« Antwort #588 am: 26. Mai 2025, 15:27:45 »
Der Bundeskurzler ist freigesprochen! Jedenfalls in einem Verfahren.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/oesterreich-sebastian-kurz-freispruch-falschaussage-ibiza-affaere
Das OLG Wien sprach Österreichs Ex-Kanzler in zweiter Instanz rechtskräftig frei. Sebastian Kurz' Aussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss seien nicht als falsch zu werten. Ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft aber noch.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Es hob die erstinstanzliche Verurteilung durch das Landesgericht Wien auf. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kurz war im Jahr 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Parlaments nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden. Anlass zu den Ermittlungen hatte ein heimlich aufgenommenes Video des damaligen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache gegeben, in dem dieser sich anfällig für Korruption gezeigt hatte.
Der Untersuchungsausschuss sollte daraufhin Hinweisen auf Postenschacher und Korruption in der Regierung Kurz nachgehen. Von Kurz wollten die Abgeordneten damals insbesondere wissen, wie sehr er in die Berufung seines Vertrauten Thomas Schmid zum neuen Öbag-Chef eingebunden war. Schmid selbst hat Kurz in der Ibiza-Affäre mehrfach belastet.
OLG: Aussagen nicht falsch
Nach Auffassung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen hatte Kurz in seiner Aussage seinen maßgeblichen Einfluss auf die Personalien heruntergespielt. Das Gericht verurteilte ihn im August 2024 wegen Falschaussage gemäß § 288 Österreichisches Strafgesetzbuch zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
Das OLG sah hob dieses Urteil nun auf. Es wertete die Antworten von Kurz im Untersuchungsausschuss nicht als falsch. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben, so der Senat.
Kurz zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. Er sei einem "Unmaß an Auseinandersetzungen mit diesen Vorwürfen" ausgesetzt gewesen. In den nächsten Tagen wolle er sich ausführlicher äußern, kündigte der Ex-Kanzler an.
Kehrt Kurz in die Politik zurück?
Für Kurz ist der Freispruch ein wichtiger Etappensieg in seiner Auseinandersetzung mit der Justiz. Es laufen noch Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der sogenannten Inseraten-Affäre. Dabei wird Kurz vorgeworfen, dass er mit Steuergeld bezahlte Umfragen sowie Regierungs-Inserate in Boulevard-Zeitungen platzieren ließ. Für die Inserate soll sich das Team um Kurz im Gegenzug positive Berichterstattung erhofft haben. Der Ex-Kanzler bestreitet die Vorwürfe.
Kurz, inzwischen als Unternehmer und Investor aktiv, war von 2017 bis 2021 mit mehrmonatiger Unterbrechung Österreichs Regierungschef. Der einst überaus populäre 38-Jährige war im Herbst 2021 unter dem Druck staatsanwaltlicher Ermittlungen zurückgetreten. Später verabschiedete er sich ganz aus der Politik.
Medien spekulieren immer wieder, ob sich der ehemalige Chef der konservativen ÖVP mittelfristig wieder auf die politische Bühne begeben könnte. Er selbst bestreitet bisher solche Absichten.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2025, 15:30:40 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen