Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 123118 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #765 am: 9. Februar 2026, 16:23:11 »
Zitat
Mildernd wurde der ordentliche Lebenswandel des bereits mehrfach wegen wegen Wiederbetätigung Verurteilten, der aber als rechtlich unbescholten gilt, anerkannt.

Mehrfach verurteilt und trotzdem unbescholten?

Verursacht das nur bei mir ein ganz grosses Hä???? ?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #766 am: 9. Februar 2026, 16:42:27 »
Du kannst die Vorstrafen löschen lassen.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300030

Zitat
Tilgungsfrist bei einer einzigen Verurteilung:

    Die Tilgungsfrist beträgt drei Jahre bei einer Verurteilung aufgrund einer Jugendstraftat, wenn der Schuldspruch ohne Strafe oder unter Vorbehalt der Strafe erfolgt ist.
    Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei einer Verurteilung zu einer höchstens einjährigen Freiheitsstrafe, bei einer Verurteilung zu nur einer Geldstrafe oder bei einer Verurteilung wegen Jugendstraftaten.
    Die Tilgungsfrist beträgt zehn Jahre bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren.
    Die Tilgungsfrist beträgt fünfzehn Jahre bei einer Verurteilung zu einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe oder wenn die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet wurde.

Tilgungsfrist bei mehreren Verurteilungen:

    Erfolgt eine erneute Verurteilung, bevor eine oder mehrere frühere Verurteilungen getilgt sind, so tritt eine Tilgung aller rechtskräftigen Verurteilungen nur gemeinsam ein.
Es ist hinlänglich belegt. GeHAARPt euch wohl!
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #767 am: 10. Februar 2026, 03:03:23 »
Du kannst die Vorstrafen löschen lassen.

Und woher weiß man dann, dass er bereits einschlägig aufgefallen ist? Und wieso weiß das Gericht das nicht? Oder darf es das wissen, aber nicht mit einbeziehen, weil es ja "gelöscht" wurde?

Soweit ich das Erweiterte Führungszeugnis in Deutschland verstanden habe, steht da alles drin, auch Verurteilungen, die im Einfachen Führungszeugnis nicht auftauchen. Aber für die, die es wissen müssen, weil es zu ihrem Job gehört, ist alles dokumentiert. Ist das in Österreich anders?

Ich würde, wenn ich wetten würde, wetten, dass irgendwo auch noch der Punkt in Flensburg aktenkundig ist, weil ich vor 30 Jahren mal mit einer mehrere Monate überfälligen ASU erwischt wurde. Offiziell gibt es den nicht mehr, aber die deutsche Gründlichkeit vergisst sicher nichts …
« Letzte Änderung: 10. Februar 2026, 03:08:30 von theodoravontane »
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #768 am: 10. Februar 2026, 10:34:21 »
Und woher weiß man dann, dass er bereits einschlägig aufgefallen ist? Und wieso weiß das Gericht das nicht? Oder darf es das wissen, aber nicht mit einbeziehen, weil es ja "gelöscht" wurde?

Natürlich weiß es das Gericht, jeder weiß es aber Gesetze gelten leider auch für Rechtsextremisten und wenn er länger als 15 Jahre "brav" war darf es halt nicht ins aktuelle Urteil miteinbezogen werden. Was das Führungszeugnis anbelangt, bei Polizei oder Heer hätte er wohl keine Chance, was aber auf Grund seines Alters hinfällig ist, bei privaten Anfragen dürfte es eigentlich nicht aufscheinen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_J%C3%B6rg_Schimanek_jun.
Zitat
[..]Urteile in Strafsachen

Schimanek jun., der im Besitz eines Sturmgewehres 77 des Bundesheeres war, wurde 1985 (Rechtskraft 1992[1]) wegen Hehlerei (§ 164 StGB) und verbotenem Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe i. H. v. 24.000 Schilling verurteilt.[10] Es folgten zwei geringere Geldstrafen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz in den Jahren 1988, mit 12.000 Schilling, und 1991, mit 1.500 Schilling.[10]

Im Zuge des Wiederbetätigungs-Prozesses gegen Küssel 1994 wurde er verhaftet:[11] Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung gemäß § 3a II des Verbotsgesetzes 1947 wurde Schimanek 1995 vom Geschworenengericht beim Landesgericht für Strafsachen Wien[42] zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt.[43] Er legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte 1995 das Urteil, nahm aber eine außerordentliche Strafmilderung (§ 41 Abs. 1 StGB) auf acht Jahre[16] vor. 1999 wurde er, nachdem das niederösterreichische Landesgericht Korneuburg und das Oberlandesgericht Wien damit befasst waren, „aufgrund seines Vorlebens, aufgrund seiner begründeten Aussichten auf ein rechtliches Fortkommen und seiner Aufführung während der Vollstreckung“[32] vorzeitig aus der Haft in der Justizanstalt Sonnberg in Niederösterreich entlassen.[44] Nach dem Soziologen Max Preglau „verharmloste“ die FPÖ bei ihrem Neujahrstreffen 2001 in Wien die Wiederbetätigung im konkreten Fall.[45]

Eine Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) Schimaneks gegen die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von 1996 wurde 2000 wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. Schimanek berief sich bei seiner Klage auf die freie Meinungsäußerung. In der Entscheidung der Ersten Sektion hieß es, dass die Verurteilung im Sinne des Art. 10 Abs. 2 EMRK jedoch notwendig gewesen sei.[46] Der Rotterdamer Rechtswissenschaftler Jeroen Temperman übte 2014 Kritik am Urteil, da das Gericht seiner Meinung nach auf den indirekten Ansatz des Art. 17 EMRK zurückgefallen sei.[47]

Sämtliche gerichtliche Verurteilungen sind zwischenzeitig getilgt, sodass Schimanek jun. als gerichtlich unbescholten gilt (§ 1 Abs. 4 Tilgungsgesetz 1972).[48] [..]
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #769 am: 10. Februar 2026, 13:01:28 »
Das kleine Teufelchen meint: einschlägig nicht mehr länger vorbestraft. Also sowas wie politischer Adel ganz rechts.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #770 am: 10. Februar 2026, 15:17:10 »
Natürlich weiß es das Gericht, jeder weiß es aber Gesetze gelten leider auch für Rechtsextremisten und wenn er länger als 15 Jahre "brav" war darf es halt nicht ins aktuelle Urteil miteinbezogen werden. Was das Führungszeugnis anbelangt, bei Polizei oder Heer hätte er wohl keine Chance, was aber auf Grund seines Alters hinfällig ist, bei privaten Anfragen dürfte es eigentlich nicht aufscheinen.

Das dachte ich eigentlich auch. Mich hat nur das "löschen lassen" irritiert. Das klang für mich danach, dass man nach einer gewissen Wohlverhaltensphase die Einträge aktiv entfernen lassen kann. Ich nehme aber an, dass das ein Automatismus ist.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #771 am: 3. März 2026, 22:27:37 »
Wie aus dem Lehrbuch.
Tirolerin weigert sich das Schiff zu betreten, nachdem sie aufgrund einer Strafe wg. Schnellfahrens (Schätze mal so €30-40) die Behörden „zu einer unwiderruflichen und absoluten Zustimmung zu einem privaten und kommerziellen Pfandrecht von 700.000 Euro“ aufgerufen hat.  :facepalm:

Zitat
Prozess in Innsbruck
Wutbürgerin droht BH nach Moped-Strafe für Tochter
Tirol
03.03.2026 19:00

Eine 58-jährige Tirolerin musste sich vor Gericht in Innsbruck wegen eines skurrilen Schreibens an eine Bezirkshauptmannschaft verantworten, in dem sie ein Pfandrecht von 700.000 Euro forderte. Nach anfänglichem Widerstand und bizarrem Verhalten vor Gericht kam die Frau schlussendlich mit einem blauen Auge davon.

Eigentlich hätte die Angeklagte am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Norbert Hofer Platz nehmen sollen – doch sie weigerte sich. „Ich werde das Schiff nicht betreten“, kündigte die 58-Jährige zu Beginn des Prozesses an und blieb während der Verhandlung demonstrativ bei der Tür stehen. Auch bei Fragen zu ihrer Person schwieg sie eisern. „Ich möchte nicht mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen angesprochen werden“, erklärte sie dem Richter. Dieser ging auf ihren Wunsch nicht ein.


Spoiler
Zitat
BH-Sachbearbeiterin mit Pfandrecht gedroht
Geduldig erläuterte er ihr auf Nachfragen den Straftatbestand aus Oktober 2024, der zur Anklage geführt hatte. Nachdem ihre Tochter mit dem Moped zu schnell unterwegs gewesen war und dafür eine Strafverfügung erhalten hatte, forderte die Angeklagte in einem Schreiben eine Sachbearbeiterin der BH Imst „zu einer unwiderruflichen und absoluten Zustimmung zu einem privaten und kommerziellen Pfandrecht von 700.000 Euro“ auf.
Mut für eine persönliche Entschuldigung fehlte
„Ich habe das Schreiben im Zorn und nach diversen Ärgernissen über das System verfasst“, rechtfertigte sich die Tirolerin. „Ich weiß mittlerweile aber, dass die Herrschaften bei der BH nichts dafür können.“ Sie habe sich bereits per E-Mail entschuldigt und eine persönliche Entschuldigung solle noch folgen. „Bisher haben mir der Mut und die Zeit dafür gefehlt“, gab sie zu Protokoll.

Am Ende kam die Frau mit einer Diversion davon. In den nächsten zwei Jahren darf sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.
[close]

https://www.krone.at/4064863
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #772 am: 11. März 2026, 14:40:11 »
So, jetzt der zweite Bruder. Entweder der rechte Rand ist wirklich so abgrundtief deppert, oder es ist ihnen mittlerweile wurscht, weil sich der braune Faden eh schon bis in den Nationalrat zieht.

Zitat
Gericht
Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für Schimanek
Rene Schimanek, der frühere Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), ist in Krems wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Anlass dafür ist eine Parte für seinen verstorbenen Vater, auf der laut Anklage ein NS-Symbol war. Er wurde – nicht rechtskräftig – zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt
.
Online seit heute, 6.10 Uhr (Update: 13.21 Uhr)

Im Mittelpunkt der Anklage steht eine Todesanzeige, die Schimanek Ende Dezember 2024 nach dem Ableben seines Vaters, des ehemaligen FPÖ-Landesrats in Niederösterreich, Hans Jörg Schimanek senior, via WhatsApp-Nachricht an eine Gemeindemitarbeiterin schickte, um sie auf der Website von Langenlois (Bezirk Krems) veröffentlichen zu lassen. Ein Kollege der Frau, die die Nachricht erhalten hatte, veröffentlichte die Parte am 30. Dezember 2024 auf der Homepage.
Darauf waren das laut Anklage in rechtsextremen Kreisen verwendete „Irminsul“-Symbol und der Spruch „… und ewig lebt der Toten Tatenruhm“, der im Nationalsozialismus dazu diente, gefallene Soldaten als Helden darzustellen. Laut Anklage „liegt es auf der Hand“, dass sich die Todesanzeige „gerade an Sympathisanten der nationalsozialistischen Ideologie richtete und diese darin bestärken sollt, ihrer Gesinnung bis in den Tod durch Taten treu zu bleiben“.
Schimanek: Parte „im Auftrag“ des Verstorbenen erstellt
Schimanek bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Er sagte, er habe die Parte „im Auftrag“ seines Vaters erstellt, der Wünsche geäußert habe. Das „Irminsul“-Symbol stehe für einen Lebensbaum. Sein Vater habe damit „in keinster Weise“ eine Verbindung zur NS-Zeit hergestellt. „Mein Anspruch war, eine würdige Traueranzeige für meinen Vater zu gestalten“, so der 56-Jährige.
Er habe sich – auch im Hinblick auf seine politische Tätigkeit – viele Gedanken um die Gestaltung der Parte gemacht und sei „nicht ansatzweise darauf gekommen“, dass es sich um ein verbotenes Symbol handle. Das Zitat sei ein „würdiger Spruch“, um das Leben und die Leistungen seines Vaters entsprechend darzustellen.

Spoiler
Zitat
Staatsanwältin: „Außerordentlich viele Zufälle“

Die Staatsanwältin sah „schon außerordentlich viele Zufälle“ und verwies auf den familiären Background, sichergestellte NS-Devotionalien an einem früheren Wohnsitz des Angeklagten und eine Mail aus dem Jahr 2010, in der Schimanek eine Dokumentation über Adolf Hitler als Geschichtsverfälschung bezeichnet und die er mit dem „üblichen Gruß“ unterzeichnet habe.

Es erscheine „in Summe der Zufall zu groß, dass all diese Dinge aus purer Unwissenheit oder Pech passiert sind“. In Zusammenschau habe es der Angeklagte zumindest ernstlich für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass er Kenner anspreche und in ihrer Gesinnung bestärke, meinte die Staatsanwältin.

Die Staatsanwaltschaft Krems wollte das Verfahren ursprünglich einstellen, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft wurde aber Anklage erhoben, hielt Verteidiger Werner Tomanek fest. Sein Mandant habe im Auftrag des Verstorbenen gehandelt. Tomanek ersuchte um einen Freispruch.Einziehung von sichergestellten NS-Devotionalien beantragt

Angeklagt ist Schimanek nach Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absätze eins und zwei), weil er die Tat auf eine Weise begangen haben soll, dass sie vielen Menschen zugänglich wird. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft. Ein Mandatsverlust wäre bei einer bedingten Strafe von mehr als einem Jahr oder bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Folge.
Ermittlungen nach einer Hausdurchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek hauptgemeldet war, wurden dagegen eingestellt. Diesbezüglich konnte kein Eigentümer der sichergestellten NS-Devotionalien festgestellt werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung der Gegenstände beantragt. Die Razzia hatte im Zuge von Erhebungen gegen die militante Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ stattgefunden. Nach Vorwürfen bat er im Februar 2025 um die Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz. Stadtrat in Langenlois blieb er.

In Bezug auf die „Sächsischen Separatisten“ stehen acht Männer seit Jänner unter anderem wegen Terrorismusverdachts in Dresden vor Gericht, darunter auch zwei Neffen von Rene Schimanek – mehr dazu in Rechtsextreme mieteten Kremser Forsthaus für „Tag X“ (noe.ORF.at; 7.2.2025).

Die Angeklagten sollen der deutschen Bundesanwaltschaft zufolge zu der Neonazi-Gruppe gehören. Im Dunstkreis der „Sächsischen Separatisten“ fand am 9. Februar auch ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Wien statt. Der Angeklagte erhielt wegen sichergestellten NS-Devotionalien in seiner Wohnung 18 Monate bedingt.

Stefan Schwarzwald-Sailer, noe.ORF.at/Agenturen

[close]

https://noe.orf.at/stories/3345173/

Bild unten
Zitat
Beim Prozess wurden auch die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten NS-Devotionalien vorgelegt
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #773 am: 11. März 2026, 20:21:37 »
Entweder der rechte Rand ist wirklich so abgrundtief deppert
DAS und nur DAS  >:D


Ein Geisterfahrer? Quatsch, Hunderte!
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #774 am: 12. März 2026, 07:41:30 »
Einspruch:
Latürnich sind Rechte minderer Intelligenz fähig, aber(!) speziell Familie Schimanek beweist jetzt in dritter Generation, daß wenn der Ruf erst mal ruiniert ist, es sich einfach ungeniert lebt.
Auch werden in solchen Kreisen strafrechtliche Verurteilungen als eine Art von Auszeichnung betrachtet, damit wird eine perverse Art von "Standhaftigkeit" begründet.
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