Autor Thema: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords  (Gelesen 8797 mal)

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Offline Mr. Devious

Zitat
Anklage in Stuttgart   
„Reichsbürger“-Prozess dauert bis März   

Eigentlich sollte am Freitag am Oberlandesgericht in Stuttgart ein Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger zu Ende gehen. Doch jetzt wird das Urteil frühestens im März gesprochen. Warum?

Das Urteil im ersten größeren Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger wird wegen weiterer Beweisanträge frühestens im März gesprochen. Ursprünglich war es für Freitag in Stuttgart erwartet worden.

Jetzt sollen zunächst zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes erneut die Bodycams von Polizisten auswerten. Die Beamten waren vor einem Jahr am Tatort, als ein in Stuttgart angeklagter 62-Jähriger versucht haben soll, einen Polizisten anzufahren. Dem Mann wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Er soll vor einem Jahr bei mehreren gescheiterten Verkehrskontrollen geflohen und schließlich auf den Polizisten zugesteuert sein.

Was charakterisiert „Reichsbürger“?

Der angeklagte Schreiner aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems, sie sprechen Politikern und Staatsbediensteten die Legitimation ab und verstoßen immer wieder gegen Gesetze.

In den beiden am Freitag zugelassenen Beweisanträgen fordert sein Verteidiger ein audiovisuelles und ein optisches Gutachten zur Abfolge der insgesamt fast 20 Schüsse aus jener Nacht. Zwei weitere Anträge lehnte die Schwurgerichtskammer des Oberlandesgerichts dagegen ab.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.anklage-in-stuttgart-reichsbuerger-prozess-dauert-bis-maerz.b46b3b6c-581d-4ef7-bad9-f5cf1abee444.html
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Offline Mr. Devious

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REICHSBÜRGER-PROZESS

Plädoyers demnächst

Der Prozess um einen versuchten Mord an einem Polizisten nähert sich dem Ende. Im Fall des mutmaßlichen Reichsbürgers Manfred J. aus Efringen-Kirchen könnten am 6. März die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und des Nebenklagevertreters gehalten werden. Das Plädoyer des Verteidigers wird an diesem Tag aber noch nicht gehalten werden. Am Montag wurde der Prozess gegen J. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter, Roderich Martis, geht davon aus, dass nächste Woche das Beweisprogramm zu Ende sein wird.

https://www.badische-zeitung.de/plaedoyers-demnaechst--245440259.html
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könnten am 6. März die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und des Nebenklagevertreters gehalten werden.


Hat sich etwas verzögert.


Zitat
PROZESS GEGEN REICHSBÜRGER
Bundesanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft
Eberhard Wein 17.03.2023 - 18:11 Uhr

Der Mann, der bei Lörrach vor einem Jahr einen Polizisten über den Haufen gefahren hat, sei ein „typischer Fall“, sagt die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer. Und sie nennt einige Belege.

Für die beiden Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft besteht nach viermonatiger Prozessdauer vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart kein Zweifel. Der Mann, der am 7. Februar 2022 bei einer Verkehrskontrolle bei Efringen-Kirchen im Landkreis Lörrach einen Polizisten überfahren hat, ist ein überzeugter Reichsbürger. Es handele sich „um einen klassischen Fall“, sagte auch der Vertreter des als Nebenkläger zugelassenen Polizisten in seinem Plädoyer und zitierte damit eine Sachverständige.

Wegen Mordversuchs, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Entfernens vom Unfallort solle der 62-Jährige für zehn Jahre ins Gefängnis, erklärte die Anklagevertreterin. Zudem forderte sie eine lebenslange Führerscheinsperre. Mehrfach, auch nach der Tat, habe der Mann deutlich gemacht, dass er neben vielem anderen auch die Straßenverkehrsordnung nicht anerkenne. Als seine Flucht schließlich endete und er selbst schwer verletzt am Steuer saß, weigerte er sich immer noch auszusteigen. Für eine Kontrolle fehle die gesetzliche Grundlage, erklärte er den Beamten. Dieser Punkt sei für die Beurteilung der Tat nicht unbedeutend, sagte der Nebenklageanwalt.

Spoiler
Ein Brief an den Bürgermeister
Da nutzte auch ein Brief nichts, den der Mann Anfang dieses Monats aus der Haft heraus an den ehemaligen Bürgermeister seiner Heimatstadt geschickt hat. Darin erklärt er, es sei eine Beleidigung, ihn als Reichsbürger zu bezeichnen. Auch dies sei allerdings typisch, sagte die Bundesanwältin. Tatsächlich hatte der Mann seinen bundesdeutschen Personalausweis schon im Jahr 2019 im Rathaus abgegeben. Im Auto fanden die Beamten einen keltischen Druidenausweis. In der Seitentasche der Autotüre lagen Flyer der rechtsextremen Gruppierungen „Ewiger Bund“ und „Vaterländischer Hilfsdienst“.

Auch Nachbarn und Kollegen aus dem örtlichen Musikverein hatten im Verlauf des Prozesses von der zunehmenden Radikalisierung des alleinstehenden Mannes berichtet. Zunächst sei es nur um die Rundfunkgebühren gegangen, die er nicht für rechtmäßig hielt. Dann habe er auch Behörden wie das Finanzamt nicht mehr anerkannt. Er habe sich als Bürger des Großherzogtums Baden gefühlt und habe das Deutsche Reich in den Grenzen von 1918 wiederherstellen wollen. An den beiden Eingangstüren zu seinem Haus verkündeten selbst gebastelte Schilder, wie er auf das Eindringen von „Polizisten und anderen Kombattanten“ in sein Haus reagieren werde. Er habe das „Recht, sie zu eliminieren“. Zwei Armbruste hatte er sich schon im Internet bestellt.

Zuerst noch zum Querdenker-Spaziergang
Am Tattag hatte der Mann zunächst einen Corona-Spaziergang besucht und dabei Bier und Glühwein getrunken. Mehr als ein Promille soll er zur Tatzeit gehabt haben. Dennoch sei er voll schuldfähig. Bei der Kontrolle habe er plötzlich Gas gegeben. Den Polizisten, der habe ausweichen wollen, habe er bei Tempo 25 mit einer Lenkbewegung auf die Motorhaube genommen. Der Beamte erlitt schwere Verletzungen und ist vor allem aus psychischen Gründen immer noch dienstunfähig. Nächsten Freitag wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Am selben Tag soll auch das Urteil fallen.
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https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-reichsbuerger-bundesanwaltschaft-fordert-zehn-jahre-haft.a18ccdcc-1894-4279-9b02-8bfe3c0f5274.html


Der Brief an den Bürgermeister war schon sehr geschickt?
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Reichsbürger: Mutmaßlicher Reichsbürger zu zehn Jahren Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen mutmaßlichen Reichsbürger wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte einen Polizisten angefahren. Deutsches Recht lehnt er ab.
24. März 2023, 18:43 Uhr

Weil er einen Polizisten absichtlich anfuhr, ist ein mutmaßlicher Reichsbürger in Baden-Württemberg zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sprach den 62-Jährigen des versuchten Mordes schuldig. Außerdem muss er 30.000 Euro Schmerzensgeld an den Beamten zahlen und diesem alle weiteren Schäden ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verurteilte habe erhebliche Verletzungen und den möglichen Tod des Polizisten in Kauf genommen, "um seine ideologische Überzeugung durchzusetzen", hieß es in der Urteilsbegründung. Der 62-Jährige habe sich seit 2017 zunehmend radikalisiert, die Bundesrepublik Deutschland und damit auch das Grundgesetz sowie die geltende Rechtsordnung abgelehnt. Der mutmaßliche Reichsbürger sprach sich selbst das Recht zu, diese "straffrei zu eliminieren".

Mit seinem Urteil folgte das OLG den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die den Mann angeklagt hatte. Der mutmaßliche Reichsbürger war im Februar vergangenen Jahres im baden-württembergischen Landkreis Lörrach mehrfach vor Polizeikontrollen geflüchtet und erfasste schließlich den Beamten mit seinem Auto frontal. Als der Polizist auf der Motorhaube lag, soll der Verurteilte noch einmal beschleunigt haben. Schließlich lenkte er sein Auto zur Seite, woraufhin der Polizist auf die Straße stürzte und sich schwer am Kopf verletzte.
Der Beamte ist bis heute dienstunfähig

Selbst zahlreiche Schüsse von anderen Beamten auf den Wagen des Flüchtigen, der am Oberarm getroffen wurde, konnten diesen zunächst nicht stoppen. Erst einer weiteren Polizeistreife gelang die Festnahme des alkoholisierten und fahruntüchtigen Täters. Der Polizeibeamte erlitt ein Schädelhirntrauma und Frakturen. Er ist bis heute dienstunfähig.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden Hinweise auf eine Nähe zu Reichsbürgern und Waffen gefunden. Zudem hatte er zwei Jahre zuvor eine Verkäuferin attackiert, weil diese ihm wegen seiner fehlende Coronamaske keine Getränke verkaufen wollte.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-03/reichsbuerger-baden-wuerttemberg-verurteilung-loerrach

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/zehn-jahre-haft-prozess-reichsbuerger-loerrach-olg-stuttgart-100.html


Die Höhe der Strafe liegt bestimmt am weisungsgebundenen Staatsanwalt?   :scratch:
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Ergänzender Artikel:

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Auto-Attacke
Wegweisendes Urteil: „Reichsbürger“ muss in Haft

Kurz vor dem Urteil will der angeklagte „Reichsbürger“ im Saal Qigong-Übungen zeigen. Über sein Opfer verliert er kein Wort. Für die Bundesanwaltschaft ist das Urteil „wegweisend“ im Umgang mit der Szene.
Ein „Reichsbürger“ aus Süddeutschland muss für zehn Jahre hinter Gitter, weil er einen Polizisten angefahren hat.
Ein „Reichsbürger“ aus Süddeutschland muss für zehn Jahre hinter Gitter, weil er einen Polizisten angefahren hat. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Pool/dpa
von dpa
24. März 2023  |  15:47 Uhr
vor 24 Minuten

Nach einer Auto-Attacke auf einen Polizisten muss ein „Reichsbürger“ wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den 62-Jährigen am Freitag zu zehn Jahren Haft. Außerdem muss der Mann dem Polizisten, den er damals schwer verletzt hatte, ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro bezahlen und nach der Haftentlassung für fünf Jahre seinen Führerschein abgeben.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Täter auch aus seiner Ideologie heraus, nach der das Gesetz für ihn nicht gelte, gehandelt hatte. Das Urteil fällt nur zwei Tage nach einer Razzia in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, bei der ein Polizist angeschossen wurde.

„Wenn man seine eigene Fantasierechtsordnung über das Leben anderer Menschen stellt, dann ist das ein niederer Beweggrund“, sagte Richter Roderich Martis in seiner Urteilsbegründung. Der Deutsche war im Februar 2022 zunächst vor mehreren Verkehrskontrollen geflohen und steuerte dann auf den Polizisten zu. Er erfasste diesen mit seinem Wagen, fuhr mehrere Meter mit seinem auf der Motorhaube liegenden Opfer weiter, schleuderte den Mann mit einer Lenkbewegung zu Boden und fuhr davon. Der Polizist erlitt schwere Kopfverletzungen und leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Er ist dienstunfähig und es ist nach Einschätzung der Experten nicht sicher, ob er je wieder arbeiten kann. Und wenn, dann sehr wahrscheinlich nicht mehr im Streifendienst, den er so geliebt habe, wie Martis schildert.

Der nun verurteilte Schreiner aus Efringen-Kirchen ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist. Am Mittwoch war bei der Razzia gegen die Szene, die in mehreren Bundesländern stattgefunden hatte, eine Durchsuchung in Reutlingen eskaliert – auch hier wurde ein Polizist verletzt. Ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ schoss auf den SEK-Beamten und verletzte diesen am Arm.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) schilderte später, in dem Gebäudekomplex in Reutlingen sei ein erschreckendes und perverses Waffenarsenal gefunden worden. Strobl berichtete von 3800 Menschen, die in Baden-Württemberg der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet würden. Diese sei sehr heterogen und zeichne sich durch eine hohe Waffenaffinität aus. Das Urteil sei „richtig und wichtig und ein klares Zeichen für unsere Demokratie“, teilte Strobl mit. Die Szene der „Reichsbürger bezeichnete er als ein „staatsfeindliches, brandgefährliches und vor allem gewaltbereites Milieu“.
Der schnelle Weg ins „Reichsbürger“-Milieu

Der Weg des nun verurteilten 62-Jährigen zeigt eindrücklich, wie ein Mensch abrutschen kann in dieses Milieu. Bis 2017 war er unauffällig, arbeitete als Schreiner, ging in einen Musikverein, fiel polizeilich nie auf. Doch innerhalb weniger Jahre habe sich der Mann radikalisiert, so schildert es Richter Martis. 2019 gab er seinen Personalausweis ab, gab an verschiedenen Behörden an, er sei nun Staatsbürger des Großherzogtums Baden. Den deutschen Staat gebe es nicht, Gesetze würden für ihn nicht gelten. Auch Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten zahlte der Schreiner nicht mehr.

Der 62-Jährige schilderte noch kurz vor dem Urteil seine Sicht der Dinge, er könne sich an die Geschehnisse in der Nacht nicht erinnern. Nur an die Schüsse der Polizisten auf seinen Wagen habe er „blitzartige“ Erinnerungen, er sei panisch gewesen. Waffen habe er nie gehabt und sei niemals gewalttätig gegen Menschen geworden. Zwei Armbrüste, die bei ihm gefunden wurden, habe er zum Bogenschießen nutzen wollen für eine „mentale Erweiterung“. Um den Richtern das zu präsentieren, wollte er eine Qigong-Übung im Saal vorführen.

Oberstaatsanwältin sieht wegweisendes Urteil

Aber das sieht das Gericht ganz anders: Im Frühjahr 2020 bestellte der Mann eine Schreckschusswaffe, die er nie bekam. Geliefert wurden hingegen Messer, eine Jagdspitze, zehn funktionstüchtige Patronen für eine Pistole und die beiden Armbrüste samt Pfeilen. „Das sind alles Dinge, die braucht man nicht für Entspannungsübungen“, sagte der Richter. Im selben Jahr trat der Schreiner aus dem Musikverein aus, verlor den Kontakt zu Kollegen, bezeichnete Politiker als Terroristen und Polizisten als „Drecksbullen“ und „Ratten“. Als er während der Corona-Pandemie ohne Maske einkaufen wollte und eine Verkäuferin ihm dies verwehrte, trat er ihr gegen den Oberschenkel.

Der 62-Jährige schüttelt zu den Ausführungen immer nur den Kopf, wirkt aufgelöst, spricht seinen Anwalt an. Er kann noch Revision einlegen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage. Für Karin Weingast, Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof, ist das Urteil „wegweisend im Umgang mit Straftaten mit sogenannten Reichsbürgern“.

Der Vertreter der Nebenklage, Patrick Steiger, sagte, für seinen Mandanten sei das Urteil sehr wichtig. Es gehe ihm nicht gut. „Ich hoffe, dass für ihn nun wieder Ruhe einkehrt, dass er sich auf sein zukünftiges Leben konzentrieren kann.“

https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/wegweisendes-urteil-reichsbuerger-muss-in-haft
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Frage an die Juristen hier:

Sind 30.000 Euro Schmerzensgeld zugunsten des traumatisierten Polizisten nicht viel zu wenig? Oder richtet sich so ein Betrag in D ausschließlich danach, wiewiel der Verurteilte überhaupt in der Lage ist zu bezahlen?

Aus den USA z.B. hört man für ähnliche Fälle ganz andere Urteile!
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Aus den USA z.B. hört man für ähnliche Fälle ganz andere Urteile!

Das kann man schlecht vergleichen.

Die Beträge aus den USA werden in der zweiten Instanz meist halbiert und womöglich in der dritten auch nochmal, aber es wird dann nicht mehr bei uns darüber berichtet.

Und den Löwenanteil bekommt dann ohnehin die Anwaltskanzlei.

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Offline Mr. Devious

Efringen-Kirchen: "Reichsbürger" ficht Gerichtsurteil an

Spoiler
Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes für den sogenannten Reichsbürger aus Efringen-Kirchen: Sein Anwalt legt Revision ein.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte einen 62-jährigen sogenannten Reichsbürger aus Efringen-Kirchen (Landkreis Lörrach) vergangene Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung unter anderem den Tatbestand des versuchten Mordes als erwiesen an. Es ging davon aus, dass der Mann bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen Jahr einen Polizisten absichtlich angefahren hatte. Gegen das Urteil ist der 62-Jährige nun in Revision gegangen.

Anwalt stellt Tatvorwurf in Zweifel

Der Verteidiger indessen betrachtet den Vorwurf einer vorsätzlich versuchten Tötung als nicht bewiesen. Außerdem hält er alle anderen Vorwürfe - etwa gefährliche Körperverletzung oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - durch die Untersuchungshaft bereits für abgegolten. So hatte der Anwalt des verurteilten Mannes vor dem Oberlandesgericht Stuttgart argumentiert.

Polizist ist seither dienstunfähig

Der zu zehn Jahren Haft verurteilte 62-Jährige aus Efringen-Kirchen ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden ist. Er war vor gut einem Jahr in Efringen-Kirchen betrunken in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei hatte er mit seinem Auto einen Polizisten angefahren und schwer verletzt. Der Beamte ist seither traumatisiert und deshalb dienstunfähig.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/efringen-kirchen-sogenannter-reichsbuerger-ficht-gerichtsurteil-an-100.html
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Offline Sandmännchen

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Aus den USA z.B. hört man für ähnliche Fälle ganz andere Urteile!

Das kann man aus dem kleinen Informationsbrei, den der Artikel hergibt, nicht beurteilen. In Deutschland ist es schon selten, dass im Strafprozess überhaupt über Schadensersatzansprüche geurteilt wird, das geht meist separat über einen Zivilprozess. Ob das überhaupt das letzte Wort ist? Dazu dürften weitere Ansprüche der Krankenkasse und des Dienstherren kommen.

In den USA gibt es das Konzept der "punitive damages", nach dem zur Bestrafung das Mehrfache des erlittenen Schadens zu zahlen ist, was dem deutschen Recht völlig fremd ist. Da wird nur der tatsächlich nachgewiesene Schaden ersetzt.

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Man darf auch nicht vergessen, dass es in vielen amerikanischen Bundesstaaten auch mehr unpfändbare Einkommen und Vermögen gibt.

In Florida sind zum Beispiel das selbst bewohnte Haus mit Land und Renten aus jeglicher Quelle nicht pfändbar.

Deswegen zog O. J. Simpson, nachdem er zur Zahlung von 33,5 Mio. USD verurteilt wurde, nach Miami, kaufte dort ein Haus mit ein paar Hektar Land, und lebte gut von seinen 300.000 USD jährlicher NFL-Rente. Gezahlt hat er laut Klägern insgesamt etwa 500.000 USD.
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Offline Mr. Devious

So, da können wir einen Haken dran machen.

Zitat
Verurteilung eines "Reichsbürgers" wegen versuchten Mordes an Polizeibeamtem bestätigt

Beschluss vom 13. Dezember 2023 – 3 StR 326/23

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines "Reichsbürgers" gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart verworfen, mit dem der 63-Jährige wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war.

1. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen radikalisierte sich der Angeklagte ab 2017 in der Szene der Reichsbürger. Er sah sich als Staatsangehöriger des Bundesstaats Großherzogtum Baden und stellte die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede. Entsprechend seiner ideologischen Einstellung, wonach die Gesetze der Bundesrepublik für ihn nicht gelten würden, entzog er sich an einem Abend im Februar 2022 bei einer Trunkenheitsfahrt durch den südbadischen Landkreis Lörrach mehreren Polizeikontrollen. Schließlich fuhr er mit seinem PKW einen ihm zu Fuß entgegenkommenden Polizeibeamten unter Billigung dessen Todes gezielt an und setzte seine Flucht fort. Er fügte ihm auf diese Weise schwere Kopfverletzungen zu, die zu einer andauernden Dienstunfähigkeit führten. Der Angeklagte handelte mit der Gesinnung, er könne sich das erfundene "Recht" nehmen, Polizisten zu töten, wenn sie gegen seine "Fantasierechtsordnung" verstießen.

Das Oberlandesgericht hat die Tat unter anderem als versuchten Mord (§ 211 Abs. 1 und 2 Gruppe 1 Variante 4, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) beurteilt, weil es die in der Reichsbürgerideologie wurzelnden Beweggründe des Angeklagten als niedrig bewertet hat.

2. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Ohne Erfolg hat der Revisionsführer insbesondere geltend gemacht, die in den Urteilsgründen dargelegte Beweiswürdigung weise durchgreifende Mängel auf. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023213.html?nn=10690868
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Offline Sandmännchen

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Das schöne an dem Beschluss ist, dass die Motivation über die Reichsbürgerideologie als niedriger Beweggrund zählt.

(Hintergrund für Nichtjuristen: Der Mord (lebenslang) unterscheidet sich vom Totschlag (normal 5-10 Jahre) dadurch, dass weitere Merkmale hinzutreten müssen. Niedrige Beweggründe genügen dafür. Eine Tötung, weil man als Reichsbürger den Staat ablehnt, ist also immer ein Mord.)
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Online theodoravontane

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Noch nicht ganz. Gerade habe ich im Radio gehört, daß sowohl Verteidigung als auch Anklage mit dem Urteil nicht glücklich sind.

Edit meint, das wäre wohl ein anderer Fall gewesen. Aber auch Baden.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/reichsbuerger-prozess-von-boxberg-lange-haftstrafe-fuer-angeklagten-19315262.html

Und ich habe mich noch gewundert, weil ich auch dachte, der Sack sei zu.
« Letzte Änderung: 3. Januar 2024, 11:13:26 von theodoravontane »
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