Was ist denn ein beseelter Mensch?
Gute Frage, den Begriff habe ich auch in noch keinem Gesetz gefunden.
Was den beseelten Menschen angeht, so schreibt (besser: kopiert) ein RD vom anderen und alle zusammen üblicherweise von Personen, die in der Lage sind, ganze Sätze zusammenhängend und weitgehend frei von Schreibfehlern zu formulieren.
1.)
Die Frage nach der Seele des Menschen ist eine philosophische/religiöse/psychologische/esoterische/usw. und wurde bzw. wird sicher nicht einheitlich beantwortet. Aber es handelt sich um sehr alte Überlegungen der Menschheit, die sich durch die meisten (wenn nicht alle) Kulturen zieht.
In der Tradition des nicht ganz so alten (und nach den besorgten Bürgern in Auflösung befindlichen) christlichen Abendlandes zitiere ich hier aus dem Werk (weil im Internet zugänglich und damit leichter nachprüfbar):
Die heilige Schrift des alten Testaments
Erster Theil welcher die fünf Bücher Mosis enthält.
herausgegeben von Dominikus von Brentano
hochfürstlichem temptischen geistlichen geheimen Rath und Pfarrer zu Gebrachtshofen
Frankfurt am Mayn bey Varrentrapp und Wenner 1796
dort:
Das erste Buch Mosis, II. Kapitel, Vers 7:
"Den Menschen aber bildete Gott aus der Erde(Thon) und belebte und beseelte ihn. So ward der Mensch ein lebendiges Geschöpf."
ebenfalls dort: Fußnote zu dieser Stelle betreffend die sprachlichen Besonderheiten des Hebräischen:
„Gott belebte und beseelte ihn, wörtlich nach dem Grundtext: hauchte ihm einen lebendigen Odem in seine Nase, und so ward der Mensch ein lebendes Wesen.
Wäre dieses von einem neuen Historiker geschrieben, so müßte es nach allen gefundenen Gesetzen der Auslegung, ganz eigentlich verstanden werden, aber in der kühnen Bildersprache der ältesten Welt heißt es weiter nichts, als: er belebte ihn durch den Geist, der in ihm denkt.“In Ansehung der diversen RDen wäre es wünschenswert, es wäre nicht nur der Geist sondern auch das Denken weitergegeben worden. Allerdings bei Personen wie etwa Rüdi, der sich bei Ausgabe der Paranoia gleich zwei Mal angestellt haben muss, hülfe auch das nicht.
Aber wie
@hair mess schon meinte, die Definition des Wortes "Mensch" dürfte das Vorhandensein einer Seele beinhalten.
2.)
Es gibt einige RDen, die behaupten, das Wort „Mensch“ erscheine nicht in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Andere haben den § 1 des BGB gefunden, der schlicht lautet:
„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ (Insofern haben selbstverständlich auch diejenigen Recht, die sagen, das Wort „Mensch“ werde nicht gebraucht, alldieweil im Genitiv die Endung „en“ hinzutritt.)
Für die Denke der RDen war möglicherweise die christliche Dreifaltigkeit Vorbild, die ja auch, nun ja, nennen wir es einmal eine gewisse Flexibilität im Denken erfordert.
Die RDen stellen dementsprechend auf den „Menschen“ ab, weil Juristen nur Personen, Tiere und Sachen kennen.
Nach dieser Logik ist also der-/diejenige, der „Mensch“ (gender: „MenschIn“?) ist, den gesetzlichen Regelungen nicht unterworfen, kann nicht verurteilt und darf nicht durch den Staat drangsaliert werden.
Insoweit wird aber wohl von den meisten akzeptiert, dass zunächst jeder Mensch mit seiner Geburt (ab Ausstellung der Geburtsurkunde) von dem Staat eine Identität als Person erhält, die dem Menschen aufoktroyiert wird.
Diese aufgezwungene Person ist nach den RDen eine juristische Person. (
Ist natürlich blanker Unsinn, aber typisch für RDen, dass Begriffe nicht verstanden und mit einem eigenen Bedeutungsgehalt verwendet werden)
Dann folgt der Schritt in Richtung Dreifaltigkeit: Mensch und Person lassen sich trennen. (
Diese Trennung erfolgt bei den RDen durch Vornahme kultischer Handlungen unterschiedlicher Intensität, jedenfalls aber in Schriftform. Meine Vermutung: da das Schreiben arge Probleme bereiten kann, wird dem geschriebenen Wort ein gewisser Respekt entgegengebracht - vorausgesetzt, es gibt mindestens eine Unterschrift )
Bei dieser "Trennung" tritt dann der dritte Protagonist ins Rampenlicht: der Treuhänder.
Dieser Treuhänder wird benötigt, weil nur die (im System befindliche) Person Rechte (= gut) und Pflichten (= böse) hat.
Wenn aber der Mensch Rechte der Person geltend macht, akzeptiert er nach RDen-Logik, Person zu sein. Das darf aber nicht passieren, weil den Menschen sonst als Person auch Pflichten treffen könnten.
Die Lösung aus RDen-Sicht: der „Mensch“ meint (warum auch immer), der Begünstigte der Person zu sein, aber nicht der Verpflichtete.
Also macht für den Menschen jetzt der Treuhänder (angebliche) Rechte des Menschen geltend. Da umgekehrt Ungemach immer nur der Person droht, diese aber weder mit dem Treuhänder noch dem Menschen nach RDen-Logik identisch ist, soll der Staat doch zusehen, wen er drangsalieren möchte, jedenfalls aber nicht das Wesen aus Fleisch und Blut, das üblicherweise am Richtertisch steht oder bei den Zuschauern sitzt
.
Für die RDen ist es daher ganz wichtig, beseelter Mensch zu sein. Der entscheidende Unterschied zur Dreifaltigkeit ist allerdings, dass es sich hier nicht um eine Glaubensfrage handelt.
Jeder Mensch ist im Sinne des Gesetzes natürliche Person. Das Ausdenken anderer Begrifflichkeit führt nicht dazu, dass die bestehenden Regeln nicht anzuwenden sind. Nur weil ich etwa sage, ich bin kein Fahrzeugführer und nehme nicht am Straßenverkehr teil, sondern bin ab sofort lediglich ein freischaffender Automobilist, gilt die Straßenverkehrsordnung für mich nach wie vor (auch wenn die StVO keinen Geltungsbereich hat
).