Autor Thema: KRD "Rechtsbeistandspaket"  (Gelesen 4456 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #60 am: 23. April 2024, 13:54:50 »
Ich hab mal als Unterschied zwischen Beschluss und Urteil gelernt, dass einem Urteil eine mündliche Verhandlung vorangeht, ansonsten ist es ein Beschluss.

Das ist also in dieser Allgemeinheit falsch? Der Unterschied ist dann nur, welches Rechtsmittel zulässig ist?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #61 am: 23. April 2024, 14:01:32 »
Es gibt - anders herum - auch Beschlüsse während einer mündlichen Verhandlung: b.+v.
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