Autor Thema: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD  (Gelesen 33875 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #285 am: 30. Juni 2019, 15:32:33 »
Die nächste Verkehrskontrolle kommt bestimmt. Und zwar vor Ablauf der drei Jahre.

Die sind lediglich die Zeit, in der ihm - falls es sich das Gericht nicht anders überlegt (§ 63a Abs. 7 StGB), aber das wollte Fitzek offenbar mit Sicherheit verhindert wissen - auf gar keinen Fall ein Führerschein erteilt werden darf. Das heißt mitnichten, daß er dann wieder einen bekommt.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #286 am: 30. Juni 2019, 16:28:05 »
Dann hoffe ich darauf, dass der Freak Peter sich mal wieder auf öffentlichen Straßen mit Kfz erwischen lässt, denn lange wird er, abermals meine Meinung, seine Abstinenz nicht aushalten.
Dann wird er bestimmt die ganze Härte der deutschen Rechtssprechung (frühsten 2 Jahre nachdem er erwischt wurde) abbekommen: 3 Monate auf Bewährung.
Sorry, ich kann das ganze bei der Latte an Bestrafungen nicht mehr ernst nehmen...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline Thomas.Kieting

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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #287 am: 30. September 2019, 15:58:17 »
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat übrigens Fitzeks Beschwerde schon am 11.07.2019 abgewiesen (kann man leicht überprüfen, indem man auf der Webseite des EGMR die Beschwerdenummer auf der Unterseite "State of Proceedings" eingibt; die Beschwerdenummer steht auf dem Schreiben, das er als Antwort auf seinen Antrag auf einstweilige Maßnahmen erhalten hat).

Dann bekommt man das Bild im Anhang (keine Ahnung, wie man das einfügt)



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Re: Neues aus dem Königreich 06/2019 - Kindertag im KRD
« Antwort #288 am: 1. Oktober 2019, 10:39:47 »
Hat das transparente KRD diese neueste Entwicklung etwa nicht veröffentlicht und das Schreiben des EGMR mit der Begründung für die Abweisung nicht online gestellt?

Ich bin schockiert! SCHOCKIERT!

 ;D
 
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