Autor Thema: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords  (Gelesen 8792 mal)

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Offline Mr. Devious

Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #60 am: 19. Dezember 2022, 15:25:26 »
Leider beide Artikel hinter Paywall, aber der Prozess scheint in die Phase zu kommen, die für das Forum interessant wird. Dann werde ich meinen Weihnachtsurlaub vorziehen und am 23.12. mal wieder reinschauen.

https://www.badische-zeitung.de/zeugen-zeichnen-den-weg-von-manfred-j-in-die-radikalisierung-nach--230318120.html

https://www.badische-zeitung.de/verfahren-gegen-manfred-j-zeigt-verbindung-von-reichsbuergern-zu-corona-protesten--231174229.html

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Offline Helvetia

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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #61 am: 19. Dezember 2022, 15:57:46 »
@Mr. Devious
Das wäre super!

Optimal wäre, wenn Du auch noch ein Bild z.B. vom Gerichtsgebäude machen könntest - jedenfalls irgendwas, was ich für den Blogartikel verwenden könnte.
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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #62 am: 19. Dezember 2022, 20:45:01 »
Ich eh zu, dass ich auch kommen kann.
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Offline Mr. Devious

Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #63 am: 23. Dezember 2022, 19:22:31 »
Prozessbericht von der Verhandlung am 23.12.:

Heute wurden vier Zeuginnen und Zeugen vernommen. Weiter wurden Schreiben des Angeklagten (J) aus der Untersuchungshaft verlesen.

Zeugin 1 vom LKA hat zwei USB-Sticks ausgewertet, die bei J gefunden worden waren.

Stick 1 enthielt zum einen Bilddateien politisch-historischen Inhalts (z.B. Bismarck und die Rente) und zum anderen Textdateien mit verschiedenen Inhalten (Kritik an Coronamaßnahmen und -impfungen, Abstreiten der Legitimität von Finanzämtern, ...) und speziell einen Text, den J für einen Bekannten zumindest überarbeitet hatte. Nennen wir den Bekannten PM. PM hatte "Kontakt" zur Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Wie der "Kontakt" zustande kam, wird Zeugin 4 erhellen. Einer von Js Vorschlägen war, PM solle sich als "indigener Staatsangehöriger des Bundesstaats Großherzogtum Baden" bezeichnen. Bemerkenswert war der Tag der letzten Änderung: 07. Februar. Die vor dem OLG angeklagte Tat fand in der Nacht vom 07. auf 08. Februar statt.

Stick 2 enthielt Bilddateien von J und weiteren Personen, die wohl auf der Demo in Berlin am 01. August 2020 aufgenommen worden waren. J mit T-Shirt "GG steht für Fremdherrschaft". J mit anderer Person vor dem Reichstag und Plakat "Schritt für Schritt, Stück für Stück holen wir unser Land zurück". J mit Plakat "Wahrheit, Freiheit, Frieden". Großaufnahme von Js Handgelenk mit Schweißband in den Farben des Deutschen Reichs.  :facepalm: Der Stick enthält auch Fotos von Reisepässen verschiedener Staaten und von Geldkarten mit Großaufnahmen von Details, die Fälschungen erschweren sollen.

Zeugin 1 hat auch den ehemaligen Arbeitgeber von J in einer Schreinerei befragt. Dieser schilderte J als talentiert und sorgfältig bei der Arbeit, aber teilweise schwierig im Umgang, wenn der Chef Anweisungen erteilte.

Zeuge 2, ebenfalls vom LKA, war an der bzw. den Durchsuchungen von Js Wohnung beteiligt. Die erste Durchsuchung begann am 08. Februar gegen 19 Uhr. Bei dem Anwesen handelt es sich um ein historisches Gebäude mit neuerem 3-geschossigen Anbau. J wohnt im Anbau, zwei Schwestern im Altbau. An beiden Zugängen zum Anbau hängt ein Zettel "an die Polizei und andere Kombattanten", der über HLKO und SHAEF aufklärt und die Aussage enthält "jeder indigene Bürger hat das Recht, Kombattanten straffrei zu eliminieren". Auf einem Schrank im Erdgeschoss stapelweise Schreiben an Behörden und Gericht. U.a. ein Schreiben an das AG Bad Säckingen , das später noch verlesen wird. Von den Papieren wird nur ein Teil mitgenommen, "es war einfach zu viel", meint der Zeuge. Im EG lehnt eine Pistolenarmbrust in der Ecke, dabei 15 Pfeile, die aber noch in der Verpackung eingeschweißt sind. Weiter liegen im EG eine Machete mit Sägerücken und ein Messer mit 17 cm Klingenlänge offen herum. Im Obergeschoss auf dem Boden eine zerlegt in der Verpackung liegende weitere, größere Armbrust. Im Schlafzimmer im Dachgeschoss liegt neben dem Bett ein Küchenmesser, griffbereit auch eine Dose Tierabwehrspray und unter dem Bett eine Reizstoffpistole.

Als Bilder der Waffen gezeigt wurden, wirkte J auf mich unruhiger als sonst. Er drehte sich auf seinem Drehstuhl hin und her.

Ein oder zwei Tage später erhält die Polizei einen Hinweis, dass J auch einen Tresor im Haus versteckt habe. Tatsächlich wird bei der zweiten Durchsuchung am 11. Februar hinter verschraubten Pressspanplatten ein Wandtresor gefunden und zunächst nur versiegelt. Zeuge 2 nimmt wegen des Codes Kontakt zu Js damaligem Pflichtverteidiger auf, der ihn direkt an J verweist. Zeuge 2 ruft also bei J in der JVA an, ob J den Code freiwillig herausgebe, sonst müsste der Tresor aufgeflext werden. J will wissen, ob der Durchsuchungsbeschluss unterschrieben ist. Zeuge 2 lässt sich darauf nicht ein. Wohl angesichts der Wahl zwischen "Code oder kaputt" gibt J den Code heraus. Am 14. Februar wird der Tresor geöffnet. Inhalt u.a. eine Packung Kleinkalibermunition, eine Bürste, die zur Waffenreinigung genutzt werden könnte (sie wurde auf Schamuchspuren untersucht, aber das Ergebnis dieser Untersuchung kannte Zeuge 2 nicht), persönliche Dokumente (Familienstammbücher, Grundbuchauszüge), Bargeld in Euro und Schweizer Franken, Gold- und Silbermünzen. Ebenfalls im Tresor (glaube ich jedenfalls) eine Zusammenfassung von Js Kampf mit der GEZ seit 2010 bis 2017.

Zeuge 2 hat auch Js Geldbeutel gesichtet. Darin enthalten ein Maskenbefreiungsattest von Dr. Bengen. Außerdem ein keltisch-druidischer Ausweis, der einem Personalausweis ähnlich sah. Zeuge 2: "Das finden wir öfter bei Reichsbürgern."

Der Vorsitzende verliest ein Schreiben von J vom 06. Februar ans AG Bad Säckingen. Anlass ist wohl die Ladung zu einer Verhandlung am 08. Februar.  Um was es in der Verhandlung gehen sollte? Wartet auf Zeugin 4! Da der Vorsitzende sehr schnell vorlas, konnte ich nur Stichworte notieren. Gericht = Scheingericht, Firma, DUNS; J erscheint zum Termin, wenn er 150.000 Euro Energieausgleich erhält; J hat das Recht, sich zu verteidigen; Gericht hat kein Recht einen indigenen Bürger des Großherzogtums Baden zu verwalten; "wenn gültiges Recht kommt, dann gnade Ihnen Gott"; Polizei = Miliz; Drohung mit persönlicher Haftung bis in die 3. Generation i. H. von 1.000.000 Euro/Tag.

Zeuge 2 hat auch das Smartphone des J untersucht. Gezeigt wird etwa eine Bilddatei mit den Gesichtern von Rothschild, Rockefeller, Kissinger und Gates "You are the virus." Zeuge 2 berichtet aus einem Telegramchat von J mit CH aus der Nähe von Schweinfurt. CH hat dem J geholfen, einen falschen Impfnachweis zu beschaffen. CH wird vom Vorsitzenden als Zeuge bezeichnet, aber ich habe keine Ahnung, ob er bereits ausgesagt hat oder noch an einem der nächsten Termine vorgesehen ist. Wichtiger aber der zweite Punkt aus dem Chat: Eine Sprachnachricht des J, in der er die Regierung "Lumpengesindel" nennt, es herrsche komplette Anarchie und ziemlich wörtlich: "Du hast das Recht, dich zu verteidigen, dich zu bewaffnen und die ganze Bande abzuknallen... Ich bin gedanklich so weit, dass ich mir was Gescheites beschaffe und mich verteidige."

J wirkt hier auf mich wieder unruhiger als sonst.

Zeuge 3 ist von der Kripo Freiburg und hat bei der ersten Durchsuchung die Fotos gemacht. Da alles schon mit Zeuge 2 durchgenudelt wurde, geht die Befragung schnell. Mir fiel hier allerdings noch ein Foto von mehreren Ausgaben der NS-Schülerzeitung "Hilf mit!" auf.

Nach einer kurzen vom Verteidiger erbetenen "biologischen Pause" wird Zeugin 4 vernommen. Sie ist - keine Polizistin! Sie steht am 07. April 2021 als Kassiererin an der Kasse eines Getränkemarktes, als gegen 19:45 Uhr zwei Kunden, die keine Maske tragen, mehrere Getränkekisten (2 Kisten Bier, 1 Kiste Radler, 4 Kisten Mineralwasser) bezahlen wollen. Zeugin 4 weist die beiden auf die Maskenpflicht hin. "Wo steht das?" Zeugin 4 verweist auf das Schild vor dem Markteingang. Die Männer weigern sich, Masken aufzuziehen. Zeugin 4 weigert sich, die beiden abzukassieren und fordert die beiden auf den Markt zu verlassen, was diese nicht tun. Zeugin 4 ruft mit ihrem Smartphone die Polizei an. Während sie telefoniert legen die Männer Geld hin (wieviel und ob es gereicht hätte, blieb unklar) und verlassen mit den Kisten den Laden. Zeugin 4 hinterher und hält den Kasten fest, den der ältere der beiden trägt. Dieser tritt ihr daraufhin zweimal gegen den linken Oberschenkel. Als zwei vor dem Markt stehende Männer einschreiten, lassen die beiden Unmaskierten die Kisten stehen und fahren mit dem Auto weg, von dem Zeugin 4 aber noch ein Foto machen kann. Später bei der Polizei identifiziert sie den Treter als J, der jüngere ist PM. Offensichtlich sollte dieser Vorgang am 08. Februar 2022 vor dem AG Bad Säckingen verhandelt werden.

PM stellt Anfang Mai 2021 Strafantrag gegen Zeugin 4 wegen "Nötigung, versuchtem Dienstahl mit körperlicher Gewalt, Verleumdung" und bezeichnet sich selbst und J als Geschädigte. J schwurbelt ab dem Sommer 2021 das AG Bad Säckingen voll und droht mit Inhaftungnahme bis in die 3. Generation, führt die HLKO an, "spätestens wenn gültiges Recht kommt, sind Sie alle dran".

Inzwischen ist es fast 14 Uhr am Tag vor Heiligabend. Weitere Dokumente mit mutmaßlichem Reichsbürgergeschwafel werden ins Selbstleseverfahren eingeführt. Der Vorsitzende verliest aber noch Briefe des J aus der Untersuchunghaft an den Ermittlungsrichter am BGH und an Bekannte. Auch hier wegen des Tempos des Vorsitzenden nur Stichworte.

Aus den Briefen an den Ermittlungsrichter: "habe die Nase voll, war in Notwehr gegen schießwütige Polizisten", "erwarte nach sechs Monaten U-Haft Entgegenkommen des Gerichts", "bin am 07. Februar unfreiwillig in einen Spaziergang hineingeraten, habe danach auf dem Markt Glühwein und später bei Bekannten Wein konsumiert, bin aber unfallfrei gefahren", Polizei habe nur darauf gewartet, ihn zu kontrollieren. "Ist es strafbar, sich einer Kontrolle zu entziehen? Genügt da nicht ein Knöllchen?", "Hetzjagd wegen missglückter Polizeikontrolle", "Polizist hat sich auf die Motorhaube gelegt".

Aus Briefen an Bekannte: beschwert sich über Verpflegung und Unterbringung im Knast ("Baujahr ca. 1870"), sein Verteidiger (damals: Dubravko Mandic) habe sich sieben Wochen nicht blicken lassen, Begründung: das bringe nichts; "Organisiert einen Aufstand für meine Freiheit!", "die Aggression ging nicht von mir aus", "freiheitlich denkende Bürger sollen mundtot gemacht werden", "es war Notwehr, ich war schon angeschosen", "übertriebenes Dienstpflichtbewusstsein meiner Verfolger"

Zum Schluss des Tages kündigt der Vorsitzende das Programm der nächsten drei Termine (09., 13. und 16. Januar) an: Einvernahme weiterer Zeugen und Sachverständiger. "Dann sind wir durch."

Und ich bin für heute fertig!


« Letzte Änderung: 23. Dezember 2022, 19:24:57 von Mr. Devious »
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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #64 am: 23. Dezember 2022, 20:17:05 »
Daaaanke! Ich war leider kurzfristig verhindert, habe mir aber die kommenden Termine notiert.
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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #65 am: 23. Dezember 2022, 22:33:20 »
Ich hoffe ihr überhäuft @Mr. Devious  mit Karma. Danke.
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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #66 am: 23. Dezember 2022, 23:01:55 »
Herzlichen Dank, @Mr. Devious !!!

Darf ich, wie zuvor schon, den Artikel in unserem Blog verlinken?

Und gibt es evtl. ein Bild dazu, das ich verwenden könnte?
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Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #67 am: 24. Dezember 2022, 00:39:03 »
Aus Briefen an Bekannte: beschwert sich über Verpflegung und Unterbringung im Knast ("Baujahr ca. 1870"), sein Verteidiger (damals: Dubravko Mandic) habe sich sieben Wochen nicht blicken lassen […]

Ach, das ist überraschend, Dabei hat die rechtsradikale AfD doch gar nichts mit Reichsbürgern zu tun …
Ok, sie hat auch nichts mit Wirtschaftsflüchtlingen oder deren Kindern zu tun, so lange sie nicht zum Beispiel Mandic, Dubravko heißen.

Weniger überraschend ist, daß sich dieser Spitzenanwalt einen Dreck um seine Mandanten kümmert, wo er doch eine politische Karriere aufbauen musste.

Also ganz ehrlich, manchmal, wenn ich so wach liege und über die AfD nachdenke, dann bin ich echt geneigt, kriminelle Ausländer abzuschieben. Vor allem die aus dem rechtsradikalen Umfeld der AfD.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Mr. Devious

Re: Prozess gegen südbadischen Reichsbürger wegen versuchten Polizistenmords
« Antwort #68 am: 24. Dezember 2022, 08:56:34 »
Hochgeschätzte @Helvetia,

gern darfst Du den Artikel wieder weiterverarbeiten. Fotos habe ich keine gemacht, das Gebäude sieht aus wie viele andere auch.
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Offline Mr. Devious

Prozessbericht vom 13. Januar aus den Badischen Neuesten Nachrichten.

Zitat
Schrittweise radikalisiert

Reichsbürger vor Gericht
von Theo Westermann

Stuttgart. Tiefe Einblicke in den Ablauf einer Radikalisierung: Eine Ermittlerin des Landeskriminalamts sagte am Freitag mit Blick auf Manfred J. aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach), der sich wegen des Mordversuchs an einem Polizisten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten muss: "Seine Radikalisierung ist geradezu bilderbuchartig."
Gemeint ist seine Verortung in der Reichsbürgerszene. Fest machte sie dies in seiner Tonlage in Schreiben an staatliche Institutionen ab 2017 und an seinem offensiven Vertreten der Ideologie. Es folgte unter anderem die Beschaffung eines "keltisch-druidischen" Ausweises, sowie die Abgabe des Personalausweises bei der Gemeinde. Dann bezahlte J. kleinere Geldbußen nach Ordnungswidrigkeiten nicht mehr und provozierte Vollstreckungen. "Das war ein Herantasten, wie weit kann ich gehen", zeigte sich die Ermittlerin überzeugt. Hinzu kamen ab 2021 Beleidigungen, auch eine handfeste Auseinandersetzung in einem örtlichen Getränkemarkt wegen Corona-Regeln. Es folgten Drohungen gegen Gerichtsvollzieher und Polizisten, verbal oder schriftlich. Dann kam es zur Tat.
Am Abend des 7. Februar 2022 wollten Polizisten Manfred J. wegen seiner unsicheren Fahrweise stoppen. Als es der Polizei gelang, ihn bei Efringen-Kirchen anzuhalten, durchbrach er nach kurzem Stopp die Polizeikontrolle und fuhr einen Polizisten über den Haufen. Schüsse auf sein Auto sowie eine Schussverletzung am Arm konnten ihn nicht stoppen, erst später gelang die Festnahme. Dabei stellte sich heraus, dass J. angetrunken war. Der besagte Polizist wurde lebensgefährlich verletzt, bis heute ist er dienstunfähig. Im Sommer 2022 übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen. Schließlich wurde der 62-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes und einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt.
Während der nächtliche Polizeieinsatz in dem seit November laufenden Verfahren vor dem Zweiten Strafsenat bereits vielfach verhandelt wurde, ging es am Freitag um die Verstrickung von J. in die Reichsbürgerszene. Erkenntnisse darüber gab es bei den Ermittlungen nach der Tatnacht, auch das Verhalten von J. nach seiner Verhaftung lieferte weitere handfeste Belege. Noch am Tag vor der Tat hatte Manfred J. einen Brief an das Amtsgericht Bad Säckingen geschrieben, in dem er sein "unveräußerliches Recht, mich zur Wehr zu setzen" betonte.
"Mit dem Beginn der Pandemie und den staatlichen Einschränkungen hat die Radikalisierung zugenommen", so die LKA-Ermittlerin weiter. Der begeisterte Hobbymusiker brach im Streit um die Corona-Maßnahmen mit seinem Musikverein, das Thema isolierte ihn von seinen Schwestern, auch im Ort. Aktiv war J. dagegen immer stärker in der Reichsbürgerszene, dort für den "Vaterländischen Hilfsdienst", der auch im Verfassungsschutzbericht erwähnt ist. Für diese Gruppierung organisierte er Treffen und beriet Gesinnungsgenossen. Ein Polizist sprach noch 2019 nach einem Kontakt mit ihm "von einem freundlichen, aber fehlgeleiteten Kerl". Die Radikalisierung ging aber weiter voran. Vom September 2021 liegen den Ermittlern Äußerungen vor, dass J. bereit sei zur "bewaffneten Gegenwehr". Ein Beleg für seine potenzielle Gewaltbereitschaft waren auch zwei Schreiben, die er über Monate hinweg 2021 als eine Art Warnung an seinen Haustüren befestigte und in denen er Polizisten als "Kombattanten" bezeichnete, die man "straffrei eliminieren" könne.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2023, 08:31:13 von Mr. Devious »
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Offline Anmaron

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Fest machte sie dies
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Gestern wurde ein psychiatrischer Gutachter gehört. Dessen Einschätzung: narzisstische Störung oder Akzentuierung, aber keine Anzeichen einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit.

https://www.badische-zeitung.de/angeklagter-schuldfaehig--237559952.html

@Reichskasper Adulf Titler : Laut letzter Veröffentlichung des OLG ist der nächste Verhandlungstermin am 27. Januar.

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/2_+Strafsenat+_2+_+2+StE+15_22_
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Offline Mr. Devious

Den vorigen Beitrag kann ich nicht mehr ändern. Die Stuttgarter Zeitung hat einen ausführlicheren Bericht vom gestrigen Tag.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-gegen-reichsbuerger-in-todesangst-nach-schussabgabe.38c41925-089a-48ca-b5e1-4d3f6ec6f39e.html

Spoiler
   
Prozess gegen „Reichsbürger“   
In Todesangst nach Schussabgabe?   

Ein 62-Jähriger muss sich am Stuttgarter Oberlandesgericht verantworten, weil er im Kreis Lörrach einen Polizisten bewusst angefahren haben soll. Der Mann sei aufs Gas gestiegen, weil er glaubte, in Notwehr zu handeln, argumentiert indes die Verteidigung.
Von Sebastian Steegmüller

Die Bodycam-Aufnahme, die am Montagvormittag einmal mehr in Saal 18 des Oberlandesgerichts gezeigt wurden, sind eindrucksvoll: Vor knapp einem Jahr, am Abend des 7. Februar 2022, verfolgen Polizisten im Kreis Lörrach einen weißen Mercedes. Rund eine Stunde zuvor hatte sich der stark alkoholisierte Fahrer bereits einer ersten Polizeikontrolle entzogen und dann rund eine Stunde in einem Waldgebiet geparkt. Das Versteckspiel misslingt. Als der Mann auf Umwegen wieder in Richtung seiner Wohnadresse fahren will, geht er den Beamten auf der Bundesstraße 3 bei Efringen-Kirchen ins Netz. Doch dann eskaliert die Situation. Statt aufzugeben, versucht der Mann erneut zu fliehen. Es fallen Schüsse, ein Polizeihauptkommissar wird von dem damals 61-Jährigen angefahren und schwer verletzt.

2,5 Sekunden lang im Blickfeld

Bei dem Angeklagten soll es sich laut Bundesanwaltschaft um einen „Reichsbürger“ handeln, der das geltende Rechte- und Wertesystem der Bundesrepublik ablehnt. Dementsprechend lautet eine der zentralen Fragen des Prozesses, ob der Mann bewusst auf den Beamten zusteuerte. Polizisten sagten im Zeugenstand aus, dass die Kollision vermeidbar gewesen wäre. 2,5 Sekunden lang soll der Angeklagte den Polizeihauptkommissar im Blickfeld gehabt haben – jedoch soll dieser in diesem Zeitraum auch zwei Schüsse durch die Windschutzscheibe abgegeben haben. „Ich kann keine Diagnose abgeben, wie man sich in solch einer Situation verhalten müsste“, sagte Jürgen Eckardt, Facharzt für forensische Psychiatrie, am vergangenen Verhandlungstag nach der Begutachtachtung der Videos. Er könne aber nachvollziehen, dass der Angeklagte im Moment der Schussabgabe Todesangst gehabt habe, antworte er auf Nachfrage der Verteidigung. „Menschen sind in der Lage in Extremsituationen schnell zu denken und vernünftig zu handeln. Ob die Steuerungsfähigkeit in diesem Moment gestört ist, ist aber keine psychiatrische Fragestellung, sondern eine juristische Beurteilung“, so der Mediziner.

Auf die sogenannte Putativnotwehr, die besagt, dass der Angeklagte ernsthaft geglaubt habe, sich in einer Notwehrlage zu befinden, wird sich die Verteidigung wohl auch im Plädoyer berufen. Die Schlussvorträge werden voraussichtlich am Freitag, 27. Januar, gehalten. Schließlich kam Jürgen Eckardt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass „er erheblich von einer Schuldunfähigkeit entfernt ist“. Weil der Angeklagte nicht bereit war, mit ihm zu sprechen, stützt sich die Untersuchung auf die Aktenlage und Beobachtungen aus der mündlichen Verhandlung. Der Experte konnte weder eine Intelligenzminderung noch eine Persönlichkeits- oder eine tief greifende Bewusstseinsstörung erkennen. „Er hatte keine Wahnvorstellungen, hat die Polizisten als Polizisten wahrgenommen – und nicht als FBI-Agenten oder Aliens.“ Er sehe eine leichte Depression und auch narzisstische Defizite, aber nichts, „was strafrechtlich relevant wäre“, so Eckhardt.

Trotz 1,71 Promille, die der Angeklagte zum Tatzeitpunkt gehabt haben soll, fällt auch Trunkenheit als Kriterium zur Schuldunfähigkeit weg. „Er ist an Alkohol gewöhnt, hat gerne Schorle, Bier und Wein getrunken. Aber nie bei der Arbeit, dementsprechend hat er auch keine sozialen Einschränkungen gehabt“, sagte der Facharzt für Psychiatrie im Zeugenstand. „Die Leberwerte sind unauffällig, er ist weit von einer Abhängigkeit entfernt.“ Dementsprechend sei der 62-Jährige, der im Prozess durch sein höfliches Benehmen aufgefallen sei, auch kein Spiegeltrinker, der erst mit zwei Promille die volle Leistungsfähigkeit abruft. „Auch in Haft hatte er keine Entzugserscheinung.“ Dort ist er mindestens noch bis Freitag, 3. Februar, dann wird das Urteil am Oberlandesgericht erwartet.
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Offline Mr. Devious

Es zieht sich noch etwas hin. Die Verteidigung hat mehrere Beweisanträge gestellt.

Zitat
"Reichsbürger"-Prozess nach Auto-Attacke auf Polizisten dauert länger

Nach mehreren Beweisanträgen des Verteidigers zieht sich der erste größere Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht in die Länge.

Die Kammer will am kommenden Freitag (3. Februar) über die vier Anträge entscheiden.

Nach mehreren Beweisanträgen des Verteidigers zieht sich der erste größere Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht in die Länge. Die Kammer will am kommenden Freitag (3. Februar) über die vier Anträge entscheiden und hat bereits weitere Verhandlungstermine bis in den März hinein abgesprochen. Eigentlich waren für diesen Freitag (27. Januar) bereits die Plädoyers sowie für die nächste Woche die Urteilsverkündung gegen den Angeklagten aus dem Schwarzwald erwartet worden.

Dem 62-Jährigen wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Er soll vor einem Jahr bei mehreren gescheiterten Verkehrskontrollen geflohen sein und schließlich absichtlich einen Polizisten angefahren haben.

Erster sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist

Der Mann ist der erste sogenannte Reichsbürger, der von der Bundesanwaltschaft vor Gericht angeklagt worden ist. Er hatte im Prozess vor dem Oberlandesgericht keine Angaben zur Sache und zu seiner politischen Einstellung gemacht. In den Beweisanträgen fordert sein Verteidiger unter anderem ein audiovisuelles Gutachten zur Abfolge der insgesamt fast 20 Schüsse aus jener Nacht sowie eine weitere Nachstellung am Tatort, um die damaligen Sichtverhältnisse besser einschätzen zu können.

Sogenannte Reichsbürger und "Selbstverwalter" leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems, sie sprechen Politikern und Staatsbediensteten die Legitimation ab und verstoßen immer wieder gegen Gesetze. (dpa/mit)

https://web.de/magazine/panorama/reichsbuerger-prozess-auto-attacke-polizisten-dauert-laenger-37762814
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