Besonders beeindruckend oder einleuchtend finde ich dieses Argument aber beim besten Willen nicht. Quelle
Daß man da mit einem Zeitungsartikel nicht weiterkommt, ist quasi normal. Hilfreicher ist schon ein Blick in die Urteilsbegründung:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20705Lanka war frei, in seiner Ausschreibung zu verlangen, was er wollte. Er hatte den Nachweis des Virus gefordert. Der Ausschreibung war demnach nur Genüge getan, wenn man das selbst isolierte und vermaß und nicht schon damit, daß man in die Bibliothek ging und Arbeiten anderer Leute über das Virus vorlegte.
Zu Lasten Lankas muß man freilich anmerken, daß er die Ausschreibung selbst mit Vorbedacht nicht in der Fachpresse veröffentlicht, sondern in einem bestimmten Newsletter verbreitet hatte. Wenn dessen Adressaten erst instruiert werden mußten, wie eine solche Arbeit zu lesen sei, verfügten sie weder über die Fachkenntnisse, noch über ein Labor, um sie selbst anzufertigen. So konnte Lanka durchaus davon ausgehen, daß der Nachweis des Masern-Virus
im Rahmen der Ausschreibung nie erbracht werden würde.