Autor Thema: Helmut Schätzlein / Königreich bzw. Freistaat Lichtland / Religionsgemeinschaft  (Gelesen 14170 mal)

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Weil ich die Beiträge vom "Presseschnipsel" in den richten Thread verschoben und die Überschrift entsprechend angepasst habe. Mehr habe ich nicht gemacht. Ganz großes Indianerehrenwort.  ;)

#mussman(schließlich)wissen

Na ein Glück! Ich dachte schon, Rüdi hat sich mit den Aldebaranern verbündet und das Forum gehäggd!  :eek:
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Tja, das hat man davon: erst macht man die Leute zu Moderatoren und dann moderieren sie einfach.
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Tja, das hat man davon: erst macht man die Leute zu Moderatoren und dann moderieren sie einfach.

Ich hab niemand zum Moderator gemacht!  :P
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Noch ein Fernsehbericht zum Herrscher von Lichtland

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Den Formulierungen nach, liest der Bürgermeister Sonnenstaatland!  :salut:
 

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Es gibt Neues zu dem Herrn

Er klagt selbst vor dem VG, erscheint dann aber nicht ...  :doh:

Zitat
Er erzeuge etwas aus Weintrauben, das aber kein Wein im Sinne des Weingesetzes sei, hat er dem Amt mitgeteilt.

Streit vor Gericht: Wein oder Nicht-Wein?
Spoiler
Gisela Schmidt 20. Oktober 2017 18:45 Uhr Aktualisiert am: 20. Oktober 2017 19:04 Uhr

Wer einen Weinbaubetrieb hat, unterliegt dem Weinrecht – auch wenn er das selbst ernannte Staatsoberhaupt des von ihm ausgerufenen Freistaats „Lichtland“ ist. Deshalb hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Klage eines 58-Jährigen aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) abgewiesen. Eigentlich weiß der Mann, wo es lang geht. Schließlich war er viele Jahre lang ein bekannter Weinbau-Funktionär. Aber seit er 2008 am Rande des Winzerstädtchens Eibelstadt seinen eigenen Freistaat im Freistaat gegründet hat, ist er überzeugt, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn und die anderen Bewohner des „Religionsstaates Lichtland“ nicht gelten. Weil die Behörden diese Betrachtungsweise nicht teilen, kommt es immer wieder mal zu durchaus skurrilen Gerichtsverhandlungen. Eine davon fand jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Angeklagter nicht erschienen

Alle sind da: Der Richter und die Protokollführerin, drei Vertreter des Landratsamt und ein paar interessierte Zuhörer. Nur der Mann nicht, der gegen den Freistaat Bayern geklagt hat. Eine ganze Weile wird gewartet, dann wird ohne ihn verhandelt.

Der Lichtland-Boss wehrt sich gegen Behauptungen, er betreibe Weinbau und unterliege deshalb den weinrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung das Landratsamt Würzburg kontrolliert. Er erzeuge etwas aus Weintrauben, das aber kein Wein im Sinne des Weingesetzes sei, hat er dem Amt mitgeteilt. Später schrieb er der Behörde, dass er seinen Flüssigkeiten seit 2009 auch Quitten, Kornelkirschen, Zitronen, Kamille und Pfefferminze zusetze. „Teilweise in homöopathischen Dosen.“ Er müsse sich also keine Betriebskontrollen gefallen lassen.

Flüssigkeiten wurden untersucht

Trotzdem fand im Jahr 2012 – mit polizeilicher Hilfe – eine Überprüfung des Betriebs statt. Damals gab der 58-Jährige an, dass er all sein Eigentum durch mündliche Verträge der „freistaatlichen Religionsgemeinschaft Lichtland“ übertragen habe. Die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchten Proben der Flüssigkeiten ergaben, dass es sich um, so das Verwaltungsgericht, um „teilweise verdorbenen Wein“ handelte. Nun erließ das Landratsamt einen Bescheid, mit dem es dem Ex-Weinfunktionär Auflagen machte und ihm untersagte, 7000 Liter „Erzeugnisse des Weinbaus oder daraus verarbeiteten Erzeugnissen in abgefüllter Form und ohne amtliche Prüfnummer“ in Verkehr zu bringen. Es folgte eine umfangreiche, allerdings meist einseitig von der Behörde betriebene Korrespondenz. Am 16. Februar 2016 erhob der Lichtland-Boss Klage zum Verwaltungsgericht mit dem Begehr, man möge die Bescheide des Landratsamtes für unwirksam und nichtig erklären, die Behörde verpflichten, ihre sämtlichen Verwaltungsanordnungen seit 2012 „mit dem Ausdruck des Bedauerns und Wiedergutmachung“ zurück zu nehmen und ihm „eingetriebenes Geld und verursachte Kosten über 15 000 Euro“ zurück zu zahlen. Das allerdings hat das Verwaltungsgericht nicht getan, sondern es hat die Klage des „Staatschefs“ abgewiesen.
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Heute wird wieder gegen ihn verhandelt.

Leider kann ich den Artikel nicht vollständig lesen, man behauptet, ich hätte in diesem Monat schon 10 Artikel der Mainpest gelesen, was nicht stimmt (haben die Reptiloiden ihre Hand im Spiel?).

Vielleicht hat jemand einen Zugang?


Zitat
WÜRZBURG Gerichtsverhandlung gegen den „Freiherrn von Lichtland“

Der 59-jährige „Freiherr von Lichtland“ aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) beschäftigt wieder die Justiz. Heute steht er wegen falscher Verdächtigung vor dem Landgericht Würzburg.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Freiherren-und-Barone-Gerichtsverhandlungen;art735,9893979
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Ich spoilere mal den Artikel.  ;D
Spoiler
WÜRZBURG Gerichtsverhandlung gegen den „Freiherrn von Lichtland“

ieder mal beschäftigt heute der „Freiherr von Lichtland“ die Justiz. Vor dem Landgericht Würzburg findet die Berufungsverhandlung gegen den 59-Jährigen aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) wegen falscher Verdächtigung statt. In erster Instanz wurde der ehemalige Weinbau-Funktionär deshalb im Juli 2017 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 5400 Euro, verurteilt.

Vermögensauskunft oder Haft
Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2016. Damals wollte ein Gerichtsvollzieher bei dem ehemaligen Weinbau-Funktionär 1500 Euro eintreiben, die der Angeklagte einer Berufsgenossenschaft schulden soll. Laut Anklage wurde der 58-Jährige vor die Wahl gestellt, zu zahlen, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben – oder in Haft zu gehen. Er entschied sich für die Vermögensauskunft.

Wenig später trat bei dem „Freiherrn“ ein Sinneswandel ein und er zeigte den Gerichtsvollzieher wegen Nötigung und Erpressung an. Der Grund: Der Staatsdiener habe ihm keine Chance gegeben, seine Schulden zu bezahlen, sondern ihn nur vor die Alternative Vermögensauskunft oder Gefängnis gestellt. In der Verhandlung bestritt der Gerichtsvollzieher diese Behauptung des „Freiherrn“ und das Gericht glaubte ihm.

„Staatschef“ des „Freistaats Lichtland“
Der Angeklagte ist eine schillernde Persönlichkeit. Einst war er ein hoch angesehener Mann in Weinbaukreisen. 2005 gab er seinen Posten als Geschäftsführer einer großen Winzergenossenschaft auf, 2008 gründete er in Eibelstadt den „Freistaat Lichtland“. Seitdem bezeichnet er sich als dessen „Staatschef“ und glaubt, dass für ihn die Gesetze der Bundesrepublik nicht gelten.
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Quelle: http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Freiherren-und-Barone-Gerichtsverhandlungen;art735,9893979
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6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (48 Monate), Auflagen: 300 Arbeitsstunden

Läuft!  ;)
Spoiler
WÜRZBURG Freiheitsstrafe für „Freiherr von Lichtland“

eit Jahren liegt er mit der Staatsmacht im Clinch. Nun bekommt der „Freiherr von Lichtland“ vom Landgericht Würzburg einen Schuss vor den Bug: Wegen falscher Verdächtigung verurteilt eine Berufungskammer den 59-Jährigen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Antreten muss der „Freiherr“, der einst ein renommierter Weinbau-Funktionär war, die Strafe nicht. Das Gericht setzte sie auf vier Jahre zur Bewährung aus. Das bedeutet, dass der Gründer des „Freistaats Lichtland“ vor den Toren Würzburgs nur dann ins Gefängnis einrückt, wenn er in den nächsten 48 Monaten wieder eine ähnliche Straftat begeht. Als Bewährungsauflage muss der 59-Jährige innerhalb von sechs Monaten 300 Stunden soziale Hilfsdienste ableisten. Narrenfreiheit für den Angeklagten Vor dem Urteil liegt eine fast dreistündige Verhandlung, in der die Justiz dem Reichsideologen, der ohne Verteidiger erscheint, erstaunlich viel Narrenfreiheit lässt. So muss der Angeklagte, der diese Bezeichnung ablehnt, weil er sich für einen „willkürlich Verfolgten“ hält, nicht auf der Anklagebank Platz nehmen, sondern darf, umringt von einer Handvoll Sympathisanten, im Zuschauerraum sitzen. Von hier aus tut er kund, dass er nicht der sei, dessen Name im erstinstanzlichen Urteil steht, sondern „ein beseelter Mensch“, der „ganz anders“ heiße. Er erklärt dem Gericht, dass er seine „Identität der BRD zurück gegeben“ habe. Dass er sich laut seinem „religiösen Gelübde“ von „allem, was die BRD macht, fernhalten“ müsse und dass dazu auch „die Berufsausübung“ gehöre. Dann verliest er fast eine Stunde lang Anträge, Stellungnahmen, Strafanzeigen . . . Die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob die Staatsanwaltschaft mal erwogen habe, ihn psychiatrisch begutachten zu lassen, beantwortet der Anklagevertreter so: Der „Freiherr zu Lichtland“ habe zwar ein „kleines, verqueres Weltbild“, aber er wisse, was er tut. Anzeige gegen Gerichtsvollzieher Und warum dies alles? Weil der „Lichtländer“ 2016 einen Gerichtsvollzieher angezeigt hatte, der bei ihm im Auftrag einer Berufsgenossenschaft 1500 Euro eintreiben sollte. Der Beamte habe ihn „genötigt“ und „erpresst“, eine Vermögensauskunft abzugeben, behauptete der „Freiherr“ in seinem an den Chef der Würzburger Staatsanwaltschaft gerichteten Strafantrag. Anstatt ihm die Möglichkeit zu geben, die Schulden zu begleichen, habe der Gerichtsvollzieher ihn nur vor die Alternative „Kerker oder Vermögensauskunft“ gestellt. Weil das Amtsgericht Würzburg im Juli 2017 zu dem Schluss kam, dass diese Behauptung falsch ist, verurteilte es den 59-Jährigen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 5400 Euro. Eine Entscheidung, gegen die der gelernte Weinbautechniker Berufung einlegte – genau wie die Staatsanwaltschaft, die damals sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Mehrere Vorstrafen Jetzt, in der zweiten Instanz, bezeugt der Gerichtsvollzieher erneut, dass er dem Angeklagten damals sehr wohl die Chance gegeben habe, die 1500 Euro zu bezahlen. Auch die Polizisten, die den Beamten damals begleiteten, sagen im Zeugenstand, mit dem Gerichtsvollzieher sei abgesprochen gewesen, dass sie den 59-Jährigen zu einer Bank, einem Geldautomaten oder zu seinem Wohnhaus fahren, wenn er Geld hätte holen wollen. Dann wird das Strafregister des „Staatschefs von Lichtland“ verlesen. 2013 wurde er wegen „falscher Versicherung an Eides statt“ verurteilt. Damals musste er die „eidesstattliche Versicherung“ (früher Offenbarungseid) ablegen und hatte angegeben, dass er kein Vermögen habe. Das war aber falsch, weil er, so das Urteil, „15 Landwirtschaftsflächen und ein Ackerland“ besaß. Im Januar 2018: Kuli als Kamera - „Freiherr von Lichtland“ vor Gericht. Die zweite Vorstrafe erfolgte 2015 wegen „versuchter Nötigung“ und kostete den Angeklagten 5600 Euro. Eine Journalistin hatte im Rahmen einer Reportage gefragt, ob der „Lichtland“-Gründer „ein Spinner“ sei. Dafür forderte dieser eine Entschuldigung, setzte „Sühnetermine“ fest und verhängte Strafen zwischen zehn- und 200 000 Schweizer Franken (8600 bis 173 000 Euro). Weil die Frau darauf nicht reagierte, schrieb er ihr, er habe ein russisches Inkasso-Unternehmen mit der Eintreibung der Geldstrafe beauftragt und sie werde die Sanktionen bald „an Leib und Seele verspüren“. Nachhaltige Uneinsichtigkeit 2017 wurde der Reichsideologe aus der unterfränkischen Provinz zur Zahlung von 1800 Euro verurteilt, weil er den Würzburger Landrat wegen „Körperverletzung“, „Nötigung“, „Erpressung“ und „Verfolgung Unschuldiger“ angezeigt hatte, obwohl diese Vorwürfe nicht stimmten. Jetzt bescheinigt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer dem Angeklagten „nachhaltige Uneinsichtigkeit“ und fordert, wie in der ersten Instanz, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der „Freiherr“ selbst stellt keinen Antrag. Geldstrafen zeigen keine Wirkung Nach 15-minütiger Beratung verkündet die Berufungskammer ihr Urteil. Weil Geldstrafen keine Wirkung gezeigt hätten, sei nur noch eine Freiheitsstrafe in Frage gekommen, sagt die Vorsitzende. Man „könnte zwar erwarten“, dass der „Freiherr“ sich über kurz oder lang wieder was zuschulden kommen lasse. Trotzdem wolle man ihm eine Bewährungschance einräumen. Vielleicht diene ihm dieses Urteil ja zur Warnung. Der Verurteilte verabschiedet die Richterin mit dem Hinweis, sie habe sich „vor Gott eine schwere Last aufgeladen“. Die Juristin versichert ihm, sie werde „sie tragen“. Gegen das Urteil ist Revision möglich, wenn das Landgericht Verfahrensfehler gemacht hat. Die Begründung der Revision muss von einem Anwalt verfasst werden.
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Schätzlein mal wieder.


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Würzburg
Auch in "Lichtland" muss die Grundsteuer gezahlt werden

n Deutschland wird gerade über die Grundsteuer diskutiert. Im "Freistaat Lichtland", der im Gemeindegebiet Eibelstadt liegt, gibt es solche Fragen nicht. Steuerbescheide werden dort als "sittenwidrig" angesehen. "Sie verstoßen gegen unser Religionsgelübde", sagte der selbst ernannte "Freiherr von Lichtland" am Montag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht, als es wieder einmal um die Frage ging, ob für die Staatsbürger in der "freistaatlichen Religionsgemeinschaft" Steuergesetze überhaupt anzuwenden sind.

Ehefrau hat ein religiöses Gelübde abgelegt

Die Ehefrau des "Staatsgründers" möchte einen Teil ihrer Grundsteuer nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt bezahlen. Es geht um 179,58 Euro, die zuzüglich Mahngebühren und Säumniszuschlägen noch offen sind. Vor Gericht erscheint die Frau nicht. Sie schickt ihren Ehemann, weil sie sich "dieser Körperverletzung durch Psychoterror nicht aussetzen möchte", wie der 60-Jährige anmerkte.
"Das System BRD plündert uns regelmäßig."
"Freiherr von Lichtland"

Seine Ehefrau habe ein Gelübde abgelegt, führte er weiter aus. Sie habe versprochen, auf jegliches weltliche Einkommen zu verzichten. Es sei höchst verwerflich, wenn man einen Menschen, der sich ausschließlich der religiösen Rückbindung an Gott widme und hierfür auf alle weltlichen Einkommensquellen verzichte, mit einer Grundsteuerforderung nötige und erpresse, so der Mann. Aus seiner Zeit als Geschäftsführer einer führenden fränkischen Winzergenossenschaft habe er viele Politiker kennen gelernt, unter anderem auch eine Ministerin. Von dieser habe er erfahren, dass mit Steuergeldern Abtreibungen refinanziert und Kriege geführt werden würden. "Dass man jetzt durch einen Bescheid gezwungen wird, einem Erwerb nachzugehen, um Massentötungen zu finanzieren, ist gegen das Gelübde."

    Der Kuli als Kamera: Der Freiherr von Lichtland vor Gericht

2008 wurde der "Freistaat Lichtland" am Rande des Winzerstädtchens Eibelstadt gegründet. Das Wohnhaus seiner Ehefrau sei für einen Euro an die "Religionsgemeinschaft" vermietet worden und werde von der "Religionsgemeinschaft" genutzt. Auch die Rebanlagen seien in menschlichem Besitz. "Nach unserem Status sind wir ein Freistaat", führte der "Staatschef" aus. Hierarchie gebe es keine. "Jeder ist gleichberechtigt. Daraus entsteht ein synarchisches System mit Eigenverantwortung." Auch zur finanziellen Situation der Religionsgemeinschaft äußerte er sich. "Die Religionsgemeinschaft hat Geld aus einem Fonds aus der Vergangenheit". Aber: "Das System BRD plündert uns regelmäßig."  Als Reichsbürger möchte der Ideologe aber nicht angesehen werden. "Das sind die Ewiggestrigen."

Elixier wird bei 433 Hertz vergoren

Deswegen beschäftigt der "Freiherr" auch regelmäßig die Gerichte. Mit dem Landratsamt hat er sich gestritten, weil der Winzer sich weigert, ein Weinbuch zu führen.  Dabei stelle er doch gar keinen Wein, sondern ein Elixier her, das überwiegend aus Quitten bestehe und bei klassischer Musik mit 433 Hertz vergoren werde. 15 000 Euro Strafe habe er deswegen schon ans Landratsamt zahlen müssen. "Wir werden massiv verfolgt und zu Straftaten genötigt. Das ist Psychoterror in Perfektion." Der "Freiherr" selbst ist aber auch kein unbescholtenes Blatt und beschäftigt redlich das Amts- und Verwaltungsgericht. Mal hat er einen Gerichtsvollzieher angezeigt, mal wurde er wegen versuchter Nötigung einer Journalistin angezeigt, ein anderes Mal musste er sich wegen falscher Verdächtigung verantworten, weil er den Würzburger Landrat wegen "Körperverletzung", "Nötigung", "Erpressung" und "Verfolgung Unschuldiger" angezeigt hat.

Kommt der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht

Etwa 1000 Mitglieder, die bundesweit verstreut sind, würden mittlerweile im "Freistaat Lichtland" leben, führte der 60-Jährige aus. "Jeder hat das Recht, einen Staat auszurufen. Wir haben das Territorium von damals annektiert, seitdem lebt die BRD auf unserem Territorium." Seit 2008 würden seine Frau und er von der BRD-Verwaltung psychoterroristisch verfolgt werden.

Und was wird nun aus dem bisschen Grundsteuer, das noch offen ist? Auch die Gattin des "Freiherrn" muss diese bezahlen, beschließt das Verwaltungsgericht und weist die Klage zurück. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Der selbst ernannte Staatschef fordert nun, dass sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen soll.
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https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Auch-in-Lichtland-muss-die-Grundsteuer-gezahlt-werden;art735,10154604
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Offline kairo

Hoffentlich hat ihm das Gericht schonend beigebracht, dass man Grundsteuer nicht aufs Einkommen zahlt, sondern auf Grundbesitz.
 

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Ausserdem sind 176 Euronen doch ein Klacks. Ich zahle 298 und besitze keine Weinberge.
 
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Offline Pantotheus

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Selbst wenn es nur 1 Cent wäre - es geht eben ums Prinzip - irgendwie und überhaupt ...  :-X
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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