Autor Thema: Diskussion über Ausweispflicht  (Gelesen 5308 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Diskussion über Ausweispflicht
« Antwort #30 am: 31. Oktober 2017, 22:06:22 »
...
Irgendwie haben die Juristen ein anderes Sprachverständnis als Techniker/Wissenschaftler/Mathematiker.

Das auf jeden Fall (und das ist gut so!)

Äh, warum? Ich finde das immer ziemlich lästig.


Zitat
Möglicherweise will Klammers Karl darauf hinaus, dass es bezüglich des Ausweises wenigstens zwei Pflichten geben könnte:
1. die Pflicht, einen zu besitzen (§1 Abs 1. PAuswG) und
2. die Pflicht, sich auszuweisen (versch. Ordnungsgesetze)
Das PAuswG formuliert eindeutig: "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass  im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."

Satz 1 ist die Besitzpflicht, Satz 2 die Vorlegepflicht.

Zitat
Die zweite kann durch den Pass ersetzt werden, weshalb entsprechende Ordnungswidrigkeiten (z.B. §111 Abs. 1 OWiG) nicht entstehen.

Eine eigenständige Ausweispflicht neben dem PAuswG? Ich kenne keinen Fall, in dem nicht auch der Reisepass genügen würde. Wäre auch unpraktisch, man muss ja keinen Perso besitzen, wenn man einen Pass hat ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Das Chaos

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Re: Diskussion über Ausweispflicht
« Antwort #31 am: 31. Oktober 2017, 23:41:03 »
...
Das PAuswG formuliert eindeutig: "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass  im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."

Satz 1 ist die Besitzpflicht, Satz 2 die Vorlegepflicht.


Bin ja Deiner Meinung, wollte nur Karls Gedankengang nachvollziehen, den offensichtlich auch einige Ordnungsämter verfolgen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Sandmännchen

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Re: Diskussion über Ausweispflicht
« Antwort #32 am: 1. November 2017, 11:33:57 »
@KarlKlammer magst Du noch was ergänzen?
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Offline KarlKlammer

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Re: Diskussion über Ausweispflicht
« Antwort #33 am: 2. November 2017, 11:54:21 »
@KarlKlammer magst Du noch was ergänzen?

Nein, meines Erachtens ist alles zum Thema geschrieben worden. Ob die Ausweispflicht mit dem Besitz eines Reisepasses erfüllt ist oder nicht, ist wie erwähnt eine rein akademische Diskussion ohne praktische Auswirkungen. Falls meine Lesart stimmen sollte, wären die Rechtsfolgen bei Besitz eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes dennoch dieselben wie bei Besitz eines Personalausweises. Im Ergebnis geht es lediglich um die Auslegung des Begriffes "Ausweispflicht" und darauf basierend darum, dass in der Ausgangsdiskussion - auf die sich mein erster Kommentar vom 03.08.2017 bezog - beide vertretenen Ansichten legitim sind.
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