, noch dazu, etwas Gefundenes zu verstehen, antworten zu müssen.

U. a. wird da gefragt, warum der Paragraf 80 StGB gestrichen worden sei, warum das Volk darüber nicht informiert worden sei, wer diese Gesetzesänderung in Auftrag gegeben habe und warum diese heimlich vorgenommen worden sei. (Dass auch noch nach dem Geltungsbereich gefragt wird, ist üblicher RD-Unsinn und kann daher hier außen vor bleiben.)

Ich gebe hier mal ein paar kurze Antworten, die bei der JOH/WASG aber sicher nicht gelesen und - falls doch - noch weniger verstanden werden:
Erstens wurde der Paragraf nicht gestrichen, sondern vom Strafgesetzbuch ins Völkerstrafgesetzbuch übergeführt und dabei gleich noch ein wenig redigiert. Zweitens ist diese Änderung nicht heimlich erfolgt, sondern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, die Medien haben darüber ebenfalls berichtet, die Verhandlung des Bundestages über diese Gesetzesänderung war öffentlich usw. Gesetze werden im Übrigen in Deutschland nach wie vor vom Bundestag (wie bereits erwähnt in öffentlichen Sitzungen) beschlossen, der meistens auf Vorschlag der Bundesregierung gesetzgeberisch tätig wird, manchmal auch auf Anregung des Bundesrates oder eines Ausschusses des Bundestages selbst. Jeder Gesetzesbeschluss geht dann auch in den Bundesrat, wird dort auch öffentlich behandelt und bei Zustimmung dem Bundespräsidenten zur "Ausfertigung" mit anschließender Verkündung im Bundesgesetzblatt (das aber von der Bundesregierung herausgegeben wird) übermittelt.
(Was übrigens den Geltungsbereich des Strafgesetzbuches angeht, so gibt es dazu nun sogar in diesem selbst ausführliche Bestimmungen. Abweichend von anderen Gesetzen, die naheliegender Weise nur innerhalb der Grenzen Deutschlands gelten, kann deutsches Strafrecht zumindest hilfsweise auch bei Straftaten, die im Ausland verübt wurden, angewendet werden. Das Völkerstrafgesetzbuch bedroht sodann auch Taten, die allgemein auf der Welt geschehen. Das erlaubt es ggf., einen Kriegsverbrecher auch in Deutschland zu bestrafen, obwohl er seine Taten irgendwo sonst auf der Welt verübt hat. Ähnliche Bestimmungen kennen übrigens viele Staaten in ihren Strafgesetzen.)

Dass eine bestimmte Regelung von einem Gesetz in ein anderes verschoben wird, ist relativ häufig der Fall. Meistens ist der Grund einfach nur der, dass sie inhaltlich besser ins neue Gesetz passt als ins alte. Das ist oft dann der Fall, wenn eine Bestimmung aus einem älteren Gesetz stammt, der sachliche Zusammenhang aber später in einem neu erlassenen Gesetz geregelt wurde. Das ist hier durchaus der Fall. Das Völkerstrafgesetzbuch ist jünger als das StGB, und m. E. passt die Strafnorm gegen das Führen eines Angriffskrieges inhaltlich besser dorthin. Es gibt für diesen Zusammenhang auch einen schönen juristischen Fachbegriff, äh, -terminus: sedes materiae.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline tHiNk_413

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Re: JOH - Justizopferhilfe
« Antwort #599 am: 31. Januar 2017, 09:21:53 »
Zitat
PS: Ich habe gerade versucht, die "Verfassungsbeschwerde" des Menschen Jürgen zu lesen. Jetzt ist mir schlecht. Allein dieser Sermon am unteren Rand jeder Seite ist so etwas von dämlich ...

Hab ich auch versucht... Jetzt will ich zu meiner Mami, die soll mir ne heiße Schokolade machen und mir erzählen, dass alles gut wird... Was reitet einen Menschen, soviel Energie in solche sinn- und nutzlosen Dinge zu investieren? Da ist ja "MyLittleFarm"-Spielen sinnvoller für die Weltgemeinschaft! :cyclops:
« Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 09:24:24 von tHiNk_413 »
Eucalize Legalyptus!
-Ein Koala

In wenigen Wochen haben wir H. in die Ecke gedrängt dass er quietscht!
-Eine "Fehleinschätzung"