Autor Thema: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann  (Gelesen 11389 mal)

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Offline dieda

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #60 am: 16. Februar 2018, 08:43:48 »
Der Mann lag auf der Intensivstation mit Herz und Lunge und so, da war sicher volles Programm und da liefen bestimmt die Geräte heiß und dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass seitens der Ärzte befürchtet wurde, dass es der Patient schon mal gar nicht mehr bis nach Hause geschafft hätte, so schlimm stand es offensichtlich um den Mann. Das heißt sie wollten ihm den letzten Wunsch nicht erfüllen, weil sie so pöhse sind, sondern weil sie es auch besten Wissen und Gewissen nicht verantworten konnten. Aus Sicht der Ärzte lag hier also ein klarer Fall von Uneinsichtigkeit im Verein mit einer bekannten Demenz vor. Und schließlich ist der Mann ja dann auch bereits während der der ganzen Aufregung mit dem tätlichen Gerangel verstorben bzw. nach nur "einer Beruhigungssspritze", was wohl auch einiges über den Zustand des Patienten aussagt.

Aber wenn dann der Mann so gegen 23:30 Uhr(!!)  :facepalm: vielmehr genau vor dem Krankenhauseingang verstorben wäre, hätte der Fermann auch ganz sicher gleich "Mord" und "Völkermord" und das Krankenhaus und die  "Regierung ist schuld" geschrieen. Und Klinikpersonal zu schlagen, ist ganz sicher auch vom §630 BGB (Patientenrechtegesetz) "gerechtfertigt".  :facepalm:

Manchmal ist das hier schon seltsam mit unserer Kundschaft. Egal was sie schreiben, es muss falsch sein.

Anders herum wird ein Schuh daraus: egal was man macht, es ist aus Reichisicht immer falsch und führt zu flammenden Elaboraten über Ungerechtigkeit der Welt an ihrer Person.

Nur was die "Mitarbeiter des Franziskus" nun mit Fermanns Aufruf zu tun haben sollen, ist mir jetzt echt ein Rätsel.
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Offline kairo

Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #61 am: 16. Februar 2018, 08:47:05 »
Dass in Krankenhäusern Patienten sterben, kommt schon mal vor, auch bei den besten und gutwilligsten Ärzten. So ist das Leben, manchmal endet es tödlich.

Es trifft zu, dass niemand gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden darf, sonst ist es Körperverletzung, selbst wenn die Behandlung dem Kranken rein objektiv hilft. Allerdings ist es erforderlich, dass der Kranke seinen Willen eindeutig bekanntgibt, entweder mündlich oder schriftlich durch Patientenverfügungen usw. Sonst müssen Vertretungsberechtigte (Ehepartner, Kinder ...) die Verantwortung übernehmen. Das kann natürlich zu Problemen führen, wenn sie sich entweder untereinander nicht einig sind oder anderer Meinung sind als der Kranke.

Außer bei Eigen- oder Fremdgefährdung kann das Krankenhaus die Entlassung auch verweigern, wenn der Kranke beim besten Willen nicht transportfähig ist. Das dürfte bei jemandem, der auf der Intensivstation liegt, wohl regelmäßig der Fall sein. So weit ich es aus Fehrmanns Beiträger auf der Website erkennen kann, war der alte Mann verwirrt; er "nahm seinen Gehstock" und wollte nach Hause - im Nachthemd? Als vernünftige Willensäußerung konnte das medizinische Personal das wohl nicht werten. Und Fehrmanns Bruder scheint schon vor ihm eine Menge Rabatz gemacht zu haben, wenn er vor dem Krankenhaus in Begleitung mehrerer Polizisten wartete - sehr wahrscheinlich war er vorher drin, aber ohne Polizei. Die beiden Brüder sind wohl vom gleichen Holz.
 
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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #62 am: 16. Februar 2018, 09:34:38 »

Außer bei Eigen- oder Fremdgefährdung kann das Krankenhaus die Entlassung auch verweigern, wenn der Kranke beim besten Willen nicht transportfähig ist. Das dürfte bei jemandem, der auf der Intensivstation liegt, wohl regelmäßig der Fall sein.

Auch auf die Gefahr hin, daß ich wieder angefeindet werde: Wenn jemand gehen will darf ihn keiner im Krankenhaus behalten. Egal mit welcher Ausrede. Der alte Mann hatte das Recht nach Hause zu gehen, auch wenn er es nicht überlebt hätte.
 

Offline Jaegg

Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #63 am: 16. Februar 2018, 09:59:55 »
Aus dem Rglement des Kanton Zürich:
Zitat
Austritt und Nachbehandlung Sie können jederzeit Ihren Spitalaufenthalt abbrechen und heimkehren. Gegen Ihren Willen dürfen Sie nur dann zurückgehalten werden, wenn besondere Bestimmungen dies vorschreiben, z.B. zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Wenn Sie gegen den Rat Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes das Spital verlassen, handeln Sie auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Dabei kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Vor Ihrem Spitalaustritt informiert Sie – und mit Ihrer Zustimmung auch Ihre Angehörigen – der Spitalarzt oder die Spitalärztin über die Weiterbehandlung und Pflege zu Hause. Auch der weiterbehandelnde Arzt oder die Ärztin wird informiert und mit den nötigen Unterlagen dokumentiert . Wollen Sie dies nicht, müssen Sie Ihre Spitalärztin oder Ihren Spitalarzt orientieren

Frage im konkreten Fall ist, wie die Angehörigen die anschliessende Pflege und Behandlung organisiert haben. Dazu ist leider nichts bekannt.
 

Offline mork77

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #64 am: 16. Februar 2018, 10:15:53 »
Also ... je nach Ausprägung der Demenz kann es natürlich schwierig sein den tatsächlichen Wunsch des Patienten wahrzunehmen.
Was spricht denn aber dagegen wenn jemand nach Hause möchte um dort zu sterben? Es gibt mittlerweile ausgesprochen gute mobile Palliativteams welche 24/7 zur Verfügung stehen und die Patienten auch Zuhause gut analgosedieren um den letzten Weg zu erleichtern. Im Krankenhaus stirbt es sich _anders_und es ist nicht das vertraute Umfeld, auch wenn die Angehörigen vor Ort sein sollten.

Wir haben ja auch §630 BGB (Patientenrechtegesetz) und jeder gesunde Mensch, der geistig voll bei Verstand ist hat auch das Recht Maßnahmen zu verweigern (könnte wie oben geschrieben hier aber eingeschränkt sein). Man darf nicht gegen den eigenen Willen im Krankenhaus festgehalten werden es sei denn Fremd- und/oder Eigengefährdung sind vorhanden. Dann greifen die PsychKG der einzelnen Bundesländern.

Manchmal ist das hier schon seltsam mit unserer Kundschaft. Egal was sie schreiben, es muss falsch sein.

Soweit die Theorie.

zur Praxis.
1. Viel Spass dabei um 2330 ein Palliativteam zu organisieren. Das ist unrealistisch und auch nicht Aufgabe des Nachtdienstes so etwas zu tun. Da hat man andere Aufgaben.

2. Sicher kann ein orientierter Patient selbstständig entscheiden. Jeder hat das Recht auf Seine eigene Unvernunft. Bei Demenz sieht das anders aus. Die Hauptaufgabe des Arztes sowie des Pflegepersonals ist und bleibt, Schaden vom Kranken abzuwenden. Lag hier eine Patientenverfügung vor? Gab es einen gesetzlichen Betreuer? Ich vermute mal nein. Warum nicht? Der ist ja nicht um 2329 dement geworden und wollte um 2330 gehen. Hier hätte die Familie vielleicht vorher tätig werden sollen. Dann hätte man sich das Geheule danach sparen können.

3. Ohne Betreuung und ohne Verfügung entscheidet der Arzt nach seinem Gewissen. Das bedeutet, im Zweifelsfall vermutet man, dass der Patient überleben will. Das mag manchmal unethisch vorkommen, aber später, wenn man wegen unterlassener Hilfeleistung und auf Schadensersatz verklagt wird, steht man erfahrungsgemäss alleine da. Ich als Arzt habe grundsätzlich meinen Hintern zuerst ins Trockene gebracht. Das haben die Kollegen hier auch!
 
4. Gerade die mediteranen Grossfamilien haben die Angewohnheit, Todesdrohungen auszusprechen. Das ist vollkommen inakzeptabel und nicht hilfreich in der Situation. Hatte ich auch schon.

Die abschliessende Frage ist, was denn ein 83 jähriger multimorbider Mann mit Demenz auf der Intensivstation gemacht hat. Zu so einer Entscheidung gehören immer zwei, die Ärzte und die Familie. Einmal mehr, vielleicht hätten unsere Helden der Familie mal vorher Gedanken machen sollen. Aber dann müsste man ja Verantwortung übernehmen, anstatt einfach nur grosse Töne zu spucken. Das gilt übrigens generell, auch für Deutsche, die seit Jahrhunderten hier leben.

Ach ja, dreimal dürft ihr raten, wie die Reaktion von Seiten der Familie ausgefallen wäre, wenn der Mann zu Hause gestorben wäre, was ja zu vermuten ist. Glaubt ihr die wären dann zufrieden?
Dann käme der "Ja wenn ich das gewusst hätte, dann..." Satz. Das Geheule wäre das Gleiche. Und Eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung sogar gerechtfertigt.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 10:20:42 von mork77 »
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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #65 am: 16. Februar 2018, 10:29:30 »
Ach ja, dreimal dürft ihr raten, wie die Reaktion von Seiten der Familie ausgefallen wäre, wenn der Mann zu Hause gestorben wäre, was ja zu vermuten ist. Glaubt ihr die wären dann zufrieden?

Das ist mir doch egal, der alte Mann wollte nach Hause und nur das zählt! Wenn er auf dem Weg zum Fahrstuhl hobs geht ist das OK, es war ja sein Wille. Was die Familie will ist zweitrangig.
 

Offline mork77

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #66 am: 16. Februar 2018, 10:38:30 »
Ach ja, dreimal dürft ihr raten, wie die Reaktion von Seiten der Familie ausgefallen wäre, wenn der Mann zu Hause gestorben wäre, was ja zu vermuten ist. Glaubt ihr die wären dann zufrieden?

Das ist mir doch egal, der alte Mann wollte nach Hause und nur das zählt! Wenn er auf dem Weg zum Fahrstuhl hobs geht ist das OK, es war ja sein Wille. Was die Familie will ist zweitrangig.

Du bist ja auch nicht der Arzt und stehst anschliessend vor Gericht. Logisch, dass dir das egal ist. Mir als Arzt NICHT. Ich trage die Verantwortung, also ist es meine Entscheidung als Arzt. Und wenn mich dann jemand anzeigt, dann kann ich nachweisen, dass ich das gemacht habe, was meinen Beruf nun einmal ausmacht. 

Der Mann war wohl dement, Er konnte nicht mehr für sich selbst entscheiden. Er konnte nicht mehr die Konsequenzen Seines Tuns absehen. Er wollte vielleicht nach Hause, aber wollte er Auch sterben? War er sich über diese Konsequenz im Klaren?
Du kannst das nicht beantworten?
Siehst du, da liegt das Problem!

Nochmal, das Problem hätte man deutlich früher lösen müssen, mittels Patientenverfügung und Einrichtung einer Betreuung. Bevor das Kind in den Brunnen fällt.

Die Situation wird natürlich nicht einfacher, wenn einer der Angehörigen ein durchgeknallter Querulant ist.
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Offline Das Chaos

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #67 am: 16. Februar 2018, 10:41:34 »
...
Das ist mir doch egal, der alte Mann wollte nach Hause und nur das zählt!

Da kann man andrer Meinung sein. Der Mann ist tot, der hat keine Probleme mehr, der Arzt muß weiterleben, u. U. mit einem Straf- und einem Standesprozess.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #68 am: 16. Februar 2018, 11:27:12 »
Er wollte vielleicht nach Hause, aber wollte er Auch sterben? War er sich über diese Konsequenz im Klaren?
Du kannst das nicht beantworten?
Siehst du, da liegt das Problem!

Und wenn er auf der Station geblieben wäre? Würde er noch leben?

Fest steht, dass seine letzten Minuten ein Horror waren, aber das kann der Arzt ja rechtfertigen mit: Ich bin Arzt ich kann alles entscheiden.

Nochmal, das Problem hätte man deutlich früher lösen müssen, mittels Patientenverfügung und Einrichtung einer Betreuung. Bevor das Kind in den Brunnen fällt.

Die Situation wird natürlich nicht einfacher, wenn einer der Angehörigen ein durchgeknallter Querulant ist.

Richtig er hätte eine Patientenverfügung machen sollen. Hat er aber nicht. Er wär sicher zufriedener gestorben wenn er zum sterben nach Hause gedurft hätte oder zumindest es geglaubt hätte.

Was der duschgeknallte Querulant will zählt absolut nichts.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 11:28:45 von I AM FROM AUSTRIA »
 

Offline dieda

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #69 am: 16. Februar 2018, 11:30:32 »
Nur zur Information: für solche Fälle gibt es einen richterlichen Notdienst, der bei solchen ausgesprochenen Dilemmata für den Arzt, gegebenfalls eine sofortige und einstweilige Entmündigung den Patienten ausfertigen kann. Die kann dann später nochmal überprüft werden.
Das Krankenhaus hat aber jetzt erst mal wirklich ein Problem mit ungewissem Ausgang, und zwar ein doppeltes Problem, wenn dazu noch so ein RD am Set ist. Der Schaden in der Öffentlichkeit ist bereits eingetreten.

Und noch eine Beobachtung:
In letzter Zeit werden verstärkt und unter oft seltsamen Vorwänden Patientenakten von Anwälten eingesehen. Es hat irgendwie den Anschein, als hätte sich da ein sagen wir "problematischer Teil" einer gewissen Berufsgruppe auf eine möglicherweise neue "Goldgrube" eingeschossen. Ob genau diese Anwälte vorher vielleicht ein bisschen in "Völkerrecht gemacht" haben, ist dabei natürlich unbekannt.
 ;)
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Igor Strawinski

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #70 am: 16. Februar 2018, 11:40:11 »
Nur zur Information: Dann empfinde ich das Gesetz als FALSCH - so lange er keine Gefahr für jemanden darstellt, hat er das Recht zu gehen. Wenn er für SICH eine Gefahr darstellt, muss er selbst damit klar kommen. Einige Österreicher gehen aus diesem Grund in die Schweiz und erwarten sich Sterbehilfe. Warum darf man nicht gehen wenn man nicht mehr will?
 

Offline kairo

Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #71 am: 16. Februar 2018, 11:48:33 »
Er wär sicher zufriedener gestorben wenn er zum sterben nach Hause gedurft hätte oder zumindest es geglaubt hätte.

Ohne Zweifel, aber dann wäre das Krankenhaus immer noch nicht verpflichtet gewesen, ihn kurz vor Mitternacht auf die Straße zu schicken. Entlassungen finden normalerweise in einem geregelten Prozess statt, und zwar tagsüber.
 

Offline dieda

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #72 am: 16. Februar 2018, 11:49:57 »
Der Richter kann von Fall zu Fall, muss (!)aber nicht die einstweilige Entmündigung aussprechen, aber der Arzt ist erst mal haftungsrechtlich raus.

Solche Fälle wären allerdings, wenn dadurch z.B. eine laufende notwendige Behandlung abgebrochen wird oder wenn akute Zweifel am mutmaßlichen Willen oder am zeitweiligen geistigen Gesundheitszustand des Patienten gegeben sind.

Was wäre wiederum, wenn der Patient dann zu Hause ist/war, gesund wird aber von seiner Aktion schlimme Folgeschäden hat und dann rumjammert/ den Arzt verklagt, dass er ihn nicht "davon abgehalten" hat.

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #73 am: 16. Februar 2018, 11:52:51 »
Nur zur Information: Dann empfinde ich das Gesetz als FALSCH - so lange er keine Gefahr für jemanden darstellt, hat er das Recht zu gehen. Wenn er für SICH eine Gefahr darstellt, muss er selbst damit klar kommen. Einige Österreicher gehen aus diesem Grund in die Schweiz und erwarten sich Sterbehilfe. Warum darf man nicht gehen wenn man nicht mehr will?

Einmal mehr, ist er orientiert, kann es mir als Arzt tatsächlich egal sein. Dann kläre ich ihn über Blödheit, Blindheit und Tod auf ( Ja, Auch einen kern gesunden Menschen, er könnte ja am nächsten Morgen tot im Bett liegen) und dann kann er gehen.

Bei Demenz sieht es halt anders aus. Er muss eben nicht selbst damit klar kommen, wenn was passiert. Verantwortung trägt entweder der Betreuer oder halt derjenige, der die Gefahr am besten einschätzen kann. Das ist nun mal der Arzt. Und wer die Verantwortung trägt, der entscheidet auch!

Und für den weiteren Verlauf gilt nunmal folgende Regel.

Jede gute Tat wird bestraft!

Nachher wissen grundsätzlich alle alles besser. Und für Anwälte ist sowas ein gefundenes Fressen. Keiner dankt es dir als Arzt.
Das ist die Realität

Als Arzt stehst du gerade im Dienst immer mit einem Bein im Knast!

Daher Regel Nummer 1: Bring deinen Allerwertesten ins Trockene. Dokumentiere jedes Wort! jeden Furz! mach die Sache wasserdicht! Keiner wird es nachher für dich tun.

Das mag hart klingen, ist aber heutzutage überlebenswichtig in einer Gesellschaft, in der Jeder über alles bestimmen aber keiner die Verantwortung tragen will. Und das habe ich häufig genug selbst erlebt.

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Offline Grenzstein

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Re: Ein kurdischer Reichsbürger - Robin Fermann
« Antwort #74 am: 16. Februar 2018, 21:55:21 »
Und dann noch ein kleiner praktischer Hinweis vom Ex-Rettungsdienstler: Intensivpflichtige Patienten fahre ich nicht nach Hause. Der Taxler macht´s auch nicht. Also: entlassen, vor die Türe setzen: und dann?