Und weiterhin beschäftigen die Lichtländler das Landratsamt Würzburg, die Polizeiinspektion Würzburg Land und das VG Würzburg. Diesmal, weil sie auf ihrem Grundstück eine bauliche Anlage errichtet haben, für die sie möglicherweise eine Baugenehmigung bräuchten, sich aber weigern, den Beamten des Landratsamts das Betreten des Grundstücks zwecks Baukontrolle zu ermöglichen, unter anderem, "da Eigentümer und Besitzer des Grundstücks für 99 Jahre die „F … R … L …“ sei (die Abkürzung steht offenbar für "Freistaatliche Religionsgemeinschaft Lichtland". Überhaupt seien die Bescheide des Landratsamts nichtig, etwa, weil die Adressaten "aufgrund ihres Religionsgelübdes keiner sog. BRDweltlichen Grundstücksnutzung nachgehen" dürften. Egal, dass das von ihnen gar niemand verlangt, es sollen ja nur die Beamten des Landratsamts ihren BRDweltlichen Tätigkeiten nachgehen können. Im Laufe des Gerichtsverfahrens lehnen sie dann noch das von ihnen selbst angerufene Verwaltungsgericht "wegen Ausübung einer Sondergerichtsbarkeit" ab, werfen den Richtern "Richtereidbruch" vor und benehmen sich auch sonst recht reichsdeppentypisch.
Vor dem VG haben sie damit natürlich keinen Erfolg, das zunächst einmal Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage hat (fehlendes Rechtsschutzinteresse, venire contra factum proprium), aber dann doch auch inhaltlich gegen die Kläger entscheidet:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-25097?hl=true