Bericht vom Strafprozess gegen Peter Fitzek (Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Hof) am 28.06.2019
Fortsetzungstermin vom 24.6.2019, nächster Termin 5.7.2019
Aktenzeichen: 2 Ns 36 Js 8205/13
2. Strafkammer, Landgericht Hof, Saal 0.15
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Beginn 9:00 Uhr, Ende 11:00 Uhr
Anwesend:
Peter Fitzek (Angeklagter) mit RAin Christin Konrad und Pflichtverteidiger RA Jürgen Schmidt
VRi‘ inLG Schattner mit zwei Schöffen
Oberstaatsanwalt Zuber
Das Gericht
Hof ist ein kleines Städtchen, leider zurzeit aber durch eine innerstädtische Baustelle entstellt. Das Gericht ist ein neuerer schmuckloser Bau, etwas aufgepeppt durch eine neuere Fassadengestaltung. Direkt vor dem Landgericht befindet sich ein Schotterplatz, der zum Parken genutzt werden kann.
Die Vorbereitung
Nach der problemlosen Anreise auf der Autobahn des Führers, öh der A88, traf ich rechtzeitig, d.h. als Erster in Hof ein. Profis parken dann nicht vor dem Gericht, da Reichis gerne mal Nummernschilder fotografieren, sondern um die nächste Ecke. Schnell noch die Berufskleidung angezogen und schon ist man vom schluffigen Reichi nicht mehr zu unterscheiden. Nach den heißen Tagen ist es heute nur 15°C warm, also griff ich zum bewährten Outfit: blau kariertes Hemd mit kurzen Ärmeln, Sandalen und grauen Socken. Dazu noch ein mürrisches Gesicht und der Auftritt kann beginnen.
Der Einlass
Am Eingang geht es durch eine Schleuse. Das ist, gerade wegen der Reichis, heute Standard in den Gerichten. Alle Sachen, auch den Gürtel, in ein Schälchen legen, durch eine Schleuse laufen und abgetastet werden. Wie am Flughafen, nur es geht auf keine Reise – außer vielleicht für das Fitzelchen. Stifte und Papier sind erlaubt. Dann weiter den Gang herunter zum Saal 0.15. Vor dem Saal stehen zwei Wachtmeister und warten auf Kundschaft. Der Perso wird kopiert und ein Schwätzchen gehalten. Von der Fünfzehnmann-Sturmtruppe, von der Peter berichtet hat, ist nichts zu sehen.
Der Saal
Der Saal steht offen, Eintritt ist aber erst um 8:45 Uhr. Ich schaue schon mal rein. Richterbank vorne quer, Angeklagter samt Rechtsanwälten links, Oberstaatsanwalt rechts, mittig vor dem Richtertisch ein kleiner Tisch mit Stühlchen für die Zeugen. Der Oberstaatsanwalt sitzt auf der Fensterseite. Das ist üblich, damit der Angeklagte nicht aus dem Fenster springen kann. Leider sitzt er deshalb auch in der Sonne. Später wird es ihm zu warm und er zieht den Teil der Gardinen zu, die noch heil sind.
Die Zuhörer sitzen hinten quer, parallel zum Richtertisch. Drei Reihen Klappbestuhlung zu je 11 Plätzen sind vorhanden. Die erste Reihe ist für die Presse reserviert. Die Stühle sind ungepolstert, aber einigermaßen bequem.
An der Wand hinter dem Richtertisch hängt ein Kreuz, allerdings ohne Jesus. Der hat wohl schon mal für seinen Bruder Peter Platz gemacht.
Eintritt in den Saal
8:45 Uhr – Erster – har, har. Ich suche mir einen schönen Platz, mit guter Sicht auf alle Beteiligten und natürlich im Schatten aus. Nach mir kommt erst mal die Protokollantin mit den Akten. Dann schaut die Richterin kurz herein, sie hat ihren Beratungsraum hinter dem Richtertisch und muss deshalb nicht mit dem Pöbel durch die Saaltür eintreten. Sie ruft: „Ist ja kühl genug“ und damit hat sie recht.
Der Pflichtverteidiger schaut auch schon mal rein. Der Oberstaatsanwalt rückt ebenfalls ein. Dann kommen noch zwei ältere Damen, von denen eine zum Wachtmeister sagt: Ich möchte zum König. Dann ein Reichi, der sich in die erste Reihe setzt und immer nickt, wenn Peter etwas besonders Dummes sagt, dazu zwei Wachtmeister und zwei Polizisten. Ein Mann von der Presse ist auch da und noch drei ältere Herren. Kurz vor 9:00 Uhr sind wir dann komplett. Fitzek kommt im braun gestreiften Hemd mit KRD Aufdruck, im Schlepptau seine Rechtsanwältin und lässt sich von Kamerakind Marco fotografieren. Sie genießt es offensichtlich und sagt zu Fitzek, der neben ihr sitzt „guck mich mal kurz an“. Soll das Bewerbungsfotos für weitere Kundschaft geben oder läuft gerade die Reichsflotte aus? Auch der Pressemann fotografiert, hat aber nur ein Handy.
Nun kommt auch die Richterin mit den beiden Schöffen. Da die nichts für den ganzen Fitzekblödsinn können, schreibe ich nichts über die Beiden. Danken wir ihnen für die Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht und lassen wir sie im Dunklen.
Zur Abrundung kommt noch eine Schulklasse den Flur herunter. Ihr Betreuer fragt: Lohnt das noch? Aber die Schulkinder, ich tippe mal auf 8. Klasse, sind ja eh zu alt für das Kaspertheater und so ziehen sie weiter.
Die Formalien
Ab 9:02 Uhr wird es förmlich. Wer ist da – alle! Die Schöffen haben noch ein paar Unterlagen erhalten und diese auch gelesen – mein Mitleid ist ihnen sicher.
Der erste Zeuge
Jetzt kommt der erste Zeuge dran:
Polizist G. im modischen T-Shirt mit einer großen 2 drauf.
Er hat aber kaum was zu berichten, er habe nur Schreibtischarbeit gemacht. Die Richterin fragt noch, ob Peter zu der Zeit einen Wohnsitz in der Schweiz hatte, hatte er aber nicht. Dafür hatte er es am 24.1.2013 eilig und wurde geblitzt. Später stellte ein Gutachter fest, dass es sich beim Fahrer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um Peter handelte. Die Richterin fragte dann noch, auf wen der BMW zugelassen war. Na, auf den Verein ganzheitlicher Lösungen, d. h. auf keine natürliche Person – har, har.
Fitzek und seine Anwältin wollen dann noch etwas fragen, aber leider sind die Fragen keine Fragen, sondern Feststellungen und außerdem sagt G., dass man einfach in die Akten schauen solle, das sei 6 Jahre her.
Der Zeuge wird dann um 9:10 Uhr entlassen.
Einlassung zur Sache
Jetzt möchte die Richterin bis 9:30 Uhr unterbrechen, da dann der zweite Zeuge auflaufen soll. Ich sehe schon einen Kaffee für mich anrollen, aber jetzt meldet sich das Peterchen. Er habe noch eine Einlassung. Die solle Fragen des Gerichtes und seines Pflichtverteidigers beantworten. Für dessen Fragen wolle er sich hier schon einmal bedanken. Keine Ursache scheint dieser zu denken, und überlegt sicher, für was er das Sitzungsgeld anlegen kann.
Die Richterin sieht das gelassen: Dann schieben wir das mal ein.
Peter möchte sich zu vier Aspekten äußern:
- möglicher Vorsatz beim Rasen
- persönliches Verhältnisse
- Staatsumgebung
- jetziger Wohnsitz
Na ja, der erste Punkt klingt nicht uninteressant. Wollte er wieder zum Verfassungsgericht oder hatte er es einfach eilig?
Im zweiten Punkt ging es auch um seinen Personenstand. Auch mit ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet oder Gott leicht zu beantworten. Zu seinem persönlichen Verhalten sagt eigentlich schon der Auszug aus dem Strafregister genug. Ich überlege kurz, ob ich da noch als überraschender Zeuge aufspringen soll, aber wir sind ja nicht bei RTL, sondern bei einer seriösen KRD-Vorstellung.
Punkt drei klingt nicht nur nach Geschwurbel, sondern ist quasi eine Garantie dafür.
Der letzte Punkt wäre ebenfalls in einem Satz zu beantworten, kam jedoch im Folgenden nicht zur Sprache – man muss ja auch nicht alles kaputt-antworten.
Beginn der Einlassung
Peterchen betont vorsichtshalber schon mal, dass er wohl bis Mittag brauchen werde. Der Oberstaatsanwalt bringt seinen Körper – ebenfalls vorsichtshalber – in Ruhestellung und legt die Brille ab. Leider geht das ja bei den Ohren nicht. Die Richterin schaltet ihr Gesicht auf höfliches Desinteresse und die Schöffen versuchen ernst nach vorne zu schauen. Die Wachtmeister ahnen, was kommen wird, die waren am ersten Verhandlungstag schon da und ich spitze den Stift.
Der Vorsatz
Es war kein Vorsatz, er hatte es einfach nur eilig. Peter ging davon aus, dass er freie Fahrt nach eigenem Ermessen hatte. Schließlich verfügte er über einen grünen KRD-Lappen. Außerdem habe er noch das Paraguay-Teil. Warum dieses zum Rasen bevollmächtigen sollte, konnte oder wollte er nicht ausführen und, da eh keiner zuhörte, kam auch keine Frage dazu. Neben allen Lappen der Welt genoss er auch noch Staatsimmunität.
Ok, eine relativ kurze und klare, wenn auch bescheuerte Antwort. Zum grünen Schein kam später noch der fun fact, dass dieser bei einem Unfall mit Personenschaden sofort zu entziehen sei. Öh, da war doch mal was bei dir Peter. Musst du dir das Teil jetzt selber entziehen?
Die persönlichen Verhältnisse
Er hatte wohl am ersten Prozesstag ledig angegeben, was objektiv falsch war, da das Peterle halt geschieden ist. Also eine falsche Angabe vor Gericht, was man eigentlich lassen sollte. Im Gegensatz zu Lügen über die eigene Qualifikation bei AfD-Parteitagen, ist das nämlich strafbar.
Wie erklärt ein Schwurbler jetzt, dass er geschieden und gleichzeitig ledig ist? Ganz einfach. Für eine Heirat muss man einen Staatsangehörigkeitsnachweis haben. Er hatte auch einen, die arme Braut wohl auch, aber, da die DDR kein Staat war, waren die Teile ungültig und somit auch die Hochzeit.
Öh, so kann man argumentieren. Allerdings sinnvollerweise nur beim Stuhlkreis in Wittenberg und nicht im Landgericht.
Jetzt kam der Insolvenzantrag. Die BaFin wollte dafür kein unnützes Geld ausgeben und das Fitzelchen auch nicht. Warum auch, die Ansprüche der BaFin sind Unrecht und das wird sich spätestens beim jüngsten Gericht rausstellen und da sitzt Papa Gott vorne am Richtertisch und nicht das BRiD-Personal Frau Schattner. Na gut, kauft er eben bis dahin nix mehr bei Otto ein, die führen ja eh keine leicht entflammbaren Hermelinmäntel.
Als Beruf gab er Monarch an. Die Monarchie musste er gründen, weil seine Mitstreiter zu faul und zu dämlich waren. Zum Glück war Marco gerade mal wieder kurz eingenickt und musste die Schmach nicht anhören.
Zur Staatsangehörigkeit. Früher war er staatenlos, da die unselige DDR ja illegal war. Jetzt hat er die Staatsangehörigkeit KRD. Dazu gab es noch ein Anettdötchen. Eine frühere DDR-rin wollte sich in die BRiD-GmbH einbürgern lassen und das ging nicht. Triumphierend schaute er in die müde und desinteressierte Runde – das war doch mal ein „Beweiß“. Da alle Beteiligten die Zeit bis zum Mittag ausgebucht hatten, kam leider wieder keine Frage dazu. So wurde wenigstens unser Leid nicht unnötig verlängert.
Am Tisch des Angeklagten war die Lücke zwischen dem Pflichtverteidiger und Fitzek auf ein Maximum angewachsen. Noch einen Millimeter mehr und der Kollege würde in den Zuschauerbereich abrollen. Auf der anderen Bankseite zur RAin wurde es dagegen ziemlich eng.
Jetziger Wohnsitz
Also, am 31.8.2016 hatte er keinen Wohnsitz in der Schweiz, sondern im KRD. Wo er davor oder danach wohnte blieb im Dunklen, hat aber auch keinen interessiert. Mich natürlich schon, denn ich schreibe ja für die Geschichtsbücher mit und sogar Kaiser Wilhelm hat sich ordentlich nach Holland zum Sägen abgemeldet.
Die Staatsumgebung
Nach der eher mauen Ouvermärtüre kam jetzt der gefürchtete Mittelteil
Zunächst eine kurze Einleitung, um den Spannungsbogen zu erhöhen. Dann das tragende Zitat: „Alles Unrechte und Schlechte kann dauerhaft nicht gelingen“. Schön gesagt Peter, damit könntest du jetzt schließen und wieder Jeanshosen oder Videos verkaufen. Aber was rede ich, jetzt geht es loooos!
Beim Lesen der ersten Absätze muss Fitzel leider feststellen, dass er nicht die neueste Version seines Traktates dabei hat. Er ruft Marco zu: „Marco, ich sehe gerade das ist nicht die letzte Version, da sind noch Fehler drin“. Tja Marco, so etwas darf nicht passieren – da wartet wohl der Stuhlkreis auf dich. Ab jetzt wird von Peter als running gag bei jedem Fehler im Text laut kommentiert, was da fehlt und handschriftlich mit großer Geste korrigiert. Marco ist aber offensichtlich Prügel gewohnt und außerdem fröhnt er wiederholt dem Power-Napping, sodass die Demütigung zum Glück weitgehend an ihm vorbeigeht. Richterin und Oberstaatsanwalt verzichten erwartbar darauf mit zu korrigieren und der Pflichtverteidiger hat ohnehin kein Exemplar erhalten.
Der Pflichtverteidiger fängt sich auch noch die dringende Ermahnung gut zuzuhören, denn er sei schließlich total ahnungslos in Sachen Staatsangehörigkeit oder stecke sogar Vorsatz dahinter? Instinktiv rückt der Saal von diesem Purschen ab und schaut feindselig – neh, war ein Scherz.
Jetzt kommt der Parfitzek-Ritt durch die neue, die neuere, die neueste und die erfundene Geschichte. Otto Schyli und Barzel, etwas erratrisch als Bundespräsident bezeichnet, der unermüdliche Carlo Schmid usw. usw. und so langweilig. Tausend mal gehört, von Idioxen tausendmal aus dem Internet kopiert. Ich muss schon sagen, von einem König hätte ich mehr erwartet. Und er liest zu schnell vor. Dabei verschluckt er immer mehr Silben, wie einst der Erich Honecker. Dazu dies dauernde und sinnfreie Herumwerfen mit Aktenzeichen und Paragraphen. Könnigchen, da sitzen Volljuristen, die haben das studiert. Er scheint auch wirklich mehr für das Publikum zu reden, was aber nur aus dem eingeschlafenen Marco, einigen Rentnern, mir und desinteressierten Wachtmeistern besteht.
Wenn die Schöffen aus der Hauptverhandlung schöpfen sollen – da kann ich nur für Peter hoffen, dass die kein geeignetes Gefäß dabei haben.
Nicht zu vergessen: Es gibt einen Satz auf Latein vom ihm, nun, wie die Römer das ausgesprochen haben, weiß ja niemand so genau und deshalb sollte man tolerant sein, aber dann kam leider auch noch was auf Englisch.
Zudem, Peter schwankte etwas zwischen „Ich“ und „Wir“ und „Königliches Wesen und so weiter“. Gerade den letzten Titel würde ich doch etwas ernster nehmen, da wurden schon Erstgeborere – ist er eigentlich der ältere Sohn – für weniger geopfert.
Der zweite Zeuge
Um 9:37 Uhr musste die Richterin Peters gedanklichen und sprachlichen Ausfluss leider kurz trockenlegen.
Polizist S.
S. hat am Tattag die Messung durchgeführt. Es hat das Gerät aufgestellt, kalibriert und auch später den Abbau und die Nachkontrolle durchgeführt. Es war bedeckt und es lag Schnee – also das beste Raserwetter. Er selbst saß 50 m neben dem Gerät verdeckt im Wagen. Die Richterin fragte noch nach der Geschwindigkeit. Lausige 163 km/h statt erlaubten 100 km/h. Peter, so entgehst du aber nicht den Mordanschlägen auf dich. Mit dem BMW ist schon mehr drin!
Um 9:42 Uhr wird der Zeuge mit Dank entlassen und nach diesem kurzen Ausflug in die Realität darf Peter fortsetzen.
Fortsetzung der Einlassung zur Staatsumgebung
Um 9:42 Uhr geht es ohne Pause weiter. Fitzel mault zunächst über das Urteil des OVG zur Rückgabe der Fahrerlaubnis. Kann er machen, nützt ihm aber nix, da das Teil rechtskräftig ist. Nun stoßen doch zwei Schulkinder zu uns. Die werden sich ihren Teil über die Erwachsenenwelt denken, obwohl, Peterchen gehört ja eigentlich auch nicht dazu.
Jetzt kommt eine ganz interessante Argumentation. Den Landkreis Wittenberge samt dessen Behörden erkennt er an, da der Landrat direkt gewählt worden sei. Bei der BRiD-GmbH sei das anders. Der Lappen gehöre dem Landkreis und das OVG dem nicht existierenden deutschem Staat. Also könne das Gericht ihm nix wegnehmen – hat es aber. „Sinnbildlich: Ein Toter kann kein ungeborenes Kind heiraten“. Ok, das stimmt! Dann hält Fitze seine KRD-Verfassung hoch. Ein mächtiges Werk, allerdings nur mächtig dünn und DIN A5.
Um 9:59 Uhr fängt die Richterin an in der Akte zu blättern. Da wird doch wohl nicht schon aus Langeweile das Schandurteil vorbereitet? Um 10:00 Uhr schließt der Oberstaatsanwalt alle schließbaren Gardinen. Durch das Schwitzen und Rumsitzen genervt, fragt er Fitze, was das nun alles mit seiner Tat zu tun habe. Die Frage nach dem Grund für sein Gelaber kennt der aber schon aus anderen Prozessen und wie aus der Pyrolyse geschossen kommt die Antwort: „Daraus entstehen doch meine Notrechte“. Hm, gut gesagt und der Oberstaatsanwalt schaltet dann auch in den „Ich-Mecker-nur-noch-bei-formalen-Sachen-Modus“ um. Im Übrigen ist es ihm eh egal, er kennt das Urteil schon.
Der dritte Zeuge
Um 10:02 musste Peter vorübergehend seinen königlichen Rand halten. Es erscheint:
Fachdienstleiter Ordnung und Straßenverkehr Z. aus Wittenberg
Er will spontan den Perso zeigen und ruft seine Adresse in den Saal. Die Richterin muss ihn erst mal bremsen. Ein Perso sei nicht erforderlich und seine ladungsfähige Adresse sei doch sicher die des Landkreises.
Zunächst fragt die Richterin, wann die letzte Fahrerlaubnis erteilt wurde. Das Peterle musste ja leider aus reinen Beweisgründen, dass die DDR und die BRiD Unrechtsstaaten sind, bzw. waren, ein paar lässliche Verkehrssünden begehen, die bereits schon mal zum Entzug führten. Sozusagen ein Mehrtürer des Gaspedals.
Dann kommt die allseits bekannte Geschichte. Peterle erschien im Amt und wollte den Führerschein abgeben. Z. wies ihn darauf hin, dass dann auch die Fahrerlaubnis weg sei und er schon mal nicht mehr nach Hause fahren können. Fitzek, der kein Fahrrad im Kofferraum hatte, fragte, was denn passiere, wenn er seinen Führerschein einfach irgendwo hinlegen würde. Z. sagte, kein Problem, wir haben ein Fundbüro. Daraufhin wollte Peter das Abgabeformular nicht unterschreiben und ging ab. Am späten Nachmittag gab er dann seinen Führerschein mit einer selbst geschriebenen Erklärung ab.
So weit, so unstrittig. Am Richtertisch wurden die beiden Schriftstücke in Augenschein genommen. Fitzek lief dazu nach vorne, die Anwältin auch und sogar der Oberstaatsanwalt raffte sich auf. Der Rechtsanwalt hatte eine Kopie davon und sparte sich die drei Meter.
Die Richterin fragte dann noch, ob Peter jemals auf seinem Amt mit dem Führerschein aus Paraguay rumgefuchtelt habe und ihn eventuell gegen einen bundesdeutschen eintauschen wollte. Z. schloss das nicht aus, da Peter öfter mal reingeschaut hätten, z.B. in Sachen Autokennzeichen. rechtliche Auskünfte zum Paraguay-Führerschein habe er jedenfalls nicht gegeben. Die BRD habe Fitzek nicht anerkannt, den Landkreis wohl schon. Den Umtausch seines BRiD-Führerscheins gegen einen des Landkreises könne Fitzel schon angesprochen haben, aber es gäbe ja keinen Landkreisführerschein.
Man wundert sich schon, warum ein Fachdienstleiter sich so viel Zeit für ein Fitzelchen genommen hat, aber immerhin war dieser ja der Chefverkehrsrowdy im Landkreis.
Jetzt schlägt die große Stunde der Fabelanwältin – erstmals nach dem anfänglichen Fotoshooting. Auf die Aufforderung von Peter: „Fang du an“. Kommt die erste Frage wie ein Schlag: „Was ist der Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis und einem Führerschein?“ Tja, was ist der Unterschied zwischen einer Frage und einer dummen Frage? Fachanwältin für Verkehrsrecht ist die wohl eher nicht.
Nach der stummen Empfehlung aller Beteiligten, doch vorher mal ins Gesetz zu schauen, erkennbar an den vielen rollenden Augen, übergab das Organ der Rechtspflege doch lieber wieder an Fachanwalt Fitze.
Warum sei die Fahrerlaubnis weg, wenn der Führerschein zurückgegeben werde? Z. führte aus, dass man dann keinen Nachweis mehr darüber habe, dass man über eine Fahrerlaubnis verfüge. Das klang nicht so besonders logisch und so fragte Fitze, was denn passiere, wenn man den Führerschein verlieren würde. Z. meinte, dass man sich dann schnellstmöglich um einen Ersatz – natürlich keinen grünen – oder einen vorläufigen Führerschein bemühen müsse. Fitzeks Frage nach der Frist? UNVERZÜGLICH!
Gut, das war kein Erfolg für den Angeklagten. Also übergab er das Wort wieder an die Anwältin. Die fragte gleich mal, was Fitzek sich wohl bei der Abgabe gedacht habe. Eher der Zeuge Z. hier ein „nichts“ ausrufen konnte, grätschte der Oberstaatsanwalt – richtig, der war ja auch noch im Raum – dazwischen. Der Zeuge habe keine Glaskugel. Die Anwältin fragte dann noch, worauf Peter verzichten wollte. Zeuge Z. meinte Führerschein und die Anwältin rief gleich „das muss ins Protokoll“. Das erinnert schon etwas an Frau Masch, Fitzek hab sie selig.
Die Richterin bat erst mal darum, den Zeugen ausreden zu lassen. Daraufhin setzte die Anwältin zu einem neuen Geniestreich an. Sie begann die Frage mit: „Kann es nicht sein …, worauf der Oberstaatsanwalt mit „unzulässige Frage konterte“.
Jetzt musste Fitzek wieder übernehmen. Das war schon fast ein Kreuzverhör, hatte sich das Teil an der Wand nicht schon ein bisschen bewegt? Da wäre ich gerne Zeuge gewesen. Von Gott und einer einer Volljuristin ins Kreuzverhör genommen, wäre auch eine schöne Überschrift für die Blödzeitung gewesen.
Fitzek führte jetzt aus, dass auf seiner Willensklärung stand: „Hiermit wird vom Landkreis bestätigt …“. Die Richterin konterte mit: „Was ist die Frage?“ Nach Peter war die Frage, warum er nicht noch mal angehört wurde. Na, soll der Landkreis denn alle Wirrköpfe, die etwas am Infopoint abgeben, vorladen, am besten noch per Zustellungsurkunde? Das gäbe aber erst recht ein Gejaule bei den Reichis. Den weiteren Quatsch zu diesem Punkt kann ich mir wohl sparen.
Jetzt übergibt Fitze wieder an seine knallharte Nebenfrau. „Dann frag du was, du hast doch sicher viele Fragen.“ Und gleich kommt eine, zum Glück auch gleich die Letzte: „Wie erklären Sie es sich, dass Herr Fitzek trotz weiterer Kontrollen weiter fahren konnte?“ Da konnte der Oberstaatsanwalt wieder einspringen und höflich darauf hinweisen, dass der Zeuge dazu nichts sagen könne. Da sich das Gespräch doch etwas im Kreise drehte wurde Zeuge Z. um 10:34 Uhr mit Dank entlassen.
Fortsetzung der Einlassung zur Staatsumgebung
Peter nimmt nun seine alltägliche Arbeit wieder auf – Dönnekens erzählen. Jetzt kommt er auf seine Stiftung zu sprechen. Sie sei unzweifelhaft existent und legal. Dann kommt ein buntes Podbury mit Rammstein, Drohnen, Militärbasen. Dann noch etwas zum Status von Berlin.
Um 10:34 Uhr bittet die Richterin nochmals darum, Wiederholungen zu vermeiden. Der Oberstaatsanwalt merkt noch an, dass das Vorlesen von Gerichtsentscheidungen keine eigene Einlassung sei – danke! Nun ist Peter auf der Zielgeraden. Die Oberfinanzdirektion habe ihm versichert, dass er, wenn er es mit dem Staat auf die Reihe bekomme, die Rechtsnachfolge des 2. deutschen Reiches erhalte.
Die Richterin bat erneut auf Prüfung in Bezug auf Dopplungen, was Peter kommentierte: „ich prüfe beim Vorlesen, sonst müsste ich ja erst mal ruhig sein. Es wurde dann diskutiert, ob die nächsten zwei Absätze oder nur die nächsten vier Zeilen zu streichen seien. Eine kleine Anfrage im Bundestag kam auch nicht zur Verlesung, die lag nach der Tatzeit.
Jetzt ging es noch mal schwer ans Völkerrecht. Bayern und Sachsen gäbe es nicht. Staaten, also auch Freistaaten, würden ein Staatsbürgerrecht benötigen, sonst seien dessen Bürger Staatenlose. Darauf die Richterin: Die bayerische Staatsangehörigkeit wird ihnen ja gar nicht vorgeworfen – oder war ich da einen Moment unaufmerksam?
Fitzek wies dann noch darauf hin, dass er keinerlei Privilegien der BRiD nutzen wolle, worauf der Oberstaatsanwalt höflich auf die Fahrerlaubnis hinwies, die wolle er doch wieder haben?
Gut gekontert und da konnte Fitzek nur auf sein Spezialgebiet Gott und dessen Familienverhältnisse ausweichen. Es kam der Korintherbrief, Christus, Gewissensfreiheit und Würde. Tja, würde, hätte, täte. Hättest du mal bei der Abgabe des Lappens fünf Minuten nachgedacht, hättest du dir und uns den Tag hier erspart. Jetzt fragte ihn komischerweise seine eigene Anwältin nach dem Privileg Fahrerlaubnis, worauf Peter wieder auf sein Landkreisargument zurück kam.
Dazu kam noch eine teuflische Drohung. Er werde mit seinem Staat nur weitermachen, wenn er hier gewinne. Ob der Oberstaatsanwalt in Revision gehen würde interessiere ihn dagegen nicht.
Um 10:55 war dann das Ende absehbar. Erschöpfung auf allen Seiten. Peter wollte nur noch auf ein paar Prozesshinderungsgründe eingehen. Er begann mit dem allgemeinen Völkerrecht. Der Oberstaatsanwalt fiel ihm aber gleich ins Wort. Für die Prozesshinderungsgründe sei das Gericht zuständig und da das Verfahren eröffnet sei, gäbe es wohl keine.
Die Richterin stellte vermittelnd fest, dass das vorzulesende Heftchen ja ohnehin gleich durch sei. Insofern wies Fitzek abschließend noch einmal auf seine Immunität hin und ersuchte das Gericht um die Einstellung des Verfahrens. Dann wollte er seinen korrigierten Text noch unterschreiben und der Richterin übergeben. Die merkte aber nur an: „Ich hab das ja schon“.
Daraufhin wurde das Verfahren unterbrochen. Fortsetzung am Freitag den 5.7.2019.
Wegen einer verlorenen Wette musste ich leider noch auf dem Parkplatz ausharren und vom Peterle Abschied nehmen. Der königliche BMW – mit einem KRD-Aufkleber über dem D-Schild am Kennzeichen – wurde bestiegen. Marco als Fahrer, der Könich im Fond und die Anwältin rechts vorne. Na ja, jeder wie er möchte. Ich hoffe Marco war nun ausreichend ausgeschlafen und die Drei sind heile nach Hause gekommen.
Ein Blick in die Glaskugel zum Urteil. Da die bayerische Justiz das Verfahren gut abhängen ließ, ist Knast auszuschließen, da nun unverhältnismäßig. Also wird es ein DuDu geben oder wie das auf bayerisch heißt.