Autor Thema: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann  (Gelesen 11388 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #75 am: 17. Februar 2018, 06:35:34 »

Einmal mehr, ist er orientiert, kann es mir als Arzt tatsächlich egal sein. Dann kläre ich ihn über Blödheit, Blindheit und Tod auf ( Ja, Auch einen kern gesunden Menschen, er könnte ja am nächsten Morgen tot im Bett liegen) und dann kann er gehen.

Bei Demenz sieht es halt anders aus. Er muss eben nicht selbst damit klar kommen, wenn was passiert. Verantwortung trägt entweder der Betreuer oder halt derjenige, der die Gefahr am besten einschätzen kann. Das ist nun mal der Arzt. Und wer die Verantwortung trägt, der entscheidet auch!

Ob Demenz oder nicht: Er wollte nach Hause, wenn auch nur zum sterben!

Ohne Zweifel, aber dann wäre das Krankenhaus immer noch nicht verpflichtet gewesen, ihn kurz vor Mitternacht auf die Straße zu schicken. Entlassungen finden normalerweise in einem geregelten Prozess statt, und zwar tagsüber.

So wie ich das gelesen habe wollte er schon am Tag raus. Das verhinderte das Krankenhaus und der Reichsdepp brachte in der Nacht es zum eskalieren. Sicher war das Vorgehen des Krankenhauspersonal legal! Aber moralisch und ethnisch?

Ich hab seit gestern eine verbindliche Patientenverfügung.
 

Offline Nordmann

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #76 am: 17. Februar 2018, 09:04:08 »
Danke für die Praxistipps. Letztendlich übernimmst du auch keine Verantwortung, da du ja im Zweifel, den man schnell konstruieren kann, eben doch den Patienten behandelst.
Einen kerngesunden Patienten aufklären wenn er sich selbst entlassen will, das er am nächsten Tag tot sein könne? Was ist denn das für eine Absicherung? Wieso sollte sich ein kerngesunder Mensch selbst entlassen müssen?
Willkommen in der Welt, in der jeder Entscheiden, aber keine Verantwortung tragen möchte.

Ich würde als Angehöriger ausflippen wenn du dich über die Entscheidung meines Verwandten hinwegsetzen würdest. Also wärst du da nicht vor Ärger sicher und könntest dich nicht absichern.

Wie oft wurde denn tatsächlich gegen dich wegen unterlassener Hilfeleistung oder unechter Unterlassungsdelikte ermittelt? Wie sieht es mit Aussetzung aus (Obdachlose, Betrunkene)? Rein in der Praxis (Hinweis) passiert da nicht viel, da auch Polizisten und Staatsanwälte nicht doof sind und erkennen, dass strafrechtlich nichts passiert ist. Zivilrechtlich, keine Ahnung, aber Ärger kannst du immer haben, auch wenn du dich zu 100% korrekt verhalten hast. Deshalb sehe ich das nicht so, dass Rettungsdienstler/Pflegekräfte/Ärzte immer mit einem Bein im Knast stehen.

Und letztendlich ist das mit dem alten dementen Mann alles Kaffeesatzleserei. Wir wissen gar nichts und unterstellen uns munter Sachen. Ich habe nicht behauptet, dass der alte Mann um 23:30 nach Hause gebracht werden soll. Nur weil jemand auf der ITS liegt, ist er u.U. nicht schwer krank. Die eine Seite behauptet der Mann könne gehen, die andere denkt er sei intubiert und beatmet. Man kann das nicht nehmen um darüber zu diskutieren. Hier geht es schon sehr persönlich um die eigene Vorstellung von ethischen Entscheidungen. Ich finde es nicht gut den Angehörigen die Entscheidungen des eigtl. Patienten zu überlassen, vor allem wenn das dann nicht gut begründet ist.

Und zu den Palliteams: Möglicherweise ist das bei dir im Bundesland nicht gut organisiert, reine Spekulation. Aber es gibt Gegenden, da ist in den Leitstellen eine Nummer hinterlegt die sich 24/7 auch um neue Patienten kümmern.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 09:12:46 von Nordmann »
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #77 am: 17. Februar 2018, 09:46:11 »
@Grenzstein - das macht man nicht weil es zumindest ein Deutschland eine Straftat wäre (Aussetzen einer hilflosen Person).
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline mork77

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #78 am: 17. Februar 2018, 10:26:36 »
Ich arbeite in Schweden.

Hier würde eine solche Situation gar nicht erst auftreten.

Der Patient ist dement, dann eben keine Intensiv.

Wird in der elektronischen Patientenakte festgelegt, zusammen mit der Feststellung, das Reanimation und maschinelle Beatmung nicht zu erfolgen haben.

Wenn Angehörige zustimmen, gerne,wenn nicht, dann halt nicht ( Patienteneinwilligung oder Einwilligung der Angehörigen ist nicht erforderlich).

Insofern würde ein Problem in dieser Form gar nicht erst auftreten.


Am besten beugt man so einer Situation bereits bei der Aufnahme vor. 5 Minuten ruhiges Gespräch mit Angehörigen oder/und Patienten sind hier häufig wertvoll investierte Zeit. Da kann man nämlich genau solche Fragen klären wie „Wer erwartet hier eigentlich was?“ geht man offen miteinander um, gibt es später auch keinen Streit und keine Probleme.
Ich bin damit gut gefahren.

Gut, bei Familie Fermann waren von vornherein Hopfen und Malz verloren.
Das zeigt sich an dem Brief von Fermann, der hier zitiert wurde. Erst soll der Mann nachhause, und später werfe ich dem KH Mord vor. Sehr logisch. Gut, der Mann hat seinen Vater verloren, aber irgendwo reicht es!
Da kommt man dann auch mit Ethik nicht mehr weiter!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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