Putzhammer haut ganz schön auf den Putz, aber mit recht putzigen Schreiben: Er schreibt mehrere "Zurückweisungen", in denen er u. a. die "BAR-Vermutungen" zurückweist, vor allem aber die "Anklagen" der "abgelehnten" Gerichts-"Firmen". Im Grunde handelt es sich um zusammenkopierte Versatzstücke aus allen Ecken des RDtums. (Das lateinische Wort "copia", von dem unsere "Kopie" herstammt, darf hier übrigens in seiner ursprünglichen Bedeutung verstanden werden: Menge, Masse, Fülle. Auch Putzhammer scheint zu glauben, dass Quantität Qualität wettmache.)
In der Sache sehe ich allerdings keine Argumente - es sei denn, ich hätte sie übersehen. Das bedeutet wohl, dass selbst Putzhammer gegen die ermittelten Fakten nichts einwenden kann.
Die "Beiakte" enthält u. a. eine Übersicht über die Vorstrafen, aber auch die Ermittlungsergebnisse und die Anklage.
Sodann findet sich eine rührende deutsche Übersetzung des Auslieferungsentscheids des Corte d'Appello di Brescia (Berufungsgericht von Brescia). Jedenfalls erfährt man, dass das Berufungsgericht keinen Grund sah, weshalb Putzhammer nicht ausgeliefert werden dürfte. Daher hat es seiner Auslieferung zugestimmt.