Der Aussage widerspreche ich jetzt mal heftigst. Ich habe heute die Geburtsurkunde meiner Tochter bekommen (sie braucht einen neuen Perso und das Bürgeramt möchte die deshalb sehen. Der alte Perso ist jetzt schon eine Weile abgelaufen und keiner hats gemerkt), da steht ganz deutlich
Mutter: xxxxx
und dann
Vater: xxxx
Danke,
@Gutemine , für den Anstoß, auch mal nachzuschauen. Wollte ich eh schon machen, aber wieder vergessen (ja, ich weiß, Alois Alzheimer hat sich mit dem Thema beschäftigt...
).
Die Ausfertigung der Geburtsurkunde für meine Tochter ist um etliche Jahre älter, aber auch da steht nix von Ehemann.
Das gab mir den Impuls, kurz Tante Google nach "Geburtsurkunde Deutsches Reich" zu fragen. Neben massenhaft Seiten von Reichsdeppen gab es aber auch ein paar Faksimile-Funde. Und siehe da: Auch zumindest während der Nazizeit stand auf den Urkunden "Vater" und "Mutter" (in eben dieser Reihenfolge, also umgekehrte Eintrags-Reihenfolge heutiger Geburtsurkunden).
Nur in älteren Taufscheinen schreibt man, dass dem "<Vater> und seiner Ehefrau <Mutter>" ein Kind geboren worden ist (die spitzen Klammern fülle man mit dem jeweiligen Namen). Aber ich vermute, dass man hier ohnehin automatisch von einem Kind aus einer Ehe ausging und davon, dass die beiden Eheleute die Eltern sind (Ausnahmen bestätigten die Regel...).
Edith mischt sich wieder ein und sagt: Geburtsurkunden aus der Zeit vor 1933 (?) sahen auch so ähnlich aus, hier hat eine Person (Vater/Hebamme/Mutter/...) dann sogar nur angezeigt, dass einer Frau (Name, Religion, Wohnsitz) am soundsovielten ein Kind (Geschlecht, Name) geboren wurde. Da ist vom Vater gar keine Rede.